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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Was ist der spätmöglichste Zeitpunkt für eine freiwillige Steuererklärung für 2016? Ab wann bekommt man Zinsen? peinlich/erstaunt
30.01.2018 21:01:32  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Das Splittingverfahren sollte man abschaffen.
30.01.2018 21:15:20  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von webLOAD

Das Splittingverfahren sollte man abschaffen.


Weil?
30.01.2018 21:46:32  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Unabhängig davon, dass ich das Splitting-Verfahren aus ganz egoistischen Methoden nicht abschaffen möchte, gibt es einfach mögliche Systeme, die das gewünschte Ergebnis besser erzielen.

Das System ist - wie bereits auf der letzten Seite dargestellt - an der "klassischen" Familie von vor etwa 50 Jahren ausgerichtet. Wenn man schaut, wer am meisten davon profitiert, dann sind es Besserverdiener, denen der Staat quasi einen Bonus auf "Daheimbleiben" eines Ehepartners zahlt. Ob es ordnungspolitisch gewollt ist, dass man Besserverdiener sowie das Rollenbild der Hausfrau und Mutter aktiv fördert, darf jeder für sich selber entscheiden - CSU-ler werden das im Zweifel anders sehen als Grüne.

Den eigentlichen Zweck der Regelung, nämlich die Förderung von Kindern und Auszeiten hiervon, kann man eventuell auch anders erreichen, z.B. durch die Übertragung von Freibeträgen von Kindern auf Eltern (das wäre die "Familienveranlagung") oder durch sehr viel höhere Kinderfreibeträge.

Wie bei jeder politischen Diskussion gibt es da aber kein richtig oder falsch, sondern nur Ansichten.
31.01.2018 8:35:42  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von M@buse

Was ist der spätmöglichste Zeitpunkt für eine freiwillige Steuererklärung für 2016? Ab wann bekommt man Zinsen? peinlich/erstaunt


Spätestmöglicher Zeitpunkt für die Abgabe wäre der 31.12.2020 (§ 169 Abs. 2 i.V.m. § 170 Abs. 1 AO).

Verzinsung gibt es ab dem 1. April 2018 in Höhe von 0,5% pro Monat, d.h. es wird für den Zinssatz einfach 0,5% mal die Anzahl der zu verzinsenden Monate genommen (§ 233a i.V.m. § 238 AO)
31.01.2018 8:42:03  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
6% Zinsen? Man müsste es irgendwie so erreichen, dass man ganz viel zu viel zahlt. Perfekte Geldanlage.
31.01.2018 9:06:41  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Ja, aber bitte berücksichtigen, dass es die ersten 15 Monate 0% Zinsen gibt, d.h. so richtige 6% sind das dann nicht.

Außerdem gelten die 6% halt auch in die andere Richtung, was regelmäßig (zB bei Nachzahlungen aufgrund Betriebsprüfungen viele Jahre später oÄ) zu Ärger und Verfahren führt. Bisher(tm) wird das jedoch als verfassungsgemäß angesehen, aber kann schon sein, dass das irgendwann mal kippt.
31.01.2018 9:17:27  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Klabusterbeere

6% Zinsen? Man müsste es irgendwie so erreichen, dass man ganz viel zu viel zahlt. Perfekte Geldanlage.


Freiwillige Vorauszahlungen werden nicht angerechnet Augenzwinkern
31.01.2018 12:16:04  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
traurig
31.01.2018 12:17:36  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von M@buse

Was ist der spätmöglichste Zeitpunkt für eine freiwillige Steuererklärung für 2016? Ab wann bekommt man Zinsen? peinlich/erstaunt


Spätestmöglicher Zeitpunkt für die Abgabe wäre der 31.12.2020 (§ 169 Abs. 2 i.V.m. § 170 Abs. 1 AO).

Verzinsung gibt es ab dem 1. April 2018 in Höhe von 0,5% pro Monat, d.h. es wird für den Zinssatz einfach 0,5% mal die Anzahl der zu verzinsenden Monate genommen (§ 233a i.V.m. § 238 AO)



Vielen Dank!
Ich glaube dann warte ich einfach noch zwei Jahre. Ich bin mir sehr sicher, dass ich für 2016 einen niedrigen vierstelligen Betrag zurück bekomme.
31.01.2018 16:24:09  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Kannst du so machen - ob sich das wirklich rentiert muss jeder für sich selber beantworten.

Nehmen wir mal eine Verzinsung von 32 Monaten, dann sind das 16%, die auf 4 Jahre runtergebrochen wären 4%, unter Berücksichtigung Zinseszins noch weniger.

Und das ganze quasi als best case scenario, wenn du in der Zwischenzeit für 2017 abgibst, dann wird das FA dich auffordern, auch 2016 abzugeben, und dann wird dein Zinsvorteil ganz schnell ganz klein.

Was kriegst du da raus? 200¤ über 4 Jahre?
31.01.2018 18:38:00  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
ich hab grob über 300¤ ausgerechnet.
ok vielleicht sollte ich das geld doch einfach in aktien stecken Breites Grinsen
31.01.2018 18:58:24  Zum letzten Beitrag
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kn0kkn0k

Mods-Gorge
Hier nochmal die Frage bzgl Steuererklärung.
In 2014, 2015 habe ich soweit keine Lohnsteuern gezahlt, war aber Student und habe auch während der Zeit ein Notebook benötigt.
Gibt es da Möglichkeiten zumindest teilweise von Notebook wiederzubekommen und eventuell auch Fahrtkosten in Form des Semestertickets?
Ich habe auch etwas bzgl Vorhaltekosten gelesen, die aber bis vor kurzem nur für ein Zweitstudium galten. Anscheinend soll es wohl durch das Gericht als nicht zulässig beurteilt worden sein.
Kann man da nun doch was zurückbekommen, obwohl keinerlei Lohnsteuern in den Jahren entstanden sind?
01.02.2018 15:32:13  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
Was willst du zurückbekommen, wenn du erst garnichts gezahlt hast?
01.02.2018 15:33:20  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich gehe davon aus, dass du ein Erststudium durchlaufen hast.

Du kannst eine Steuererklärung abgeben und deine Werbungskosten (!!! - nicht Sonderausgaben) auflisten - hierzu gehören neben Notebook, Fahrkosten auch die Semestergebühren und Verpflegungsmehraufwand. Sei ein bisschen kreativ. Du willst in diesem Fall einen Verlustvortrag feststellen lassen.

Wenn das Finanzamt dies nicht anerkennt, dann leg gegen den Bescheid Einspruch ein, etwa mit Verweis auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren (Az. 2 BvL
22/14, 2 BvL 23/14, 2 BvL 24/14 2 BvL 25/14, 2 BvL 26/14 und 2 BvL
27/14).

Dies sollte dazu führen, dass du einen Vorläufigkeitsvermerk in den Bescheid bekommst und, sollte das BVerfG im Sinne des BFH entscheiden, in der Zukunft dann die Verlustvorträge anerkannt bekommst
01.02.2018 15:47:36  Zum letzten Beitrag
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kn0kkn0k

Mods-Gorge
Danke melone, das wollte ich lesen.
Deckt Software wie Wiso und co diese Werbungskosten bzw. Verlustvortrag ab?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von kn0kkn0k am 01.02.2018 16:01]
01.02.2018 16:00:20  Zum letzten Beitrag
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dblmg

AUP dblmg 20.07.2010
...
Mir wurde bei gleichem Thema hier wundertax empfohlen, das war echt nicht schlecht
01.02.2018 17:13:39  Zum letzten Beitrag
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kn0kkn0k

Mods-Gorge
Das hatte ich gestern Mal testweise aufgemacht und hab es eingetragen. Und es sagte mir, 1400 Euro für 2014, obwohl ich nur studiert und keinen Euro Lohnsteuer gezahlt habe. Daher meine Frage hier im pOT. Erschien mir alles ein wenig fishy.
01.02.2018 18:44:01  Zum letzten Beitrag
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caschta

AUP caschta 16.06.2013
Verlustvotrag heißt es sammelt sich und wird aufgehoben bis du wirklich steuern zahlst.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
01.02.2018 18:48:55  Zum letzten Beitrag
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kn0kkn0k

Mods-Gorge
Ja gut. Dann kann ich eigentlich Mal wundertax für Studenten für 2014 bis 2016 verwenden.
Aber danke für Erklärungen und Empfehlungen.
01.02.2018 18:51:46  Zum letzten Beitrag
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Kinogutschein

AUP Kinogutschein 26.09.2010
 
Zitat von kn0kkn0k

Danke melone, das wollte ich lesen.
Deckt Software wie Wiso und co diese Werbungskosten bzw. Verlustvortrag ab?


Jap. Mache ich seit zwei Jahren so.


Frage: Ich habe im letzten Jahr einen Honorarberater zu Rate gezogen bezüglich Berufsunfähgikeitsversicherung. Insgesamt hat mich das 400 Euro gekostet. Diese Beratungskosten kann ich als Werbungskosten ansetzen, richtig?
01.02.2018 20:23:36  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Ich würde sagen nein, weil die Beratung nicht im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen gestanden hat. Probieren kann man es aber natürlich, mehr als streichen geht ja nicht
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 01.02.2018 23:06]
01.02.2018 22:51:58  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich würde auch sagen geht eher nicht, Argumentation muss irgendwie in die Richtung, dass man ja auch BU-Versicherungsbeiträge abziehen kann.

Versuchen kann man es, aber ob ich da wirklich Arbeit für ein Einspruchsverfahren später investieren würde? Eher nicht.
01.02.2018 22:57:27  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von MCignaz

Heisst dann wenn er gezahlt wird, wird er nur im Monat der Auszahlung lohnversteuert? Wird der Bonus "nur" lohnversteuert, oder ist das einfach, als haette ich einen Monat n fetteres Brutto von dem prozentual genauso viel weggeht wie in den anderen Monaten auch?

Heisst mein Brutto fuer alle normalen Monate ist Jahresgehalt * 1/12 und fuer den Bonusmonat Jahresgehalt * 1/12 + Bonus. Also die fuer DAUs naheliegendste Rechnung? peinlich/erstaunt



Ja, ein Bonus wird in dem (und nur in dem) Monat lohnversteuert, in dem er gezahlt wird. Dies wirst du im Rahmen deiner monatlichen Abrechnung sowie deiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen bekommen.

Die zweite Frage verstehe ich nicht so wirklich, da ich den Widerspruch der beiden Optionen nicht sehe: der Bonus wird wie ganz normales Gehalt lohnversteuert und anschließend in der Steuererklärung erklärt und auf dieser Basis wird die "richtige" Besteuerung ermittelt.

Und ja, dies entspricht dem von dir als "DAU"-Verfahren bezeichneten Lösung. Wichtig ist halt die Trennung von Lohnsteuer und Einkommensteuer, wie im anderen Thread schon beschrieben: Lohnsteuer ist Vorausszahlung für die Einkommensteuer.
05.02.2018 19:28:06  Zum letzten Beitrag
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MCignaz

Arctic
Danke dir. Hab mich da etwas undeutlich ausgedrueckt. Mit genauso besteuert meine ich: Geht vom Bonus "nur" die Lohnsteuer ab, oder eben auch anteilig Krankenversicherung etc.?

Aber wenn mein DAU-Verfahren so funktioniert, dann heisst das wohl: Ja, Krankenversicherung und Co. gehen davon auch weg.

Ok, ich zahle also das Jahr ueber meine Lohnsteuer als Vorausbetrag und mittels Steuererklaerung wird dann die tatsaechliche Einkommenssteuer ermittelt und ich muss ggf. nachzahlen oder kriege Rueckerstattungen. Funktioniert die Maschine -grob- so?
05.02.2018 19:36:22  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ja
05.02.2018 19:46:58  Zum letzten Beitrag
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MCignaz

Arctic
Prima, danke!
05.02.2018 19:55:28  Zum letzten Beitrag
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Kinogutschein

AUP Kinogutschein 26.09.2010
Hat sich geklärt.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kinogutschein am 09.02.2018 20:05]
09.02.2018 20:00:57  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Koalitionsvertrag | Geplante Maßnahmen im Bereich Steuern
09.02.2018 21:55:16  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Einfach mal gar nichts wichtiges oder bahnbrechendes dabei Breites Grinsen oh man.

Befreiung von Startups von der Umsatzsteuervoranneldung in den ersten zwei Jahren. Was soll sowas? Das ist doch keine Bürokratieerleichterung sondern führt doch die meisten Gründer in die erste Liquiditätkrise wenn plötzlich 20.000 Euro auf einen Schlag fällig werden.

Den einzigen Sinn den ich dahinter sehe ist es den betrug mit versteuern einzudämmen indem man nicht einfach ein Unternehmen gründet, vorsteuer kassiert und dann den Sittich macht.
10.02.2018 0:09:00  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Steuererklärung(en) ( Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist )
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