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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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Switchie

switchie
Vielleicht hilft dir das weiter

Tldr: abschätzen welche Kosten "normal" im Zusammenhang mit der Behinderung sind und welche besonders/einmalig. Dann aufteilen und ansetzen und abwarten.
18.12.2017 19:50:55  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
...
Das hilft schon mal sehr viel weiter. Danke schön!
Zumindest um selbstsicher einen Einspruch im nächsten Jahr vorzunehmen und jetzt vom SAPV-Team ein paar Bestätigungen zu verlangen.
18.12.2017 19:58:51  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Bei sowas kommt erfahrungsgemäß auch immer was schriftliches vom Arzt VOR der Maßnahme.
18.12.2017 19:59:43  Zum letzten Beitrag
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seak`

AUP seak` 10.04.2020
Welche Software für den Mac wird denn hier für die Steuererklärung genommen?
Schön wäre natürlich, wenn angezeigt wird, was man grob zurück bekommt / nachzahlen muss.
05.01.2018 8:16:41  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Zumindest WISO Steuer ist unter Mac lauffähig
05.01.2018 8:42:42  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
... und auch bisher das beste was ich gefunden hab. Rechnet dir live beim eintippen aus was du bekommst. Breites Grinsen
05.01.2018 10:53:32  Zum letzten Beitrag
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Sealright

Phoenix
Ich benutze seit Jahren die Software „SteuerSparerklärung“. Ist eigentlich das gleiche wie WISO nur mit anderem Layout und leicht anderen Funktionen. Grundsätzlich machen aber alle Steueranwendungen das Gleiche.
06.01.2018 9:58:33  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
Passt nicht ganz zum Thema nur erwarte ich hier die höchste Expertendichte. peinlich/erstaunt

Ich habe vor ca. 8 Jahren in meiner jugendlichen Dummheit einen VL-Fondsparplan abgeschlossen bzw. wurde vom Berater eingelullt.

Der Fond performt quasi gar nicht. Das einzige was performt sind die Entgelte, weswegen ich gerne kündigen würde.

Gibt es eine generelle Empfehlung wie man am Besten da raus kommt? Bei meinem damaligen Bausparvertrag konnte ich den Vertrag einfach beitragsfrei stellen, da ich keine Entgelte (Mitarbeiterkonditionen) zahlen muss.
08.01.2018 13:35:33  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Selbst wenn du 0¤ zusätzlich bekommst... VL kriegst du doch sonst nicht aufs Gehalt, das Geld ist doch dann einfach weg. Warum willst du kein VL mehr?

VL läuft normal eh 6 Jahre und ist dann noch 1 Jahr geblockt.
08.01.2018 13:40:56  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
Ich möchte VL aber nicht mehr auf diesen Fond sondern zur Bezahlung meiner Sondertilgung (Eigenheim).
08.01.2018 13:48:12  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Sicher dass das geht? Du kannst das Geld nicht einfach irgendwohin auf ein beliebiges Konto überweisen. peinlich/erstaunt
08.01.2018 13:59:28  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
 

Nach dem Vermögensbildungsgesetz können Arbeitnehmer vL auch zur Entschuldung von Wohneigentum einsetzen. Dafür haben Banken und Bausparkassen einfache Vordrucke.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder der Arbeitgeber überweist die vL direkt auf das Darlehenskonto. Oder der Arbeitnehmer lässt sich das Geld aufs eigene Konto auszahlen. In diesem Fall muss er dem Arbeitgeber die Verwendung für die Schuldentilgung durch eine Bestätigung des Kreditgebers nachweisen.



https://www.test.de/Frage-Antwort-Baukredit-tilgen-mit-vermoegenswirksamen-Leistungen-1089604-0/
08.01.2018 14:02:52  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
gut zu wissen, danke fröhlich
08.01.2018 14:27:02  Zum letzten Beitrag
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Heartbreaker

Heartbreaker
Ab wann kann man denn die Daten für die vorausgefüllte STeuererklärung in Elster abrufen? Also die Datena aus der elektronischen Lohnsteuerkarte?
08.01.2018 17:37:13  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
also die Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen sind vermutlich früher verfügbar, nämlich dann wenn die Bescheinigung erstellt wird.

Problematischer sind da eher Krankenkassen und Rentenversicherungen, die haben nämlich bis 28.02. Zeit die Daten zu übermitteln.
08.01.2018 18:05:50  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Zumindest deine Stammdaten und Kirchensteuerdaten kannst du aber schon per heute abrufen, wenn es dir nur auf einen Funktionstest ankommt (oder vergessen hast, wie du heißt und wo du wohnst...)
08.01.2018 18:18:13  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von DeineOmi

Ich möchte VL aber nicht mehr auf diesen Fond sondern zur Bezahlung meiner Sondertilgung (Eigenheim).


Was will man denn mit 26-40¤ groß tilgen? Wir reden doch von diesen Summen mtl., oder?
Grundsätzlich brav mitnehmen, aber Riesen Werte sind das eher nicht.
08.01.2018 22:28:41  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von Mad_Melone

Zumindest deine Stammdaten und Kirchensteuerdaten kannst du aber schon per heute abrufen, wenn es dir nur auf einen Funktionstest ankommt (oder vergessen hast, wie du heißt und wo du wohnst...)


Hab ich das richtig heute gelesen:
Elsterformular für 2017 existiert schon, der Steuererklärungsteil für 2017 kommt aber erst im Februar? Sonst stand da immer ein konkretes Datum und ich wollte mich am WE mal hinsetzen.
08.01.2018 22:30:47  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Lohnt sich WISO eigentlich noch wenn man Elster könnte? Bin simpler Angestellter, zahle aber z.B. nicht in die ges. Rentenkasse ein sondern in das Versorgungswerk, habe mehrere Wertpapierdepots... keine Ahnung ob das mit Elster komfortabel geht?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 08.01.2018 22:31]
08.01.2018 22:31:01  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
 
Zitat von Klabusterbeere

Was will man denn mit 26-40¤ groß tilgen?



Ist das jetzt schon die dümmste Frage im Forum für 2018?
08.01.2018 22:31:26  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von wuSel

 
Zitat von Klabusterbeere

Was will man denn mit 26-40¤ groß tilgen?



Ist das jetzt schon die dümmste Frage im Forum für 2018?


Weil? Normalerweise kann man nur 1 MAL pro Jahr Sondertilgung haben. Und das ist idr limitiert auf 5% der Darlehenssumme. Sprich wenn ich das jetzt nehme, dann hätte ich noch Luft insg., aber der Sondertilgungsschuss wäre für das Jahr schon abgefeuert und daher wären die bis zu 480¤ im Jahr irgendwie dafür verschwendet, weil es kaum in Relation zur Gesamtsiumme was bringt. Spar dir also deinen dämlichen Kommentar.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Klabusterbeere am 08.01.2018 22:38]
08.01.2018 22:38:15  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
 
Zitat von wuSel

 
Zitat von Klabusterbeere

Was will man denn mit 26-40¤ groß tilgen?



Ist das jetzt schon die dümmste Frage im Forum für 2018?



Ich glaube dieser Thread hatte einen doch zu großen Vertrauenvorschuß von mir erhalten. Breites Grinsen

Die meisten Darlehen sind Annuitätendarlehen, weswegen sich jede noch so kleine frühzeitige Sondertilgung auszahlt. Nur mit den pupsigen 40 EUR zusätzlich über die Laufzeit hinweg, bin ich 2 Jahre früher fertig mit tilgen.

/e Und es meiner persönlichen Meinung deutlich besser angelegt als in irgendeinen Sparplan.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeineOmi am 08.01.2018 22:41]
08.01.2018 22:39:11  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Wenn das deine einzige Art der Sondertilgung ist, dann feel free. Aber prüfe dennoch deine Vertragsbedingungen, siehe vorheriger Post.
08.01.2018 22:40:45  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
Nein ist sie nicht nur finde ich keine angemessene Form der VL-Anlage und bevor ich sie in einem Fondsparplan versenke der außer Entgelte mir nichts bringt, lege ich die 480 EUR lieber in meine Sondertilgung rein, die ich absichtlich hoch verhandelt habe, da Vollfinanzierung und gerade leistungsfähig genug.
08.01.2018 22:43:58  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Dann prüfe aber, ob du mehr als einmal jährlich sondertilgen kannst. Problematik erkannt?
08.01.2018 22:45:16  Zum letzten Beitrag
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DeineOmi

deineomi
Ich kann das Geld auf das Darlehenskonto direkt vom AG überweisen lassen. Wird sowieso mit dem richtigen Datum auf dem Darlehenskonto valutiert. Oder ich sammle es auf meinem eigenen Konto und muss einen Nachweis der Sondertilgung einfordern. Beides möglich nur beides schwierig, weil die lieben Bankberater davon nichts Wissen wollen. Nur doof, wenn ich deren Systeme entwickle und mich zum Teil besser damit auskenne. peinlich/erstaunt
08.01.2018 22:52:36  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von smoo

Lohnt sich WISO eigentlich noch wenn man Elster könnte? Bin simpler Angestellter, zahle aber z.B. nicht in die ges. Rentenkasse ein sondern in das Versorgungswerk, habe mehrere Wertpapierdepots... keine Ahnung ob das mit Elster komfortabel geht?


Grundsätzlich geht mit ELSTER alles - die Steuersoftwaren, die es so gibt, sind quasi nur ein nettes Frontend, dass eine intuitivere Datenabfrage mit ein paar Zusatzoptionen, die dir z.B. eigene Excel-Sheets erlassen.

Da du quasi der selbe Fall wie ich bin (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Versorgungswerk, Einkünfte aus Kapitalvermögen) wage ich zu behaupten, dass du das auch mit ELSTER hinbekommst - nicht umsonst dürfen Rechtsanwälte auch ohne Zusatzausbildung die Vorbehaltsaufgabe der steuerberatenden Berufe ausüben, ne peinlich/erstaunt

Ich würde dennoch immer zu einer Steuersoftware empfehlen, da es das schon für kleines Geld gibt (10 bis 15 Euro), dieses kleine Geld wieder abzugsfähig ist und man doch noch auf das ein oder andere gestoßen wird, an das man vielleicht nicht gedacht hätte (verschiedene Pauschbeträge,...)
09.01.2018 7:54:04  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
Oder für die Super-Sparfüchse (wenn ich das recht in Erinnerung habe): Testversion von WISO nehmen, dort kann man alles machen außer ausdrucken oder versenden per ELSTER. Aber man könnte die Daten dann manuell abschreiben..ist natürlich nicht wirklich fair gegenüber der Firma (und ob die paar gesparten Euro einem das wert sind, ist zumindest für mich fraglich Augenzwinkern
09.01.2018 8:06:12  Zum letzten Beitrag
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Oli

AUP Oli 21.12.2018
Die Zeitersparnis ist es auch einfach schon wert.
09.01.2018 8:08:39  Zum letzten Beitrag
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[Krasser]MadMax

[krasser]mad max
...
Wiso Steuer kostet im jährlichen Abo gerade mal noch 15,95 Euro. Dafür kann man aber als normaler Arbeitnehmer den ganzen Kram via Elster online abrufen, die Steuererklärung online abgeben und den Bescheid im Programm mit seinen Daten vergleichen.
Mehr Komfort geht kaum und man hat keinen Papierwust mehr.

Und wenn sich die Daten im Vergleich zum Vorjahr nicht großartig ändern, ist die Steuererklärung in weniger als einer halben Stunde gemacht.

Bei mir hat sich die Erklärung für 2016 leider nicht gelohnt. Ich kommen mit meinem Gehalt und meinen Belastungen gar nicht mehr über die Pauschbeträge, bspw. Werbungskosten.
09.01.2018 10:24:02  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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