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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Anonyme Paketempfängerselbsthilfegruppe VI ( Der Empfänger ist nicht zu ermitteln. )
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SkUllcrAckEr

Skullcracker
missmutig gucken Der Empfänger ist nicht zu ermitteln.
In diesem Thread geht es um Fragen und Hass rund um den Paketversand.

Der letzte: http://forum.mods.de/bb/thread.php?TID=214279

Wie wird richtig verpackt:

- Pappkarton aus Wellpappe (andere Materialien kosten bei einigen extra weil besondere Handhabung erforderlich ist. Beispiel UPS: Holz gilt generell als Additional Handling da man die nicht über die Anlage befördern kann. Genauso Metal und Plastikkiste, alle drei Materialien sind auf den Rutschen besonders schnell und können teils richtig gefährlich für die Sortierer werden)
- Der Karton sollte trocken sein
- Handelsübliches Klebeband, man kann ruhig das billigste vom billigen nehmen, die Technik des Verklebens macht die Stabilität nicht das Klebeband. Wer unbedingt besseres haben will sollte dann gleich auf Klebeband mit Gewebe umsteigen.
- Papierklebebänder sind generell MIST. Lasst es und nehmt das Zeug aus Kunststoff.
- Der Karton sollte an ALLEN (Also auch unten und oben) Seiten gut eine Handbreit Platz zum Versandgut haben, dieses wird mit Zeitung das man zu Papier Würsten zerknüllt hat dicht ausgefüllt.
- wenn Möglich das Vesandgut in eine Innenverpackung fixiert in den Versang karton packen.
- Wenn der Karton zugeklebt wird darf es beim schüttelt drinnen nicht mehr klappern.
- Alle Kanten mit Klebeband überkleben, mach den Karton um gute 50% Stabiler und belastbarer.
- Kein Tesafilm nehmen, Klebeband.
- Wer unbedingt Paketschnüre oder Bänder nehmen will, bitte so um wickeln das man es mit den Bändern tragen kann, die meisten Bänder gehen in der Sortierung eh wieder ab.
- Generell gilt: Das Paket muss im versandfertigen Zustand eine Fallhöhe von 1m auf Steinboden überstehen alles was diesen Test nicht überstehen würde, ist unzureichend verpackt oder generell nicht für Paketversand geeignet -> Spedition.(+47" Zoll LCD Fernseher zb., Wandspiegel, Ming Vasen)
Einige Ausnahmen gibt es mittlerweile bei Glasflaschen, dafür bietet aber jeder Dienst spezielle Verpackungen an. Nehmt diese oder...nehmt die.
- Wenn man an Gerichte, Anwälte, Ärzte oder Ämter einen Papierstabel, welcher eine Höhe von 1cm überschreitet, so steckt diese in eine stabile Kartonhülle, umwickelt das mit Folie oder tütet das ganze in die größeren Ziplockbeutel ein. Das Ganze nur lose in die Papierumschlägen zu stecken ist in so fern eher schlecht weil die Sendungen eh als Päckchen versendet werden und somit mit den normalen Paketen verschickt werden. Durch die dünne Briefhülle und das doch recht hohe Gewicht reißt zu 90% der Umschlag und der Inhalt verteilt sich dann im LKW, Container, Zustellfahrzeug und läßt sich dann wieder sehr schwer dem Empfänger komplett zuordnen. Ihr wollt bestimmt nicht das jemand Fremdes eure Korrespondenz zu Gesicht bekommt. Klopft gerade in der Hinsicht den Ärzten und vor allem den Gerichten bei Erhalt von sowas auf die Hände.

Der Haftungswert der allermeisten Versanddienste beträgt 500¤ pro Sendung, wer mehr braucht, Versicherung abschließen, kostet meistens ~5-10¤ mehr und erhöht die Haftungsgrenze bei Transportschäden(!) auf 2.500¤ bis teilweise 5.000¤. Wer nun immer noch mehr braucht nimmt eine externe Versicherung oder gleich ne Spedition.


Amazon, ebay etc.:
Kann man euch keine Trackingnummer geben, geht davon aus das es noch nicht Versand wurde. Gerade beim Hongkong Shop passiert es gerne das er erst mal sammelt und dann bestellt oder sammelt und per Container verschickt.


!!REAGIERT!!
Wenn ihr eine Benachrichtigung im Briefkasten habt und ihr schon wisst das ihr morgen auch nicht da seid.
Jeder Paketdienst hat ne Hotline die meistens mindestens bis 20h besetzt ist. Nicht nervt Zusteller mehr wenn sie drölfmillionen mal zu nem Privaten hin müssen und der Vogel eh nicht da ist. Ansonsten klebt am nächsten Tag beim Verlassen des Hauses einen Zettel mit Anweisungen (Hinterlegen bei, Paketshop, Zustellung am...) ans Klingelschild. Mit Datum Name und Unterschrift gilt das als VOLLMACHT die der Zusteller mit nimmt und mit der ihr das Paket unbürokratisch dorthin lenken könnt wohin es soll. Die allermeisten werden die Zettel freudig entgegen nehmen.
Sprecht es vorher mit euren Nachbarn ab! Blockwarte reißen die Zettel ganz gerne mal ab, weil kann ja nicht angehen wie das hier wieder aussieht.
Generell gilt: Wenn möglich auf die Arbeit schicken lassen und Firmenname angeben.


Ich hab was aus dem Ausland bestellt:

www.zoll.de

Generell: Man entkommt nicht: Dem Tod und der Steuer.
Ihr habt als Empfänger bei Auslands Sendungen außerhalb der EU mindestens die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Eventuell zusätzlich noch diverse Gebühren und Zölle.

Es gibt verschiedene Arten wie euch der Zoll zu Kasse bitten wird:
- Per Nachname direkt an der Haustür: Hier hat der Paket dienst euch das beim Zoll schon vorgestreckt und will nun sein Geld plus einer Bearbeitungsgebühr wieder haben. Dazu: Nur Bares ist wahres. UPS akzeptiert NUR Bargeld keine Checks, keine Kreditkarten und keine Debitkarten. Die meisten anderen halten es auch so. Geht NICHT davon aus das der Zusteller wechseln kann.
- Per Rechnung: Ein paar Tage bis Wochen später kommt eine Rechnung die euch auffordert Die EUSt. zu zahlen.
- Direkt beim Zollamt: Das Paket wird direkt zum Nächstgelegen Zollamt umgeleitet und ihr müsst dort antanzen und es Auslösen oder ne Rechnung vorleegen.

Für UPS gilt:
Sobald Abgaben für Importsendungen anfallen übernimmt UPS diese erstmal und stellt dafür eine sog. "Brokeragegebühr" in Rechnung die sich nach Höhe des zu zahlenden Betrages und der Positionen auf der Rechnung richtet. Ab einem Freibetrag von 26¤ werden mindestens EuSt. fällig plus eventueller Zölle, die aufaddiert werden. Es gibt für Privatpersonen eine zweite Grenze von 150¤ WW bis zu dem nur Steuern aber kein Zölle verlangt werden.
In jedem Fall bekommt der Kunde etwa zwei Wochen später eine separate Rechnung per Post wo die einzelnen Beträge nochmal aufgeschlüsselt sind.

Die Post hat den Luxus als ehemalige Behörde die Rechnung im Nachhinein erstellen zu dürfen (wir müssen das sofort machen) und kann deswegen einen etwas höheren Freibetrag nehmen da anfallende Beträge von unter 5¤ nicht angemahnt werden.

Generell gilt: Bis auf DHL/deutsche Post die mit Staatlicher Vollmacht handelt könnt ihr Auslandsnachnamen verweigern mit dem Hinweis das ihr den jeweiligen Dienst nicht bevollmächtigt habt die Sendung für euch beim Zoll vorzulegen. Das Paket geht dann meistens zurück bis zur Einganszollstelle (UPS: CGN, Flughafen Köln/Bonn) wo ihr es dann selber verzollen müsst. Ihr müsst dabei aber auch bedenken das ihr dann in diversen Sperrlisten landet und aus dem Ausland nur noch per DHL/DP beliefert werdet.
Alle anderen Dienste nutzen den Trick der "Geschäftsführung ohne Auftrag" um eure Sachen für euch beim Zoll anzumelden und euch die Sachen Zeitnah nach Hause zu liefern.
Hintergrund ist bei UPS das auf Auslandssendungen Laufzeit Garantien abgegeben werden, werden diese nicht eingehalten kann der Versender seine Versandkosten komplett zurückfordern. Um Missbrauch vorzubeugen landen Empfänger die die Annahme verweigern auf einer Blacklist und müssen Ihre Pakete fortan bei der ersten Zollstelle mit der wir unsere Pakete einführen (Köln/Bonn) abholen.
Da NUR DHL/Deutsche Post berechtigt ist Unverzollte Sendungen innerhalb Deutschlands zu befördern und wir generell keine Drittanbieter mit der Beförderung beauftragen ist bei Selbstverzollung nur eine Zustellung in Köln/Bonn noch möglich.

USPS ungleich UPS USPS ist die US Post und braucht gerade aus Amerika recht lange.

Professionelle Ansprechpartner diverse Dienste:

DPD/DHL:
-D@emon

UPS:
-NeoDragon
-NTGhost

------------------


Ist das jetzt noch beim Zoll oder wurde das direkt durchgewunken?
Ist ein iLok (quasi ein USB Stick) - den gab es kostenlos zu ner Software die ich Online gekauft habe.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SkUllcrAckEr am 16.01.2018 8:50]
16.01.2018 8:48:54  Zum letzten Beitrag
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sartox

AUP sartox 21.06.2013
Dieser elendige DPD-Sohn..... Wütend

Angeblich war ich mal wieder nicht zu Hause (war ich natürlich, auch hat meine Klingel nichts registriert)deswegen liefert er es in einen schlecht erreichbaren Shop....aber natürlich auch nicht sofort sondern zwei Tage später.

Seit meiner Anzeige bringt er solche Aktionen, Beschwerden und ähnliches bringen nichts. So geht die Welt zugrunde :/(

@SkUllcrAckEr
Hört sich an, als ob es geprüft und es nichts zu verzollen gibt. Sollte dann bald ausgeliefert werden.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von sartox am 17.01.2018 0:49]
17.01.2018 0:47:30  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Kann es sein, daß UPS-Tracking für den Arsch ist?
17.01.2018 12:55:22  Zum letzten Beitrag
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DaMasta

Leet
Ich muss/möchte eine Rücksendung nach UK machen. Wie kriege ich diese Informationen "Kundenrücksendungen, Unit B, Brook Park East, Shirebrook. NG20 8RY." in dieses DHL-Formular?



Falls es relevant ist, geht um Sportsdirect. Oder nimmt man da was anderes als DHL? Wollte wegen der Sendungsverfolgung gerne die nehmen, Paypal übernimmt zum Glück die Rücksendekosten.
18.01.2018 22:34:28  Zum letzten Beitrag
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[KDO2412]Mr.Jones

[KDO2412]Mr.Jones
 
Zitat von SkUllcrAckEr


https://abload.de/img/bildschirmfoto2018-013xsar.png
Ist das jetzt noch beim Zoll oder wurde das direkt durchgewunken?
Ist ein iLok (quasi ein USB Stick) - den gab es kostenlos zu ner Software die ich Online gekauft habe.



Das ist durch den zentralen Zoll am Flughafen FFM gegangen, aber man kann daraus nicht sehen, ob es jetzt zum lokalen Zollamt verfrachtet wird, oder direkt zu Dir.

Wenn es eine DHL-Sendung ist, kann man manchmal durch Eingabe der PLZ sehen, ob es noch zu einem selbst unterwegs ist - wenn das Formular sagt, die PLZ stimmt nicht, dann geht es zum Zoll...
19.01.2018 16:36:38  Zum letzten Beitrag
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kopphphrag

Arctic
Frage
Was schließe ich aus folgendem Status bei DHL??

"Nächster Schritt: Die Sendung wird dem Empfänger nach Ablauf der vereinbarten Lagerfrist zugestellt."

"Mi, 28.02.18 09:26
Die Sendung wurde in das Zustellfahrzeug geladen.

Mi, 28.02.18 15:31 Deutschland
Die Sendung wird vorübergehend bis zur Zustellung in der Zustellbasis gelagert."

Paket kommt von Amazon.

Kommt das jetzt noch?
01.03.2018 19:56:40  Zum letzten Beitrag
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Chino

Chino
Wo finde ich nach der Neugestaltung der DHL-Seite die Sendungsübersicht?
07.03.2018 12:53:20  Zum letzten Beitrag
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[KDO2412]Mr.Jones

[KDO2412]Mr.Jones
Meinst Du die Sendungsverfolgung? Oder hast Du einen Account bei Paket.de?

Falls ersteres:



Edit: okay, paket.de gibt es nicht mehr. Nur noch die DHL App kann nun meine "in transit" Pakete anzeigen? Fies.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [KDO2412]Mr.Jones am 07.03.2018 13:14]
07.03.2018 13:10:00  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
Diese Paketversanddinger sind aber auch der Shit.
Zuhause Marke drucken, Paket einscannen, reinlegen. Problem gelöst.

Kein ewigen Anstehen um dann mit dem sexuel frustriertem Mitarbeiter zu diskutieren ob das Paket jetzt 0,001g zu schwer, zu leicht, falsch geklebt oder wasauchimmer ist. <3
07.03.2018 13:21:11  Zum letzten Beitrag
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kann_lesen_87

AUP kann_lesen_87 02.12.2007
böse gucken
16 Euro Zoll für ein paar Spielkarten. WAT?
09.03.2018 15:23:56  Zum letzten Beitrag
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[KDO2412]Mr.Jones

[KDO2412]Mr.Jones
Strafzölle weil einheimische Schlüsselindustrie? Breites Grinsen
09.03.2018 15:48:00  Zum letzten Beitrag
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The_Demon_Duck_of_Doom

the_demon_duck_of_doom
 
Zitat von kopphphrag

Was schließe ich aus folgendem Status bei DHL??

"Nächster Schritt: Die Sendung wird dem Empfänger nach Ablauf der vereinbarten Lagerfrist zugestellt."

"Mi, 28.02.18 09:26
Die Sendung wurde in das Zustellfahrzeug geladen.

Mi, 28.02.18 15:31 Deutschland
Die Sendung wird vorübergehend bis zur Zustellung in der Zustellbasis gelagert."

Paket kommt von Amazon.

Kommt das jetzt noch?



Bei mir hab ich das, weil ich bei DHL als Wunschzustelltag Samstag ausgewählt habe. Alle Pakete werden bis zur Samstagsauslieferung zurück gehalten.

Auch mal sowas in einer Mail angeklickt?
09.03.2018 16:37:48  Zum letzten Beitrag
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kopphphrag

Arctic
Es wurde dann einfach 2 Tage später ausgeliefert... Aber ich kann mich nicht erinnern, dass ich einen generellen Wunschzustelltag mal angegeben hätte.
12.03.2018 21:27:41  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Mit welcher Laufzeit sollte ich für einen gewöhnlichen Brief rechnen? Gilt "E+1" noch als Standard?
17.03.2018 14:43:04  Zum letzten Beitrag
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Aarkvard

aarkvard
Wieso gibt die Sendungsverfolgung der Deutschen Post keinen Empfänger für ein Einwurfeinschreiben aus? Ohne diese Angaben ist das doch völlig wertlos als Beweis. Wütend
25.03.2018 16:10:58  Zum letzten Beitrag
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DeeJay

DeeJay
Ist "Einschreiben eigenhändig" für zusätzliche 4,65¤ das, was du suchst?
25.03.2018 16:14:20  Zum letzten Beitrag
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Randbauer

AUP Randbauer 08.07.2015
 
Zitat von Aarkvard

Wieso gibt die Sendungsverfolgung der Deutschen Post keinen Empfänger für ein Einwurfeinschreiben aus? Ohne diese Angaben ist das doch völlig wertlos als Beweis. Wütend



Hä?
Ein Einwurfeinschreiben wird vom Postboten in den Briefkasten eingeworfen. Das bestätigt dir die Post dadurch. Wer mehr Service haben will, muss halt auch mehr bezahlen.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Randbauer am 25.03.2018 16:19]
25.03.2018 16:17:49  Zum letzten Beitrag
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Aarkvard

aarkvard
Nein, ich habe ein Einwurfeinschreiben verschickt, wo die Zustellung in den Briefkasten dokumentiert wird.

Nur fehlt mir das als Beweis gegenüber dem Empfänger, wenn der Empfänger gar nicht in der Sendungsverfolgung genannt wird. Das könnte ja nun jedes x-beliebige Einschreiben gewesen sein.

Ich befürchte, ohne die Telefonhotline komm ich da nicht an die Daten.

 
Zitat von Randbauer

 
Zitat von Aarkvard

Wieso gibt die Sendungsverfolgung der Deutschen Post keinen Empfänger für ein Einwurfeinschreiben aus? Ohne diese Angaben ist das doch völlig wertlos als Beweis. Wütend



Hä?
Ein Einwurfeinschreiben wird vom Postboten in den Briefkasten eingeworfen. Das bestätigt dir die Post dadurch. Wer mehr Service haben will, muss halt auch mehr bezahlen.


Man kann aber den Empfänger nicht zuordnen. Was ist, wenn ich 50 von diesen Einschreiben verschicke und eins kommt nicht an. Welches kam dann nicht an?

Ich muss doch die Info bekommen, WO es eingeworfen wurde.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aarkvard am 25.03.2018 16:22]
25.03.2018 16:20:03  Zum letzten Beitrag
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Randbauer

AUP Randbauer 08.07.2015
Mehr als "Die Sendung wurde am TT.MM.JJJJ zugestellt." wirst du bei einem Einwurfeinschreiben nicht bekommen.

e: Man kann den Empfänger anhand seiner Quittung nachvollziehen. Wenn man das natürlich verpennt hat, hat man ein Problem.

Daher stehen bei den Quittungen ja extra die Felder für Empfänger und dann die Sendungsnummer.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Randbauer am 25.03.2018 16:23]
25.03.2018 16:21:49  Zum letzten Beitrag
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Aarkvard

aarkvard
Und dadurch ist das Ganze ja völlig wertlos, kann ich mir das in Zukunft ja sparen.
25.03.2018 16:22:42  Zum letzten Beitrag
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Randbauer

AUP Randbauer 08.07.2015
Ich glaube das liegt an dir. Habe noch nie ein Einwurfeinschreiben nicht zuordnen können. Entweder an der Filiale die Quittung ordentlich ausgefüllt / ausfüllen lassen oder die online Marke direkt mit Anschrift erstellt.
25.03.2018 16:24:09  Zum letzten Beitrag
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Aarkvard

aarkvard
Die Quittung wurde bei mir noch nie ausgefüllt. Sollte ich wohl das nächste Mal daran denken.

Und wenn ich das hier richtig lese: https://www.juraforum.de/forum/t/aus-belegnummer-von-einwurf-einschreiben-die-ziel-adresse-ermitteln.563394/

ist es auch völlig egal. Das kann ich ja jetzt hinterher noch per Hand auf die Quittung schreiben. So ein Blödsinn...

Es geht auch nicht darum, dass ich es nicht zuordnen kann. Ich weiß, wo das Schreiben hin ging. Aber die Firma, der ich das beweisen möchte, dass sie den Brief erhalten hat, möchte sicherlich sehen, dass dieses quittierte Einschreiben auch an sie adressiert war. Ergo bräuchte ich im Zweifelsfall wohl den Auslieferungsbeleg des Postboten.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Aarkvard am 25.03.2018 16:40]
25.03.2018 16:28:36  Zum letzten Beitrag
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Herr der Lage

AUP Herr der Lage 16.10.2014
/e
Gelöscht, weil veraltetes Zeug geschrieben. Das Einwurfeinschreiben ist mittlerweile doch besser als ich dachte.*

BGH urteilt über Einwurf-Einschreiben (2016)
 
Die zuständigen Richter betonten die grundsätzliche Sicherheit der Zustellung bei einem Einwurf-Einschreiben stellten in ihrem Urteil klar, dass dieses für die Zustellung einer Aufforderung im Sinne des § 21 GmbHG ausreichend ist. Damit ergibt sich auch für andere Zustellungen eine neue Situation: Das Urteil des BGH wertet das Einwurf-Einschreiben fundamental auf und führt für Verwender von Einwurf-Einschreiben in Zukunft zu mehr Rechtssicherheit.

 
[BGH:] Neben der Sicherung des Zugangs dient das Erfordernis der Über-mittlung der Zahlungsaufforderung mittels Einschreibens Beweiszwecken (Pentz in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 5. Aufl., § 21 Rn. 18; Münch KommGmbHG/Schütz, 2. Aufl., § 21 Rn. 63). Dieser Gesetzesweck ist bei Ver-wendung des Einwurf-Einschreibens der Deutschen Post AG ebenfalls gewährleistet, mag die Beweiskraft auch nicht so ausgeprägt sein wie bei einem Übergabe-Einschreiben. Bei Vorlage des Einlieferungsbelegs zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs streitet ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Zahlungsaufforderung in den Briefkasten eingelegt ist. >




An die Adresse und den Beleg kommt man wohl über die Post gegen Zahlung einer Gebühr...?

 
Beim Einwurfeinschreiben dokumentiert der Mitarbeiter der Deutschen Post AG den Einwurf der eingeschriebenen Sendung in den Briefkasten oder in das Postfach des Empfängers mit einer Datumsangabe; einer Unterschriftsleistung des Empfängers bedarf es nicht6. Der so gefertigte Auslieferungsbeleg wird eingescannt, so dass die Auslieferungsdaten zum Abruf zur Verfügung stehen. Der Absender kann sich anschließend bei einem zentralen Call-Center der Deutschen Post AG über den Einwurf der Sendung erkundigen und hat die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Gebühr einen Ausdruck des elektronisch archivierten Auslieferungsbelegs zu erhalten, auf dem Datum und Ort des Einwurfs sowie das Namenszeichen des Postmitarbeiters festgehalten sind7. Über diesen Ausdruck kann auch der Auslieferer ermittelt werden. >






*Wobei man wichtiges Zeug unter Umständen wohl trotzdem besser unter den Augen eines Zeugen in den Umschlag steckt und bei der Post abgibt, damit der Empfänger z.B. nicht behaupten kann, einen leeren Umschlag erhalten zu haben.
[Dieser Beitrag wurde 8 mal editiert; zum letzten Mal von Herr der Lage am 25.03.2018 18:55]
25.03.2018 16:38:03  Zum letzten Beitrag
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DeeJay

DeeJay
 
Zitat von DeeJay

Ist "Einschreiben eigenhändig" für zusätzliche 4,65¤ das, was du suchst?



Ich quote mich nochmal.
Da muss der Empfänger, den man vorher angibt, den Empfang bestätigen.
25.03.2018 16:42:00  Zum letzten Beitrag
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Herr der Lage

AUP Herr der Lage 16.10.2014
 
Zitat von DeeJay

"Einschreiben eigenhändig"



Wenn der Empfänger mitspielt, ist das wohl nicht schlecht. Wenn er aber z.B. so tut, als wäre er nicht daheim, oder bestreitet den Inhalt des Briefes, hat man wohl Pech gehabt.

 
Ein Einschreiben garantiert nämlich nicht, dass eine schriftliche Erklärung beweissicher und termingerecht zugestellt wird. Denn trifft der Zusteller den Empfänger nicht an oder verweigert dieser die Annahme des Schreibens, kann durch die Post keine Bestätigung des Zugangs, sondern lediglich eine Benachrichtigung über den Zustellungsversuch erfolgen, da das Schriftstück selbst im Falle der Abwesenheit nicht in den Briefkasten des Empfängers gelegt wird. Ein Zugang des Schriftstücks ist in dem Moment noch nicht erfolgt, weil dieser nach den gesetzlichen Vorgaben die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers voraussetzt, was erst dann der Fall ist, wenn es in seinen Machtbereich gelangt ist und er die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat. Auch wenn der Empfänger das bei der Post hinterlegte Einschreiben nicht abholt, geht es ihm mithin im rechtlichen Sinne nicht zu, da das Einschreiben – im Gegensatz zu einer Postzustellungsurkunde - den Zugang nicht fingiert und niemand verpflichtet ist, ein bei der Post hinterlegtes Schriftstück abzuholen. Auf diese Weise passiert es mithin schnell, dass der Absender eine Frist versäumt, weil er den (fristgerechten) Zugang der Erklärung gerade nicht bewirken kann. Selbst wenn die Übergabe eines Einschreiben erfolgen kann, ist das Einschreiben als Zustellmöglichkeit nicht ohne Risiko: Der Empfänger kann im Streitfall behaupten, dass der Briefumschlag leer oder mit einem ganz anderen Schriftstück bestückt gewesen sei. Zur Vermeidung dieser Probleme benötigt der Absender mithin noch einen Dritten als Zeugen, der im Ernstfall bezeugen kann, dass sich ein bestimmtes Schriftstück in dem Briefumschlag, der als Einschreiben aufgegeben wurde, befunden hat. >

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Herr der Lage am 25.03.2018 17:49]
25.03.2018 17:09:34  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Die Lösung steht aber auch schon drin:

 
Zitat von Herr der Lage

 
Postzustellungsurkunde



25.03.2018 18:44:48  Zum letzten Beitrag
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Herr der Lage

AUP Herr der Lage 16.10.2014
Ja hm...

 
Zustellungsurkunde:

Diese Zustellungsform ist ausschließlich Behörden und Gerichten vorbehalten; Privatpersonen, auch Rechtsanwälte, müssen andere Versendungsformen (z. B. das Einschreiben/Rückschreiben) wählen, das einen geringeren Beweiswert im Rechtsverkehr hat.

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Herr der Lage am 25.03.2018 18:53]
25.03.2018 18:53:08  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Das ist bei der Post. Tatsächlich gibt es da noch andere Möglichkeiten.
25.03.2018 19:11:02  Zum letzten Beitrag
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Herr der Lage

AUP Herr der Lage 16.10.2014
Ca 13 ¤ (bei einer Fahrstrecke von 0-10 km), ca. 8-14 Tage Bearbeitungszeit... interessant.

Schnell ist das ja nicht gerade, aber Besuch vom Gerichtsvollzieher könnte sicher den einen oder anderen Erklärungsempfänger auch irgendwie beeindrucken.
25.03.2018 19:58:32  Zum letzten Beitrag
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sartox

AUP sartox 21.06.2013
Wtf Amazon.....mit Prime direkt am nächsten Tag lieferbar, aber ich muss wieder ewig warten? Auf Lager und Versand von Amazon.....

Und zudem erkennt das System gar nicht, dass eine Lieferung ab dem 6. ja gar nicht geht, wenn man es tatsächlich erst am 10. verschickt. Da hab ich tatsächlich direkt Lust andere Unternehmen in Zukunft mehr zu supporten...

05.04.2018 14:27:40  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Anonyme Paketempfängerselbsthilfegruppe VI ( Der Empfänger ist nicht zu ermitteln. )
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