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Falls jemand den 11-Seitigen Wisch zur Nutzung von Privatcomputern mal sehen will (Hier: Lehrer in NRW): https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Datenschutz/DienstanweisungAnlage.pdf
Seite 5 sind die technischen Maßnahmen, eigentlich nix aufwändiges dabei und alles ist klar formuliert. TL;DR: Ein Windows 10 Rechner mit 2 Nutzern (Privat/Dienst, jeweils mit PW) + ein Backup Stick mit Truecrypt oder 7Zip, reicht.
Der Haken ist halt: Für jeden Schüler gibts auch nochmal ne Seite zum Ausfüllen, und wenn man schon Textbausteine für seine Zeugnisse benutzt, ist das wohl auch zu viel Aufwand.
Ist das eigentlich mittlerweile üblich? Also die Textbausteine jetzt? Ich finde das schon irgendwie komisch.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 13.06.2018 8:01]
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Textbausteine sind ab den weiterführenden Schulen üblich, ja. Da stand bei mir von der 5ten bis 10ten immer das selbe drin egal von welcher Lehrkraft.
Grundschulzeugnisse sind, vorallem solange es keine Benotung der Fächer gibt, individueller.
Bisher zumindest..
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Die technischen Vorgaben sind ja echt harmlos.
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Das Problem ist, dass es häufig niemanden gibt der die Vorgaben für die Anwender „übersetzt“, wie indifferent es mit seinem Post getan hat.
Da ich zwei Jahre lang Schul IT aus Kommunalsicht gemacht habe kann ich aber auch sagen, dass alle Mühe der Schulträger die Lehrer zu informieren nichts bringt wenn die nicht zuhören. Da halte ich einen zweistündigen Vortrag über eine damals eingeführte Cloud-Lösung für Lehrer und 75% der Anwesenden hört nicht zu, spielt am Handy oder liest eiskalt die Zeitung währenddessen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von K4ll1mer0 am 13.06.2018 8:22]
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Nur schrecken diese Maßnahmen die nicht-IT-Menschen doch etwas ab.
/edit: das was Kalimero sagt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von luke_skywalker am 13.06.2018 8:21]
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| Zitat von indifferent
Falls jemand den 11-Seitigen Wisch zur Nutzung von Privatcomputern mal sehen will (Hier: Lehrer in NRW): https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Datenschutz/DienstanweisungAnlage.pdf
Seite 5 sind die technischen Maßnahmen, eigentlich nix aufwändiges dabei und alles ist klar formuliert. TL;DR: Ein Windows 10 Rechner mit 2 Nutzern (Privat/Dienst, jeweils mit PW) + ein Backup Stick mit Truecrypt oder 7Zip, reicht.
Der Haken ist halt: Für jeden Schüler gibts auch nochmal ne Seite zum Ausfüllen, und wenn man schon Textbausteine für seine Zeugnisse benutzt, ist das wohl auch zu viel Aufwand.
Ist das eigentlich mittlerweile üblich? Also die Textbausteine jetzt? Ich finde das schon irgendwie komisch.
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Spätestens bei "DesktopComputer, Genaue Bezeichnung, Seriennummer " hätte ich auch das Handtuch geworfen
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| Zitat von luke_skywalker
Nur schrecken diese Maßnahmen die nicht-IT-Menschen doch etwas ab.
/edit: das was Kalimero sagt.
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Ich glaube, es hängt nur an der Erklärung. Viele Leute wissen halt nicht, dass das meiste davon schon von alleine erledigt ist (Virenscanner, Firewall, Updates) wenn sie ihren Rechner ganz normal benutzen.
Ich schreib heute Abend mal an info@lehrerverband.de, vielleicht antworten sie ja.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 13.06.2018 8:40]
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
Spätestens bei "DesktopComputer, Genaue Bezeichnung, Seriennummer " hätte ich auch das Handtuch geworfen
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"Hier bitte den Aufkleber unter Ihrem Laptop bzw. hinter ihrem PC abschreiben"
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 13.06.2018 8:37]
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| Zitat von indifferent
| Zitat von Noch_ein_Kamel
Spätestens bei "DesktopComputer, Genaue Bezeichnung, Seriennummer " hätte ich auch das Handtuch geworfen
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"Hier bitte den Aufkleber unter Ihrem Laptop bzw. hinter ihrem PC abschreiben"
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Sammelst du Windows-Keys?
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| Zitat von Tobit
| Zitat von indifferent
| Zitat von Noch_ein_Kamel
Spätestens bei "DesktopComputer, Genaue Bezeichnung, Seriennummer " hätte ich auch das Handtuch geworfen
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"Hier bitte den Aufkleber unter Ihrem Laptop bzw. hinter ihrem PC abschreiben"
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Sammelst du Windows-Keys?
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Es geht nicht um den Key, die Seriennummer kennzeichnet das individuelle Gerät und die "Genaue Bezeichnung" den Typ, also sowas wie "Lenovo Thinkpad 3100".
Bei jedem Laptop und jedem PC von der Stange pappt so ein Aufkleber drauf, mittlerweile ist es sogar oft son verklebtes Plastikding, was man gar nicht abreißen kann ohne mit der Brechstange ran zu gehen.
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| Zitat von indifferent
| Zitat von Tobit
| Zitat von indifferent
| Zitat von Noch_ein_Kamel
Spätestens bei "DesktopComputer, Genaue Bezeichnung, Seriennummer " hätte ich auch das Handtuch geworfen
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"Hier bitte den Aufkleber unter Ihrem Laptop bzw. hinter ihrem PC abschreiben"
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Sammelst du Windows-Keys?
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Es geht nicht um den Key, die Seriennummer kennzeichnet das individuelle Gerät und die "Genaue Bezeichnung" den Typ, also sowas wie "Lenovo Thinkpad 3100".
Bei jedem Laptop und jedem PC von der Stange pappt so ein Aufkleber drauf, mittlerweile ist es sogar oft son verklebtes Plastikding, was man gar nicht abreißen kann ohne mit der Brechstange ran zu gehen.
| | Aber ich hatte geschrieben, dass ICH das Handtuch geworfen hätte... Eben genau aus dem Grund, dass mein Desktop-Computer weder eine "Genaue Bezeichnung" noch eine Seriennummer hat...
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| Zitat von indifferent
Es geht nicht um den Key, die Seriennummer kennzeichnet das individuelle Gerät und die "Genaue Bezeichnung" den Typ, also sowas wie "Lenovo Thinkpad 3100".
Bei jedem Laptop und jedem PC von der Stange pappt so ein Aufkleber drauf, mittlerweile ist es sogar oft son verklebtes Plastikding, was man gar nicht abreißen kann ohne mit der Brechstange ran zu gehen.
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Mir ist schon klar, um was es geht. Ich bin dennoch der Überzeugung, dass viele PC-Nutzer den Windows-Key abschreiben würden.
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| Zitat von indifferent
| Zitat von Tobit
| Zitat von indifferent
| Zitat von Noch_ein_Kamel
Spätestens bei "DesktopComputer, Genaue Bezeichnung, Seriennummer " hätte ich auch das Handtuch geworfen
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"Hier bitte den Aufkleber unter Ihrem Laptop bzw. hinter ihrem PC abschreiben"
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Sammelst du Windows-Keys?
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Es geht nicht um den Key, die Seriennummer kennzeichnet das individuelle Gerät und die "Genaue Bezeichnung" den Typ, also sowas wie "Lenovo Thinkpad 3100".
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Wofür werden diese Daten erhoben?
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Das verletzt die Persönlichkeitsrechte des PCs!
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Ne aber meine. Muss ja nicht jeder wissen, dass ich meine Schülerdaten auf meinem "Genaue Bezeichnung" "Cray T90" der "Seriennummer" "Nr. 000002" verarbeite.
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Aber die Behörde sorgt sich doch nur um die Anwender und informiert über Schwachstellen zu deinem System
somewhere, far far away...
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Moinmoin,
ich war gestern bei nem Kunden (große radiologische Praxis), der auditiert wurde. Und der Auditor hat ihm zum Datenschutz gesagt, dass er den Datenschutzbeauftragten in der Praxis nicht namentlich nennen müsse, sondern es reiche, einfach eine anonyme E-Mail- und Postadresse anzubieten (datenschutz@bablabla.de).
Meinungen dazu?
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Machen wir auch so. Händlerbund sagt ja.
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| Zitat von TheRealHawk
Ja, Kontaktdaten.
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Statt hier im Forum zu fragen einfach mal in den "offiziellen" Dokumenten nachschlagen.
NRW hat z.B. eine FAQ veröffentlicht in der folgendes steht:
| 14. Was muss veröffentlicht und mitgeteilt werden?
Anders als bisher müssen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten
ihres Datenschutzbeauftragten
1. veröffentlichen und
2. diese der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen
(Artikel 37 Absatz 7 DS-GVO, vgl. Artikel 32 Absatz 4 JI-RL).
Daher sind seine Kontaktdaten sowohl innerhalb der Organisation des Verantwortlichen
(Intranet, Organisationspläne), als auch auf der Homepage für außenstehende
Dritte zu veröffentlichen.
www.ldi.nrw.de – poststelle@ldi.nrw.de Seite 13 von 25
Zu den zu veröffentlichenden Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten gehören
mindestens folgende Informationen:
Adresse
Telefon-Nummer und
E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten.
Artikel 37 Absatz 7 DS-GVO gibt nicht verpflichtend vor, dass auch der Name
des Datenschutzbeauftragten zu den zu veröffentlichenden Daten gehört. Empfohlen
wird, auch den Namen des Datenschutzbeauftragten sowohl innerhalb für
die Beschäftigten, als auch außerhalb des Unternehmens oder der Behörde zugänglich
zu machen, wobei in jedem Fall wenigstens intern eine Veröffentlichung
der Kontaktdaten inklusive Namen des Datenschutzbeauftragten erfolgen
sollte.
In jedem Fall ist die Meldung des Namens des Datenschutzbeauftragten an die
Aufsichtsbehörde essentiell dafür, dass der Datenschutzbeauftragte seiner Tätigkeit
als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde effektiv nachgehen kann (vgl.
Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe e) DS-GVO).
Ab Geltung der DS-GVO (25. Mai 2018) sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
dazu verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der
zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Vor diesem Zeitpunkt ist eine solche
Meldung an die LDI NRW nicht erforderlich. Vorher eingehende Mitteilungen
werden nicht berücksichtigt.
Die deutschen Aufsichtsbehörden arbeiten bis dahin an einer Lösung zur Umsetzung
der Mitteilungspflicht der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten.
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Hey, erinnert ihr euch noch an die Meldung, dass die heldenhafte Bundesregierung noch vor der Sommerpause alle DSGVO Abmahnungen für 12 Monate aussetzen wollte?
https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Kein-schneller-Schutz-vor-Abmahnungen-4077539.html
| Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion konnte sich nicht damit durchsetzen, eine "Soforthilfe" für das Abmahnproblem wegen der EU-Datenschutzverordnung zu schaffen.
Die Initiative der Bundestagsfraktion von CDU und CSU, nach der Anwälte vorübergehend bei missbräuchlichen Abmahnungen auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine teuren Gebühren mehr verlangen könnten sollten, ist gescheitert. Die vorgesehene "Soforthilfe" sei "mit der SPD in dieser Form leider nicht möglich" gewesen, zeigte sich die Rechtsexpertin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker, am Dienstagabend enttäuscht vom Koalitionspartner. Allerdings sei man sich mit der SPD einig, "uns sehr schnell und umfassend um das Thema Abmahnmissbrauch zu kümmern". Dies sei im Koalitionsvertrag auch so abgesprochen. | |
Begründung der SPD: Wir wollen eine langfristige Lösung ... also scheiss auf die kurzfristige.
Und mit "langfristig" meinen sie nicht etwa Abschaffung oder Warnschusslösung, sondern eine Deckelung... "wie im Urheberrecht"
So gewinnt man die verlorenen Stimmen zurück.
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Über die SPD aufregen bringt doch nix mehr.
Die fallen bei den nächsten Wahlen hinter AfD und Grüne zurück und dann ist's Geschichte mit denen. Können sich ja bei der FDP erkundigen wie man das so macht mit den wenigen Prozentpunkten aufgrund Klientelpolitik
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Sentinel2150 am 13.06.2018 15:48]
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Aufregen? Ich empfinde eine Mischung aus Belustigung und Mitleid. Diesmal hätten sie einfach nur umfallen müssen.
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| Zitat von indifferent
Aufregen? Ich empfinde eine Mischung aus Belustigung und Mitleid. Diesmal hätten sie einfach nur umfallen müssen.
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SPD, du Idiot. Du fällst um, wenn du stehen solltest, und stehst, wenn du umfallen solltest.
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Ich hab übrigens tatsächlich noch ne 2-Seitige Mini-Anleitung zamgehackt, wie man nen privaten Windowsrechner einrichten muss um ihn als Lehrer für seine Arbeit benutzen zu dürfen.
Dann hab ich das Ding an den Deutschen Lehrerverband gemailt.
Zurück kam ein "Herzlichen Dank für ihre Informationen!", ob das jetzt so gemeint war oder "leck mich am Arsch" heissen sollte weiß ich nicht. Ich geh erstmal vom besseren aus.
Mittlerweile kann ich auch einigermaßen nachvollziehen, wo die ganze Verwirrung herkommt. Es gibt nämlich auch sehr verschwurbelte Vorgaben dazu, wie man ein privates Smartphone (nicht) einrichten soll um es beruflich nutzen zu dürfen.
An der Stelle hatte ich schon abgeschaltet, weil sich der Quatsch natürlich sowieso nicht lohnt. Geht auch gar nicht, wenn man WhatsApp, Cloudgedöns etc auf dem gleichen Gerät benutzen will.
Windows XP geht natürlich ebenfalls nicht, aber auf den Trichter muss man erstmal kommen wenn die Arbeitsrechner in der Schule noch darauf laufen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 13.06.2018 21:50]
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Wat, Win10 soll datenschutzrechtlich gut sein? Win10, dass alles mögliche sofort und direkt und ohne Rückfrage an Microsoft übersenden will? Wo an jeder Ecke beim falschen Klick eine Kontaktnachricht an Microsoft gesendet wird?
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Musst halt Unterscheiden, ob es deine persönlichen "Daten" verschickt, also Nutzungsprofil etcpp. oder die Daten von anderen Personen, die du verarbeitest. Letzteres dürfte ziemlich sicher nicht der Fall sein, sonst müsste Windows ja quasi Keylogger spielen und alle Tastenanschläge sowie alle Dateien zu MS schicken
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Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... ) |