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Umsatzsteuererklärung ohne Ust-ID?
Ich muss nur EÜR machen und in der ESt. halt die Anlage zur selbstständigen Arbeit ausfüllen.
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| Zitat von Armag3ddon
Meeeh. Post vom Finanzamt.
Ich soll bitte noch eine Umsatzsteuererklärung nachreichen. Sollte ich vorher nie, aber jetzt anscheinend schon.
Da ich im Jahr nur so 2.000 bis 3.000 im freiberuflichen Nebenjob erziele, mache ich immer den Kleinunternehmerkrams (steht auch so auf den Rechnungen, keine Steuer ist ausgewiesen). Weiß zufällig jemand, ob es jetzt reicht, dass ich in die Erklärung einfach nur den Umsatz 2016 und 2017 reinschreibe und ansonsten nichts mehr ausfülle?
Da ich dann ja keine steuerpflichten Umsätze haben dürfte.
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Finanzamt anrufen und nachfragen.
Bei dir zieht eigentlich die Kleinunternehmerregelung. Es sei denn, du wolltest das ausdrücklich nicht.
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Hm, gut. Dann rufe ich mal an.
EÜR war bei der ESt. dabei, die ist schon lange abgegeben und den Bescheid habe ich auch. Dann kam eben gestern dieses Schreiben "ERINNERUNG", dass ich bitte die folgenden Unterlagen / Steuererklärungen einreichen soll.
Dann steht in der Tabelle nur "Umsatzsteuer 2017". Kann ich in WiSo durchaus ausfüllen, aber ist dann wohl großteils leer.
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Ah ja, Telefonsprechzeiten sind natürlich immer nur vormittags.
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| Zitat von Armag3ddon
Ah ja, Telefonsprechzeiten sind natürlich immer nur vormittags.
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| Umsatzsteuer: Mangels Umsatzsteuereinnahmen sind Kleinunternehmer zwar nicht verpflichtet, monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Eine jährliche Umsatzsteuererklärung verlangen viele Finanzämter trotzdem. Die ist aber zum Glück schnell erledigt: Sie brauchen nur zu bestätigen, dass Sie keine Umsatzsteuer eingenommen haben. | |
Hatte ein Freund auch gerade als Erinnerung, während meine Frau mit dem gleichen Job neben dem Studium nur die EÜR machen musste. Habe bei ihm einfach den Umsatz für 2016 und 2017 angegeben und dann abgeschickt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 05.09.2018 19:39]
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Alles längst entschieden (auch wenn dazu on the Internetz natürlich wie immer auch viel anderslautender Schwachsinn zu finden ist):
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BUNDESFINANZHOF Urteil vom 24.7.2013, XI R 14/11
Leitsätze
1. Auch ein Kleinunternehmer (§ 19 UStG) muss eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben.
(...)
Auch ein Kleinunternehmer i.S. des § 19 Abs. 1 UStG ist gemäß § 18 Abs. 3 UStG i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben (...). § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG sieht keine Befreiung von dieser Verpflichtung vor.
Dem FA wird durch die Erklärungspflicht die Prüfung ermöglicht, ob der Unternehmer den Kleinunternehmerstatus zu Recht in Anspruch nimmt.
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| Zitat von csde_rats
Umsatzsteuererklärung ohne Ust-ID?
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USt ID spielt natürlich insoweit überhaupt keine Rolle, vgl. Wikipedia "Ziel und Nutzen" + 29a UStG.
Das wäre ja auch zu krass, wenn man keine USt Erklärung abgeben müsste weil man keine USt ID hat
Umgekehrt wird man mit USt ID natürlich USt Erklärungen abzugeben haben, aber das rechtfertigt natürlich nicht den Schluss: keine USt ID-> keine USt Erklärung.
| Zitat von csde_rats
Ich muss nur EÜR machen und in der ESt. halt die Anlage zur selbstständigen Arbeit ausfüllen.
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Tja wie gesagt, streng genommen nicht. Dass da in der Praxis aus nachvollziehbaren Gründen des Öfteren mal nicht drauf beharrt wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 05.09.2018 21:19]
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| Zitat von Lauchi
Habe bei ihm einfach den Umsatz für 2016 und 2017 angegeben und dann abgeschickt.
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Ah! Dann mache ich das auch mal so.
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Mal so eine Idee:
Wie ja bekannt ist, sind Müllgebühren nicht von der Steuer absetzbar.
Warum eigentlich nicht? In den Müllgebühren stecken doch zwei Dinge:
Die Entsorgung des Materials und des Menschen, der die Entsorgung macht, sortiert etc.
Wenn mein Müllamt mir nun sagen würde, dass von den 200¤ Müllkosten im Jahr 160¤ für personelle Aufwände sind, dann müsste ich die doch absetzen können.
Wenn ich einen Hausmeistercain beauftrage, der mir meinen zugemüllten Garten reinigt, dann habe ich nachher auf der Rechnungen ja auch die Materialentsprgung und den Arbeitslohn, welcher bekanntermaßen absetzbar ist.
Ist der Gedanke so abwegig?
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Naja, jedenfalls hat die Steuerrechtsprechung schon abwegigeres produziert
Das FG Köln, 26.01.2011 - 4 K 1483/10 hat es jedenfalls aus einer Reihe von Gründen abgelehnt.
V.a. wohl:
| Den Klägern ist zwar zuzugeben, dass der Hausmüll im Haushalt anfällt und auch in unmittelbarer räumlicher Nähe hierzu abgeholt wird. Die Hauptleistung bzw. der Schwerpunkt der Leistung der Müllabfuhr ist aber nach Auffassung des Senats die Verarbeitung bzw. die Lagerung des Mülls. Diese Hauptleistung wird nicht innerhalb der Grundstücksgrenzen der Kläger ausgeübt. | |
Soweit ersichtlich hat sich der BFH aber noch nicht damit befasst, kannst ja die Auffassung des FG zerlegen und es mal versuchen hochzutreiben viel Glück
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Zahlt das die Rechtsschutz?
Ich schreibe unser Müllamt mal an und frage, wie hoch der prozentuale Anteil ist und dann reiche ich das nächstes Jahr mal ein, das ist es mir wert.
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Welche Software nimmt man für den Mac? Wiso?
Da das meine erste eigene Erklärung wird, wird man da ein wenig durchgeleitet? Die 25¤ lohnen sich ja vermutlich sowieso, oder?
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Mal so ne Fräge.
Ich hab noch nie Steuererklärung abgegeben, hasse sowieso alles was mit Anträgen zu tun hat und verstehe den ganzen Scheiß mit Steuern überhaupt nicht. Leider "muss" ich für 2018 ne Erklärung abgeben und wollte mal vorab wissen, wie wichtig Steuerberater sind, ob sich der finanzielle Aufwand lohnt oder ob man sich doch selbst schlau machen sollte?
Leider sind ca. 80% meines Verdienstes dieses Jahr aus selbstständiger Arbeit und bisher komplett unversteuert. Dazu kommen einige Ausgaben an Hotel-, Auslagen und Fahrtkosten, die alleinig auf die Arbeit zurückzuführen sind. Da wird sicherlich einiges abzusetzen sein.
Wie habt ihr das bisher gemacht? Immer selbst ausgefüllt? Einmal beraten lassen und dann nie wieder? Jedes Jahr zum Kaffeekränzen mit Master-Steuern?
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Die Einkommensteuer bisher selbst gemacht eigentlich. Die Praxis-Sachen dann aber der Steuerberater. Bist du nicht an der Klinik angestellt oder warum Einkommen aus selbständiger Arbeit??
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| Zitat von _Kiddo_
Mal so ne Fräge.
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1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben? Falls nein, ausfüllen und abgeben. Falls hier schon Schwierigkeiten -> Steuerberater
2. Steuererklärung:
Lesen:
a) https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/rechtliches (insbesondere auch Gewinnermittlung und Einkommensteuer, ggf Umsatzsteuer)
b)
https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/unternehmer
c) Anleitung zur EÜR
Falls zu schwierig/schwer verständlich -> Steuerberater
Der geringere finanzielle Aufwand wird einem erheblichen personellen (zeitlichen) Aufwand gegenüber stehen, sich da gerade zu Beginn selbst einzulesen (was nicht heißt, irgendeinen Schwachsinn abzuschreiben, den Google ausspuckt) und sicherzustellen, keine gröberen Schnitzer drin zu haben. Kostenpflichtige Steuerprogramme können ergänzend unterstützen und "führen", mehr aber nicht.
Eigener Stundensatz x Arbeitszeit, da würde wohl einiges rauskommen.
Im Zweifel -> Steuerberater
"Einmal beraten lassen und dann nie wieder?" kann (muss nicht) funktionieren, aber auch nur dann, sofern sich die Umstände nicht grundlegend ändern...
Sorry, beim ersten Mal überlesen:
| Zitat von _Kiddo_
Ich (...) hasse sowieso alles was mit Anträgen zu tun hat und verstehe den ganzen Scheiß mit Steuern überhaupt nicht.
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-> Steuerberater.
Und wenn es nur für deinen inneren Frieden ist, besser kannst du dein Geld wohl nicht anlegen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 10.09.2018 22:12]
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| Zitat von Kanonfutter
Die Einkommensteuer bisher selbst gemacht eigentlich. Die Praxis-Sachen dann aber der Steuerberater. Bist du nicht an der Klinik angestellt oder warum Einkommen aus selbständiger Arbeit??
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Öh, da haben sich so andere Sachen ergeben
Danke, assasin, für deine Tipps. Werd ich mal selbst versuchen und schauen, wann mir der Kragen platzt
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Ohne das zu bewerten: sein Tipp war, dass du es einem Steuerberater geben sollst, und jetzt machst du es doch selber...?
Ich gebe dir ebenfalls den Tipp des Steuerberaters, denn die offene Abneigung gegen Steuern (und auch gegenüber Steuerberatern) wird nur dazu führen, dass du am Ende nichts fertig bekommst und nicht mehr weißt, ob du hier oder im Hass-Thread posten sollst.
Ich überbringe dir schon mal die erste schlechte Nachricht: mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das Finanzamt quartalsweise oder sogar monatliche Vorauszahlungen festsetzen. Die Zeit des Nichtversteuerns bis Steuererklärung werden also rum sein.
Und wie hast du dein Geld seit 2014 verdient? Da könnte je nachdem auch noch eine "Muss-Steuererklärung" draus erwachsen mit eventueller Verzinsung von 6% p.a.
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| Zitat von Mad_Melone
Und wie hast du dein Geld seit 2014 verdient? Da könnte je nachdem auch noch eine "Muss-Steuererklärung" draus erwachsen mit eventueller Verzinsung von 6% p.a.
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Davor war alles normell
Ist nur dieses Jahr. Davor nie viel verdient oder eben komplett versteuert.
Ich hab schon verstanden, worum es geht. Werde demnächst mal gucken, nen Berater zu finden, so oder so. Aber selbst ein Auge werfen kann man ja trotzdem
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Gab nichts zu versteuern.
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Ne, Student halt. Und damals nie mehr als 200euro im Monat verdient
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| Zitat von _Kiddo_
Davor nie viel verdient oder eben komplett versteuert.
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| Zitat von _Kiddo_
Gab nichts zu versteuern.
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Das beißt sich als Aussage zwar ("komplett versteuert"), aber offensichtlich wurde das ja bereits geprüft.
// gerade als Student würde ich aber eine Steuererklärung abgeben, Stichwort Verlustvortrag
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 11.09.2018 18:23]
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Ja mey. Bis 2015 student. Danach bis Anfang diesen Jahres im angestellten Verhältnis viel gewörkt. Ordentlich viel Steuern bezahlt. Vermutlich hätt ich Geld zurück bekommen, hätt ich ne Steuererklärung abgegeben. Aber ich hasse Anträge und mach die für dieses Jahr nur, weil ich muss.
Ich seh schon, ich brauch nen Berater
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Mad Melone ist einer, er macht das sicher gerne und zahlt mir sicher gerne 30% Provision für die Vermittlung
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| Zitat von Mad_Melone
// gerade als Student würde ich aber eine Steuererklärung abgeben, Stichwort Verlustvortrag
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Geht das nicht 4 Jahre rückwirkend, wenn sie nicht abgabepflichtig war?
Berater!
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| Zitat von GLG|Assassin
Mad Melone ist einer, er macht das sicher gerne und zahlt mir sicher gerne 30% Provision für die Vermittlung
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Wat? Ist er etwa Berater?
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Ja, ich bin Steuerberater. Nein, ich akquiriere nicht über das pOT (und wenn, dann drücke ich keine 30% ab :P). „Studentensteuererklärung“ geht sogar sieben Jahre.
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| Zitat von Mad_Melone
Ja, ich bin Steuerberater. Nein, ich akquiriere nicht über das pOT (und wenn, dann drücke ich keine 30% ab :P). „Studentensteuererklärung“ geht sogar sieben Jahre.
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Ach scheiße. Ich brauch ganz schnell nen Berater
Wenns 7 Jahre sind, hab ich vielleicht noch was davon, Studiengebühren bezahlt zu haben
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von _Kiddo_ am 11.09.2018 19:46]
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| Zitat von _Kiddo_
| Zitat von GLG|Assassin
Mad Melone ist einer, er macht das sicher gerne und zahlt mir sicher gerne 30% Provision für die Vermittlung
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Wat? Ist er etwa Berater?
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Switchie afair auch.
Ja, dafür wurde der Thread einst geschaffen, für den qualifizierten Meinungsaustausch der mit besonders herausragendem Denkvermögen ausgestatteten Vertreter der Jurisprudenz sowie Steuerrechts-, Steuerberatungs- und Steuergestaltungswissenschaft. Man sehe sich an, was jetzt aus ihm geworden ist.
| Zitat von Mad_Melone
Ja, ich bin Steuerberater. Nein, ich akquiriere nicht über das pOT (und wenn, dann drücke ich keine 30% ab :P). „Studentensteuererklärung“ geht sogar sieben Jahre.
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weiß ich doch :d
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 11.09.2018 19:54]
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Moin!
Person A hat einen Dienstwagen zur privaten Nutzung und teilt sich alle Kosten per Spitzabrechnung mit seinem Arbeitgeber vom netto. Der Arbeitgeber hat sich einen interessanten PKW mit stark rabattierter Leasingrate ausgewählt.
Wie wäre der geldwerte Vorteil zu ermitteln?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von occido am 19.09.2018 19:43]
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Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist ) |