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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
 
Zitat von Mad_Melone

Der Fairness halber: ich zahle auch nach der Erstattung noch mehr als genug...



Nenn mir einen der das nicht sagt Breites Grinsen
09.07.2017 21:59:55  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
Meien Steuer macht ein Büro. Letztes Jahr haben die gesagt sie wollen keine Belege mehr, nur noch auf Anfrage.

Ok, denk ich mir eben, und hab nur die Excel-Aufstellung aller freiberuflichen und angestellten Kosten und Einnahmen gemacht und ausgedruckt, die ich sonst immer mit den Belegen zusammen geschickt habe.

Jetzt will ich den Umschlag ans Steuerbüro zukleben und es kommt mir echt komisch vor ... gar keine Belege? Nix, nada, nothing? Nur ne Auflistung? Oder gibt es Unterlagen von denen die selbstverständlich ausgehen, dass sie ihnen vorgelegt werden (Jahressteuerübersicht abhängige Beschäftigung zB), und meinen mit "Belege" nur sowas wie einzelne Quittungen usw.?

Wie ist da der Sprachgebrauch bzw. die Praxis?



//und ja ich werde da anrufen, aber da ist oft besetzt, ich hab noch zwei Tage krass voll Arbeit, und dann gehts in Urlaub ... und ich wollte die Akten nicht gerne an den Strand mitnehemn. Deswegen frage ich hier.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 23.07.2017 20:46]
23.07.2017 20:45:17  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Nein, du brauchst seit ein paar Jahren erstmal keine Belege einschicken, nur auf Anfrage.

Was du aber zB gleich mit einschicken musst sind Spendenquittungen oder Jahressteuerbescheinigungen der Bank, falls du eine Anlage KAP ausfüllst
24.07.2017 18:25:53  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Für Spenden, die ab dem 1.1.2017 geleistet werden, gibt es dann statt einer Belegvorlagepflicht ebenfalls nur noch eine Belegvorhaltepflicht.

(Also noch nicht für Steuererklärungen relevant, aber man sieht daran ganz gut, in welche Richtung es zukünftig immer verstärkter gehen wird)
24.07.2017 18:31:07  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
betruebt gucken
 
Zitat von RushHour


Wie ist da der Sprachgebrauch bzw. die Praxis?




Aus der Praxis:

Allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen würden wir niemals "auf Zuruf" Dinge erklären, buchen oder sonst irgendwas, einfach um die Gefahr der Beihilfe zur Steuerverkürzung zu minimieren.

Dass das manchen Beratern oder Büros egal ist, habe ich auch schon gehört und muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Ich kann besser pennen, wenn ich die 10 T¤ Betriebsausgabe auch mal auf ner Rechnung gesehen habe.
25.07.2017 11:36:06  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Aus der Praxis:

Ich mach mich wegen läppischen 10T¤ nicht nass :P

Spaß, auch wir berücksichtigen nur, was wir vorliegen haben - wenn der Mandant drauf besteht, dass irgendwas zu berücksichtigen ist, wofür es keinen Beleg gibt, dann macht er das kurz schriftlich und wir erwähnen es auch nochmal in unserem Bericht ggü dem Mandanten.
25.07.2017 11:48:10  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Bei dir wäre das ja auch tatsächlich Kleingeld Breites Grinsen

aber bei KMU schon mit etwas mehr Auswirkung.
25.07.2017 11:51:40  Zum letzten Beitrag
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Gepan.3dsvs.com

AUP Gepan.3dsvs.com 10.11.2011
Ich bin Neuling, deshalb mal eine doofe Frage... wieviel kriege ich denn nun raus, wenn ich meine monatliche Fahrtkosten aufliste?

Ich hätte pro Monat rund 250¤ kosten für ein Bahnticket (sind circa. 65km Strecke). Das macht laut Rechner ~4.855,50¤ Werbungskosten, wobei Maximum bei 4.5k liegt oder?

Dieser Betrag wird nun von meinem zu versteurten Einkommen abgezogen? Ich will quasi wissen wieviel ich dann noch pro Monat runtergerechnet für das Ticket bezahlen müsste.. peinlich/erstaunt
06.08.2017 12:45:45  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Auf der Basis von 249 Arbeitstagen wäre deine Rechnung korrekt - wie du aber bereits festgestellt hast, wird der entsprechende Betrag bei 2.500 EUR gekappt.

Wenn man mehr als 220/230 Arbeitstage für die Berechnung der Entfernungspauschale zugrunde legt, dann gibt es meistens Nachfragen. Setz einfach 230 Tage an, dann kommst du bei 4.485¤ raus und es sollte weniger Nachfragen geben.

In welchem Umfang diese Werbungskosten bei dir abgesetzt werden, ist abhängig von deinen weiteren Werbungskosten. Du hast sowieso einen Werbungskostenpauschbetrag von EUR 1.000, der immer dann zur Anwendung kommt, wenn du einen geringeren Betrag an Werbungskosten hast (oder diese nicht angibst).

Wenn du also bereits andere Werbungskosten von höher als EUR 1.000 hast, dann werden bei dir die vollen Entfernungsaufwendungen zum Ansatz kommen, wenn du keine weiteren Werbungskosten hast, dann werden diese zwar auch zum Ansatz kommen, allerdings nicht on top auf die Pauschale von EUR 1.000, sondern anstatt dessen - dein Zugewinn an Werbungskosten wird sich also um EUR 1.000 gegenüber dem Standardfall verringern.

Steuertechnisch werden die Werbungskosten auch nicht vom zvE abgezogen, sondern bei der Ermittlung der Einkünfte direkt - mach im Ergebnis in deinem Beispiel aber keinen Unterschied.

Um auszurechnen, was dein Bahnticket dich tatsächlich kostet, musst du dann die EUR 4.485 oder EUR 3.485 (oder einen Wert dazwischen, wenn du bereits Werbungskosten zwischen EUR 0 und EUR 1.000 hast) mit deinem persönlichen Steuersatz multiplizieren und diesen Wert von den Kosten deiner Bahntickets abziehen.

Formeltechnisch sollte das ungefähr wie folgt aussehen:

$BahnticketsKostenNeu = $BahnticketsKosten - [(MIN($Arbeitstage * $Entfernungskilometer * 0,30; 4.500) - (1.000 - $WerbungskostenSonstige)) * $Grenzsteuersatz]
06.08.2017 13:21:45  Zum letzten Beitrag
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Gepan.3dsvs.com

AUP Gepan.3dsvs.com 10.11.2011
Perfekt vielen Dank!
06.08.2017 13:49:20  Zum letzten Beitrag
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Feuerlöscher

Leet
Wieso schickt das Finanzamt ne Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung?

Hab bisher welche gemacht wegen Fahrtkosten und Verpflegungspauschale, das gilt aber nicht mehr weil ich ne andere Stelle habe und da eh keinen Cent zurückbekommen würde.

Letztes Jahr habe ich noch eine Steuererklärung gemacht, weil ich von 2 Arbeitgebern Lohn bekam und das soweit ich weiß dann verpflichtend ist.

Zahle keine Kirchensteuer und Sparerfreibetrag hab ich auch nicht überschritten, das zieht die Bank aber doch sowieso direkt ein?!
19.08.2017 14:17:23  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Öhm muss man nicht immer eine abgeben, wenn man schon mal eine abgegeben hat?
19.08.2017 14:19:22  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Richtig
19.08.2017 15:00:19  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Aha, und wo steht das?
19.08.2017 15:20:02  Zum letzten Beitrag
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Feuerlöscher

Leet
Ist falsch und dachte das sei bekannt.

Wollte halt nur wissen ob das gängige Praxis/automatisiertes Schreiben ist oder ob ich jetzt Stress am Hals habe bzw. ob eine einfache Antwort "bin nicht steuererklärungspflichtig" reicht.
19.08.2017 15:22:21  Zum letzten Beitrag
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phoe

[DOB] Phoenix
Dank diesem Thread ist mir eingefallen, dass ich dieses Jahr den Lohnsteuerjahresausgleich total verbummelt habe fröhlich
Kann man sowas auch mitten im Jahr ohne Probleme machen oder gibt's da ne jährliche Abgabefrist?
Man kann ja schließlich mehrere Jahre im Nachhinein abgeben.
19.08.2017 15:25:22  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Steuererklärung am 01.06. via Elster eingereicht, noch keine Steuernummer, da Umzug.
Eigentlich möchte ich denen richtig heftig auf den Tisch kacken (gibt es da Untätigkeitsanzeigen oder so??) aber andererseits sind die wohl stark überlastet und hier im Bundesland das mit Langsamste Ihrer Art und desweiteren habe ich einiges eingereicht, was man akzeptieren könnte, aber nicht muss. Mach ich nun Rambazamba, dann könnte die Erklärung genauer angeschaut werden oder warte ich noch weitere 11!!!!!! Wochen ab? Das ist nur ein Landkreis weiter, in der alten Hood war nach 2-4 Wochen die Kohle auf dem Konto.
Was würdet ihr machen?
19.08.2017 16:47:36  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Bearbeitung kann bis zu 6 Monaten dauern. Musste mit handeln

@Feuerlöscher: Krankengeld oder andere Lohnersatzleistungen bekommen?
19.08.2017 19:26:03  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
nichts machen, bringt nämlich nichts. Breites Grinsen Hab auch schon im Februar eine gemacht und nach Veto dann Ende Oktober auch mal das Geld gehabt. Deal with it.
20.08.2017 19:23:39  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Hundegassiservices sind nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigt (FG Hessen, Urteil vom 01.02.2017 -12 K 902/16; Revision anhängig).




http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/704656/

Klingt erstmal ganz witzig, enthält aber doch noch einige recht interessante Aspekte:


 
Die Gewährung der Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG scheitert im Streitfall nicht daran, dass die konkrete Dienstleistung nicht "im" Haushalt der Klägerin ausgeübt wurde.

Der Begriff "im Haushalt" ist dem BFH zufolge räumlich-funktional auszulegen (BFH, Urteil vom 20.03.2014 - VI R 55/12, BStBl II 2014, 880).

Deshalb werden die Grenzen des Haushalts im Sinne des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG nicht ausnahmslos durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Es muss sich dabei allerdings um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen.

30.08.2017 11:04:05  Zum letzten Beitrag
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dentz2

AUP dentz2 06.02.2010
Vorteile / Nachteile bei der Steuererklärung via ELSTER vs. Papier?
Ich hab damals nach dem Studium die Steuererklärung beim Berater gemacht um das maximale aus den Verlustvorträgen vom Master rauszuholen.
Für 2016 hab ich es jetzt selber mit Wiso:Start gemacht, da es ein "normales" Jahr ohne Besonderheiten war.

Überlege mir jetzt nur, was schneller geht bzw. für mich besser ist. Dass es jetzt super schnell geht, ist mir allerdings nicht so wichtig. Habe gelesen, dass man bei ELSTER aber selbst für Fehleingaben haftet. Habe das zwar alles 3x überprüft, sollte eigentlich schon passen, aber man weiß ja nie.
30.08.2017 11:34:49  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Bei Papier bist auch du verantwortlich für Fehleingaben...

Ich würde es weiterhin mit Wiso machen, wenn das für dich funktioniert hat - denk am Besten noch über die "vorausgefüllte Steuererklärung" nach, da kannst du einiges automatisieren und dir Tipp-Arbeit sparen
30.08.2017 13:55:23  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Muss man eigentlich Spendenquittungen noch einreichen? Ich habe gehört, alles nur noch nach Aufforderung, aber mein Wiso Steuer 2016 besteht drauf, dass ich die Spendenquittung mit schicke. Habe ich jetzt einfach mal gemacht.

Frage für 1 Freund.
30.08.2017 16:16:42  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Nicht mehr lange, das Programm hat aber noch Recht. Siehe startpost, letzter Spiegelstrich Augenzwinkern
30.08.2017 16:59:10  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich verstehe den letzten Spiegelstrich des Startpostes so, dass sich nur etwas an der Erstellung der Spendenquittung durch die begünstigte Organisation ändert, nicht aber an der Verpflichtung zum Nachweis in der Veranlagung durch Einreichung der Quittung
30.08.2017 17:07:01  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
verschmitzt lachen
Ich meinte nicht den letzten Link

Jedenfalls gilt das halt ab Spenden, die ab dem 1.1.2017 geleistet werden Breites Grinsen
Bzw genauer gesagt der Empfänger ab 01.01.17 erhalten hat, 84 Abs. 2c EStDV, hier sieht man die Änderung:

http://www.buzer.de/gesetz/605/al59098-0.htm
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 30.08.2017 17:56]
30.08.2017 17:50:56  Zum letzten Beitrag
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dantoX

dantoX
Oh man ... eigentlich müsste ich es besser wissen, aber ich habe einfach nicht darauf geachtet:

Habe letztes Jahr das Haus verputzen lassen und damals eine Pauschalrechnung über XX tausend Euro erhalten. Lohn und Materialkosten sind nicht einzeln aufgeführt - kann ich also nicht bei meiner Lohnsteuererklärung angeben.

Wie hoch haltet ihr die Wahrscheinlichkeit, dass mir der Handwerker ein Jahr später die Rechnung noch um die entsprechenden Informationen ergänzen kann? Er wird die Rechnung ja längst eingereicht haben ?!

Shit, da gehen mir gerade einige hundert Euro durch die Lappen.
02.09.2017 13:13:16  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von dantoX

Oh man ... eigentlich müsste ich es besser wissen, aber ich habe einfach nicht darauf geachtet:

Habe letztes Jahr das Haus verputzen lassen und damals eine Pauschalrechnung über XX tausend Euro erhalten. Lohn und Materialkosten sind nicht einzeln aufgeführt - kann ich also nicht bei meiner Lohnsteuererklärung angeben.

Wie hoch haltet ihr die Wahrscheinlichkeit, dass mir der Handwerker ein Jahr später die Rechnung noch um die entsprechenden Informationen ergänzen kann? Er wird die Rechnung ja längst eingereicht haben ?!

Shit, da gehen mir gerade einige hundert Euro durch die Lappen.


Frag ihn halt.
Er muss ja nur einen Satz hinzufügen, dass x Euro bla Anteil enthalten ist.
02.09.2017 13:22:01  Zum letzten Beitrag
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dantoX

dantoX
...
 
Zitat von Klabusterbeere

 
Zitat von dantoX

Oh man ... eigentlich müsste ich es besser wissen, aber ich habe einfach nicht darauf geachtet:

Habe letztes Jahr das Haus verputzen lassen und damals eine Pauschalrechnung über XX tausend Euro erhalten. Lohn und Materialkosten sind nicht einzeln aufgeführt - kann ich also nicht bei meiner Lohnsteuererklärung angeben.

Wie hoch haltet ihr die Wahrscheinlichkeit, dass mir der Handwerker ein Jahr später die Rechnung noch um die entsprechenden Informationen ergänzen kann? Er wird die Rechnung ja längst eingereicht haben ?!

Shit, da gehen mir gerade einige hundert Euro durch die Lappen.


Frag ihn halt.
Er muss ja nur einen Satz hinzufügen, dass x Euro bla Anteil enthalten ist.



Hab ihn eben angerufen und er sagt nur "ja kein Problem, wir schicken ne neue Rechnung raus" ... peinlich/erstaunt

Geil

Danke
02.09.2017 13:30:09  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
Eine Frage die ich googeln könnte und werde aber hier auch noch mal platzieren möchte:

Das Finanzamt hat uns kürzlich schriftlich zur Abgabe aufgefordert (berechtigt, da wir III/V waren letztes Jahr). Wir hatten noch nich abgegeben, weil Lohnsteuerausdruck gefehlt hat (lange Geschichte). Wie dem auch sei: Wir haben dann die Erklärung, um die Frist zu wahren (die morgen abläuft) erstmal ohne die Anlage N zu dem Job abgegeben.

Jetzt die Frage: Kann ich da jetzt einfach noch ne Anlage N hinzufügen, noch mal hochladen und die mit nem kurzen Schreiben ans FA schicken?

edit: Gerade das Formular beim Bundesfinanzministerium gefunden. Ich denke da kann ich das dann ja einfach ausfüllen, ausdrucken und rüberschicken, oder?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kane* am 02.09.2017 13:39]
02.09.2017 13:32:07  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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26.02.2020 12:17:58 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.
03.05.2017 21:16:01 Rufus hat den Thread-Titel geändert (davor: "Steuerklärung(en)")

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