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| Zitat von M@buse
stimmt mit dem was nicht?
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Mit dem stimmt ALLES.
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ok gut
wer soll eigentlich die knifte da ganz vorne bedienen?
oh und was machen die bommeln da hinten dran? sind die gegen rpgs?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von M@buse am 06.09.2017 22:45]
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Der Richtschütze, ist coaxial.
Ja.
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http://maennerleben.org/new-super-strong-barrel-steel-released-by-aubert-duval/
| French steelmaker Aubert & Duval have announced a new high purity steel alloy that could allow future firearms barrels to be stronger, be tougher, and last longer. The steel, called “ARMAD”, is a 3% chromoly steel made with a similar composition to their GKH (33CrMoV12-9) steel used for small arms barrels, such as those used on the FAMAS rifle. Where ARMAD differs is in how it is made, rather than what it is made from. Aubert & Duval has developed a very precise process that uses both electric arc furnace and laddle furnace stages, which results in very low levels of impurities – significantly less than 50 parts per million of phosphorous and less than 5 parts per million of sulfur. | |
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| Zitat von M@buse
oh und was machen die bommeln da hinten dran? sind die gegen rpgs?
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Ich gehe zwar davon aus, dass das "Ja." von DC schon die Antwort war, aber zur Sicherheit:
Ja, das sind Mückenschleier gegen herum- und anfliegendes Kleinzeugs.
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Von Pulverdampf geklaut:
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Bis jetzt musste zum Abnehmen des Verschlusses der Abzug in der hinterster Position sein, dann mit Daumen und Zeigefinger den Verriegelungsschieber nach unten ziehen und das Verschlussstück nach vorne schieben.
Bei der Glock 46 ist die Deckplatte des Verschlusses neu und hat an der Deckplatte einen "Zerlegehebel" (wie der bei Glock auch heißen mag) den man nur einmal im "Kreis" drehen muss und anschließen den Verschluss nach vorne schieben, egal wie der Ladezustand der Waffe und die Position des Abzuges gerade ist. Wurde so von den deutschen Behörden gefordert. Neu ist auch dass sich bei der 46er beim Repetieren der Lauf durch die seitlichen Führungen dreht und die Verriegelung des Laufes im Verschluss kompl. neu konstruiert wurde.
Die Glock 44 im Kal. .22lrf ist noch in der Entwicklung.
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Nachdem der obere Teil ziemlich glaubwürdig ist, weil er sich mit mir vorliegenden Informationen recht gut deckt, hoffe ich doch mal, dass die Sache mit der G44 ebenfalls stimmt.
Dann warte ich mal in freudiger Erwartung auf ein "Original" mit hoffentlich bezahlbaren Magazinen und spare mir Uhl & Co.
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Und um den Hattrick vollzumachen:
http://www.egun.de/market/item.php?id=6467774
Ich bin mal gepannt, wann die ersten Käufer Hausbesuche bekommen. Bei der und anderen Auktionen des Verkäufers ist der dahinterstehende Gedanke erahnbar.
Die Artikelbeschreibung hier hilft auch, den Anbieter entsprechend zu verorten...
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Ich liebe es, wenn sich zwei Behörden widersprechen.
Behörde A (ausstellende Behörde einer WBK, von der ich sechs Waffen leihweise zur Überarbeitung und Verkauf ausleihen will) sagt mir, kein Problem, bis auf die Kurzwaffe, weil da kann ich nur mit passendem Voreintrag leihen.
Behörde B (meine Behörde) sagt, kein Problem, Kurzwaffe ohne Voreintrag geht natürlich auch. Verweis auf Behörde A brachte da nur ein "Jaja, kennen wir schon das Thema, die sind da etwas lernresistent."
Also morgen mal den Papierkram ausfüllen und den ganzen Schrank samt Inhalt ins Auto werfen.
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| Zitat von Carlos
Und um den Hattrick vollzumachen:
http://www.egun.de/market/item.php?id=6467774
Ich bin mal gepannt, wann die ersten Käufer Hausbesuche bekommen. Bei der und anderen Auktionen des Verkäufers ist der dahinterstehende Gedanke erahnbar.
Die Artikelbeschreibung hier hilft auch, den Anbieter entsprechend zu verorten...
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Wieso denn das, Volksgenosse Carlos?!
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| Zitat von Kabelage
Ich liebe es, wenn sich zwei Behörden widersprechen.
Behörde A (ausstellende Behörde einer WBK, von der ich sechs Waffen leihweise zur Überarbeitung und Verkauf ausleihen will) sagt mir, kein Problem, bis auf die Kurzwaffe, weil da kann ich nur mit passendem Voreintrag leihen.
Behörde B (meine Behörde) sagt, kein Problem, Kurzwaffe ohne Voreintrag geht natürlich auch. Verweis auf Behörde A brachte da nur ein "Jaja, kennen wir schon das Thema, die sind da etwas lernresistent."
Also morgen mal den Papierkram ausfüllen und den ganzen Schrank samt Inhalt ins Auto werfen.
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Innerhalb derselben Behörde, literally auf demselben Flur:
A "braucht" mein Schießbuch, Abholung der WBK mit Voreintrag geht nur persönlich, Eintragung der erworbenen Waffe geht nur persönlich.
B: "Hamses dabei? Gut, egal, und wegen Eintrag schreibense ihrer Frau 'ne kleine Vollmacht und gut ist."
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Ich hatte letztens vier WBKs dabei. Meine, Verein, Kollege 1, Kollege 2. Keine Vollmachten für die letzten beiden, trotzdem Waffen eingetragen bekommen. Man muss sich nur den passenden Sachbearbeiter raussuchen, wobei ich hier drei echt kompetente habe.
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| Zitat von Kabelage
bis auf die Kurzwaffe, weil da kann ich nur mit passendem Voreintrag leihen.
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Funfact: Es gibt keine gesetliche Grundlage, aus der hervorgeht, dass die Sachbearbeiter der Waffenbehörden sachkundig sein müssen...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos Hathcock am 07.09.2017 21:57]
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Die viel witzigere Frage ist jetzt: der Kram steht in einem A/B-Schrank, wenn ich den jetzt mitnehme und bei mir hinstelle, um die geliehenen Waffen dort weiter unterzubringen, ist die große Frage, ob ich das darf oder die Sachen dann in 0/1 müssen. Dann bekäme ich nicht alle unter und ich hab wieder die Lauferei.
Mal gucken, was mein SB dazu sagt.
Und Anfang November mache ich endlich den Wiederladerkurs, jetzt, wo meine Werkstatt fertig ist, hab ich auch eine passende Mancave dafür.
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zwischendurch muss ich ja schon über solche erzählungen schmunzeln... waffenschränke mitnehmen um das zeug abzuholen und so.
hierzulande hängt man das zeug entweder an die wand oder stellt es feinsäuberlich ins dafür gebaute regal, während verschluss und munition eingeschlossen werden.
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In der Schweiz geht man ja auch mit dem Stgw90 über der Schulter in Jugendherbergen, um sich dort einzuquartieren. Hab ich gehört. Also...angeblich.
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früher hab ich als minderjähriger Jungschütze die flinte auf dem rücken per fahrrad transportiert, da fehlte nur noch die munition. easy.
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| Zitat von Kabelage
ist die große Frage, ob ich das darf oder die Sachen dann in 0/1 müssen. Dann bekäme ich nicht alle unter und ich hab wieder die Lauferei.
Mal gucken, was mein SB dazu sagt.
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Solange Du nur im Auftrag des bisherigen Besitzers verwahrst oder den Verkauf organisierst, ist kein Besitzwechsel erfolgt.
Alternativ könnte der bisherige Besitzer mit seinem Bestandsschutz ja auch seine Behältnisse zur vorübergehenden Aufbewahrung bei Dir unterstellen.
Das Ganze darf halt nur nicht zum Dauerzustand werden, da Du nicht mehr Nachfolgebesitzer mit Besitzstandswahrung werden kannst/darfst.
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Im Jagdbetrieb kannst du dir die Flinte aufn Puckel schnallen außer du fährst durch fremde Reviere.
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| Zitat von Carlos Hathcock
| Zitat von Kabelage
ist die große Frage, ob ich das darf oder die Sachen dann in 0/1 müssen. Dann bekäme ich nicht alle unter und ich hab wieder die Lauferei.
Mal gucken, was mein SB dazu sagt.
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Solange Du nur im Auftrag des bisherigen Besitzers verwahrst oder den Verkauf organisierst, ist kein Besitzwechsel erfolgt.
Alternativ könnte der bisherige Besitzer mit seinem Bestandsschutz ja auch seine Behältnisse zur vorübergehenden Aufbewahrung bei Dir unterstellen.
Das Ganze darf halt nur nicht zum Dauerzustand werden, da Du nicht mehr Nachfolgebesitzer mit Besitzstandswahrung werden kannst/darfst.
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Stimmt, ich werd ja gar nicht Besitzer sondern nur Verwahrer.
BNTSCD: Wie heißt noch mal deine Magpouch für die Hosentache? War das von Blackhawk?
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| Zitat von Carlos
Dann warte ich mal in freudiger Erwartung auf ein "Original" mit hoffentlich bezahlbaren Magazinen und spare mir Uhl & Co.
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Wenn Glock jetzt ne 22er bringt, wo ich meine SR habe...
...dann brauch ich irgendwie ein Bedürfnis für noch eine
Morgen gehts mit dem 22er AR zum Einschießen, mal sehen was das Ding so taucht!
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Achja, solche Meldungen liest man ab und zu mal. So, einmal pro Jahr. Oder alle zwei Jahre.
Ich kann da den Standpunkt der Armee durchaus verstehen, im Grunde sollte es der schweizer Bevölkerung bewusst sein dass dienstpflichtige Personen in Zivil mit dem Stgw. ab und zu zum Schiessstand unterwegs sind. Ich habe mir auch schon die Knifte aufn Rücken geschnallt und bin mit dem Roller dahingedüst. Es ist wirklich völlig normal.
Das Ding einfach in eine Tasche zu packen halt ich für eine Alibiübung, eine Waffe verliert ja nicht ihre Gefährlichkeit nur weil sie eingepackt ist. Zumal man meines Wissen das Gewehr nur offen transportieren darf wenn das Magazin nicht eingesetzt ist, aber gut, das ist für Leute welche sich nicht mit Waffen auseinandersetzen evtl. schon nicht mehr so offensichtlich zu erkennen.
Dass sich da die Armee dagegen wehrt kann ich verstehen, aber, dem ganzen liegt eigentlich eine ganz andere Problematik zu Grunde. Wenn wir da mit dem Zeitgeist gehen wollen dann müsste man grundsätzlich auf das obligatorische schiessen ausserhalb der Dienstzeit verzichten. Diese Übung stammt noch aus der Zeit, in welcher die Milizsoldaten nur alle zwei Jahre einen WK absolvieren mussten, und um in Übung zu bleiben musste man in den Jahren in welchen man nicht WK geleistet hat halt zum obligatorischen gehen. Mit der Armeereform und der Folge dass der WK jährlich zu leisten ist wurde das obligatorische überflüssig. Daran festgehalten wird natürlich weiterhin, und dass das so bleibt, dafür werden die Schützenverein auch in Zukunft sorgen.
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Braucht jemand ne Glock?
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Gott sei Dank sind die Smartphones mittlerweile so riesig geworden.
Ein Nokia 3310 hätte schnell verdeutlicht, welche Dimensionen diese Klapp-Ausgeburt der Bubba-Hölle hat
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Helllloooooo?
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Thema: Waffenthread 67 ( Die Taktik der drei Waffen ) |