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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Vorstellungsgespräche VIII ( Long-haired freaky people need not apply. )
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Chinakohl mit Reis

AUP Chinakohl mit Reis 12.01.2019
Thema Kündigungsfrist zum Monatsende:
Wann muss welches Datum eingehalten.
Gehen wir jetzt mal von diesem Monat aus, muss auf dem Brief der Stempel vom 30.06. sein?
Muss der Brief am 30.06. eingegangen sein?
Oder reicht es, wenn der Brief vom 30.06. ist, der Stempel vom 01.07. und der Brief erst am 03.07. ankommt?

Gehen wir übrigens davon aus, dass die Option "schick's doch einfach früher los" aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich ist.

Edit: Cain fährt zum Kündigen einfach mit dem Panzer vor
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Chinakohl mit Reis am 08.06.2017 13:39]
08.06.2017 13:39:01  Zum letzten Beitrag
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Lucifer

[ÆON]Lucifer
Was auf dem Brief steht ist ebenso wurscht wie der Poststempel. Die Kündigung muss bis zu diesem Datum zugegangen sein.
08.06.2017 13:50:59  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
This, deshalb als Einschreiben. Das ist der Beweis wenn es dir wichtig ist.
08.06.2017 13:52:04  Zum letzten Beitrag
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[GHF]Cop

AUP [GHF]Cop 08.11.2018
verschmitzt lachen
Kündigungsfrist zum Monatsende

Enjoy.
08.06.2017 13:52:09  Zum letzten Beitrag
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Lucifer

[ÆON]Lucifer
 
Zitat von wuSel

This, deshalb als Einschreiben. Das ist der Beweis wenn es dir wichtig ist.



"Beweis" ist zu viel gesagt. Der AG kann immer noch behaupten, da war nur ne Scheibe Fleischkäse im Umschlag Breites Grinsen
08.06.2017 13:55:22  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
 
Zitat von Lucifer

 
Zitat von wuSel

This, deshalb als Einschreiben. Das ist der Beweis wenn es dir wichtig ist.



"Beweis" ist zu viel gesagt. Der AG kann immer noch behaupten, da war nur ne Scheibe Fleischkäse im Umschlag Breites Grinsen



Geht in einigen Berliner Start Ups aber als ordentliche Kündigung durch.
08.06.2017 14:10:26  Zum letzten Beitrag
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[GHF]Cop

AUP [GHF]Cop 08.11.2018
Manche hatten doch auch schimmeliges Brot an die GEZ geschickt, um dort zu kündigen. Breites Grinsen
08.06.2017 14:13:19  Zum letzten Beitrag
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wuSel

AUP wuSel 24.02.2008
 
Zitat von Lucifer

 
Zitat von wuSel

This, deshalb als Einschreiben. Das ist der Beweis wenn es dir wichtig ist.



"Beweis" ist zu viel gesagt. Der AG kann immer noch behaupten, da war nur ne Scheibe Fleischkäse im Umschlag Breites Grinsen




Aber du kannst beweisen, dass der Fleischkäse pünktlich da war.
08.06.2017 14:22:14  Zum letzten Beitrag
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-Delta-

AUP Delta 06.10.2019
 
Zitat von Lucifer

 
Zitat von wuSel

This, deshalb als Einschreiben. Das ist der Beweis wenn es dir wichtig ist.



"Beweis" ist zu viel gesagt. Der AG kann immer noch behaupten, da war nur ne Scheibe Fleischkäse im Umschlag Breites Grinsen



Wenn man davon ausgeht dass einem der Empfänger böses will muss man sowieso weiter eskalieren, ein Einschreiben ohne Rückschein ist da generell kaum was wert da kann der Empfänger immer noch behaupten es nie bekommen zu haben.
08.06.2017 14:26:23  Zum letzten Beitrag
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Atello

AUP Atello 12.11.2013
Nur via Gerichtsvollzieher kann man in D rechtssicher zustellen.
08.06.2017 15:09:47  Zum letzten Beitrag
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sAnDwuRm

AUP sAnDwuRm 21.05.2009
Ich habs beim letzten Mal einfach mit auf die Maloche genommen und von HR gegenzeichnen lassen und dann erst meinem Chef gezeigt. peinlich/erstaunt
08.06.2017 15:11:15  Zum letzten Beitrag
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Raster

AUP Raster 26.12.2008
Einschreiben mit Rückschein und Safe.
Wenn der AG dann mit solchen Hirngespinnsten wie nix im Brief kontert war eben ein Zeuge beim eintüten dabei. Vor Gericht zieht der AN im Seltenstenfall den kürzeren, die Richter sind auch nicht dumm.
08.06.2017 15:12:12  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Atello

Nur via Gerichtsvollzieher kann man in D rechtssicher zustellen.


?!
08.06.2017 15:24:33  Zum letzten Beitrag
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Dummvogel

AUP Dummvogel 26.06.2019
 
Zitat von Raster

Einschreiben mit Rückschein und Safe.


Da kann man aber die Annahme verweigern. Lieber Einwurfeinschreiben. Da quittiert dir der Briefträger den Einwurf.
08.06.2017 15:32:21  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Ich erinnere mich dunkel an meine BGB Vorlesung und da war das auch Thema. Wenn das Ding in deinem Briefkasten landet, kannst du immer noch abstreiten, dass du es bekommen hast.
Man möge mich bitte korrigieren, wenn das Blödsinn ist.
Wäre ein Fax nicht eine sichere Möglichkeit? Da hat man ja alle Nachweise.
08.06.2017 15:33:51  Zum letzten Beitrag
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Raster

AUP Raster 26.12.2008
 
Zitat von M@buse

Ich erinnere mich dunkel an meine BGB Vorlesung und da war das auch Thema. Wenn das Ding in deinem Briefkasten landet, kannst du immer noch abstreiten, dass du es bekommen hast.
Man möge mich bitte korrigieren, wenn das Blödsinn ist.
Wäre ein Fax nicht eine sichere Möglichkeit? Da hat man ja alle Nachweise.

Das geistert auch in meinem Kopf, dass ein Einwurfeinschreiben nix wert ist.
08.06.2017 15:36:47  Zum letzten Beitrag
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Noxiller

AUP Noxiller 11.02.2009
Warum sollte der AG dich weiterbeschäftigen wollen, wenn du Kündigungsabsicht hast?
Bevor ich einen unmotivierten Mitarbeiter mit irgendwelchen Mitteln die Frist verhagel lasse ich ihn doch lieber ziehen.
08.06.2017 15:46:22  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Natürlich kann jeder bestreiten, dass er es bekommen hat. Und man kann dann auch noch behaupten, dass man zwar einen Briefumschlag bekommen hat, aber da nix / was anderes drin war.

Wenn man aber sein Schreiben 2x ausdruckt, 1x behält und darauf notiert "Verschickt am ... per ... Unterschrift" und das andere mit Einwurfeinschreiben verschickt, seid ihr so hart über dem Durchschnitt, dass kein Richter der Welt glauben würde, ihr hättet es nicht geschickt.
08.06.2017 16:02:39  Zum letzten Beitrag
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Atello

AUP Atello 12.11.2013
 
Zitat von smoo

 
Zitat von Atello

Nur via Gerichtsvollzieher kann man in D rechtssicher zustellen.


?!


https://www.zm-kanzlei.de/zustellung-per-gerichtsvollzieher/
Isso. Das Gebrubbel um Einschreiben hier garantiert keinen Erfolg. Dieser Gedanke das ein Einschreiben was wert ist, ist wie jet fuel...

edit: in diesem kasperthread musste noch niemand etwas so derartig zwingend rechtssicher zustellen lassen? Kann ich mir nicht vorstellen, bei den ganze HyperHiPos hier.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Atello am 08.06.2017 16:06]
08.06.2017 16:04:39  Zum letzten Beitrag
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-Delta-

AUP Delta 06.10.2019
 
Zitat von Atello

Isso. Das Gebrubbel um Einschreiben hier garantiert keinen Erfolg. Dieser Gedanke das ein Einschreiben was wert ist, ist wie jet fuel...



Jein.

Also wie gesagt, wenn man absolut sicher gehen muss dass was ankommt und empfangen wird dann ja, dann ist Gerichtsvollzieher die einzige Option.

Aber wie hier schon angemerkt wurde, vor einem Arbeitsgericht sollte man mit Einschreiben mit Rückschein in der Regel Recht bekommen. Hier geht es ja nicht um Strafrecht, du musst nicht über jeden Zweifel erhaben beweisen dass du es abgeschickt hast, wenn du sagst "Ich hab am x. meine Kündigung verschickt, hier ist der Rückschein, hier die Kopie" und der AG sagt "Äh... ja ist was angekommen aber war nur ein Fleischkäse drin" glaubt ihm das doch kein Richter.
08.06.2017 16:08:53  Zum letzten Beitrag
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[WHE]MadMax

Phoenix
 
Zitat von Raster

 
Zitat von M@buse

Ich erinnere mich dunkel an meine BGB Vorlesung und da war das auch Thema. Wenn das Ding in deinem Briefkasten landet, kannst du immer noch abstreiten, dass du es bekommen hast.
Man möge mich bitte korrigieren, wenn das Blödsinn ist.
Wäre ein Fax nicht eine sichere Möglichkeit? Da hat man ja alle Nachweise.

Das geistert auch in meinem Kopf, dass ein Einwurfeinschreiben nix wert ist.


Umgekehrt dacht ich: Einschreiben mit Unterschrift war nix wert, weil da irgendwer unleserlich draufkrickeln kann und derjenige dann behaupten kann: war ich nicht, hab ich nicht erhalten. Bei einer Firma galt zumindest Einwurfeinschreiben als zugestellt iirc.
08.06.2017 16:18:49  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von -Delta-

 
Zitat von Atello

Isso. Das Gebrubbel um Einschreiben hier garantiert keinen Erfolg. Dieser Gedanke das ein Einschreiben was wert ist, ist wie jet fuel...



Jein.

Also wie gesagt, wenn man absolut sicher gehen muss dass was ankommt und empfangen wird dann ja, dann ist Gerichtsvollzieher die einzige Option.

Aber wie hier schon angemerkt wurde, vor einem Arbeitsgericht sollte man mit Einschreiben mit Rückschein in der Regel Recht bekommen. Hier geht es ja nicht um Strafrecht, du musst nicht über jeden Zweifel erhaben beweisen dass du es abgeschickt hast, wenn du sagst "Ich hab am x. meine Kündigung verschickt, hier ist der Rückschein, hier die Kopie" und der AG sagt "Äh... ja ist was angekommen aber war nur ein Fleischkäse drin" glaubt ihm das doch kein Richter.



Bei Atello im harten Östen ticken die Uhren noch anders Augenzwinkern
08.06.2017 16:21:29  Zum letzten Beitrag
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Atello

AUP Atello 12.11.2013
 
Zitat von Switchie

 
Zitat von -Delta-

 
Zitat von Atello

Isso. Das Gebrubbel um Einschreiben hier garantiert keinen Erfolg. Dieser Gedanke das ein Einschreiben was wert ist, ist wie jet fuel...



Jein.

Also wie gesagt, wenn man absolut sicher gehen muss dass was ankommt und empfangen wird dann ja, dann ist Gerichtsvollzieher die einzige Option.

Aber wie hier schon angemerkt wurde, vor einem Arbeitsgericht sollte man mit Einschreiben mit Rückschein in der Regel Recht bekommen. Hier geht es ja nicht um Strafrecht, du musst nicht über jeden Zweifel erhaben beweisen dass du es abgeschickt hast, wenn du sagst "Ich hab am x. meine Kündigung verschickt, hier ist der Rückschein, hier die Kopie" und der AG sagt "Äh... ja ist was angekommen aber war nur ein Fleischkäse drin" glaubt ihm das doch kein Richter.



Bei Atello im harten Östen ticken die Uhren noch anders Augenzwinkern


War aus der Zeit in der ich in Bayern gelebt habe und ein Schwabe geizig war. Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Atello am 09.06.2017 5:55]
09.06.2017 5:55:10  Zum letzten Beitrag
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Chinakohl mit Reis

AUP Chinakohl mit Reis 12.01.2019
Danke für eure Antworten (und wilde Diskussionenpeinlich/erstaunt).
Die zeitkritische Komponente entsteht nur deswegen, da der neue Arbeitsvertrag voraussichtlich erst sehr spät fertig wird.
Ggf. sogar erst zu spät.
Das ist nochmal ein ganz anderes Thema...
Weil Kündigen ohne neuen Vertrag (auch wenn das BR ok vorliegt und die bevorstehende Einstellung schriftlich bestätigt wird), will ich auch irgendwie nicht.
09.06.2017 6:57:04  Zum letzten Beitrag
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Prügelknabe

pruegelknabe
Wäre auch mir zu riskant.
Hatte genau die gleiche Situation, dass mich der neue AG schon zum 01.06. einstellen wollte, der ganze Zinnober mit BR, GF etc., die da alle noch ihr OK geben mussten, zu lange gedauert hat. Wollte dann auch ohne den neuen Vertrag nicht kündigen, obwohl an sich schon alles "fest" war. Kann immer noch mal was dazwischenkommen und dann stehste da.

End vom Lied war, dass ich halt jetzt erst zum 01.07. anfange.
09.06.2017 7:11:18  Zum letzten Beitrag
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Chinakohl mit Reis

AUP Chinakohl mit Reis 12.01.2019
Mein "Problem" ist hierbei auch nur das meine Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende ist.
09.06.2017 7:23:20  Zum letzten Beitrag
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Lucifer

[ÆON]Lucifer
Mit ner schriftlichen(!) Bestätigung der Einstellung hab ich auch schon gekündigt. Hatte auch den Arbeitsvertrag per Mail aber eben noch nicht unterschrieben in der Post. Da hätte ich jetzt keine großen Bedenken, wenns nicht um ne 10 Mann Bude geht.
09.06.2017 7:37:57  Zum letzten Beitrag
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Atello

AUP Atello 12.11.2013
 
Zitat von Chinakohl mit Reis

Mein "Problem" ist hierbei auch nur das meine Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende ist.


Uff. Habe ebenfalls 3 Monate, ein Freund 6 Monate. Doch zum Quartalsende ist schon übel.
09.06.2017 7:46:02  Zum letzten Beitrag
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Klabusterbeere

tf2_medic.png
Job in der Schweiz gleich Einkommen in DE x 2, richtig? Kommt nur so viel vor.
09.06.2017 7:47:20  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
Wenn ich mich (nach der Ausbildung) wo anders bewerbe und ich seitens meiner Firma nur den Ausbildungsvertrag unterschrieb (der keine NDA beinhaltete), darf ich einfach so Projekte (auch Kundenprojekte) per Repo als Referenz in eine Bewerbung reinpacken?
Oder gibt es da irgendwelche arbeitsrechtlichen Sachen, die mir das untersagen?
09.06.2017 7:51:32  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Vorstellungsgespräche VIII ( Long-haired freaky people need not apply. )
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