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Das ist ja genauso wunderschön spitzfindig, wie die Sache mit dem Erlaubnisniveau umgebauter Waffen, i.e. 'erlaubnispflichtige Waffen' =/= 'verbotene Waffen'
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Schnibbs am 29.11.2017 21:48]
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| Zitat von Harry Stamper
| Zitat von solaaaaaaaaar
Aber bei einer Doppelflinte sind die Läufe ja nebeneinander angeordnet. Kann ein Linkshänder da auch ganz normal damit umgehen, oder gibt es da etwas spezielles, was ich übersehe?
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kommt auf den schaft an, wenn der grade ist, sollte das in beide richtungen gehen, wenn der für einen rechtshänder angepasst ist, kann das zu problemen führen. dann passt der ganze anschlag nicht mehr.
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Kommt jetzt irgendwie vor allem auf den Steuermann an. Händigkeit und Führungsauge kann ja auch unterschiedlich sein. Bei mir wechselt das Führungsauge je nach Korrekturhilfe Das rechte Auge muss ich immer schließen.
Meine Bockflinte hat z.B. relativ extreme Senkung und Schränkung für meine meine linke Schulter.
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Sagten Sie: "Krüppelschaft"?
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krüppel. da kann der schaft doch nix für.
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Kumpel ist gerade in der Büchsenmacherstadt Ferlach unterwegs:
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Hab das mal korrigiert
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von M.A.X. am 30.11.2017 13:15]
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Auf.HR Info läuft.ein Beitrag über Extremisten jeder Richtung, die eine Erlaubnis haben Waffen zu haben und warum Hessen es nicht schafft ihnen diese Erlaubnis zu entziehen...
55 rechts, 3 links und 6 vermeintliche Islamisten.
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| Zitat von [nAc]Unicron
Auf.HR Info läuft.ein Beitrag über Extremisten jeder Richtung, die eine Erlaubnis haben Waffen zu haben und warum Hessen es nicht schafft ihnen diese Erlaubnis zu entziehen...
55 rechts, 3 links und 6 vermeintliche Islamisten.
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Die Anzahl der Beispielfälle der jeweiligen (Extremisten)Seite interessiert mich deutlich weniger als die Gründe, die sie für das Nichtentziehen genannt haben. Kannst du dazu was sagen?
[edit] Zum Verdeutlichen: Keiner von den Nasen sollte eine entsprechende Lizenz haben, egal ob nun 50 von den einen oder 10 von irgend welchen anderen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von kleiner blauer Schlumpf am 01.12.2017 12:57]
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Hast du den Film schon gesehen und kannst etwas darüber sagen? Ja er soll erst am Donnerstag kommen, aber du hast doch sicher andere Bezugsquellen...
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Warum soll ICH denn da andere Bezugsquellen haben?
Die Leute, die in diesem Thread wohnen, wenn schon.
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| Zitat von [Amateur]Cain
Warum soll ICH denn da andere Bezugsquellen haben?
Die Leute, die in diesem Thread wohnen, wenn schon.
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Oha, ich dachte Carlos hätte das gepostet. Mea culpa, aber dir hätte ich das auch zugetraut
/¤ Du bist doch Direktor, das muss doch auch Vorteile bringen!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mega Spucknapf am 01.12.2017 13:44]
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| Zitat von kleiner blauer Schlumpf
| Zitat von [nAc]Unicron
Auf.HR Info läuft.ein Beitrag über Extremisten jeder Richtung, die eine Erlaubnis haben Waffen zu haben und warum Hessen es nicht schafft ihnen diese Erlaubnis zu entziehen...
55 rechts, 3 links und 6 vermeintliche Islamisten.
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Die Anzahl der Beispielfälle der jeweiligen (Extremisten)Seite interessiert mich deutlich weniger als die Gründe, die sie für das Nichtentziehen genannt haben. Kannst du dazu was sagen?
[edit] Zum Verdeutlichen: Keiner von den Nasen sollte eine entsprechende Lizenz haben, egal ob nun 50 von den einen oder 10 von irgend welchen anderen
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Also nur etwa die Hälfte darf richtige Waffen tragen. Angeführt haben sie Gründe für den Nichteentzug von problematischen Aktenlagen, über verschiedene Auslegung der Rechtslage durch die zuständigen Richter. 2017 wurde nur eine Erlaubnis entzogen aus dem Kreis
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| Zitat von [nAc]Unicron
Also nur etwa die Hälfte darf richtige Waffen tragen.
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Tragen darf von denen vermutlich kaum einer von denen seine Waffen, und wenn dann sehr wahrscheinlich höchstens im Zusammenhang mit oder direkt bei der Jagd. Der Rest wird Sportschütze sein und darf seine Waffen nur besitzen, nicht zugriffsbereit transportieren und auf dem Schiessstand schiessen.
Ob sich da dann jeder mit seinem extremistischen Hintergrund dran hält, steht auf einem anderen Blatt. Aber die Thematik hätte man mit illegalen Waffen genauso, nur dass man beim legalen, registrierten Waffenbesitzer eben weiss, dass er welche besitzt.
Die andere Hälfte hat dann einen von den tollen Kleinen Waffenscheinen?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos Hathcock am 01.12.2017 22:22]
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Jetzt mal eine (vermutlich akademische) Fragestellung. Ich darf meine Waffe zu vom Bedürfnis umfassten Zwecken transportieren, benutzen (...). Nehmen wir an, ich hätte eine Repetierbüchse, die sportlich wie jagdlich nutzbar ist. Müsste sie dann strenggenommen auf beiden WBKn stehen? Müsste ich sie strenggenommen immer noch Bedarf hin und her schreiben? Oder läuft das sinngemäß wie bei der gemeinsamen Aufbewahrung bei in häuslicher Gemeinschaft lebenden Berechtigten - in diesem Fall also: "Hauptsache, DU hast das Bedürfnis "Jagd" und das Bedürfnis "Sport", dann darfst du alle deine Waffen (vorbehaltlich andere Vorschriften) auch für beides benutzen!"?
¤: Technically könnte Sportschützen-Ich die Waffe ja sogar an Jagd-Ich ausleihen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 02.12.2017 15:18]
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| Zitat von Absonoob
Jetzt mal eine (vermutlich akademische) Fragestellung. Ich darf meine Waffe zu vom Bedürfnis umfassten Zwecken transportieren, benutzen (...). Nehmen wir an, ich hätte eine Repetierbüchse, die sportlich wie jagdlich nutzbar ist. Müsste sie dann strenggenommen auf beiden WBKn stehen? Müsste ich sie strenggenommen immer noch Bedarf hin und her schreiben? Oder läuft das sinngemäß wie bei der gemeinsamen Aufbewahrung bei in häuslicher Gemeinschaft lebenden Berechtigten - in diesem Fall also: "Hauptsache, DU hast das Bedürfnis "Jagd" und das Bedürfnis "Sport", dann darfst du alle deine Waffen (vorbehaltlich andere Vorschriften) auch für beides benutzen!"?
¤: Technically könnte Sportschützen-Ich die Waffe ja sogar an Jagd-Ich ausleihen.
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Zunächst: bin Jäger, aber kein Jurist
Alle meine Repetierbüchsen stehen auf grünen WBKs. Ich verwende sie jagdlich, ich verwende sie sportlich. Wäre eine Büchse von mir auf meiner gelben WBK, wäre sie für mich jagdlich ausgeschlossen. Wäre sie auf Deiner gelben WBK und ich hätte sie von Dir ausgeliehen, dann könnte ich sie jagdlich führen. So mein Verständnis.
Warum sehe ich das so? Weil:
| Der Jagdschein berechtigt seinen Inhaber:
- jagdlich tätig zu sein;
- zum Führen von Jagdwaffen auf der Jagd und im Zusammenhang damit;
- zum Erwerb, Leihen und Besitz von Langwaffen und dazu passender Munition ohne Mengenbegrenzung oder Überprüfung (§ 13 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 WaffG);
- (...) | |
Leihe ich mir ein Sportgewehr, welches jagdliche Anforderungen erfüllt, dann definiere ich das nämlich für mich als Jagdgewehr und es ist eigentlicht mal egal, wie es bei wem eingetragen ist.
Lasse ich mir eine Waffe nur sportlich eintragen, dann mache ich mir diese Möglichkeit selbst kaputt.
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Gibt es denn eine Legaldefinition von "Jagdwaffe"?
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Gibt es irgendwelche Tresorfutzis, die nicht nur den Kram dieses polnischen Herstellers ISS weiterverkaufen? Da scheint es nämlich am Ende vom Tag X Modelle zu geben, die am Ende immer Y kosten, der eine hat bei höheren Preisen Gratisversand, der andere billige Preise, teure Lieferung...
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| Zitat von Absonoob
Gibt es denn eine Legaldefinition von "Jagdwaffe"?
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Nicht in dem Sinne, wie Du es meinst. Es gibt für gewisse Wildarten nur
Vorgaben, welche Energie das Geschoss auf welche Distanz noch inne haben muss.
Wie die Abschussplattfoem aussehen muss, ist nur über die Definition einer Langwaffe und die Verbote von Waffen (z.B. hinsichtlich der Schussfolge) beschränkt.
Und abhängig von der Waffenbehörde können mit sportlichem Bedürfnis erworbene Waffen und über den Jagdschein erworbene Waffen auf der gleichen WBK landen. Und beim Eintrag steht nicht, mit welchem Bedürfnis die Waffe erworben wurde.
Jagdlich darfst Du nichts verwenden, was nicht zur Jagd auf das bejagte Wild zugelassen ist, sportlich darfst Du nicht verwenden, was von der schiesssportlichen Verwendung ausgeschlossen ist (z.B. via §6 AWaffV).
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D.h.?
Fall wurde nie bedacht und ist derzeit nirgends explizit geregelt?
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Was muss man da explizit regeln?
Du hast es doch schon richtig formuliert:
| Zitat von Absonoob in diesem Fall also: "Hauptsache, DU hast das Bedürfnis "Jagd" und das Bedürfnis "Sport", dann darfst du alle deine Waffen (vorbehaltlich andere Vorschriften) auch für beides benutzen!"?
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Das der Behörde nachgewiesene Bedürfnis benötigst Du zum Erwerb. Neben diesem Bedürfnis kannst Du ja auch noch weitere haben. Besitzt Du die Waffe einmal, brauchst Du ein fortbestehendes Bedürfnis, damit Besitz aufrecht erhalten werden kann. Die Waffe selber ist aber nirgends als "Sportbedürfnis"/"Jagdbedürfnis" gekennzeichnet.
Kannst Du mehrere Bedürfnisse nachweisen (Sportschütze hat auch Jagdschein, Jäger nimmt an schiesssportlichen Wettkämpfen teil), dann kannst Du die vorhandenen Waffen auch für dieses weitere Bedürfnis nutzen. Ganz ohne "umtragen" oder "selbstverleihen".
Grenzen dessen sind die schon angesprochenen eingrenzenden Vorschriften. Ein Jäger darf seine nicht-§6-konforme Jagdwaffe nicht zum sportlichen Schiessen nutzen, da diese davon ausgeschlossen ist. Ein Sportschütze darf seine Sportwaffe nicht bei der Jagd verwenden, wenn deren Verwendung davon im gegebenen Fall ausgeschlossen ist, etc.
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War schon?
Unser ehrwürdiger Museumsdirektor des Waffenthreads kann sicherlich erleuchten ob das Ding echt ist oder eher irgend einer Fantasie entspringt...
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Eher letzteres, wenn du dir entsprechende Bilder auf Google anschaust, findest du nichts dergleichen.
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| Zitat von DeathCobra
Eher letzteres, wenn du dir entsprechende Bilder auf Google anschaust, findest du nichts dergleichen.
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Ich vermute es ja auch, das Ding schaut irgendwie viel zu sehr nach Steampunk oder Wolfenstein aus
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die wird im verdun memorial ausgestellt.
schon möglich das es eine improvisation von der front ist.
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Thema: Waffenthread 68 (WWGJD) ( What would gun jesus do? ) |