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Ich hab auf meiner Lohnsteuerbescheinigung plötzlich die Felder 37 bis 39.
Steuerfreier Fahrtkostenersatz bei Auswärtstätigkeit, steuerfreie Unterkunftskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit usw.
Jetzt gibt es die Felder bei Wiso Steuersparbuch schlicht und einfach nicht.
Was tun?
E-Street... No retreat, no surrender
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Per Hand in die Anlage N eintragen. Zum Beispiel steuerfreier Fahrtkostenersatz in Zeile 51 KZ 420.
Und so weiter mit den anderen Werten. Du solltest mindestens die steuerfrei erstatteten Beträge als Werbungskosten ansetzen, sonst werden die zuvor steuerfrei gezahlten AG Erstattungen den Einkünften hinzugerechnet und somit auch versteuert.
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Hilfe!
Ich sitze gerade an unserer recht einfachen Lohnsteuererklärung. Alles reingehauen in Elster, Steuer berechnet und schockiert auf die 1000¤ Nachzahlung gestarrt.
Dann hab ich gemerkt: ich konnte gar nicht eingeben von wann bis wann ich gearbeitet hab, also vermutet das System das ich das ganze Jahr gearbeitet hab - es waren aber nur 6 Monate (Juli bis Dezember).
Wie zum Henker gebe ich das ein? Ich hab jetzt mal Zeiten ohne Beschäftigung eingetragen - aber an der Berechnung ändert sich gar nix.
Ich hab keine Lust da noch Nachfragen vom FA zu bekommen, nur weil die Software zu doof ist... :>
Tipps anyone?
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Bei der Lohnsteuerbescheinigung, da gibt man oben die Daten ein. Und auch die Steuerklasse usw. Also das, was du als etin-ausdruck bekommst.
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| Zitat von Klabusterbeere
Bei der Lohnsteuerbescheinigung, da gibt man oben die Daten ein. Und auch die Steuerklasse usw. Also das, was du als etin-ausdruck bekommst.
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So war das früher, genau. In dem tollen, fancy Online tool von elster fragt die Seite aber nur noch nach Lohn, Lohnsteuer und Soli. :>
edit: Und nach Steuerklasse.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kane* am 05.06.2018 22:26]
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Achso, online. Ich hab immer Elster Formular als on Prem variante genommen.
Vielleicht bei den Wernungskosten irgendwo?
Woebei der Zeitraum eigentlich ralle ist.
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| Zitat von Klabusterbeere
Achso, online. Ich hab immer Elster Formular als on Prem variante genommen.
Vielleicht bei den Wernungskosten irgendwo?
Woebei der Zeitraum eigentlich ralle ist.
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Der Zeitraum ist dann egal, wenns 01.01.-31.12. is. Wenn aber das Einkommen als Jahreseinkommen also 12/12 angenommen wird, ist die bezahlte Lohnsteuer aber eben auf einmal nicht mehr viel zu viel (so wie es sein sollte) sondern viel zu wenig - und das System spuckt erstmal eine Nachzahlung aus.
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Hö?
Du hast x verdient und davon y Steuer gezahlt, in welchem Zeitraum ist doch egal.
Die Tabellen sind doch statisch. Welche Steuerklasse hast du?
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Also mal für mich, Crutschie wird kich hoffentlich korrigieren.
Du hast in 6 Monaten 30k verdient, also 5k jeden Monat. System in der Firma rechnet den Monatswert aufs Jahr hoch und sagt:
1000 Steuer, weil hast ja 60k Jahreseinkommen.
Zahlst also 6k Lohnsteuer.
Jetzt machste Erklärung und siehe da, bei 30k wären es nur 3k Steuer, ergo 3k zurück.
Das ist jetzt meine Logik
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Du hast Recht - ich hab den Fehler gefunden. Steuerklassenwechsel letztes Jahr. Madame hat keine bezahlt bis dahin...
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| Zitat von Klabusterbeere
Also mal für mich, Crutschie wird kich hoffentlich korrigieren.
Du hast in 6 Monaten 30k verdient, also 5k jeden Monat. System in der Firma rechnet den Monatswert aufs Jahr hoch und sagt:
1000 Steuer, weil hast ja 60k Jahreseinkommen.
Zahlst also 6k Lohnsteuer.
Jetzt machste Erklärung und siehe da, bei 30k wären es nur 3k Steuer, ergo 3k zurück.
Das ist jetzt meine Logik
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So funktioniert das ganz grob gesagt, ja.
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| Zitat von Atani
Hat es negative Auswirkungen, wenn die Lohndaten beim Finanzamt sich deutlich von denen von mir angegebenen unterscheiden (<100 ¤ Gesamtlohn). Ich habe alles so eingetragen, wie auf dem Ausdruck von meinem Arbeitgeber. Laut Lohnsteuerbescheid diese Woche gibt es aber deutliche Differenzen (keine Ahnung woran das liegt zur Zeit). Die zu erwartende Rückzahlung hat sich dadurch zu meinen Gunsten geändert.
D:
| | Wenn deine Daten mit denen deines Arbeitgebers übereinstimmen, wird das FA diese ziemlich sicher so übernehmen.
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Switchie und Mad Malone könnt ihr mal kurz in den "Interessantes" Thread gucken? Wir haben da eine spezielle Steuergeschichte
| Zitat von M@buse
müssen so kostenlose hotelgeschichten eigentlich versteuert werden, wenn man diese influencer geschichte professionell betriebt?
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/in diesem fall ist das auch keine steuerberatung weil jeder im thread zu häßlich ist, um mit instagram geld zu verdienen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von M@buse am 18.06.2018 18:08]
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| Zitat von Heartbreaker
[quote=216406,1247643486,"Heartbreaker"][b]
Habe meinen BEscheid bekommen, nach nur 2 Wochen Bearbeitungszeit. Erstmal top.
Allerdings besteht ein Differenzbetrag zwischen der Berechnung von Elster (und Wiso) zu der Berechnung des FA. leider zu meinen Ungunsten. Die Grundlage des Unterschiedes findet sich in zwei Punkten
1) Ich hatte Zinseinnahmen aus einem privaten Darlehen. Dies habe ich in der Erklärung als "Einkünfte aus Kapitalvermögen die der tariflichen ESt unterliegen" angegeben, das sie beim Schuldner als Werbungskosten angesetzt werden ($32d Absatz 2a). Das FA hat sie stattdessen nach §32d Absatz 1 pauschal versteuert. Das müsste mich aber ja sogar günstiger stellen.
2) In der Berechnung von Elster gibt es eine abziehbaren Aufwendung (?) die benannt ist mit "Betrag nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG". Dieser Betrag fehlt in der Berechnung des FA vollständig. ICh vestehe aber auch nicht, woher er bei Elster kommt.
Die Beträge meiner Zinseinnahmen von 1) und der Abzugsbetrag von 2) sind nah beieinander aber nicht gleich. Hat da jemand eine Erklärung parat?
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Ich habe übrigens Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Nicht gegen die Pauschalversteuerung der Zinsen, aber weil sie in dieser Auslegung mit unter den Sparer-Pauschbetrag zählen sollten. Habe Recht und die bezahlte Steuer auf die Zinsen des Darlehens zurück erhalten.
Daraus folgt jetzt aber die nächste Frage: Bereits in 2014 hatte ich ähnliche Zinserträge aus einem privaten Darlehen. Damals wurde ebenalls pauschal versteuert, ebenfalls ohne, dass der Pauschbetrag darauf angewendet wurde. Entsprechender Bescheid ist vom Januar 2016. Da mir dies jetzt erst im Zuge der Vorgänge klar geworden ist: kann ich gegen diesen Bescheid für 2014 jetzt noch angehen? Bzw. wie? Oder fällt das unter Pech gehabt - hättest ich sehen und innerhalb 4 Wochen Einspruch einlegen müssen?
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Falls der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sein sollte, kannst du einen Antrag auf Änderung stellen.
Ansonsten sieht es eher schlecht aus.
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| Zitat von M@buse
Switchie und Mad Malone könnt ihr mal kurz in den "Interessantes" Thread gucken? Wir haben da eine spezielle Steuergeschichte
| Zitat von M@buse
müssen so kostenlose hotelgeschichten eigentlich versteuert werden, wenn man diese influencer geschichte professionell betriebt?
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/in diesem fall ist das auch keine steuerberatung weil jeder im thread zu häßlich ist, um mit instagram geld zu verdienen
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Muss ehrlich sagen dass ich das auf Anhieb auch nicht wüsste. Es käme darauf an, wie die Hotelkette das bei sich verbucht/erklärt. Da gibt's viele Varianten.
Am wahrscheinlichsten ist, dass die es einfach nicht berücksichtigen. Ertragsteuerliche Einnahme beim Empfänger kann ich erstmal nicht sofort sehen. Wäre ein Fall für die Betriebsprüfung des FA
Am ehesten wäre Umsatzsteuer bei der Hotelkette zu prüfen.
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Naja, Hotelübernachtung etc. stellt ja schon eine Gegenleistung für die gemachte Werbung dar. Vor allem wenn die Influencergeschichte professionell betrieben wird.
Würde die Hotelübernachtung erstmal ganz normal als Entgelt sehen.
Hotel könnte es für den Influencer ggf. nach 37b EStG freistellen. Wobei man da dann irgendwann schon schauen muss, ob es nur ein Geschenk ist oder schon als reine und ausschließliche Gegenleistung für die Berichterstattung anzusehen ist und somit eben nicht mehr ein zusätzliches Geschenk unter Geschäftspartnern, sondern die reine Gegenleistung darstellt.
Ich wäre auf jeden Fall erstmal für steuerpflichtig.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mastersea am 22.06.2018 11:05]
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Ok danke
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Da ich mich bislang überhaupt gar nicht mit sog. Influencern beschäftigt habe: machen die denn wirklich aktiv Werbung für das Hotel? Wie läuft das ab?
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Mir war auch nicht bewusst, wie groß das ist. Aber dieses Start-Up hat sich auf dem Markt ganz gut als Influencer Agentur etabliert. Die haben wirklich viele tausende (mehr oder weniger) populäre Influencer. Ein weiterer Beweis, dass nicht mehr 2001 ist. Wenn du "richtiger" Influencer bist, dann bekommst du schon Bares und nicht nur irgendwelche Gratisübernachtungen oder Giveaways...
https://reachbird.io/influencers/
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| Zitat von Switchie
Da ich mich bislang überhaupt gar nicht mit sog. Influencern beschäftigt habe: machen die denn wirklich aktiv Werbung für das Hotel? Wie läuft das ab?
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der artikel beschreibt das eigentlich ziemlich gut.
vielleicht ist das ein neues geschäftsfeld für deine firma?
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Jemand ist Vollzeit angestellt, hat aber Ausgleichstage unter der Woche und arbeitet an diesen Tagen im Unternehmen der Familie mit (Arztpraxis). Lohnt es sich da ein zweites Angestelltenverhältnis draus zu machen um Fahrtkosten (geht um ca. 6x 3-4 Tage im Jahr) geltend zu machen oder lohnt es sich mehr dies als Fortbildung zu deklarieren und dann darüber Fahrtkosten und jegliche Pauschalen abzurechnen. Wenn man ein Angestelltenverhähltnis macht, gibt es einen Mindestbeitrag den man als Lohn bekommen muss um die Fahrten steuerlich geltend zu machen, oder geht dies beim Zweitjob eh nicht? Fragen natürlich für einen Freund.
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Also grundsätzlich würde ich persönlich immer schauen, dass man Beschäftigungsverhältnisse mit Steuerklasse 6 vermeidet.
Fahrtkostenerstattungen in bar von einem Unternehmer an nicht Beschäftigte Personen führt auf letzterer Seite zu steuerpflichtigen Einnahmen.
Der Ansatz von Fortbildungskosten mit 0,30 Cent führt ja zu Werbungskosten. Die daraus resultierende Erstattung lässt sich grob mit 32 Prozent errechnen. Von 100 Euro eingetagrbenen Fahrtkosten bleiben also 32 Euro cash übrig.
Eine Anstellung als minijob hätte den Vorteil, dass Fahrtkostenersatz brutto wie netto ausgezahlt werden kann, die gesamten Bezüge nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen sind und - was ich eigentlich am wichtigsten finde, worüber man sich aber selten Gedanken macht - dass vollumfänglicher Unfallversicherungsschutz besteht.
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Meh, mein Areitszimmer war nie ein Problem, aber wie das so ist bei Umzug und neuem Finanzamt meinte dieses jetzt, es müsste die Ausgaben ablehnen, mit der äußerst aufschlussreichen Begründung "Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, da dieses Zimmer nach Aktenlage auch privat genutzt werden musste". Ich hätte ja schon gerne gewusst, wie die darauf kommen. Es ist kein Durchgangszimmer oder so. Wo die zwanghafte Privatnutzung herkommen soll wäre ja schon ganz gut zu wissen.
Wobei ich einen kleinen Verdacht habe. Ich habe wie gewünscht einen Grundriss der Wohnung eingereicht. Dort ist in dem Zimmer eine Terrassentüre verzeichnet, die in der Realität nicht existiert (auf den Plänen stimmt so manches nicht... Mir ist das aber vorher auch nicht aufgefallen, sonst hätte ich direkt darauf hingewiesen). Ausgehend von der Annahme, dass die glauben, wir wären da durch in den Garten gegangen oder sowas, hab ich jetzt Widerspruch eingelegt. Aber wie gesagt kann ich nur mutmaßen dass das der Grund ist. Die könnten das doch echt mal genauer begründen.
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Ich finde die Aussage des Finanzamtes in Verbindung mit deinen eingereichten Unterlagen eigentlich relativ aufschlussreich
Lässt sich doch easy lösen
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Ich würde im Einspruch ebenfalls deutlich machen, dass es sich nicht um ein Durchgangszimmer handelt und eventuell einfach ein Foto mitschicken. Ist zwar unkonventionell, aber wirkt bestimmt.
Ich selber musste auch Einspruch gegen meinen Steuerbescheid einlegen, da vergessen wurde, meine Altersvorsorgebeiträge vollständig zu berücksichtigen. Als Hintergrund: mein Arbeitgeber führt nur die Arbeitgeberbeträge ab, die Arbeitnehmerbeträge muss ich selber als Versorgungswerk überweisen. Dabei habe ich das schon so erklärt und Unterlagen mitgeschickt, aber irgendein Experte wird nur auf die automatisierten Meldungen geschaut haben und auch ein Unterschied eines hohen Tausenderbetrages muss man ja nicht untersuchen, wenn die Maschine "nein" sagt
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Uns haben sie mal das Arbeitszimmer gestrichen mit der Begründung, dass das ja wohl als Kinderzimmer genutzt wird. Weil ein Kind da und kein weiteres Kinderzimmer.
Letztendlich hatten sie sogar recht. :/
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |