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Nein nein, man vergleicht die tatsächlichen kosten mit den pauschalen 0,30 je gefwrhenenen Kilometer einfache Strecke. Da wird nichts in Erstattung umgerechnet.
Lohnt eigentlich nur zum Beispiel für Leute mit wenig Fahrweg, die dank teurer Monatskarte des öpnv jedoch ordentlich zahlen oder aber wenn aufgrund von Behinderung ein Taxi notwendig ist.
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Mir ist bei Erhalt des Steuerbescheids aufgefallen, dass ich durch Übernahme eines Wertes aus dem letzten Jahr zu viel Einkommen aus selbstständiger Arbeit angegeben habe.
Google sagt, dass ich dies innerhalb eines Monats berichtigen kann. Am besten über das Formular auf elster.de? Im Programm selber sehe ich keine Möglichkeit.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 10.05.2018 14:19]
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| Zitat von Switchie
| Zitat von horscht(i)
| Zitat von Mad_Melone
Doppelte Haushaltsführung
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Wenn man berudsbedingt umzieht und überlappend Miete für alte und neue Wohnung zahlt, geht das auch als doppelte Haushaltsführung durch?
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Nein, Werbungskosten für Umzug. Gibt entsprechende pauschalen gem BukG, doppelte Miete dürfte auch abzugsfähig sein, wird eventuell begrenzt wenn die Wohnung sehr groß ist.
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Danke, dann kommts dort auf die Liste.
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| Zitat von Switchie
Das Finanzamt berücksichtigt die Werte, die es elektronisch vom Arbeitgeber übermittelt bekommt. Theoretisch könnte man auch 50000000 eingeben, es würde trotzdem der bereitgestellte wert übernommen.
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Es geht um selbstständige Arbeit...
Aus dem Grund einfach ans Finanzamt schreiben innerhalb des Monats mit korrigierten Werten und einer kleinen Entschuldigung
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Ach du je, das habe ich falsch gelesen.
Entschuldigung!
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Wie geht man denn mit Zinserträge aus dem Ausland (dort keine Quellensteuer) korrekt vor?
Anlage KAP und dort dann in Zeile 15 den Betrag eintragen. So weit verstanden.
Aber wenn man jetzt vermeiden will, dass auf den gesamten Betrag die 25% gezahlt werden, muss das ja mit dem Freibetrag verrechnet werden.
Der Freibetrag ist teilweise durch Freistelltungsaufträge bei deutschen Banken aufgebraucht.
Damit das Finanzamt jetzt aber weiß welcher Freibetrag noch übrig ist, braucht es ja eine Auflistung aller in D. angefallener Zinserträge.
Hat das Finanzamt die nicht eh automatisch?
Und falls nicht, muss man die dann alle in der Anlage KAP auflisten?
Frage rein fiktiv für einen Froind.
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Ich bräuchte mal eine kurze Einschätzung:
Macht es Sinn, ohne nenneswerten Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen, beim Lohnsteuerhilfeverein vorbei zu schauen?
Wiso Steuer rechnet mir eine Nachzahlung von 20 Euro aus,
mit allen meinen Eingaben komme ich nicht über die entsprechenden Beträge, wo sich Mehreingaben dann auswirken würden.
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Unser Elterngeldantrag fragt:
"Es handelt sich um eine nebenberufliche Tätigkeit, bei der der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz (Übungsleiterfreibetrag seit 2013: 2.400 Euro/Jahr) geltend gemacht wird. Die jährlichen Einnahmen sind nicht höher als der Freibetrag."
Meine Freundin hat ein wirklich kleines Gewerbe, über das sie selbstgemachten Schmuck im Internet kauft. Der Erlös liegt im dreistelligen Bereich. Bislang gingen wir davon aus, dass sie einfache eine EÜR erstellt und den Gewinn mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Vom o.g. Passus höre ich das erste Mal. Laut §3 Nr. 26 gibt es diesen Freibetrag für "künstlerische Tätigkeiten". Fällt Schmuck selbst machen darunter? Ich bin etwas ratlos a) wie wir mit den Elterngeldantrag ausfüllen sollen und b) wie die Einkünfte aus 2017 versteuert werden müssen.
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hilfe zu wiso steuer:
ich möchte meine erklärung über mein buhl konto abgeschicken. Für das postident verfahren habe ich das datenblatt direkt bei der post vor ca 10 tagen abgegeben, also sollte es doch schon bearbeitet sein? Ich werde bei der software immernoch aufgefordert mich zu identifizieren?!
laut meinem kundenkonto bin ich nicht identifierzt :/
also scheinbar sollte ich auch einen brief nach hause geschickt bekommen dafür...
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [H@CKERS]Hellfire am 17.05.2018 18:32]
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Yeah, nach zehn Wochen will Frankfurt II Belege. Voll produktiv.
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| Zitat von [H@CKERS]Hellfire
hilfe zu wiso steuer:
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frag direkt bei buhl nach, alles andere bringt doch nichts.
und warum schickst du die erklärung über das buhl-konto, schick doch über dein eigenes zertifikat?
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| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von [H@CKERS]Hellfire
hilfe zu wiso steuer:
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frag direkt bei buhl nach, alles andere bringt doch nichts.
und warum schickst du die erklärung über das buhl-konto, schick doch über dein eigenes zertifikat?
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mach ich, versuche schon die hotline zu erreichen.
Was genau meinst du mit über mein zertifikat? Ich denke mal elster, dort habe ich mich jetzt mal registriert.
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| Zitat von [H@CKERS]Hellfire
| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von [H@CKERS]Hellfire
hilfe zu wiso steuer:
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frag direkt bei buhl nach, alles andere bringt doch nichts.
und warum schickst du die erklärung über das buhl-konto, schick doch über dein eigenes zertifikat?
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mach ich, versuche schon die hotline zu erreichen.
Was genau meinst du mit über mein zertifikat? Ich denke mal elster, dort habe ich mich jetzt mal registriert.
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Genau...und in dem Elster Portal bekommt man auch eine Schlüsseldatei. Die Zugangsdaten etc. geschehen aber auf dem Postweg. Diese Zertifikatsdatei ist afaik 3 Jahre gültig und die gibst du dann nachher bei Wiso an. Oder du machst den Krempel einfach direkt mit Elster Formular, Belegabruf noch beantragen und die Steuererklärung dauert keine 15 Minuten. Mal unter der Prämisse man ist "normaler" AN.
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danke, belegabruf ist schon aktiviert, und der code auf dem postweg...so gehts einfacher
habe es halt bisher immer ausgedruckt und abgegeben, das wollte ich mir diesmal sparen.
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Kurze Frage:
Ich hab ja n Kleingewerbe und da ich den Steuerkram auf Grund der Vernachlässigbarkeit selbst mache, habe ich Abgabefrist 31.05.
Jetzt isses so, dass ich in meiner Einkommenssteuererklärung Einkünfte aus Finanzkapital angeben muss, aber der Steuerbescheid von diesem Anlageunternehmen für das Jahr 2017 noch nicht raus ist und erst in den nächsten Tagen rausgehen soll.
Schicke ich also meine EÜR einfach jetzt raus und habe damit die Frist eingehalten? Oder brauchen die EÜR + Einkommenssteuererklärung fristgerecht?
Fragen!
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von honkbaer am 24.05.2018 15:51]
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Das Finanzamt München hat exakt das überwiesen, was WISO berechnet hat. \o/
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| Zitat von horscht(i)
Das Finanzamt München hat exakt das überwiesen, was WISO berechnet hat. \o/
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Das hatte ich jetztes Jahr auch. Wiso hatte mir 9,56 ¤ Nachzahlung berechnet, welche dann auch genauso vom FA angefordert wurden. Dieses Jahr mache ich keine Steuer.
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Ich hab letztes Handelsjahr bei einem Aktiengeschäft eines US-Unternehmens beim Broker einen Fremdwährungskredit aufgenommen. Sprich: Die Aktie wurde in USD an der NASDAQ gehandelt, der Broker hat dafür eine negative USD-Positionen auf meinem Account eröffnet. Normalerweise gleiche ich sowas sofort aus, in diesem Fall hab ich es verpennt und saß einige Zeit auf einem fünfstelligen USD-Kredit. Für diesen hat mir der Broker insgesamt 53,30 EUR an Zinsen berechnet.
Darf ich diese Zinsen mit den übrigen Kapitalerträgen verrechnen oder ist das mein persönliches Pech (sprich die Kosten sind nicht abzugsfähig)? Mein Gefühl ist letzteres aber ich finde zu diesem, doch recht speziellen Fall, quasi keine Auskunft. Letztlich ist es mir relativ egal, aber ich wüsste es gerne für die Zukunft (evtl. macht es mehr Sinn die Zinsen für geliehenes Geld zu bezahlen, als sich das USD-Risiko ins Portfolio zu legen).
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Nein, kannst du nicht abziehen.
Es sind zwar Werbungskosten, da sie im direkten Zusammenhang mit Kapitalerträgen stehen, durch das Abzugsverbot bei Einkünften aus Kapitalvermögen läuft das aber ins Leere
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eine frage für 1 freundin.
sie ist im bereich gastro tätig, und hat wechselnde arbeitsstätten, welche sie mit ihrem privaten pkw anfährt.(hochzeiten ect. pp).
Wie kann sie die km bei der entfernungspauschale verrechnen? Sie hat ja keine nachweise in dem sinne, wo sie überall arbeiten war (und natürlich auch nicht notiert.)
verpflegungsmehraufwand sollte immer geltend gemacht werden können, oder?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [H@CKERS]Hellfire am 31.05.2018 17:44]
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Ein Freund hat eine Kombi Versicherung Hausrat & Haftpflicht, fragt sich nun aber, wie viel davon er als "Haftpflicht" in der Steuererklärung angeben kann... Habt ihr Ideen?
/e: nvm. Er hat gesehen, dass es beim Versicherer aufgeschlüsselt wird.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Oli am 01.06.2018 9:39]
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Ähm, ich möchte die Krankenkassenbeiträge von der Einkommenssteuer absetzen.
Wo genau muss ich das eintragen? Bin gerade zu doof.
Ah gefunden. Anlage Vorsorgeaufwand
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Slutti am 03.06.2018 18:50]
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Darf ich Studiengebühren (Erststudium) als Sonderausgaben in meiner Einnahmenüberschussrechnung aufführen? Oder ist das nicht zulässig?
Oder führe ich das in den Sonderausgaben der Einkommensteuererklärung auf?
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Slutti am 03.06.2018 20:41]
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Danke.
Macht es einen Unterschied, ob ich das in den Sonderausgaben der Einkommensteuererklärung aufführe, oder in der Überschussrechnung?
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Bringt es was seine GKV-Beiträge als normaler Lohnabhängiger in der Steuererklärung anzugeben/abzusetzen? Oder geschieht das eh schon automatisch?
Das hier suggeriert so etwas:
https://www.krankenversicherung.net/steuererklaerung
Man merkt schon, ich hab keine Ahnung.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von NotOnTour am 03.06.2018 20:46]
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Grundsätzlich meldet die GKV deine Beitragszahlungen an das Finanzamt, sodass diese automatisch berücksichtigt werden sollten. Betonung auf sollten, daher lieber die 2 Minuten ins abtippen der Werte investieren, um auf Nummer sicher zu gehen - ist ja meist doch recht umfangreich
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| Zitat von Slutti
Danke.
Macht es einen Unterschied, ob ich das in den Sonderausgaben der Einkommensteuererklärung aufführe, oder in der Überschussrechnung?
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Bist du selbstständig?
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |