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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von _Kiddo_

Arbeitet hier irgendjemand mit einer Steuer-Software?

Ich hab hier den TAXMAN installiert (2019 für das Steuerjahr 2018) und wollte mal fragen, wie das dann mit den Vorjahren 2015-2017 dann laufen muss. Kann ich sowas über eine aktuelle Software für die Vorjahre machen, oder braucht man dann jedesmal ne Software für die vorherigen Jahre?

Die Steuerjahre 2015-2017 sind theoretisch auch mit ELSTER machbar. Aber ich wollt nur wissen, ob es wie oben beschrieben auch ginge.

Da ich eine StE zum ersten Mal mache, hab ich echt keine Ahnung von dem Zeug fröhlich


Warst du nicht freiberuflich tätig? Wenn du so gar keinen Plan hast, ab zum StB.
22.02.2019 19:11:35  Zum letzten Beitrag
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eX-blood

tf2_medic.png
 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von _Kiddo_

Arbeitet hier irgendjemand mit einer Steuer-Software?

Ich hab hier den TAXMAN installiert (2019 für das Steuerjahr 2018) und wollte mal fragen, wie das dann mit den Vorjahren 2015-2017 dann laufen muss. Kann ich sowas über eine aktuelle Software für die Vorjahre machen, oder braucht man dann jedesmal ne Software für die vorherigen Jahre?

Die Steuerjahre 2015-2017 sind theoretisch auch mit ELSTER machbar. Aber ich wollt nur wissen, ob es wie oben beschrieben auch ginge.

Da ich eine StE zum ersten Mal mache, hab ich echt keine Ahnung von dem Zeug fröhlich


Warst du nicht freiberuflich tätig? Wenn du so gar keinen Plan hast, ab zum StB.



Was hat die Verwendung der rechtigen Software denn mit "keinen Plan haben und zum StB gehen" zu tun? Pillepalle

TAXMAN kenne ich nicht. Bei Elster wird quasi für jedes Jahr ein eigens Modul heruntergeladen.
Laut Homepage muss man wohl für jedes Jahr extra zahlen. Es gibt aber auch lt. Homepage eine kostenlose Hotline - frag da doch mal
22.02.2019 19:26:12  Zum letzten Beitrag
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Mastersea

AUP Mastersea 30.11.2021
 
Zitat von ppopn

Geht es bei euch um die Einkommensteuer 2018?

In der Regel fangen die Finanzämter nicht vor März mit der Veranlagung des Vorjahres an.



In der Regel können die Veranlagungen erst ab dem Zeitpunkt erfolgen, da die entpsrechenden Spftwareanpassungen erst dann erfolgt sind. Es ist leider so. Häufig liegt es am nicht können und nicht am nicht wollen.
22.02.2019 19:29:26  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
Pfeil
 
Zitat von _Kiddo_

Da ich eine StE zum ersten Mal mache, hab ich echt keine Ahnung von dem Zeug fröhlich


Ich habe 2006 zum ersten Mal die Steuer für das Jahr 2005 gemacht, damals auch rückwirkend für 2004 - 2002.
Funktioniert problemlos mit einer aktuellen Software. Sollte etwas nicht stimmen, korrigiert das FA das sowieso.
22.02.2019 19:34:48  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
 
Zitat von Absonoob

Warst du nicht freiberuflich tätig? Wenn du so gar keinen Plan hast, ab zum StB.


Ich war beim StB, der war extrem nett, hat mir ein paar Sachen erklärt, mir erzählt wo ich was eintragen soll und mich anschließend mit den Worten entlassen, dass ich das sicher alleine machen kann. Auf die Frage, was er für die Beratung haben möchte, sagte er nur "Das war doch pillepalle, wir haben nen Kaffee getrunken und gut ist - für sowas berechne ich doch nichts"



Und jetzt sitz ich hier und lass mich vom Tax-Man führen. Gibt viele Videos und Erklärungen zu jedem Kack. Ich glaub, ich krieg das hin!
23.02.2019 0:42:56  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
Einjährige Software-Abos (z.B. Office 365, Nutzung 50% beruflich) - wie bzw. wo haut man die am besten bei WISO (Steuerjahr 2016) rein?

Soweit ich weiß, wird Software ja normalerweise als Arbeitsmittel über drei Jahre abgeschrieben, Software-Abos kann man aber in der Regel ja nur ein Jahr lang nutzen. Schreibe ich die Kosten jedes Jahr tatsächlich immer wieder über ein Jahr ab oder setze ich den halben (<- da 50% beruflich genutzt) Abopreis irgendwie unter "Sonstige Ausgaben" rein? peinlich/erstaunt


/e: Hmm, ohne Programmgemecker könnte ich theoretisch unter "beruflich genutzte Arbeitsmittel" auch einfach in der Auswahlmaske "Erfassung ohne weitere Unterstützung" anwählen (anstelle von "Anschaffung eines neuen Arbeitsmittels"), dann dort die fünfzigprozentige berufliche Nutzung eintragen - und fertig. Sinnvoll? peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -=Charon=- am 23.02.2019 19:28]
23.02.2019 18:42:15  Zum letzten Beitrag
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Almi

[BC]Alm
...
 
Zitat von fiffi

 
Zitat von SwissBushIndian

 
Zitat von FattyCPK

Mach nen Thread auf, jeder haut nen Fuffi raus.



Würde meinen Fuffi raushauen.

Und auch was spenden.


Ich muss da leider mal kurz den fiffi raushauen:

Als aufrichtiger ALGII-Empfänger müsste er diese Spende als Einkommen angeben und würde daraufhin weniger oder keine Leistungen mehr bekommen. Als weniger aufrichtiger ALGII-Empfänger könnte es trotzdem auffallen, wenn seine Kontoauszüge angefordert werden.


Könnte man als Privatperson Spenden durch Überweisungen einsammeln, womit man dann die Zahnarztrechnung für Crow bezahlt, ohne dass der Einsammler die Spenden versteuern muss?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Almi am 26.02.2019 23:35]
26.02.2019 23:35:00  Zum letzten Beitrag
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startac

Arctic
 
Zitat von -=Charon=-

Einjährige Software-Abos (z.B. Office 365, Nutzung 50% beruflich) - wie bzw. wo haut man die am besten bei WISO (Steuerjahr 2016) rein?

Soweit ich weiß, wird Software ja normalerweise als Arbeitsmittel über drei Jahre abgeschrieben, Software-Abos kann man aber in der Regel ja nur ein Jahr lang nutzen. Schreibe ich die Kosten jedes Jahr tatsächlich immer wieder über ein Jahr ab oder setze ich den halben (<- da 50% beruflich genutzt) Abopreis irgendwie unter "Sonstige Ausgaben" rein? peinlich/erstaunt


/e: Hmm, ohne Programmgemecker könnte ich theoretisch unter "beruflich genutzte Arbeitsmittel" auch einfach in der Auswahlmaske "Erfassung ohne weitere Unterstützung" anwählen (anstelle von "Anschaffung eines neuen Arbeitsmittels"), dann dort die fünfzigprozentige berufliche Nutzung eintragen - und fertig. Sinnvoll? peinlich/erstaunt


Pauschal 110¤ sollte doch gehen?
27.02.2019 8:40:44  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
Cross-Post aus dem Aktien-Thread:

 
Zitat von -=Charon=-

Besteuerungsfrage zu einem ausländischen thesaurierenden ETF:

Hintergrund: Ich habe Anfang 2017 einen ETF-Sparplan zu einem iShares MSCI World begonnen und diesen Ende 2018 wieder verkauft. Das Geschäftsjahr des ETF endet am 30.06.

Auf der Steuerbescheinigung 2017 meiner Bank waren (logischerweise "nur nachrichtlich") für diesen ETF ausschüttungsgleiche Erträge in Höhe von 68,35 EUR aufgelistet (Zuflussdatum: 30.06.2017) inklusive Zusatz "Im Zeitpunkt der Erstellung [...] waren nicht alle Erträge [...] bekannt". Im Frühjahr 2018 kam dann noch die erwartete Ertragsabrechnung für den Zeitraum vom 01.07.2017 bis 31.12.2017 über einen Wert von 45,27 EUR. Beide Werte sind für mich mit den jeweiligen Daten aus dem Bundesanzeiger und den angegebenen Devisenwechselkursen (EUR/USD) nachvollziehbar. So weit, so gut.

Für die Steuererklärung 2017 ist in WISO die Summe dieser beiden ausschüttungsgleichen Erträge (113,62 EUR) an der entsprechenden Stelle eingetragen worden.
Jetzt (mit den Augen rollend) ist mir aufgefallen, dass in der Verkaufsabrechnung (von Ende 2018) unter "Akkumulierter ausschüttungsgleicher Ertrag (bis 31.12.2017)" meine Bank einen Wert von 114,13 EUR ausweist. Sollten das nicht eigentlich die 113,62 EUR sein? Woher kommen die 0,51 EUR Differenz? peinlich/erstaunt

Folgefrage: Ist diese Differenz für die Steuererklärung 2018 (in Bezug auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge aus 2017) von größerer Relevanz oder eher vernachlässigbar, da Kleinbetrag? Ich ziehe dann für 2018 weiterhin die für die Steuererklärung 2017 bereits angegebenen 113,62 EUR (statt der 114,13 EUR) von der Höhe der Kapitalerträge aus 2018 ab, oder?

02.03.2019 14:26:38  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
So, alles für 2018 schon ins Programm gehackt!
Nur die Steuerbescheinigung meiner Bank nicht, weil die einfach noch nicht da ist. Wütend
Müsste sie das nicht?


E-Street... No retreat, no surrender
02.03.2019 15:35:50  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
traurig gucken
mache steuererklärung fü 2018.
- trage alles ein, steht da 1k+¤
- finde ich eine zweite lohnsteuerbescheinigung, finde heraus das die erste nur bis november ging, zweite für dezember weil arbeitgeber den anbieter für lohnkram gewechselt hat.
- steuererstattung geht 500¤ runter.
Ich: traurig. traurig
02.03.2019 15:38:56  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
 
Zitat von E-Street

So, alles für 2018 schon ins Programm gehackt!
Nur die Steuerbescheinigung meiner Bank nicht, weil die einfach noch nicht da ist. Wütend
Müsste sie das nicht?


E-Street... No retreat, no surrender


DKB schickt z.B. erst Ende März raus.
02.03.2019 15:47:15  Zum letzten Beitrag
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Sealright

Phoenix
Auch gerade alles eingehackt und festgestellt, dass die DKB Steuerbescheinigung noch fehlt. Wütend

Aber drauf geschissen, auf die paar Cent der ausländischen Quellensteuer.

Immerhin knapp 2.800¤ Erstattung. \o/ Mal gucken, ob das hinterher auch so auf dem Bescheid steht. /o\
02.03.2019 15:50:26  Zum letzten Beitrag
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leslie

leslie
Frage: Ich habe von 2011-2015 studiert, habe in der Zeit keine Steuererklärung gemacht, insofern ich mich richtig erinnere. Bin jedoch jeden Tag mit meinem privaten KFZ zur Uni und zurück gefahren.

Im Netz finde ich Dinge wie "Bis 2013 konnte man den Weg zur UNI/FH als Dienstreise anrechnen, 30ct pro KM".

Hat damit jemand Erfahrungen gemacht und falls ja, wie kann ich nun vorgehen bzgl. den Erklärungen 2011,12,13,14 und 15? peinlich/erstaunt

Und ggf. ich kann die Erklärungen für 11-13 machen, müsste ich hier auch das damalige Finanzamt angeben + die damalige Ident.Nr oder reicht wenn ich die aktuellen Daten eintrage?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von leslie am 02.03.2019 15:53]
02.03.2019 15:50:53  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
Der Werbungskostenpauschbetrag wird vom Finanzamt automatisch angesetzt. Wenn ich also absehen kann, dass ich eh nicht annähernd auf 1000¤ komme, dann am besten gar nichts eintragen, auch keine Entfernungen?
05.03.2019 12:09:03  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
"Am Besten" ist in diesem Fall die falsche Beschreibung, es macht einfach keinen Unterschied.
05.03.2019 12:11:21  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von leslie

Frage: Ich habe von 2011-2015 studiert, habe in der Zeit keine Steuererklärung gemacht, insofern ich mich richtig erinnere. Bin jedoch jeden Tag mit meinem privaten KFZ zur Uni und zurück gefahren.

Im Netz finde ich Dinge wie "Bis 2013 konnte man den Weg zur UNI/FH als Dienstreise anrechnen, 30ct pro KM".

Hat damit jemand Erfahrungen gemacht und falls ja, wie kann ich nun vorgehen bzgl. den Erklärungen 2011,12,13,14 und 15? peinlich/erstaunt

Und ggf. ich kann die Erklärungen für 11-13 machen, müsste ich hier auch das damalige Finanzamt angeben + die damalige Ident.Nr oder reicht wenn ich die aktuellen Daten eintrage?



So ganz ohne Kontext ist eine adäquate Beantwortung der konkreten Fragen nicht möglich.

So ist zuerst entscheidend, ob du ein Erst- oder Zweitstudium/-ausbildung durchlaufen hast und ggfs. ob du in dieser Zeit Einkünfte hattest.

Prinzipiell würde ich (unabhängig davon, ob das Finanzamt das im Einzelfall anerkennt oder nicht) folgendes Vorgehen vorschlagen:

1) Steuererklärungen aller möglichen Jahre deines Studentenlebens abgeben - dies sollte ab 2012 möglich sein, 2011 ist im Zweifel bereits verfristet. Aber auch hier gilt: wenn es nicht viel Aufwand ist, dann würde ich es einfach mal versuchen.
2) In diese Steuererklärung kannst du neben der Entfernungspauschale auch weitere Werbungskosten wie Laptop, Bücher, Semesterbetrag (ohne Anteil des ÖPNV, wenn du bereits Entfernungspauschale angesetzt hast), Bewerbungskosten,... (Gott lobe Onlinedienste, bei denen man noch Jahre später die Rechnungen abrufen kann...) ansetzen.
3) Falls das Finanzamt keine Werbungskosten (vortragsfähig) sondern nur Sonderausgaben (nur im Jahr der Steuererklärung ansetzbar) anerkennt, dann mit Verweis auf BFH-Beschluss vom 17.7.2014, VI R 2/12 und VI R 8/12 und laufender BVerfG-Verfahren Einspruch einlegen und abwarten.

Du musst die Steuererklärungen alle bei deinem jetzigen Finanzamt abgeben. Hierbei dürfte sich nur deine Steuernummer, nicht aber deine Steuer-Identifikationsnummer geändert haben.
05.03.2019 12:20:03  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von -=Charon=-

Cross-Post aus dem Aktien-Thread
....
....
....


Kannst du mir mal bitte die ISIN und die Anzahl der Anteile geben, dann check ich das.

Danke
05.03.2019 12:21:29  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
 
Zitat von Mad_Melone

Hierbei dürfte sich nur deine Steuernummer, nicht aber deine Steuer-Identifikationsnummer geändert haben.


Wait a second. Wie ist das mit der Steuernummer? Gilt die nur für das, wofür die vergeben wurde?
Ich habe eine mitbekommen für meine selbstständige Arbeit. Gilt die nicht für die nicht-selbstständige Arbeit die ich vorher ausgeübt habe?

Gute Hinweis, weil dann muss ich einiges abändern Breites Grinsen
05.03.2019 12:23:09  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
...
 
Zitat von Mad_Melone

"Am Besten" ist in diesem Fall die falsche Beschreibung, es macht einfach keinen Unterschied.


Danke. Dachte, dass wenn ich was angeb das Finanzamt vlt. sagt "Ätsch, dann nehmen wir halt den kleineren Betrag".
05.03.2019 12:56:58  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von -=Charon=-

Cross-Post aus dem Aktien-Thread
....
....
....


Kannst du mir mal bitte die ISIN und die Anzahl der Anteile geben, dann check ich das.

Danke


Gerne!

ISIN: IE00B4L5Y983
WKN: A0RPWH

Laut erster Ertragsabrechnung (Oktober 2017):
Bestand am 30.06.2017: 82,1094 Stück
Thesaurierung pro Stück: 0,951695600 USD
Devisenkurs (EUR/USD): 1,1433

Laut zweiter Ertragsabrechnung (März 2018):
Bestand am 31.12.2017: 109,5717 Stück
Thesaurierung pro Stück: 0,499715200 USD
Devisenkurs (EUR/USD): 1,2095

Ich danke dir!

Ah, mir kommt gerade ein Gedanke, der mich der Lösung vielleicht etwas näherbringen könnte:
Beim Verkauf des ETF Ende 2018 habe ich nur 148 von 148,7057 Stück veräußert, die Bruchstücke (0,7057) liegen aktuell immer noch im Depot. Kann das irgendwie damit zu tun haben? Also werden die ausschüttungsgleichen Erträge beim Verkauf auch anteilig (hier: 148/148,7057) auf die ausschüttungsgleichen Erträge in der Haltezeit angerechnet?
Allerdings: Da ich nur 148/148,7057 Stück verkauft habe, müsste doch der kumulierte ausschüttungsgleiche Ertrag bis Ende 2017 um den Faktor 148/148,7057 kleiner sein als das, was in Summe am 30.06.2017 und 31.12.2017 thesauriert wurde. verwirrt
Und selbst, wenn ich mal testweise mit dem Kehrwert rechne (wie gesagt, für mich eher unlogisch), also die bescheinigten (68,35 EUR + 45,27 EUR) x 148,7057/148 nehme, käme ich bei 114,16 EUR heraus und nicht genau bei den angeblich bis 31.12.2017 kumulierten 114,13 EUR. peinlich/erstaunt
05.03.2019 14:42:17  Zum letzten Beitrag
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Lucifer

[ÆON]Lucifer
Ich habe keine Lust mehr auf Steuererklärung. Letztes Jahr 80¤ dieses Jahr so 250¤ Erstattung. Das macht doch keinen Spaß mehr. Die Jahre davor warens immer 2 - max. 7k¤. Das hat mehr Spaß gemacht traurig
05.03.2019 15:21:09  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
Sei doch froh, dass du was rausbekommst. Wirklich deprimierend wird's wenn du hinterher ein Minus dastehen hast...
05.03.2019 19:24:49  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von Lucifer

2 - max. 7k¤. Das hat mehr Spaß gemacht traurig



Das war dann zu "Hausbau" Zeiten oder? fröhlich
05.03.2019 19:32:51  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
Pfeil
 
Zitat von Kanonfutter

Sei doch froh, dass du was rausbekommst. Wirklich deprimierend wird's wenn du hinterher ein Minus dastehen hast...


Ja
Auch wenn es bei mir nur jeweils ca. 20 Euro für 2017 und 2018 (2018 noch nicht abgegeben, lasse mich wieder auffordern)sind bzw. waren.
Komme halt nicht über die diversen Pauschbeträge.
05.03.2019 21:05:16  Zum letzten Beitrag
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Lucifer

[ÆON]Lucifer
Ne, 2k¤ waren „normale“ Zeiten aber um die 45km Arbeitsweg. Jetzt sind’s halt nur 25km. Kann auch sein das teilweise auch Steuerklasse 1 dabei war. Bauen bringt aber nix, wenn man für sich selber baut. 7k¤ waren während der Elternzeit.
05.03.2019 21:44:37  Zum letzten Beitrag
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horscht(i)

AUP horscht(i) 14.09.2014
Würdest du täglich wieder 40km mehr pendeln, wenn du wieder 2000¤ Rückerstattung dafür erhalten würdest?
06.03.2019 4:02:31  Zum letzten Beitrag
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Lucifer

[ÆON]Lucifer
Zeittechnisch hat es in der Tat keinen Unterschied gemacht fröhlich
Es fühlt sich halt so nach verschwendeter Zeit an für die paar Kröten.
06.03.2019 6:30:48  Zum letzten Beitrag
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_Kiddo_

AUP _Kiddo_ 25.12.2013
Hast du das mal mit dem Mehrverbrauch an Sprit gegengerechnet? Kommt denn in der Summe mehr von der Steuer zurück oder rechnet sich das raus ?
06.03.2019 8:59:07  Zum letzten Beitrag
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Lucifer

[ÆON]Lucifer
Das rechnet sich vor allem, weil ich an der alten Stelle nur halb so viel verdient habe Breites Grinsen
Den Mehrverbrauch hätte ich damit locker abgedeckt, der allgemeine Verschleiß und Wertverlust wäre eher das Problem, der die Kosten steigen lässt.

Man kann das sicherlich unter gefühlte Wahrheit verbuchen aber es wunderte mich, das die Rückzahlung immer weniger wird, obwohl sich an der Lebenssituation nichts geändert hat. Die krasse Elternzeiterstattung halt mal aussen vor gelassen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lucifer am 06.03.2019 10:16]
06.03.2019 10:15:46  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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