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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Erklärbär
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
Aber zum Be- und Entladen muss man doch seinen Wagen verlassen?
16.05.2017 11:19:23  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von Melusine

 
Zitat von TheRealHawk

Die meisten sind sich da gar nicht so sicher und knicken spätestens nach dem ersten Brief vom Anwalt ein. Lief nicht über Amazon oder? Die mischen sich da sonst auch ein.


Lief über Amazon, ja. Aber was kann ich denn dann machen?


Ich bin noch nicht in die Verlegenheit gekommen, les das nur hier gelegentlich. Schreib doch mal den Support an und schilder den Fall.

 
Zitat von Joggl²

Aber zum Be- und Entladen muss man doch seinen Wagen verlassen?


Bezahl, kommste eh nicht gegen an. Den Rat hab ich leider erst bekommen, nachdem ich schon Einspruch eingelegt hatte und der Betrag sich dadurch quasi verdoppelt hat Hässlon

/e: ich stand allerdings auch auf dem "Gehweg" (als ob, Wichser).
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Parken02.php
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 16.05.2017 11:25]
16.05.2017 11:22:43  Zum letzten Beitrag
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Selenic

selenic
 
Zitat von Joggl²

aber 15 Minuten sind nur 400% über der erlaubten Zeit und das finde ich nicht so viel.



Ich mag Deinen Ansatz
16.05.2017 11:34:09  Zum letzten Beitrag
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Melusine

AUP nekojin 24.05.2010
 
Zitat von TheRealHawk

 
Zitat von Melusine

 
Zitat von TheRealHawk

Die meisten sind sich da gar nicht so sicher und knicken spätestens nach dem ersten Brief vom Anwalt ein. Lief nicht über Amazon oder? Die mischen sich da sonst auch ein.


Lief über Amazon, ja. Aber was kann ich denn dann machen?


Ich bin noch nicht in die Verlegenheit gekommen, les das nur hier gelegentlich. Schreib doch mal den Support an und schilder den Fall.




Nen Versuch ists wert
16.05.2017 11:38:12  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
 
Zitat von TheRealHawk

 
Zitat von Melusine

 
Zitat von TheRealHawk

Die meisten sind sich da gar nicht so sicher und knicken spätestens nach dem ersten Brief vom Anwalt ein. Lief nicht über Amazon oder? Die mischen sich da sonst auch ein.


Lief über Amazon, ja. Aber was kann ich denn dann machen?


Ich bin noch nicht in die Verlegenheit gekommen, les das nur hier gelegentlich. Schreib doch mal den Support an und schilder den Fall.

 
Zitat von Joggl²

Aber zum Be- und Entladen muss man doch seinen Wagen verlassen?


Bezahl, kommste eh nicht gegen an. Den Rat hab ich leider erst bekommen, nachdem ich schon Einspruch eingelegt hatte und der Betrag sich dadurch quasi verdoppelt hat Hässlon

/e: ich stand allerdings auch auf dem "Gehweg" (als ob, Wichser).
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Parken02.php



Ich würde mich wohl weniger aufregen, wenn die Parksituation nicht so dämlich wäre

Die Innenstadt wird schon seit gut zehn Jahren stetig leerer (Geschäfte und co.), weil einfach immer weniger Menschen kommen.
Das liegt unter anderem auch daran, dass von den 30k Einwohnern 99% halt mittlerweile im Rollatoralter sind.
Wie löst man das Problem?

a) Alle kostenlosen Parkplätze nahe der Innenstadt kostenpflichtig machen
b) Die restlichen Parkplätze auch kostenpflichtig machen
c) Die Anzahl der Parkplätze verringern, indem man an jeder Ecke kostenpflichtige Fahrräder hinstellt. In einer Stadt, in der es nur Rentner und Schüler gibt.
16.05.2017 11:39:50  Zum letzten Beitrag
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Skywalkerchen

skywalkerchen
unglaeubig gucken
bei euch haben alle schüler eltern im rentenalter?
16.05.2017 11:40:51  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
verschmitzt lachen
Ja.
16.05.2017 11:41:51  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
 
Zitat von weissbrot

Wenn du dein Auto verlässt, dann parkst du, das hat nichts mehr mit halten zu tun.


Nö.
16.05.2017 12:35:40  Zum letzten Beitrag
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weissbrot

weissbrot
 
Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.

Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor.
Aber Achtung: in jedem Fall ist die 3-Minuten-Grenze als absolute Obergrenze zu beachten! Wer sich länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs aufhält oder im Fahrzeug sitzend länger stehen bleibt, der parkt.

16.05.2017 12:40:31  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
Bitte beachten
"Sie können doch hier nicht stehenbleiben!"
"Hatte ich auch nicht vor: Ich geh' jetzt einkaufen!"
16.05.2017 13:36:24  Zum letzten Beitrag
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honkbaer

AUP honkbaer 14.04.2009
 
Zitat von weissbrot

Wenn du dein Auto verlässt, dann parkst du, das hat nichts mehr mit halten zu tun.



Dieser alternative Fakt wurde ihnen heute präsentiert von: weissbrot
16.05.2017 13:38:46  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von Joggl²

In einer Stadt, in der es nur Rentner und Schüler gibt.


Dann fehlen der Stadt natürlich auch massig Gewerbesteuereinnahmen. Da kann man schon mal sein Ticket bezahlen, wenn es sowieso schon rechtmäßig erteilt wurde. Mit irgendwas müssen ja auch die Personalkosten z.B. der Überwacherinnen und Überwacher des ruhenden Verkehrs finanziert werden.
16.05.2017 13:40:30  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
Hör auf, mir mit Gewissen zu kommen Wütend
/Davon ab gehts der Stadt aber recht gut vong Wirtschaft her
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 16.05.2017 14:10]
16.05.2017 14:01:45  Zum letzten Beitrag
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Mobius

AUP Mobius 30.12.2023
 
Zitat von honkbaer

 
Zitat von weissbrot

Wenn du dein Auto verlässt, dann parkst du, das hat nichts mehr mit halten zu tun.



Dieser alternative Fakt wurde ihnen heute präsentiert von: weissbrot



Er hat doch Recht?
16.05.2017 14:13:59  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
betruebt gucken
 
Zitat von Joggl²

Davon ab gehts der Stadt aber recht gut vong Wirtschaft her


Wie niedrig ist denn die Verschuldung?
16.05.2017 14:17:24  Zum letzten Beitrag
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Melusine

AUP nekojin 24.05.2010
 
Zitat von TheRealHawk

 
Zitat von Melusine

 
Zitat von TheRealHawk

Die meisten sind sich da gar nicht so sicher und knicken spätestens nach dem ersten Brief vom Anwalt ein. Lief nicht über Amazon oder? Die mischen sich da sonst auch ein.


Lief über Amazon, ja. Aber was kann ich denn dann machen?


Ich bin noch nicht in die Verlegenheit gekommen, les das nur hier gelegentlich. Schreib doch mal den Support an und schilder den Fall.






Amazon hat innerhalb kürzester zeit eine Rückerstattung beantragt. Ich bin überrascht und begeistert vom Support. Danke für den Hinweis.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Melusine am 16.05.2017 14:26]
16.05.2017 14:26:06  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
 
Zitat von fiffi

 
Zitat von Joggl²

Davon ab gehts der Stadt aber recht gut vong Wirtschaft her


Wie niedrig ist denn die Verschuldung?



drei
16.05.2017 14:38:45  Zum letzten Beitrag
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Abtei*

AUP Abtei* 11.06.2012
 
Zitat von Mobius

 
Zitat von honkbaer

 
Zitat von weissbrot

Wenn du dein Auto verlässt, dann parkst du, das hat nichts mehr mit halten zu tun.



Dieser alternative Fakt wurde ihnen heute präsentiert von: weissbrot



Er hat doch Recht?

Wahrscheinlich wieder irgend eine Korrintenkackerei. Wenn du dein Fahrzeug so weit verlässt das es ausser sicht ist und du nicht Sofort im Fall der Fälle dein Fahrzeug umsetzen kannst oder sowas. Sonst tät ich auch anmehmen paragraph 12 stvo.

Und in Joggls fall war das gegeben. Wr parkte. Ergo favto procto hatta jeparkt. Anjeschissen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abtei* am 16.05.2017 14:52]
16.05.2017 14:49:40  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 26.11.2007
unglaeubig gucken
 
Zitat von weissbrot

 
Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.

Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor.
Aber Achtung: in jedem Fall ist die 3-Minuten-Grenze als absolute Obergrenze zu beachten! Wer sich länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs aufhält oder im Fahrzeug sitzend länger stehen bleibt, der parkt.






Seh den Post nur ich oder ignoriert ihr den absichtlich?
16.05.2017 14:51:50  Zum letzten Beitrag
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Abtei*

AUP Abtei* 11.06.2012
Warum quotest du ein leeres textfeld?

verwirrt
16.05.2017 14:55:08  Zum letzten Beitrag
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Randbauer

AUP Randbauer 08.07.2015
unglaeubig gucken
Welchen Post?
16.05.2017 15:03:42  Zum letzten Beitrag
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Jack der Feinripper

Arctic
Potdroid kommt mich Parax' Post irgendwie nicht zurecht. verwirrt
16.05.2017 15:06:27  Zum letzten Beitrag
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Skywalkerchen

skywalkerchen
Frage
wer hat den thread zerfickt?
16.05.2017 15:08:32  Zum letzten Beitrag
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Selenic

selenic
Ich dachte, das gabe es nur beim alten UBB?
16.05.2017 15:09:01  Zum letzten Beitrag
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Abtei*

AUP Abtei* 11.06.2012
Ich dachte Dich gäbe es nur im alten UBB.
16.05.2017 15:19:47  Zum letzten Beitrag
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Selenic

selenic
Pfeil
Offensichtlich ja nicht.
16.05.2017 15:25:24  Zum letzten Beitrag
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Nose

Leet
 
Zitat von Parax

 
Zitat von weissbrot

 
Parken liegt dann vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält.

Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor.
Aber Achtung: in jedem Fall ist die 3-Minuten-Grenze als absolute Obergrenze zu beachten! Wer sich länger als 3 Minuten außerhalb seines Fahrzeugs aufhält oder im Fahrzeug sitzend länger stehen bleibt, der parkt.






Seh den Post nur ich oder ignoriert ihr den absichtlich?


der wird absichtlich ignoriert weil irgendwer hier weissbrot anficken will, so vong stimmung her.
16.05.2017 15:29:03  Zum letzten Beitrag
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weissbrot

weissbrot
Gemobbt im p0t, was tun?
16.05.2017 17:31:57  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Zurückschießen oder Fresse halten, auf jeden Fall nicht rechtfertigen.
Checken einige auch nach 15 Jahren nicht.
16.05.2017 17:35:04  Zum letzten Beitrag
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zapedusa

AUP zapedusa 25.10.2015
Eben. Wenn dich einer anpisst, tritt dem Typen mindestens in die Eier. Am besten mehrfach, weil ein Ausgleich nicht ausreichend ist.
16.05.2017 17:36:28  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Erklärbär
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