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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Erklärbär ( Wissen wohldosiert )
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~Klages


ist "nuc" ein geschützter markenname von intel?
05.08.2017 12:16:30  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
Es ist keine registrierte Marke, nein.
05.08.2017 12:23:26  Zum letzten Beitrag
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Bazooker

Bazooker
 
Zitat von Joggl²

Wie übersetzt man "etwas rückt in den Fokus" am klügsten ins Englische?
Wörtlich klingt das alles sehr eklig und deutsch.



Kontext?

Comes into focus geht schon, bei Personen gibts besseres.
05.08.2017 14:24:33  Zum letzten Beitrag
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csde_rats

AUP csde_rats 04.09.2021
bla bla attention turned to blub
05.08.2017 14:50:20  Zum letzten Beitrag
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Abtei*

AUP Abtei* 11.06.2012
Kontext ist wichtig. Geht's um Foto/Film wo etwas in der Fokus gelangt oder Personen werden auf etwas aufmerksam und das wird zum Fokus?

/Zur nuc Frage: nuc steht für next unit of computing und ist ein PC Standard. So wie USB oder atx...
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Abtei* am 05.08.2017 15:01]
05.08.2017 14:58:21  Zum letzten Beitrag
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Bazooker

Bazooker
 
Zitat von csde_rats

bla bla attention turned to blub



MMn hat dies eine andere Bedeutung. Aber ohne Kontext brauchen wir garnicht anfangen.
05.08.2017 15:05:31  Zum letzten Beitrag
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indifferent

AUP indifferent 21.03.2021
 
Zitat von i pwn n00bs

Aber nicht wegen dem Post, oder?


Nope, nur der übliche Schaden. Den Post hab ich erst danach gelesen.
05.08.2017 17:56:44  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von bulami

 
Zitat von Bombur

 
Zitat von Rufus

Ja auf Dörfern mag das natürlich wieder anders aussehen, aber in Städten gibts das so nicht, behaupte ich weiterhin.


Koblenz, Löhrtor. Gut, Koblenz ist eigentlich ein Dorf, genau wie Berlin oder Köln.



In Koblenz Innenstadt parken ist doch easy. Gibt dich genug Parkhäuser die 24h offen haben und genug Parkplätze an den Straßen(Rhein/Mosel) die ab 8 Uhr umsonst sind.


Natürlich, das war aber gar nicht die Frage. Die Frage war: Gibt es Parkhäuser, die Abends zu machen. Natürlich gibt es die.
05.08.2017 20:28:50  Zum letzten Beitrag
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Niedie

Niedie
 
Zitat von Peniskuh

 
Zitat von Wiesenherr

Heute früh bei dem starken Gewitter haben hier in den Straßen alle Laternen im gleichen Takt geblinkt. Genau der gleiche Rhythmus wie ein Warnblinker am Auto oder das gelbe Blinken einer abgeschalteten Ampel in der Nacht (wenn Vorfahrt zu beachten ist).

Was hat das zu bedeuten? War das nur eine Fehlfunktion oder eine Warnfunktion?

Danke


HAARP Strahlung war zu stark eingestellt, wie ja an dem Unwetter unschwerzu erkennen war. Die scheint sich dann in die Stromleitung der Laternen induziert zu haben.



Erzähle er mehr über HAARP peinlich/erstaunt
06.08.2017 10:57:19  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Benutze er Wikipedia!
06.08.2017 11:04:24  Zum letzten Beitrag
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Wiesenherr

AUP Wiesenherr 18.01.2019
Eine Antwort auf meine Frage gab es aber irgendwie auch nicht, oder? :O
06.08.2017 11:07:35  Zum letzten Beitrag
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~Klages


https://de.wikipedia.org/wiki/Natriumdampflampe
Das Ende der Gebrauchsfähigkeit von Natriumdampf-Hochdrucklampen zeigt sich durch periodisches Verlöschen und Wiederzünden. Diesen Vorgang nennt man „Blinken“ oder „Cycling“. Nach dem Zünden der Lampe steigt deren Brennspannung langsam an und erreicht aufgrund der gealterten Gasfüllung einen Wert, der die Netzspannungsversorgung übersteigt. Die Lampe erlischt. Nach der Abkühlung zündet die Lampe wieder und der Prozess startet erneut.

/neue led lampen können afaik per steuerung in einen blinkmodus versetzt werden um zb rettungskräften einfacher den weg zu weisen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Klages am 06.08.2017 11:13]
06.08.2017 11:12:56  Zum letzten Beitrag
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Wiesenherr

AUP Wiesenherr 18.01.2019
fröhlich
Danke, aber das war es nicht. Es war kein Flackern, es war ein regelmäßiges Blinken - und zwar alle Laternen in der Straße und der Querstraße, so weit ich sehen konnte.

https://www.youtube.com/watch?v=FOq6eaR1b5c
Genau dieses Blinken wie bei einer Ampel.

Im Internetz find ich garnichts dazu.

Ich hab das doch nicht geträumt traurig. Erst dachte ich, draußen wär einer beim Sturm in ein Auto reingefahren und hat die Warnblinkanlage an.
06.08.2017 11:15:41  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
Vermutlich Ausserirdische.
06.08.2017 11:22:43  Zum letzten Beitrag
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Herr der Lage

AUP Herr der Lage 16.10.2014
Frag halt deine Stadtwerke. Ruf an, twitter ihnen oder so.
06.08.2017 11:35:51  Zum letzten Beitrag
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Wiesenherr

AUP Wiesenherr 18.01.2019
Keke mal schauen.

Danke .
06.08.2017 11:38:02  Zum letzten Beitrag
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Phiasm

Gorge NaSe
Ich habs geschafft mir im Jahr 2017 ne Abmahnung wegen Filesharings einzufangen; ich darf für unglaubliche 30 Sekunden "Download-Angebotszeit" (von 18:14:41 bis 18:15:11 mit den Augen rollend ) 912¤ bezahlen.
Die Summe scheint mir etwas hoch in Relation zu der Uploadzeit, da könnte sich doch möglicherweise was machen lassen.

Lohnt es sich also dafür Anwalt zu nehmen oder wird das durch das Honorar ein Nullsummenspiel bzw. lauf ich Gefahr sogar noch was draufzuzahlen?
06.08.2017 17:41:49  Zum letzten Beitrag
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DeeJay

DeeJay
Aus Interesse: Serie/Film/Musik/Spiel?
06.08.2017 18:18:19  Zum letzten Beitrag
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Phiasm

Gorge NaSe
Film; Mad Max
06.08.2017 18:20:29  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
Wenn ich mich recht an die Geschichte meines Nachbarn erinnere, kommt man zu 95% gut weg, wenn man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zurückschickt, alles Weitere ignoriert (es sei denn, ein Mahnbescheid trudelt irgendwann nach Jahren ein - aber ich meine, selbst da ist noch nichts verloren) und die Füße stillhält, bis die Sache verjährt ist.
Kosten: Ein paar Nerven und Porto für die Unterlassungserklärung.

Wenn Anwalt, dann unbedingt einer, der auf Medienrecht spezialisiert ist. Aber die Kosten senkt man dadurch selten, meist drücken die auch nur die Abmahngebühren ein wenig und verkaufen dem Mandanten das dann als Erfolg.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Charon=- am 06.08.2017 18:38]
06.08.2017 18:37:08  Zum letzten Beitrag
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Phiasm

Gorge NaSe
Eine Unterlassungserklärung war direkt bei dem Schreiben dabei und soll von mir innerhalb von 21 Tagen unterschrieben eingesendet werden, daher liegt die Vermutung nahe, dass ich damit eher weniger erreichen kann (bezüglich der Kosten).

Für die 900¤ hab ich eine Woche länger Zeit.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phiasm am 06.08.2017 18:50]
06.08.2017 18:49:34  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Geh zum Anwalt. und nimm vorher keinerlei Kontakt mit dem Abmahner auf.
06.08.2017 18:52:34  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
 
Zitat von Phiasm

Eine Unterlassungserklärung war direkt bei dem Schreiben dabei und soll von mir innerhalb von 21 Tagen unterschrieben eingesendet werden, daher liegt die Vermutung nahe, dass ich damit eher weniger erreichen kann (bezüglich der Kosten).

Für die 900¤ hab ich eine Woche länger Zeit.


Nimm eine aus dem Netz, nicht die vom Abmahner. Letztere sind oft deutlich stärker ausgeweitet als nötig (weil die sich z.B. auf alle Werke des Publishers beziehen statt nur auf das konkrete, um das es in dem Vorwurf geht).

Hier noch eine Seite mit vielen Infos und Threads/Unterforen zu den entsprechenden Abmahnkanzleien: https://www.iggdaw.de/index.php?wegweiser-abmahnung/

/e: Noch mal: Ich kenne Leute aus meinem Bekanntenkreis, die ohne Probleme das ausgesessen haben (einmal ging's um ein Musikalbum, einmal um einen Film). Eine Kanzlei davon war Waldorf-Frommer, glaube ich. Das ist zwar beides schon ein paar Jahre her (und eben auch tatsächlich verjährt), aber am Ende muss der Abmahnanwalt wirklich erst mal im Auftrag des Publishers klagen - und das ist deutlich aufwändiger für ihn als einfach nur fertige Textbausteine herumzuschicken und von dem eingeschüchterten User schnell ein paar hundert Euro einzukassieren (selbst ein gerichtlicher Mahnbescheid lässt sich leicht verschicken, sagt aber erst mal gar nix aus, weil das ausstellende Gericht nicht wirklich prüft, ob die Sache auch begründet ist).
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von -=Charon=- am 06.08.2017 19:09]
06.08.2017 18:57:09  Zum letzten Beitrag
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Herr der Lage

AUP Herr der Lage 16.10.2014
KA, wie viel normale Anwälte nehmen, aber in vielen Städten befinden sich Verbraucherzentralen, wo man relativ günstig (20¤ oder so) eine erste Rechtsberatung bekommen kann.


/e Bei normalen Anwälten ist die Erstberatungsgebühr wohl auf 190¤+MwSt gedeckelt. Wie viel die aber durchschnittlich tatsächlich nehmen, weiß ich nicht.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Herr der Lage am 06.08.2017 21:49]
06.08.2017 18:59:50  Zum letzten Beitrag
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HrHuss

AUP HrHuss 11.01.2019
Hab hier einen Pioneer BD-Player, der nach nach nichtmal 10 Einsätzen den Geist aufgegeben hat. Problem, er wurde einfach wenig genutzt, daher ist er aus der Garantiezeit schon ne ganze Weile raus, daher "fuck off", was kann ich probieren, um ihn wieder gängig zu machen?

Der Grafikprozessor funktioniert offenbar noch, evtl. bootet er nicht richtig, ich seh das Pioneer Logo aufm TV und danach passiert nix mehr, Tasten reagieren auch nicht. Hardreset über tasten hilft such nix. Hab, weil ich ich ja nix zu verlieren hab, mal aufgeschraubt und mir alles angeschaut und die Hauptplatine auch schon mal bei 100°C für 30 Min in den Ofen gepackt, ich glaub da nicht wirklich dran, hat auch nix geholfen aber whatever. Kann keine geplatzten Kondensatoren oder ähnliches finden, sieht eigentlich alles töfte aus. Kann ich noch was probieren?
06.08.2017 20:00:22  Zum letzten Beitrag
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Phiasm

Gorge NaSe
 
Zitat von -=Charon=-

 
Zitat von Phiasm

Eine Unterlassungserklärung war direkt bei dem Schreiben dabei und soll von mir innerhalb von 21 Tagen unterschrieben eingesendet werden, daher liegt die Vermutung nahe, dass ich damit eher weniger erreichen kann (bezüglich der Kosten).

Für die 900¤ hab ich eine Woche länger Zeit.


Nimm eine aus dem Netz, nicht die vom Abmahner. Letztere sind oft deutlich stärker ausgeweitet als nötig (weil die sich z.B. auf alle Werke des Publishers beziehen statt nur auf das konkrete, um das es in dem Vorwurf geht).

Hier noch eine Seite mit vielen Infos und Threads/Unterforen zu den entsprechenden Abmahnkanzleien: https://www.iggdaw.de/index.php?wegweiser-abmahnung/

/e: Noch mal: Ich kenne Leute aus meinem Bekanntenkreis, die ohne Probleme das ausgesessen haben (einmal ging's um ein Musikalbum, einmal um einen Film). Eine Kanzlei davon war Waldorf-Frommer, glaube ich. Das ist zwar beides schon ein paar Jahre her (und eben auch tatsächlich verjährt), aber am Ende muss der Abmahnanwalt wirklich erst mal im Auftrag des Publishers klagen - und das ist deutlich aufwändiger für ihn als einfach nur fertige Textbausteine herumzuschicken und von dem eingeschüchterten User schnell ein paar hundert Euro einzukassieren (selbst ein gerichtlicher Mahnbescheid lässt sich leicht verschicken, sagt aber erst mal gar nix aus, weil das ausstellende Gericht nicht wirklich prüft, ob die Sache auch begründet ist).



Handelt sich bei mir tatsächlich um Waldorf-Frommer.

Ich bin jetzt natürlich unschlüssig, ob ich das mit der Unterlassungserklärung einfach ausprobieren soll und dadurch möglicherweise ohne weitere Kosten aus der Sache rauskomme oder nicht doch direkt einen Anwalt konsultiere um auf der sicheren Seite zu sein.

Der Link von Herr der Lage rät zur zweiten Option.

so sieht btw die Unterlassungserklärung aus dem Schreiben aus, ist schon relativ spezifisch:

06.08.2017 20:37:51  Zum letzten Beitrag
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-=Charon=-

Japaner BF
Stimmt, ich glaube WF hat ihre UE irgendwann mal konkretisiert (ich war mal in so einer Sache eine gute Zeit lang informiert wegen meines Nachbarn bzw. für ihn, weil er sich damit gar nicht auskannte).
Dennoch wäre eine anderen strafbewehrten UE aus dem Netz genauso gut und könnte eventuell gleichzeitig signalisieren: "Ich unterschreibe nicht gleich alles, was auf eurem Mist gewachsen ist."
06.08.2017 20:43:19  Zum letzten Beitrag
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Phiasm

Gorge NaSe
Hab jetzt auf die schnelle die hier gefunden

http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung-modifizierte-unterlassungserklaerung.htm

Wäre die ausreichend bzw. sollte ich den Passus bezüglich der Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe im Falle der Zuwiderhandlung noch hinzufügen?
06.08.2017 21:03:05  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Grad Waldorf-Frommer sind aber wohl welche die gerne klagen (weil sie ja auch im Recht sind)
06.08.2017 21:31:08  Zum letzten Beitrag
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Phiasm

Gorge NaSe
Habs mir auch grad anders überlegt und werde auf jeden Fall ne Erstberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen, danach kann man dann immer noch abwägen, was am sinnvollsten wäre.
06.08.2017 21:36:05  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Erklärbär ( Wissen wohldosiert )
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