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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Dimitri_

Leet
verschmitzt lachen
Sehr humorvoll
10.06.2017 7:09:29  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von placebo_domingo

 
Zitat von Rufus


Ergo: Wer nichtselbständig arbeitet UND mehr als 410¤ an der Börse verdient hat, ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Bullshit? Wahrscheinlich, aber weswegen genau?



Bullshit, weil der Paragraph sich auf "nichtselbstständige Arbeit" bezieht. Und damit fallen Kapitalerträge schon vor dem von dir zitierten Satz raus.



Nope, der Ansatz von Rufus ist schon richtig, da in seinem Beispiel der Bezug von nichtselbständiger Arbeit ja enthalten ist. Die 410 müssen sich dann denknotwenig auf andere Einkünfte beziehen (vgl. zB die nachfolgende Formulierung 13 Absatz 3).
Die Lösung ergibt sich dann aber aus $ 43 Abs 5 und v.a. $ 2 Abs. 5b EStG
Stichwort: ABGELTUNGSteuer
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 10.06.2017 7:50]
10.06.2017 7:40:40  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von Rufus

Interessant. Dann sollte folgendes Szenario ja ziemlich "common" sein:

- I/I heiraten
- sie machen aktiv nichts dem FA gegenüber
- sie werden automatisch IV/IV (kein Faktor)
- sie sind somit (auch sonstig) nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet
- sie erhalten folglich auch keine Steuerbescheide
- sie werden trotzdem gemeinsam veranlagt (weil das FA das automatisch tut) und das Paar profitiert (wahrscheinlich) davon, ohne sich diesem Umstand allzu bewusst gewesen zu sein

Ja? Breites Grinsen



Von diesem "Szenario" wird niemand profitieren, weil die Steuerabzüge bei 4/4 die gleichen sind wie bei 1/1 Augenzwinkern dadurch tritt keine Änderung ein.
10.06.2017 9:48:32  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Das Ergebnis offenbart das ganze Ausmaß der Geschäfte. Rund um den Dividendenstichtag handelten die beteiligten Akteure mit Aktien deutscher Dax-Konzerne im Wert von mindestens 47 Milliarden Euro. Zeitweise gehörten ihnen sieben Prozent von Daimler, neun Prozent von Bayer und zwölf Prozent der Lufthansa. Bei Cum-Ex ist es wie beim Goldschürfen: Je größer die umgewälzten Mengen, desto mehr bleibt hängen.



http://www.zeit.de/2017/24/cum-ex-steuerbetrug-steuererstattungen-ermittlungen/komplettansicht

Sehr lesenswerter Artikel über die cum-ex causa. An manchen Stellen etwas reißerisch, da war wohl ein verkappter Romanautor am Werk Augenzwinkern

Gibt's Meinungen zu cum ex oder cum cum? Ersteres war in meinen Augen ganz klar betrug auf allerhöchster Ebene. Bei Cum-Cum bin ich skeptisch...
10.06.2017 14:10:33  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
@ "Szenario"

Das Finanzamt veranlagt nicht "automatisch", d.h. insbesondere, dass in dem dargestellten Szenario die Eheleute eine Steuererklärung einreichen müssen, um in den Genuss der Zusammenveranlagung zu kommen.

Hier gibt es allerdings Vorteile durch das Splittingverfahren, da dieses unabhängig von den Steuerklassen ist. Ganz im Gegenteil sogar: bei IV/IV wird die Steuererstattung im Zweifel größer sein als bei III/V.

@ cum/ex und cum/cum

Wie der ein oder andere weiß, berate ich als Steuerberater ja ausschließlich Banken und Asset Manager/Investmentfonds, insbesondere im Bereich der Produktbesteuerung sowie Kapitalertragsteuerfragen - man sehe mir die ein oder andere Position also nach Augenzwinkern

Cum/ex ist ganz klar Steuerbetrug, jeder, der was anderes sagt, verfolgt damit eine Agenda oder ist dumm. Steuern kann ich nur dann anrechnen, wenn ich sie gezahlt habe (oder sie bereits von jemand anderem abgezogen wurden), aber doch nicht, weil eine (zweifelhafte) Steuerbescheinigung vorliegt.

Aber auch der Gesetzgeber hat hier eine Schuld: so ein schlechtes Gesetz, wie die fehlgeschlagene Lückenschließung durch das JStG 2007 habe ich selten gesehen - "ohh, Aktienverkäufe kann man auch über ausländische Banken abwickeln, daran haben wir jetzt aber nicht gedacht"...

Cum/cum ist m.E. aber eine ganz andere Geschichte und absolut zulässig, da hier alle bestehenden Gesetze eingehalten werden, ohne hart an der Welle zu surfen. Die Realitätserweigerung der Politiker, die reflexartig "Steuerhinterziehung" schreien sieht man ja daran, dass die meisten inländischen Gesellschaften, die mit Ausländern solche Geschäfte gemacht haben, ja gerade irgendwelche steuerbefreiten KdÖR waren - mit anderen Worten: Staat bescheisst Staat!
10.06.2017 17:09:23  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Mad_Melone

@ "Szenario"

Das Finanzamt veranlagt nicht "automatisch"


Okay. Der Finanztip-Artikel schreibt "Auch wenn Ehegatten auf dem Hauptformular der Steuererklärung kein Kreuzchen bei „Zusammenveranlagung“ setzen, führt das Finanzamt diese Form der Veranlagung durch." Das habe ich dahingehend missinterpretiert, dass das auch ohne Abgabe schon passieren würde. Gut, und danke für den Tipp, dass das insbesondere bei IV/IV lohnen kann.

Ich verstehe ansonsten, dass die Steuerklassen und das Splitting erstmal zwei Paar Schuhe sind. Aber gilt hier nun Zusammenveranlagung==Ehegattensplitting, rein von den Begrifflichkeiten her?

Ansonsten wird mir jetzt noch nicht klar, welcher Steuersatz denn bei einem Splitting auf III/V im Endeffekt angewendet würde? Bei IV/IV habe ich gleiche Sätze, kann also die Gehälter einfach addieren, halbieren, Satz anwenden, verdoppeln. Wie würden die ungleichen Sätze unter III/IV da rein gehen? Wirft das FA ne Münze? Wenn man hier zu den Tabellen scrollt, oder sich "die" Splittingtabelle des BMF anschaut, fehlt da jeder Anhaltspunkt, unter welcher Steuerklassenkonstellation die Zahlen zustande kommen.


 
Zitat von GLG|Assassin

§ 2 Abs. 5b EStG
Stichwort: ABGELTUNGSteuer


Okay. Nur so ein bißchen versteckt. Danke. Breites Grinsen

Jetzt aus Interesse bitte nochmal, wohin du mit dem Hinweis "Stichwort Abgeltungssteuer" hinwillst.


// wer dann noch nicht genug von meinen Noob-Fragen hat, kann sich dem hier nochmal annehmen: http://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=162829&PID=1247173928#reply_1247173928
[Dieser Beitrag wurde 6 mal editiert; zum letzten Mal von Rufus am 11.06.2017 2:17]
11.06.2017 1:42:53  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Rufus


Okay. Der Finanztip-Artikel schreibt "Auch wenn Ehegatten auf dem Hauptformular der Steuererklärung kein Kreuzchen bei „Zusammenveranlagung“ setzen, führt das Finanzamt diese Form der Veranlagung durch." Das habe ich dahingehend missinterpretiert, dass das auch ohne Abgabe schon passieren würde. Gut, und danke für den Tipp, dass das insbesondere bei IV/IV lohnen kann.


Das stimmt auch so. Wenn ich aber keine Steuererklärung abgebe (weil ich nicht muss und nicht aufgefordert werde), dann kommt es erst gar nicht zu einer Veranlagung, in der das FA eine Zusammenveranlagung durchführen könnte.

Der Grund, warum das so im Finanztipp-Artikel steht, ist, dass die Zusammenveranlagung der Standardfall ist, von dem das FA immer ausgeht bei Verheirateten, d.h. du musst explizit angeben, wenn du Getrenntveranlagung wünscht - dafür brauchst du aber gerade eine Steuererklärung...

 
Zitat von Rufus

Ich verstehe ansonsten, dass die Steuerklassen und das Splitting erstmal zwei Paar Schuhe sind. Aber gilt hier nun Zusammenveranlagung==Ehegattensplitting, rein von den Begrifflichkeiten her?



Die erste Ausage stimmt, Steuerklassen haben nichts mit dem Spltting zu tun. Auch die zweite Aussage stimmt, aber das ist eine ganz andere Ebene.

Du musst grob unterscheiden zwischen Lohnsteuerabzug anhand deiner Steuerklasse. Mit der Steuerklasse wird auf Basis eines "normalen" Anwendungsfalls deine Steuerbelastung durchgerechnet und bereits vom Arbeitgeber einbehalten. Dabei wird quasi nichts berücksichtig, was du später in deiner Steuererklärung angeben kannst (keine Sonderausgaben, keine Werbungskosten über die 1.000 EUR Freibetrag hinaus,...), sondern nur der Werbungskostenpauschbetrag i.H.. EUR 1.000. Du kannst aber z.B. auch Kindern "auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen" (so sagte man früher, als es tatsächlich noch eine Lohnsteuerkarte gab, heute ist das alles elektronisch) und auch dafür werden dann angenommene Ausgaben berücksichtigt, die deinen Lohnsteuerabzug reduzieren.

Davon getrennt ist die Steuerveranlagung, bei der all deine Einnahmen mit all deinen (steuerlich zu berücksichtigenden) Ausgaben zusammengeworfen werden, damit das zvE (zu versteuerndes Einkommen) gebildet wird und darauf ein Steuersatz sowie die Steuerzahllast berechnet wird. Die Steuerzahllast ist dabei die rechnerische Steuer aus zvE * Steuersatz abzüglich der bereits geleisteten Steuerzahlungen (insbesondere monatliche Lohnsteuer).

Diese beiden Ebenen müssen also gedanklich getrennt werden. Mit anderen Worten: die monatliche Lohnsteuer ist eine Art Vorauszahlung auf die tatsächlich erst im Rahmen der Veranlagung festgesetzten Einkommensteuer - man beachte, dass es begrifflich einen Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer gibt. Die Wahl der Lohnsteuerklassen beeinflusst also nicht die tatsächlich am Ende entstehende Einkommensteuer, sondern nur die Höhe der monatlichen Vorauszahlung. Normalerweise nimmt man III/V, um die monatliche Belastung kleinzuhalten. Meine Frau und ich haben uns aber für IV/IV entschieden, um monatlich zwar mehr zu zahlen (beim aktuellen Zinsniveau vertretbar), aber eine größere Rückzahlung auf einen Schlag zu bekommen als quasi 13. Monatsgehalt/Bonuszahlung. Wenn wir mal Haus und Kinder haben, dann sehen wir das vielleicht anders, aber im Moment kommen wir einfach nicht in die Versuchung, das Geld auszugeben.

 
Zitat von Rufus

Ansonsten wird mir jetzt noch nicht klar, welcher Steuersatz denn bei einem Splitting auf III/V im Endeffekt angewendet würde? Bei IV/IV habe ich gleiche Sätze, kann also die Gehälter einfach addieren, halbieren, Satz anwenden, verdoppeln. Wie würden die ungleichen Sätze unter III/IV da rein gehen? Wirft das FA ne Münze? Wenn man hier zu den Tabellen scrollt, oder sich "die" Splittingtabelle des BMF anschaut, fehlt da jeder Anhaltspunkt, unter welcher Steuerklassenkonstellation die Zahlen zustande kommen.


Die Steuersätze im Splittingverfahren haben nichts mit den Steuersätzen in der Veranlagung zu tun.
Die Berechnung des Splitting-Einkommens hast du richtig dargesellt, der Steuersatz wird allerdings der Berechnungsformel des § 32a Abs. 1 EStG entnommen. Die Splittingtabellen des BMF basieren darauf.

Es ist also vollkommen egal, unter welcher Steuerklassenkombination die Beträge zustande gekommen sind, da unabhängig von den Steuerklassen die ganze Steuerberechnung nochmal auf den Tatsachen (auch eben solchen, die im Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt wurden) neu aufgemacht wird.

 
Zitat von Rufus

 
Zitat von GLG|Assassin

§ 2 Abs. 5b EStG
Stichwort: ABGELTUNGSteuer


Okay. Nur so ein bißchen versteckt. Danke. Breites Grinsen

Jetzt aus Interesse bitte nochmal, wohin du mit dem Hinweis "Stichwort Abgeltungssteuer" hinwillst.


// wer dann noch nicht genug von meinen Noob-Fragen hat, kann sich dem hier nochmal annehmen: http://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=162829&PID=1247173928#reply_1247173928



Siehe Antwort dort.
11.06.2017 6:31:00  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
 
Zitat von Rufus


 
Zitat von GLG|Assassin

§ 2 Abs. 5b EStG
Stichwort: ABGELTUNGSteuer


Okay. Nur so ein bißchen versteckt. Danke. Breites Grinsen

Jetzt aus Interesse bitte nochmal, wohin du mit dem Hinweis "Stichwort Abgeltungssteuer" hinwillst.



Für Kapitalerträge iSd 43 V EStG ist die (Einkommen)Steuer mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten.
-> Bis auf die Ausnahmen (zB Günstiger Prüfung etc.) erfolgt daher kein Einbezug in die Veranlagung (2 Vb EStG).
(Daher auch der Name in den Medien/im Volksmund: Abgeltungsteuer)

Was der Unterschied zwischen (Lohn-/KapESt-)Steuerabzug und Einkommensteuer-Veranlagung so ist, hat MadMelone für die Lohnsteuer hoffentlich erschöpfend dargestellt Breites Grinsen
11.06.2017 8:15:59  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
@Mad_Melone wird es nicht schwieriger die Steuererklärung genau so durchzubekommen wie man sie angegeben hat, durch die erhöhte Rückzahlung?
11.06.2017 10:39:28  Zum letzten Beitrag
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placebo_domingo

Japaner BF
 
Zitat von GLG|Assassin

 
Zitat von placebo_domingo

 
Zitat von Rufus


Ergo: Wer nichtselbständig arbeitet UND mehr als 410¤ an der Börse verdient hat, ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.

Bullshit? Wahrscheinlich, aber weswegen genau?



Bullshit, weil der Paragraph sich auf "nichtselbstständige Arbeit" bezieht. Und damit fallen Kapitalerträge schon vor dem von dir zitierten Satz raus.



Nope, der Ansatz von Rufus ist schon richtig, da in seinem Beispiel der Bezug von nichtselbständiger Arbeit ja enthalten ist. Die 410 müssen sich dann denknotwenig auf andere Einkünfte beziehen (vgl. zB die nachfolgende Formulierung 13 Absatz 3).
Die Lösung ergibt sich dann aber aus $ 43 Abs 5 und v.a. $ 2 Abs. 5b EStG
Stichwort: ABGELTUNGSteuer



Du hast recht, Denkfehler meinerseits.
11.06.2017 11:17:32  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Wir haben uns auch für 3/5 entschieden, da wir eh einiges absetzen können und so dann oft noch was wiederbekommen.
11.06.2017 11:28:02  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von DeineOmi

@Mad_Melone wird es nicht schwieriger die Steuererklärung genau so durchzubekommen wie man sie angegeben hat, durch die erhöhte Rückzahlung?


Da die Differenz ja gut erklärbar ist - warum sollte es?
12.06.2017 7:50:36  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von DeineOmi

@Mad_Melone wird es nicht schwieriger die Steuererklärung genau so durchzubekommen wie man sie angegeben hat, durch die erhöhte Rückzahlung?


Da die Differenz ja gut erklärbar ist - warum sollte es?



Weil ab einer bestimmten Summe eine zweite Person/Abteilungsleiter abnicken muss?
12.06.2017 19:39:18  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Mad_Melone

Die Wahl der Lohnsteuerklassen beeinflusst also nicht die tatsächlich am Ende entstehende Einkommensteuer, sondern nur die Höhe der monatlichen Vorauszahlung.


Dankeschön! (Zitat auch stellvertretend für alles andere. Auch danke an GLG|Assassin.)

Damit erschließt sich mir so im Vorbeigehen auch, warum es in unserem System eigentlich überhaupt erst zu regelmäßigen Erstattungen kommen kann.
15.06.2017 16:33:31  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
Frage zu Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht:
Vertrag ist vor 2005 abgeschlossen, kann also unter Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 51 angegeben werden.

Nun das Problem: Versicherungsnehmer ist offiziell die Mutter meiner Freundin, versicherte Person ist meine Freundin.
(Warum das aktuell so ist, entzieht sich meinem Verständnis).

Welche der beiden Damen darf die Versicherung berechtigterweise in seiner Einkommensteuererklärung angeben?
18.06.2017 14:38:48  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Der sie wirtschaftlich getragen hat
18.06.2017 16:58:29  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
Gude!

Mal so rein hypothetisch: Ein Ehepaar hat ja 17.640 Euro als Steuerfreibetrag. Nun sei gegeben, dass die beiden in Steuerklasse III/V sind und der Ehepartner in V nichts verdient hat. Der Ehepartner in III hat zwar verdient, aber weniger als die 17.640 Euro.

Steht in diesem Fall eine volle Erstattung der einbehaltenen Steuern für den arbeitenden Ehepartner an? Und bricht die Unterschreitung des Freibetrags die Regel, dass bei III/V eine Erklärung abgegeben werden muss?

Rein hypothetisch hätte dieses Paar sonst nämlich den 31.5. verschwitzt... Breites Grinsen
28.06.2017 20:32:19  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ja, dann sollte es die volle Erstattung geben. Und mach dir wegen dem 31.5 mal weniger Stress
28.06.2017 21:34:22  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Fuck yeah, 2.2k zurück \o/
01.07.2017 19:52:48  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Scheisse man, nur 9,5k anstatt erhoffter 13,5k zurück - dabei hat das Finanzamt wirklich einige Dinge nicht anerkannt, die man eigentlich anerkennen muss (Verlustvortrag meiner Frau nicht anerkannt und dennoch nicht mehr gesondert festgestellt???)

Soll jetzt nicht doof klingen wegen den Zahlen, aber ich hab auch gestern meinen Bescheid bekommen, und muss gerade ein bisschen ranten
02.07.2017 7:46:55  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
Die hohe Erstattung kommt aus eurer Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV?
02.07.2017 8:26:50  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Das wäre schön Breites Grinsen

Ja, wir haben zwar IV/IV, aber er größere Effekt war wohl, dass meine Frau erst im Dezember angefangen hat zu arbeiten
02.07.2017 10:03:43  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Bestimmt beim Wechsel ihrer Steuernummer verloren gegangen fröhlich
02.07.2017 10:08:33  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Widerspruch schon eingelegt?


E-Street... No retreat, no surrender
02.07.2017 13:11:32  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
...
 
Zitat von Mad_Melone

Scheisse man, nur 9,5k anstatt erhoffter 13,5k zurück


First-World-Steuerberater-Problems Breites Grinsen
02.07.2017 14:28:47  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Der Fairness halber: ich zahle auch nach der Erstattung noch mehr als genug...

Irgendwie hat aber mein Steuerprogramm Mist gemacht und die ganzen Höchstbeträge bei der Anrechenbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verkackt.

Ich versuch jetzt wenigsten die Verlustorträge ("normaler" VV sowie Zuwendungsvortrag) sowie die Verpflegungsmehraufwände meiner Frau unterzubekommen, dass sollte etwa noch 1.000 ¤ bringen - dann wäre die Hochzeit mehr als bezahlt und dann hat sich das ja rentiert Breites Grinsen
03.07.2017 20:07:06  Zum letzten Beitrag
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Zane

Z4nE
Ich hab grade zum ersten mal meine Steuererklärung gemacht und hab eine kurze Frage: Ich war 2015/16 in Steuerklasse 6 eingestuft, obwohl ich eigentlich 1 war. Hab dann Anfang des Jahres mit dem Finanzamt etc telefoniert, war ein Fehler von ihrer Seite, seitdem bin ich dieses Jahr in 1 und die Dame meinte, wenn ich meine Steuererklärung abgebe, bekomme ich das Geld zurück. Meine Frage ist jetzt: Gebe ich dann bei Elster Steuerklasse 6 ein, wie es auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht, oder das was ich eigentlich war?
09.07.2017 20:58:40  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
6
09.07.2017 21:26:25  Zum letzten Beitrag
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Zane

Z4nE
Besten Dank
09.07.2017 21:30:29  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Hat zwar keine größere Relevanz, da das (wie du ja schon gesagt bekommen hast) unabhängig von der Steuerklasse mit der Steuererklärung richtig gestellt wird.
Der Eintrag bezieht sich aber auf die Steuerklasse, die verwendet wurde.
09.07.2017 21:32:53  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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03.05.2017 21:16:01 Rufus hat den Thread-Titel geändert (davor: "Steuerklärung(en)")

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