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 Thema: Nintendo Entertainment Systems ( Nie ohne Saves wegschicken! )
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Phiasm

Gorge NaSe
...
Nice, gestern Mario bestellt, Freitag kommts an.
24.10.2017 16:50:08  Zum letzten Beitrag
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FoB

AUP FoB 24.08.2017
...
 
Zitat von Melusine

 
Zitat von steamed

Ne, Emulator ist nicht. Ich will beim zocken auf Tasten drücken, ein Touchscreen gibt kein Feedback.

Urgs. Scheinbar wäre es besser auf die VC bei der Switch zu warten. Wind Waker gibts ja nur für WiiU und GCN.

Und auf die ¤50,- Unterschied zwischen new2DS und new3DS ist ja mal auch geschiessen.



Bluetooth Controller mit dem Handy verbinden?
peinlich/erstaunt


Und zwar den von 8bitdo.

Handy, Wii (U), Switch, der funktioniert überall. Haptik steht dem Original in nichts nach.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FoB am 24.10.2017 21:25]
24.10.2017 21:16:19  Zum letzten Beitrag
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Raw-Deal

Arctic
Gibts schon Infos zum Thema Mario Odyssey und amiibo Unterstützung?

Soweit ich weiß werden alle amiibo unterstützt aber gibt es eine Liste welcher amiibo was freischaltet?

Und benötigt jemand einen N2Elite zufälligerweise?
25.10.2017 8:07:29  Zum letzten Beitrag
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Atello

AUP Atello 12.11.2013
 
Zitat von dantoX

 
Zitat von Natanael

 
Zitat von dantoX

 
Zitat von Sir Maximillion

Emulatoren sind wie Umbaukits für Autos. Das Ding sieht vllt aus wie'n Ferrari, aber technisch und vom Fahrgefühl her bleibt's 'n Toyota. Geht halt nichts übers Original.



Ist leider so. Selbst auf dem Mini SNES laufen einige Roms sicher nicht so wie das Original.



Z.B.? Sie Ghouls and Ghosts Slowdowns z.b. gabs original genauso aufm Snäss.



Ich rede nicht von den 21 Standardgames, die laufen natürlich wie sie sollen. Bei Roms bin ich mir nicht so sicher. Super Mario All Stars fühlt sich irgendwie komisch an. Weiß nicht ob das damals auch so lief aber irgendwie bilde ich mit Inputlag ein.


Dann bin ich nicht allein mit meinem Verdacht. Ich meine auch, dass manch Spiel einen Inputlag hat.
25.10.2017 9:02:17  Zum letzten Beitrag
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cLam

AUP cLam 23.12.2007
missmutig gucken
Heute sollte die SNES von Amazon (zweite Welle) geliefert werden. Gerade kam eine E-Mail, dass sie den Artikel noch nicht bekommen haben und sich die Lieferung damit verzögert. Ich könne ja stornieren.
25.10.2017 9:03:23  Zum letzten Beitrag
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dantoX

dantoX
Diese Amiibo-Scheiße ist so ein Rotz! Da gibt es aberhunderte dieser Amiibos zu kaufen - hab ich meinem Sohn mal so ein Figürchen, dass sie auf 5¤ reduziert hatten mitgebracht. In freudiger Erwartung starte ich Mario Kart 8: "dieser Amiibo wird nicht unterstützt".

Ich hätte mir denken können, dass bei der enormen Auswahl an Amiibos nicht jede Figur in jedem Spiel irgendwas tolles bewirken kann, aber wenigstens ein kleines BonBon, ein temporäres PowerUp, neues Fahrzeugteil - irgendwas, dass mich für meinen Kauf belohnt - aber nö.

Klar hätte ich mir das genauer auf der Rückseite durchlesen können, aber ne kleine Überraschung hätte ich schon erwartet.

Zu viel erwartet.
25.10.2017 9:04:35  Zum letzten Beitrag
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Atello

AUP Atello 12.11.2013
Bei MK8 ein Bonbon? In welcher Form?
Gibt 200+ Amiibos - wenn jeder ein Bonbon mit sich bringen würde, dann wäre das sehr abgefucked.

Amiibos emuliert man außerdem.
25.10.2017 9:24:23  Zum letzten Beitrag
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dantoX

dantoX
 
Zitat von Atello

Bei MK8 ein Bonbon? In welcher Form?
Gibt 200+ Amiibos - wenn jeder ein Bonbon mit sich bringen würde, dann wäre das sehr abgefucked.

Amiibos emuliert man außerdem.



Ein temporäres Power Up fürs nächste Solo Rennen wäre schon machbar gewesen.

Ich finde das Konzept der Amiibos so oder so bekackt. Für Big N ist es natürlich genial. Wer auch immer sich das da ausgedacht hat ist ein cleveres Kerlchen.
25.10.2017 9:34:07  Zum letzten Beitrag
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i pwn n00bs

AUP i pwn n00bs 28.02.2010
Jup, Amiibos sind kacke Nichts als halbfertiges (wie in deinem Fall) non-DLC ohne weiteren Wert.
25.10.2017 9:36:54  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
Als Sammelfiguren haben sie schon eine Funktion. peinlich/erstaunt
25.10.2017 9:37:38  Zum letzten Beitrag
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dantoX

dantoX
 
Zitat von i pwn n00bs

Jup, Amiibos sind kacke Nichts als halbfertiges (wie in deinem Fall) non-DLC ohne weiteren Wert.



Inwiefern "halbfertig"?
25.10.2017 9:53:05  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von dantoX

 
Zitat von i pwn n00bs

Jup, Amiibos sind kacke Nichts als halbfertiges (wie in deinem Fall) non-DLC ohne weiteren Wert.



Inwiefern "halbfertig"?



Ja weil sie halt keinen/nur wenig Content liefern
25.10.2017 9:56:52  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
Der Content muss ja vom Spieleentwickler kommen und nicht vom Amiiboproduzenten.
25.10.2017 9:59:02  Zum letzten Beitrag
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Melusine

AUP nekojin 24.05.2010
Zu den Amiibo-Figuren gibt es ja noch "preiswerte" alternativen, wenn es einem nur ums freischalten geht.

Ich glaube mehr dazu sollte man öffentlich nicht schreiben peinlich/erstaunt
25.10.2017 10:12:12  Zum letzten Beitrag
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dantoX

dantoX
 
Zitat von Melusine

Zu den Amiibo-Figuren gibt es ja noch "preiswerte" alternativen, wenn es einem nur ums freischalten geht.

Ich glaube mehr dazu sollte man öffentlich nicht schreiben peinlich/erstaunt



Dass man sich Software piraten kann, ist ja nichts Neues. Aber darum ging es mir nicht.
25.10.2017 10:13:42  Zum letzten Beitrag
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Melusine

AUP nekojin 24.05.2010
Auf der Website kannst du sehen, welche Figur mit welchem Spiel kompatibel ist.
25.10.2017 10:21:02  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es illegal ist.
Du begehst ja kein Softwareraub damit. Du schaltest lediglich Sachen frei, die im Spiel ohnehin einprogrammiert sind.

Aus technischer Sicht hat ein Amiibo letztendlich keinen schöpferischen Wert, da bis auf einen kleinen Datensatz, der sagt, "Was bin ich.", keinen weiteren Inhalt.
25.10.2017 10:21:27  Zum letzten Beitrag
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dantoX

dantoX
 
Zitat von Lightspeed

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es illegal ist.
Du begehst ja kein Softwareraub damit. Du schaltest lediglich Sachen frei, die im Spiel ohnehin einprogrammiert sind.

Aus technischer Sicht hat ein Amiibo letztendlich keinen schöpferischen Wert, da bis auf einen kleinen Datensatz, der sagt, "Was bin ich.", keinen weiteren Inhalt.



Du besitzt keinerlei Nutzungsrecht für dieses Stück Software, keine Lizenz. Bei manchen PC Spielen, hat man die DLCs auch schon auf der Platte, aber erst, wenn du dir den DLC im Shop kaufst wird er freigeschaltet. Siehe zum Beispiel die Hüte bei TF2. Die hast du auch schon im Spiel drin.

Du erschwindelst dir eine "Leistung", die eigentlich Geld kostet.

Ich hätte bei den Amiibos jetzt kein schlechtes Gewissen, aber legal ist das sicher nicht.
25.10.2017 10:39:09  Zum letzten Beitrag
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shp.makonnen

AUP shp.makonnen 01.01.2019
 
Zitat von cLam

Heute sollte die SNES von Amazon (zweite Welle) geliefert werden. Gerade kam eine E-Mail, dass sie den Artikel noch nicht bekommen haben und sich die Lieferung damit verzögert. Ich könne ja stornieren.



Jepp, hab ich auch bekommen. Amazon macht mich in letzter Zeit häufig mett, die sind irgendwie hart Otto geworden.
25.10.2017 10:42:10  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
Mario Odyssey auf Amazon für 47,99/45,99 nun.
25.10.2017 10:50:54  Zum letzten Beitrag
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[2XS]Nighthawk

AUP [2XS]Nighthawk 04.05.2015
Ich hätte schon ganz gern ein paar Amiibos als Deko für meinen Schreibtisch im Büro, aber die coolen sind halt durch die Bank ausverkauft traurig
25.10.2017 10:53:14  Zum letzten Beitrag
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Melusine

AUP nekojin 24.05.2010
 
Zitat von [2XS]Nighthawk

Ich hätte schon ganz gern ein paar Amiibos als Deko für meinen Schreibtisch im Büro, aber die coolen sind halt durch die Bank ausverkauft traurig



Schau mal ob du bei Amazon vielleicht die japanischen bekommst. Hab so den Wolf-Link für den normalen Preis bekommen. Ist auch mit EU-Konsolen kompatibel.
25.10.2017 11:21:18  Zum letzten Beitrag
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FoB

AUP FoB 24.08.2017
 
Zitat von Raw-Deal

Und benötigt jemand einen N2Elite zufälligerweise?


Ich brauche immer noch eine Anleitung für das Scheißteil!

/Hab gestern bei Media Markt wieder den Bogenschützen-Link aus BotW gesehen. Aber 20 ¤ bezahle ich dafür nicht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FoB am 25.10.2017 11:46]
25.10.2017 11:44:08  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
 
Zitat von dantoX

 
Zitat von Lightspeed

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es illegal ist.
Du begehst ja kein Softwareraub damit. Du schaltest lediglich Sachen frei, die im Spiel ohnehin einprogrammiert sind.

Aus technischer Sicht hat ein Amiibo letztendlich keinen schöpferischen Wert, da bis auf einen kleinen Datensatz, der sagt, "Was bin ich.", keinen weiteren Inhalt.



Du besitzt keinerlei Nutzungsrecht für dieses Stück Software, keine Lizenz. Bei manchen PC Spielen, hat man die DLCs auch schon auf der Platte, aber erst, wenn du dir den DLC im Shop kaufst wird er freigeschaltet. Siehe zum Beispiel die Hüte bei TF2. Die hast du auch schon im Spiel drin.

Du erschwindelst dir eine "Leistung", die eigentlich Geld kostet.

Ich hätte bei den Amiibos jetzt kein schlechtes Gewissen, aber legal ist das sicher nicht.


Da stellt sich jedoch die Frage, ob die Sofware, nehmen wir mal MK8D, dir in den AGB sagt, ob dass du die Fahrerkostüme nur nutzen und freischalten darfst, wenn du den Amiibo dafür nutzt oder nicht.
Wenn das in den AGBs nicht drin steht, und auch in den Updates keine Anpassung der AGB diesbezüglich ist, dann sehe ich da auch kein Schwindel.
Es ist Content, der beim Kauf der Software schon drinnen war.

Stellt sich die Frage auch, ob die AGB der Amiibos es einem Untersagen, den Datensatz auf dritte Geräte zu lagern oder nicht. Wenn bei beidem nichts der Gleichen steht, ist es nicht mal Erschleichung von Leistungen.
Nehmen wir als weiters Beispiel Breath of the wild in seiner Erscheinungsversion. Du kannst mit Amiibos zusätzlichen Content freischalten. Dieser Content ist von Anfang an drinnen und daher auch kein DLC, sondern nur C.
Wenn ich Spiel XY als physikalische Version kaufe, bin ich im Eigentum sämtlicher Inhalte dieses Produktes. Sollte ich an der physikalischen Version rumhacken und mir weitere Funktionen freischalten, sehe ich das nicht als illegal an, da ich ja für dieses Produkt bezahlt habe. Sollten mir Funktionen verwehrt bleiben, sollten sie eine Version rausbringen, die diese Inhalte in einer physikalischen Version nicht beinhaltet.

Gibt es hier vielleicht jemanden, der rechtssicherer ist und die Lage aufklären kann?
25.10.2017 11:45:12  Zum letzten Beitrag
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FoB

AUP FoB 24.08.2017
 
Zitat von Lightspeed

Mario Odyssey auf Amazon für 47,99/45,99 nun.


Danke! Bestellt \o/

Lieferung 30.10.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FoB am 25.10.2017 11:49]
25.10.2017 11:48:43  Zum letzten Beitrag
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dantoX

dantoX
Ich bin kein Anwalt. Aber ich glaube du liegst falsch Lightspeed.

Breites Grinsen
25.10.2017 12:16:13  Zum letzten Beitrag
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Calrissian

AUP Calrissian 20.12.2010
 
Zitat von Lightspeed


Wenn ich Spiel XY als physikalische Version kaufe, bin ich im Eigentum sämtlicher Inhalte dieses Produktes.



Edit2:

Wobei die Softwarehersteller so was nicht wollen und immer versuchen einem eine Lizenz zur Nutzung anzudrehen. Aber selbst dann kauft man sich ein Videospiel genauso wie man ein Buch kauft und dann der Eigentümer seiner Buchkopie ist. Man darf natürlich trotzdem nicht gegen Urheberrechte verstoßen. Also so wie man das (noch geschützte) Buch nicht kopieren und die Kopien weiterverkaufen darf, darfst du auch nicht alles mit der Software machen.

http://www.it-rechtsanwalt.com/softwarerecht/softwarekauf-oder-softwarelizenz-eine-klare-angelegenheit-3689.php

Ich hoffe der Link ist noch aktuell. Laut des Richterspruchs ist es auch egal ob man sich die Software auf einem Datenträger kauft oder runterlädt.
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Calrissian am 25.10.2017 13:47]
25.10.2017 13:35:13  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
Das heißt, ich darf alles machen, solange ich mich im Rahmen des Urheberrechts nicht strafbar mache.

Wie schaut's denn eigentlich mit Amiibos aus? Denn das ist ja keine Software sondern nur ein Chip mit gespeicherten Datensätzen.
25.10.2017 14:17:32  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Mata halt...

Dann darfst du mal definieren, ab wann gespeicherte Einsen und Nullen "nur ein Datensatz" oder "schon Software" sind.
25.10.2017 14:24:23  Zum letzten Beitrag
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Lightspeed

AUP Lightspeed 20.06.2011
 
Zitat von Icefeldt

Mata halt...

Dann darfst du mal definieren, ab wann gespeicherte Einsen und Nullen "nur ein Datensatz" oder "schon Software" sind.



Unter software verstehe ich eine Anhäufung von Routinen, die im Besten Fall auch von sich selbst aus startbar sind.
Ein Datensatz beinhaltet lediglich eine Key=>Value Beziehung, die keinerlei Logik mit sich bringt.
25.10.2017 14:28:00  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Nintendo Entertainment Systems ( Nie ohne Saves wegschicken! )
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