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| Zitat von Lunovis
"Für ein Froind"
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Niemals MQB.
/¤: Ausser mit 5 Zylindern. Das ist ok.
/¤2: JA ICH MERK GRAD SELBER DASS DER TTS QUER MOTOR HATTE :/
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von xplingx am 02.02.2018 21:20]
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| Zitat von MvG
hinten ein bisschen zu sehr Ford.
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| Zitat von Lunovis
"Für ein Froind"
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| Zitat von GraveDiggeR
| Zitat von MvG
hinten ein bisschen zu sehr Ford.
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Erste Assoziation bei den Rückleuchten, frag mich nicht warum.
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Hab mir heute einen Hyundai i20, EZL 2009, 80tkm in nem Autohaus angesehen (5000,-)
Macht nen recht ordentlichen und gepflegten Eindruck und entsprach insgesamt dem, was ich erwartet habe.
Allerdings sagt der letzte Prüfbericht (Dezember 2017) "leichte Mängel" (Steinschlag Frontscheibe und Rost an den Bremsen).
Ich hätte gerne ein paar Meinungen zu den beiden Gedanken, die ich dazu habe:
a) "Geht garnicht, wenn du die Schleuder kaufen willst, dann mängelfrei"
b) "Hey, die Kiste is immerhin 9 Jahre alt, das sind Kleinigkeiten"
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von LeTschegg am 02.02.2018 21:53]
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Wie alt ist der Prüfbericht, wurden die Mängel vom Autohaus abgestellt?
Steinschlag lässt sich kleben/konservieren, wenn er nicht stört ist das ein Schönheitsfehler. Drück den Preis um 100¤ mehr.
"Rostige Bremse" ist ein schlechtes Tragbild. Passiert, wenn Mutti nie bremst. Wenn das nach ner ausgiebigen Probefahrt mit kräftigen Bremsungen weg ist ist alles gut, wenn nicht (und die Scheibe Rostnarben hat) besteh auf neue Scheiben und ggf. Beläge.
Ist der Rost nur auf einem Ring auf der Scheibe, dafür aber ausgeprägt, sollte der Bremssattel darüberhinaus zerlegt und gereinigt, ggf ersetzt werden, dann ist der Bremsdruck nicht gleichmäßig.
Oder aber chronisches Nichtbremsen in fortgeschrittenem Stadium.
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Oder veropelte Trommelbremsen, ist ja kein Rennwagen.
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| Zitat von harmlos
Wie alt ist der Prüfbericht, wurden die Mängel vom Autohaus abgestellt?
Steinschlag lässt sich kleben/konservieren, wenn er nicht stört ist das ein Schönheitsfehler. Drück den Preis um 100¤ mehr.
"Rostige Bremse" ist ein schlechtes Tragbild. Passiert, wenn Mutti nie bremst. Wenn das nach ner ausgiebigen Probefahrt mit kräftigen Bremsungen weg ist ist alles gut, wenn nicht (und die Scheibe Rostnarben hat) besteh auf neue Scheiben und ggf. Beläge.
Ist der Rost nur auf einem Ring auf der Scheibe, dafür aber ausgeprägt, sollte der Bremssattel darüberhinaus zerlegt und gereinigt, ggf ersetzt werden, dann ist der Bremsdruck nicht gleichmäßig.
Oder aber chronisches Nichtbremsen in fortgeschrittenem Stadium.
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Hab editiert, Prüfbericht is von Dezember 2017, beide Mängel tauchen aber schon in dem davor auf.
Bei der Probefahrt is mir hinsichtlich Bremsleistung nix Negatives aufgefallen...als Ex-Opelfahrer bin ich aber wohl auch sehr großzügig...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von LeTschegg am 02.02.2018 21:57]
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Wenns noch die ersten bremsen sind, werden die eh nächstens fällig, kosten aber nicht allzu viel im normalfall.
Steinschlag kann alles mögliche sein, ist aber solange nicht im direkten sichtfeld nicht allzu tragisch. Alternativ meldet man den halt bei der glasschadenversicherung an und bekommt den repariert bzw ersetzt.
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| Zitat von LeTschegg
[quote=216939,1247523750,"harmlos"][b]
Hab editiert, Prüfbericht is von Dezember 2017, beide Mängel tauchen aber schon in dem davor auf.
Bei der Probefahrt is mir hinsichtlich Bremsleistung nix Negatives aufgefallen...als Ex-Opelfahrer bin ich aber wohl auch sehr großzügig...
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Wenn du gefahren bist, hast du ja mit jemandem gesprochen. Was sagen die dazu?
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
| Zitat von LeTschegg
[quote=216939,1247523750,"harmlos"][b]
Hab editiert, Prüfbericht is von Dezember 2017, beide Mängel tauchen aber schon in dem davor auf.
Bei der Probefahrt is mir hinsichtlich Bremsleistung nix Negatives aufgefallen...als Ex-Opelfahrer bin ich aber wohl auch sehr großzügig...
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Wenn du gefahren bist, hast du ja mit jemandem gesprochen. Was sagen die dazu?
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Dass es nicht repariert wurde, aber ja ne Kleinigkeit ist...weil kein Neuwagen etc...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von LeTschegg am 02.02.2018 21:59]
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Bei schlecht ziehenden hinteren Bremsen fällt auf ner Probefahrt auch nix auf. Sowas offenbart sich in Extremsituationen, bei voller Beladung und auf dem Bremsenprüfstand.
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| Zitat von LeTschegg
Dass es nicht repariert wurde, aber ja ne Kleinigkeit ist...weil kein Neuwagen etc...
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Allein aus dem TÜV-Bericht lässt sich das schwer rauslesen, ein kleiner Steinschlag irgendwo ist sicherlich ein kosmetischer Mangel. Ein größerer Steinschlag oder insgesamt ne vermackelte Frontscheibe ist nicht nur optisch unschön, sondern auch vong Sicherheit und Gucken her.
Ähnlich bei den Bremsen, ein penibler Prüfer findet irgendwo Rost an den Trommeln und kreidet das an, vernarbte Scheiben ist dann wieder ne andere Nummer.
Lässt sich aus der Ferne alles schlecht einschätzen.
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Sind die rostigen Bremsen denn ein Hinweis oder ein geringer Mangel in dem Bericht?
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| Zitat von harmlos
Sind die rostigen Bremsen denn ein Hinweis oder ein geringer Mangel in dem Bericht?
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Kein Hinweis, ausgewiesen als "geringer Mangel"
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von LeTschegg am 02.02.2018 22:06]
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Schön, dann kannst du das Autohaus auf Behebung festnageln. Wie? Das ist deren Sache.
Auch ein geringer Mangel muss innert 4 Wochen behoben werden, nur muss man dafür nicht zur Nachprüfung weil's einfach nicht so wichtig ist. Das missinterpretieren die meisten Leute als "ist also egal", rein rechtlich ist das aber deutlich.
Wenn jemand nen Vorbericht von vor 2 Jahren dabei hat auf dem zB ein beschädigtes Blinkerglas (gering) bemängelt wurde und der selbe Blinker ist offenbar aktuell immer noch kaputt, dann kann man daraus direkt nen erheblichen Mangel machen und die Plakette verwehren - denn ganz offensichtlich ist der Eigentümer zu nachlässig.
Also beheben lassen, fertig.
StVZO, §29 Abs. 3 Satz 3: "Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist."
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| Zitat von harmlos
Schön, dann kannst du das Autohaus auf Behebung festnageln. Wie? Das ist deren Sache.
Auch ein geringer Mangel muss innert 4 Wochen behoben werden, nur muss man dafür nicht zur Nachprüfung weil's einfach nicht so wichtig ist. Das missinterpretieren die meisten Leute als "ist also egal", rein rechtlich ist das aber deutlich.
Wenn jemand nen Vorbericht von vor 2 Jahren dabei hat auf dem zB ein beschädigtes Blinkerglas (gering) bemängelt wurde und der selbe Blinker ist offenbar aktuell immer noch kaputt, dann kann man daraus direkt nen erheblichen Mangel machen und die Plakette verwehren - denn ganz offensichtlich ist der Eigentümer zu nachlässig.
Also beheben lassen, fertig.
StVZO, §29 Abs. 3 Satz 3: "Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist."
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Ok, vielen Dank.
Muss das mal checken, aber wird hier in der Ostmark hoffentlich so ähnlich sein....
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Alles gut, bis auf die Lüftungsdüsen. Rly?
| Zitat von Buxxbaum
| Zitat von DeathCobra
Sehr cool. Dokumentiert ihr das ganze irgendwie?
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Blog wird aufgesetzt sobald wir beginnen an der Karre zu schrauben. Die AMG Aufkleber sind schon organisiert wir überlegen gerade aber noch ob "V12 Biturbo" nicht doch etwas viel ist.
Zur Rallye gehört übrigens auch ein guter Zweck. In unserem Fall ein Förderverein für krebskranke Kinder in meiner Heimatstadt. Wer uns da unterstützen möchte darf das gerne tun! Jeder ¤ hilft.
https://www.betterplace.org/de/fundraising-events/30447
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Die Arbeiten haben begonnen. Der W124 fühlt sich sehr wohl zwischen seinen Familienmitgliedern:
Innenausbau als erster Meilenstein läuft.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Buxxbaum am 02.02.2018 22:49]
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1. Was zur Hölle ist das für ne Werkstatt/Garage? SLS?
2. OSB ist Abfall!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sharku am 02.02.2018 22:57]
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| Zitat von Sharku
1. Was zur Hölle ist das für ne Werkstatt/Garage? SLS?
2. OSB ist Abfall!
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Wird das ein Umbau zum Elektroauto und zwischen die OSB-Platten kommen Batterien?
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| Zitat von HrHuss Mal ne Frage, kann man mit einem Fahrzeug ohne Papiere echt gar nix mehr machen? Das Ding steht schon seit gefühlt zwei Jahren inseriert und ich komm bei den Fotos immer ins schwärmen. | |
Hab mein aktuelles Fahrzeug ohne Schein zugelassen.
Wollten beim Amt ne eidesstattliche Versicherung, dass ich das Ding verschlampt habe.
Gibt bestimmt auch Möglichkeiten das ohne Brief usw... hin zu bekommen. Google doch mal bissl rum.
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Geile Farbe(n).
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Tahoe so groß die Versuchung auch ist: Das Ding wäre doch nur wieder was für ein paar Monate, und ein Auto das sich kaputt steht reicht wohl.
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| Zitat von Sharku
1. Was zur Hölle ist das für ne Werkstatt/Garage? SLS?
2. OSB ist Abfall!
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Halle gehört dem Vater eines Freundes. Stehen zwei SLS, zwei Jaguar XJS, ein Ferrari 400, ein Aston V12 Vanquish S und noch ein paar alte Benzens drin. Nettes Umfeld um zu basteln
OSB Platten sind Rotz, aber gemessen am Zweck ausreichend! Soll letztendlich nur die Unterkonstruktion fürs Bett + Stauraum werden. Die Batterie steht da übrigens nur zu Testzwecken. Wir wollten schauen welche Batteriegröße wir unterbringen können, da ne zweite rein soll.
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| Zitat von LeTschegg
| Zitat von harmlos
Schön, dann kannst du das Autohaus auf Behebung festnageln. Wie? Das ist deren Sache.
Auch ein geringer Mangel muss innert 4 Wochen behoben werden, nur muss man dafür nicht zur Nachprüfung weil's einfach nicht so wichtig ist. Das missinterpretieren die meisten Leute als "ist also egal", rein rechtlich ist das aber deutlich.
Wenn jemand nen Vorbericht von vor 2 Jahren dabei hat auf dem zB ein beschädigtes Blinkerglas (gering) bemängelt wurde und der selbe Blinker ist offenbar aktuell immer noch kaputt, dann kann man daraus direkt nen erheblichen Mangel machen und die Plakette verwehren - denn ganz offensichtlich ist der Eigentümer zu nachlässig.
Also beheben lassen, fertig.
StVZO, §29 Abs. 3 Satz 3: "Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist."
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Ok, vielen Dank.
Muss das mal checken, aber wird hier in der Ostmark hoffentlich so ähnlich sein....
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Nachtrag: an den Bremsen gibt es entweder nen Hinweis oder nen erheblichen Mangel. Ein Hinweis ist nicht rechtlich bindend und die Einschätzung oder ein Tip des Prüfers. Da kann man auch reinschreiben dass das Auto in exzellentem Zustand ist oder "wirtschaftlich verbraucht" zum Beispiel.
Der Mangelkatalog ist bundesweit einheitlich und bindend.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von harmlos am 03.02.2018 9:35]
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| Zitat von Lucifer
Was sagt denn deine Ausstattungsliste? Steht da was von Combox?
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https://www.etkbmw.com/bmw/DE/vin/decoder/WBALM51050E157469/DE
Steht nichts von Combox, also kann ich die Medienwiedergabe über Bluetooth knicken?
Wie es der Zufall so will ( ) scheint der USB-Port einen Wackelkontakt oder ähnliches zu haben; ich hatte mich schon gewundert, warum ich nichts vom Stick auf die Festplatte ziehen konnte, weil angeblich kein USB-Medium erkannt wurde (oder könnte das am Dateisystem liegen?), obwohl die Musik wiedergegeben werden konnte. Jedenfalls stoppte gestern während der Fahrt plötzlich die Wiedergabe und der Stick wurde nicht mehr erkannt, neu anschließen hat nichts gebracht, die LED am Stick hat allerdings trotzdem geleuchtet. Hab mich dann später noch mal ins Auto gesetzt und dann ging es wieder (hallo Windows).
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Yeah, du brauchst S6VC - Steuerung Combox für media-over-BT. Aber sonst ist die Kiste ganz schön fett ausgestattet, nice.
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An dem Ding ist doch alles falsch.
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Thema: Autothread ( 2018er Edition ) |