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| Zitat von Klabusterbeere
Bei uns hat der Elektriker immer noch keinen VDE-Nachweis abgeliefert. in komplett 2017 gab es keinerlei Lebenszeichen, umgekehrt bekommt der auch noch m.M.n. Geld, aber auch da keinerlei Regung.
https://www.elektropraktiker.de/ep-2008-09-802-805.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=8385&hash=ceb9cab2abcf0e8e56cd667f46a21063
Aus dem ersten Abschnitt:
| Die Prüfung der elektrischen Sicherheit von neu
errichteten, erweiterten oder geänderten elektrischen
Anlagen muss heutzutage für jeden im
Elektrohandwerk Beschäftigten zur Auftragsabwicklung
dazugehören. Die Prüfung und deren
Dokumentation dienen für den Kunden als
Nachweis, dass die elektrische Anlage den
sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht
und die Elektro-Installationsarbeiten
fachgerecht ausgeführt wurden. Durch die Aushändigung
des Prüfberichtes erhält der Kunde
einen schriftlichen Nachweis hierüber.
Aber nicht nur für den Kunden ist die Prüfung
und Dokumentation von großer Bedeutung.
Kommt es zu einem Schadensfall oder anderen
Streitigkeiten, kann der Handwerker nachweisen,
dass die elektrische Anlage zum Abnahmezeitpunkt
ordnungsgemäß errichtet war | |
Eine eigentliche Abnahme gab es in dem Sinne auch nicht, er hat nie das Abnahmeprotokoll zurückgesendet.
Ich weiß noch, dass die damals mit einem Messgerät alle Steckdosen mit einem Fehlerstrom getestet haben, ob der FI auslöst. Das war überall der Fall, diese Gerät dient wohl auch als Grundlage für eine Art Protokoll oder dergleichen.
Gleichermaßen ist schon Jahr 1 von 3 der Verjährungsfrist für Rechnungen rum.
Was sollen wir da sinnvollerweise machen?
Unabhängig davon, dass er noch Kohle bekommtt, kann es da Nachteile für uns geben? Schadensfall? Versicherungsfall?
Was ist, wenn es irgendwo in der Installation zu einem Kurzschluss kommt und die Hütte brennt ab?
Ich zahle die Kohle gerne, aber erst nach Abschluss aller Tätigkeiten. Ich vermute mal, denen ist das pupsegal.
Laut Handelregisterauszug ist der damalige GF auch nicht mehr GF, sehr wohl existiert die Firma aber weiterhin.
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Werkvertrag nach VOB?
Das sind meine gesammelten Erfahrungen während meiner Bauzeit ohne Garantie auf Richtigkeit:
$ 12 (4) 2. Die förmliche Abnahme kann in Abwesenheit des Auftragnehmers stattfinden, wenn der Termin vereinbart war oder der Auftraggeber mit genügender Frist dazu eingeladen hatte. 2Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer alsbald mitzuteilen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/VOB-B/12.html
Wenn ihr als AG eine Abnahme gemacht habt, zu der der AN nicht erschienen ist und das Protokoll inkl. aller Mängel (z. B. das fehlende Prüfprotokoll) dem AN zugegangen ist, dann ist die Abnahme bereits erfolgt.
Da ihr wohl Geld einbehalten habt, hättet ihr rechtlich folgende Möglichkeit:
$ 13 (5) 2. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html
Fristen stellen (per Einschreiben Einwurf), mit Ankündigung auf Beseitigung auf seine Kosten in eurer letzten Frist. Dann sucht ihr euch für die Prüfung jemand anderen und verrechnet die Kosten mit der noch offenen Rechnung.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von gwc am 03.01.2018 18:58]
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| Zitat von Lunovis
An sich hast du als Eigentümer die Pflicht, den Wisch dem Energieversorger auf Verlangen vorzuzeigen, sonst hat der das Recht, dich vom Netz zu nehmen (sehr unwahrscheinlich, kenne keinen Fall, bei dem das passiert ist ohne zuvor jahrelang zu mahnen) | |
Bist du nicht Schweizer? Bei uns läuft das ein wenig anders. Da erklärt der Errichter (eingetragener Fachbetrieb) gegenüber dem Versorgungsnetzbetreiber, dass die Anlage geprüft und in Ordnung ist, sonst gibt es keinen Zähler.
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| Zitat von Klappfallscheibe
| Zitat von Lunovis
An sich hast du als Eigentümer die Pflicht, den Wisch dem Energieversorger auf Verlangen vorzuzeigen, sonst hat der das Recht, dich vom Netz zu nehmen (sehr unwahrscheinlich, kenne keinen Fall, bei dem das passiert ist ohne zuvor jahrelang zu mahnen) | |
Bist du nicht Schweizer? Bei uns läuft das ein wenig anders. Da erklärt der Errichter (eingetragener Fachbetrieb) gegenüber dem Versorgungsnetzbetreiber, dass die Anlage geprüft und in Ordnung ist, sonst gibt es keinen Zähler.
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In aller Kürze, das hat er gemacht, wir haben ja auch einen Zähler Ich musste damals einen Antrag für die Netze BlaBleBlub unterschreiben, Kopie davon habe ich.
Den Rest lese ich nach. Aber wie gesagt, sonst haben wir nichts und der bekommt noch gute 25% der veereinbarten Fixpreises gem. Auftrag nach VOB.
Ich sitze das einfach aus und behalte die Kohle, am 1.1.20 ist es verjährt. Mir ging es halt eher um Konsequenzen von anderer Seite aus.
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| Zitat von Klappfallscheibe
| Zitat von Lunovis
An sich hast du als Eigentümer die Pflicht, den Wisch dem Energieversorger auf Verlangen vorzuzeigen, sonst hat der das Recht, dich vom Netz zu nehmen (sehr unwahrscheinlich, kenne keinen Fall, bei dem das passiert ist ohne zuvor jahrelang zu mahnen) | |
Bist du nicht Schweizer? Bei uns läuft das ein wenig anders. Da erklärt der Errichter (eingetragener Fachbetrieb) gegenüber dem Versorgungsnetzbetreiber, dass die Anlage geprüft und in Ordnung ist, sonst gibt es keinen Zähler.
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Und geprüft wird ungezählt?
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Wer redet denn von prüfen?
Aber mal im Ernst, bis auf die Schleifenimpedanz geht das alles auch ohne Spannung/mit Baustrom.
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Drehfeld. Isolation ohne ew erde...
Kann man machen
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Ok, da muss man nach Anschluss des Zählers natürlich nochmal an einer Stelle prüfen, ob das Drehfeld noch stimmt...
Aber wo siehst du ein Problem, den Erdungswiderstand zu messen?
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Ich seh das problem damit, den notwendigen kurzschlussstrom zu erreichen wenn der erder bis zu 20 ohm haben darf.
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Mal abgesehen davon, dass es auch Messverfahren gibt, die keine Netzspannung benötigen:
Wenn du den Erdungswiderstand R_E mit einer Erderschleifenwiderstandsmessung R_(L-PE) ermitteln willst, kannst du zusätzlich noch den Netzinnenwiderstand R_(L-N) messen und aus deiner ersten Messung heraus rechnen.
R_E = R_(L-PE) - R_(L-N) / 2
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Hier hatte jemand... (Hawk?) mal eine preisgünstige Empfehlung für einen tauglichen und vor allem leisen Kompressor. Glaube sogar über Amazon. Aber nehme sonst auch andere Vorschläge.
Ideen?
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kumpel von mir konnte sich auf der arbeit nen kaum benutzen käser kompressor für grad mal 100¤ organisieren...
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| Zitat von wuSel
Hier hatte jemand... (Hawk?) mal eine preisgünstige Empfehlung für einen tauglichen und vor allem leisen Kompressor. Glaube sogar über Amazon. Aber nehme sonst auch andere Vorschläge.
Ideen?
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müsste dieser gewesen sein:
https://www.amazon.de/dp/B00VTSQOO8
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Sieht gut aus, danke. Aber ich bin sicher der hatte einen größeren Kessel...
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| Zitat von wuSel
Sieht gut aus, danke. Aber ich bin sicher der hatte einen größeren Kessel...
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Glaube ich nicht
| Zitat von wuSel
Saved, danke. Die professionellen silent-Dinger kann ja kein Mensch bezahlen und das Ding soll bei mir irgendwann auch nur für Ausblasen, Reifen etc. sein...
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/e: ich war damals derjenige, der ihm diesen Kompressor empfohlen hatte.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Krasser]MadMax am 04.01.2018 14:47]
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Verdammt
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| Zitat von Klappfallscheibe
Mal abgesehen davon, dass es auch Messverfahren gibt, die keine Netzspannung benötigen:
Wenn du den Erdungswiderstand R_E mit einer Erderschleifenwiderstandsmessung R_(L-PE) ermitteln willst, kannst du zusätzlich noch den Netzinnenwiderstand R_(L-N) messen und aus deiner ersten Messung heraus rechnen.
R_E = R_(L-PE) - R_(L-N) / 2
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und das hat mit dem Ik was zu tun?
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Das frag ich mich schon die ganze Zeit, was du bei einer Erdungswiderstandsmessung mit einem Kurzschlussstrom willst.
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Deine Aussage: Prüfung geschieht Spannungsfrei.
Meine Aussage: Quatsch, weil weder ein Kurzschlusstrom der Verteilung noch der Abgänge gemacht werden kann und dies auch mit Baustrom nicht geht weil sich die Werte mit dem definitiven Anschluss ändern, Dito Drehfeld.
Dass der Leitwert einer Erdung mittels Induktion oder Ohmmeter Spannungsfrei ermittelt werden kann sowie Schutzleiter und Isolation so geprüft werden, ist mir klar.
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| Zitat von Lunovis Meine Aussage: Quatsch, weil weder ein Kurzschlusstrom der Verteilung noch der Abgänge gemacht werden kann und dies auch mit Baustrom nicht geht weil sich die Werte mit dem definitiven Anschluss ändern, Dito Drehfeld. | |
Man kann sehr wohl die Anteile der Schleifenimpedanz, die die eigene Anlage betreffen, ermitteln. Stichwort Offset-Messung. Und unter der Annahme, dass die Schleifenimpedanz des endgültigen Anschlusses kleiner als x Ohm ist, die Ergebnisse beurteilen. Das Zutreffen dieser Annahme muss natürlich nach setzen des Zählers geprüft werden. Dito Drehfeld.
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Ich brauch hier nen Adapter für ein altes Rohr, welches partout auf kein weit verbreitetes Gewinde passt.
1/2" => zu groß
3/8" => zu klein
Dazwischen gibt es ja keine gängigen, zölligen Rohre mehr, oder?
Es handelt sich um ein sehr altes Rohr, vermutlich vor 1950. Gab's da irgendwelche Spezialgewinde?
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Sicher, dass das ein zölliges Rohrgewinde sein soll?
Die Außen-Maße sind seit 1841 quasi gleichgeblieben, nur der Innendurchmesser wurde durch bessere Stahlsorten mit der Zeit größer, da die Wandstärke dünner gewählt werden konnte.
Mach mal Foto, vielleicht ist es doch was metrisches. Und miss mal am Gewinde
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Ne, is gar nicht sicher. Ich hab das halt einfach mal angenommen.
Is nicht von mir, sondern von nem Bekannten. Kann also nicht genauer messen, da ich nicht vor Ort bin.
// Jetzt wo ich überlege, wird das Rohr vermutlich sogar so um 1900 herum eingebaut worden sein.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von derSenner am 05.01.2018 17:47]
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Ist das ein alter Heizkörper?
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Stillgelegtes Gasrohr. Da war früher vermutlich mal ein Gasluster drauf.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von derSenner am 05.01.2018 17:52]
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Vielleicht isses M24, das liegt zwischen 3/8 und 1/2 Zoll
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Oder ein britisches zollgewinde, die hatten afaik ne zeit noch was eigenes.
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Sieht auf dem ersten Blick mehr nach einem Feingewinde aus
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Hm. Britisch kann ich mir kaum vorstellen, wenn dann schon eher metrisch.
Ich besorg einfach mal ne Schraube mit M24 und vielleicht ein paar darunter. Kostet ein paar Cent, und ich merke gleich, ob das passt.
// Ich nix spreche deutsch.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von derSenner am 05.01.2018 18:11]
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Keine schieblehre zur hand für genau sowas? Genauer durchmesser und steigung sollten doch zur klassifizierung reichen?
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| Zitat von derSenner
Is nicht von mir, sondern von nem Bekannten. Kann also nicht genauer messen, da ich nicht vor Ort bin.
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Schublehre gibt's dort nicht.
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Thema: Heim- und Handwerker Thread ( Von Hobeln und Spänen ) |