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Und was für Informationen werden zu welchem Zweck an andere Ärzte weitergegeben?
Geht es hier um eine spezifische Behandlung für die die Weitergabe notwendig ist?
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| Zitat von honkbaer
| Zitat von Noch_ein_Kamel
Aber als Patient mache ich doch einen Vertrag mit dem Arzt und sage dem er soll MEINEM Dienstleister - der KV - die Rechnung schicken. Die KV ist doch kein AV des Arztes?
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Problem ist, dass da eine ganze Kette dranhängt, die eben nicht nur die KV umfasst.
Z. B. hat jeder Arzt zumeist einen Labordienstleister bzw. befindet sich in einer Laborgemeinschaft. D. h., es werden Patientendaten an praxisfremde Einrichtungen weitergegeben.
Dann gibt's den ganzen offiziellen Kram wie: BG, MDK, Rentenversicherung, sonstige Versicherungen, andere Ärzte/Krankenhäuser.
Und für die Datenweitergabe an einige davon braucht man eben die Zustimmung des Patienten.
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Jaa sag ich ja auch nix gegen
Und @mavchen: Kein Problem.
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Ich meinte ja nur, dass nen Einverständnisserklärung, dass der Arzt meine Daten hat nicht nötig ist und auch nicht gemacht wird (bei meinen Ärzten zumindest). Wenn dann dritte beteiligt sind (Zahlungsdienstliester; nicht KV) wird ne Einwilligung unterschrieben.
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| Zitat von mavchen
Und was für Informationen werden zu welchem Zweck an andere Ärzte weitergegeben?
Geht es hier um eine spezifische Behandlung für die die Weitergabe notwendig ist?
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Sämtliche Heilverordnungen müssen mit der Krankenkasse abgerechnet werden, dafür ist die Weitergabe der Daten notwendig.
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| Zitat von Phiasm
| Zitat von mavchen
Und was für Informationen werden zu welchem Zweck an andere Ärzte weitergegeben?
Geht es hier um eine spezifische Behandlung für die die Weitergabe notwendig ist?
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Sämtliche Heilverordnungen müssen mit der Krankenkasse abgerechnet werden, dafür ist die Weitergabe der Daten notwendig.
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Damit sind diese Weitergaben für die Erfüllung eines Vertrags DSGVO konform... wie das dann im Krankenkassenrecht aussieht, k.a....
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Sind die Krankenkassen nicht per Gesetz ermächtigt und üben somit die Datenverarbeitung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags aus?
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Ich lese dort zum Thema:
"Das Erfassen, Bearbeiten, Speichern etc. von Patientendaten ist gesetzlich gestattet. Nur in besonderen Fällen kann es erforderlich sein, dass Patienten zustimmen müssen, zum Beispiel bei der Einbeziehung einer privatärztlichen Verrechnungsstelle."
Aber wie immer gilt: 10 Juristen, 11 Meinungen
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Folgendes, fast witziges Szenario von einem Kollegen:
- Patient ist mit Praxis unzufrieden, möchte seine Akte gelöscht haben.
- Datenschutzbeauftragter der Praxis ruft am nächsten Tag den Patienten an und fragt, ob das Löschgesuch korrekt ist und ausgeführt werden soll. Patient bejaht dies.
- Datenschutzbeauftragter dokumentiert das Gespräch und löscht die Patientenakte*
- Patient ruft eine Woche später in der Praxis an und verlangt die Herausgabe seiner Akte, da er zu einem anderen Arzt wechselt.
- lel
Was tun? Rückgängigmachen des Löschens in diesem Fall zulässig?
*Patientendaten müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Verlangt ein Patient die Löschung, dann werden diese Daten sozusagen nur löschmarkiert und man kommt nicht mehr über das reguläre System an diese Daten heran.
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Aufbewahrungspflicht > Löschbegehren nach DSGVO.
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| Zitat von mavchen
Aufbewahrungspflicht > Löschbegehren nach DSGVO.
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Ja ach. Aber was bedeutet das jetzt für diesen Fall?
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Mal kurz ne Frage: Gilt der DSGVO-Informationszwang auch für Privatleute? Wenn ich z.B. ein Blog haben möchte, dort aber die Kommentarfunktion auf registrierte Benutzer einschränken möchte, dann müsste ich von den Benutzern ja zumindest die Email-Adresse speichern und ein Passwort abfragen. Unterliegt dann die Speicherung dieser Daten zu einem nicht-kommerziellen Zweck auch bereits der DSGVO? Muss ich also einen entsprechenden Disclaimer schalten und die entsprechenden Vorkehrungen treffen um Daten nicht länger als notwendig vorzuhalten?
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| Zitat von honkbaer
| Zitat von mavchen
Aufbewahrungspflicht > Löschbegehren nach DSGVO.
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Ja ach. Aber was bedeutet das jetzt für diesen Fall?
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Das der Arzt die Daten rauszugeben hat, weil er dazu verpflichtet ist diese Aufzubewahren.
Richtige Antwort an erster Stelle wäre gewesen: Lieber Patient, danke für deine Mitteilung. Unsere Daten müssen wegen Gesetz XYZ mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Nach diesen 10 Jahren werden die Daten automatisiert gelöscht.
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| Zitat von [WHE]MadMax
Mal kurz ne Frage: Gilt der DSGVO-Informationszwang auch für Privatleute? Wenn ich z.B. ein Blog haben möchte, dort aber die Kommentarfunktion auf registrierte Benutzer einschränken möchte, dann müsste ich von den Benutzern ja zumindest die Email-Adresse speichern und ein Passwort abfragen. Unterliegt dann die Speicherung dieser Daten zu einem nicht-kommerziellen Zweck auch bereits der DSGVO? Muss ich also einen entsprechenden Disclaimer schalten und die entsprechenden Vorkehrungen treffen um Daten nicht länger als notwendig vorzuhalten?
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Solange du keinen Cent mit dem Blog verdienst (Werbung etc.) ist die DSGVO für dich nicht relevant.
Art. 2 Absatz 2 c) DSGVO
| Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...] durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,[...] | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von jdo_O am 10.08.2018 16:27]
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Mein Arzt sagte heute morgen: setzen sie sich in Zimmer 4. Da saß ich dann 5 Minuten mit der fremden Patientenakte aufm Monitor.
Soviel zur Praxis Praxis
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Das kassiert jedes Gericht, dass sich auch nur ansatzweise mit Europarecht auskennt.
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
Mein Arzt sagte heute morgen: setzen sie sich in Zimmer 4. Da saß ich dann 5 Minuten mit der fremden Patientenakte aufm Monitor.
Soviel zur Praxis Praxis
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Naja, ist halt ein Fehler welcher der Arzthelferin oder so passiert ist. Kann vorkommen. Mein Zahnarzt war schon vor der DSGVO sehr genau, da wurde dann immer gesagt "gehen sie nochmal kurz zu Herrn A in Raum 2 rüber zum röntgen" wenn die untereinander gesprochen haben.
Ich würde jetzt niemanden anfeinden wenn da mal noch eine Akte auf dem Monitor zu sehen ist. Kann man natürlich darauf hinweisen, aber Fehler passieren halt.
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Veröffentlichung gemäß Ministerratsbeschluss
vom 5. Juni 2018
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Der Bayerische Weg zu einer bürgernahen
und mittelstandsfreundlichen Anwendung
Der Ministerrat beschließt nachfolgenden Bayerischen
Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen
Anwendung des Datenschutzrechts, die die Ziele
der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht und mit
Augenmaß
verfolgt und damit auch ihre Akzeptanz in der
Bevölkerung fördert:
– Kein Amateursportverein, keine Musikkapelle oder
sonstige vor allem durch ehrenamtliches Engagement
getragene Vereine müssen einen Datenschutzbeauftragten
bestellen.
– Bei einem Erstverstoß im Dickicht der Datenschutzregeln
drohen keine Bußgelder; Hinweise und Beratung
haben Vorrang vor Sanktionen.
– Wir werden eine Praxis von Abmahnanwälten, die glauben
bei Unternehmen formelle Datenschutzverstöße
rechtsmissbräuchlich abmahnen und abkassieren zu
können, nicht hinnehmen.
– Wir werden mit den Betroffenen weitere Bestimmungen
im Datenschutzrecht identifizieren, bei deren Anwendung
im Besonderen darauf hinzuwirken ist, dass die
Ziele der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht
und mit Augenmaß verfolgt werden.
– Hierzu werden wir weitere Gespräche mit Vereinen und
Mittelständlern anbieten.
Mal ein verständlicher Beschluss.
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Ey diese kack DSGVO... jetzt kann man nichtmal rausfinden, ob asus-shop.de wirklich Asus gehört... -_-
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
Ey diese kack DSGVO... jetzt kann man nichtmal rausfinden, ob asus-shop.de wirklich Asus gehört... -_-
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wat? wem soll das denn sonst gehören? de.shop.asus.com ist letztlich eine unterseite von asus.com. Und wem Wird asus.com wohl gehören?
e: und was hat das alles mit der dsgvo zu tun?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Nose am 12.09.2018 6:58]
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denic veröffentlicht seitdem keine persönliche Daten über Domaininhaber.
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| Zitat von Nose
und was hat das alles mit der dsgvo zu tun?
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denic hat whois Privacy seit dem 25. Mai 2018.
+
| Zusammen mit der sogenannten JI-Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz[1] bildet die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union. | |
Coincidence? You decide.
//Post neu formatiert gegen Augenkrebs
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 12.09.2018 7:12]
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| Zitat von Nose
| Zitat von Noch_ein_Kamel
Ey diese kack DSGVO... jetzt kann man nichtmal rausfinden, ob asus-shop.de wirklich Asus gehört... -_-
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wat? wem soll das denn sonst gehören? de.shop.asus.com ist letztlich eine unterseite von asus.com. Und wem Wird asus.com wohl gehören? https://i.imgur.com/D6x3o52.png
e: und was hat das alles mit der dsgvo zu tun? https://i.imgur.com/dy5u7gm.gif
| | nur weil's ne Weiterleitung gibt heißt das erstmal gar nix. Und wie die anderen schon schrieben, früher hätte man bei Denic gucken können.
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| Zitat von Fragment
denic veröffentlicht seitdem keine persönliche Daten über Domaininhaber.
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das hat damit weniger zu tun, sondern einfach damit, dass generell das whois system reformiert werden soll(te). der hintergrund dafür wiederum ist gewesen, dass mit den dortigen daten zuviel schindluder getrieben wurde und sich in der ietf so ziemlich alle einig sind, dass die daten besser geschützt werden müssen.
die denic ist da einigen anderen stellen nur ein wenig vorraus. die ripe hat inzwischen auch angefangen diverse infos nur noch für mitglieder und leute mit db eintrag zugänglich zu machen. im prinzip braucht diese daten auch sonst keiner.
in deutschland ganz besonders nicht, weil du hier für gewerbetreibende eine impressumspflicht hast, dieses impressum muss korrekt sein und auch deine USt-IdNr. beinhalten, genau so wie, welches amtsgericht für dich zuständig ist.
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Ja, aber "ich" müsste jetzt erstmal bei der denic nen Antrag stellen um hgerauszufinden wem die Domäne gehört um dann wg. Verletzung der Impressumspflicht ne Abmahnung zu schicken? :-p
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das ist exakt so gewollt, damit halt nicht jeder automatisiert hingehen kann und eben diese abmahnungen für irgendwelchen schwachsinn verschicken kann. genauso wie es verhindern soll, dass diese dort abrufbaren adressen und sonstige kontaktdaten für spam und co missbraucht werden können.
wenn du dich da erst an die nic wenden musst und das begründen musst, dann wird obig erwähntes nahezu unmöglich und genau das ist der sinn dahinter.
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traxer hat eigentlich alles schon zum thema gesagt.
| Zitat von Noch_ein_Kamel
Ja, aber "ich" müsste jetzt erstmal bei der denic nen Antrag stellen um hgerauszufinden wem die Domäne gehört um dann wg. Verletzung der Impressumspflicht ne Abmahnung zu schicken? :-p
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genau so siehts aus. und wenn du ein berechtigtes interesse hast, machst du das und hast in einer halben stunde eine antwort. wo ist das problem?
aber ich hab ja eher den verdacht dass dein interesse über "wüsste ich halt gerne" nicht hinausgeht und du kein "berechtigtes interesse" im sinne des gesetzes hast.
im übrigen würde ich mich doch etwas wundern wenn DU eine abmahnung schicken könntest die irgendwen interessiert. dazu bräuchtest du nämlich auch wieder "gute gründe" (ums mal etwas zu verkürzen), und wenn du die hättest würdest du nicht hier im thread antanzen, sondern einfach machen, weil du dann wüsstest was zu tun ist.
bekomm das jetzt bitte nich in den falschen hals, ich will dich mit dem post nicht angreifen, grundsätzlich bin ich da bei dir, die alte denic war super praktisch und wenn da irgendein marketingbüro im impressum aufgeführt ist, ist das alles erstmal wenig hilfreich.
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
Ja, aber "ich" müsste jetzt erstmal bei der denic nen Antrag stellen um hgerauszufinden wem die Domäne gehört um dann wg. Verletzung der Impressumspflicht ne Abmahnung zu schicken? :-p
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Wo ist genau dein Problem?
http://asus-shop.de/ zeigt bei mir auf irgendeine leere deutsche Webhosting Seite. Das es keine offizielle Domain von Asus ist, sehe ich schon daran, was sonst noch so auf dem Server liegt. Und das Asus bestimmt nicht so eine leere Domain und vor allem nicht mit deutscher Nachricht stehen lässt.
Als Verbraucher kannst du irgendwie nicht betroffen sein, da ist kein Shop zu sehen. Und wo der offizielle Asus Shop zu finden ist, sollte auch selbst dann nicht so schwer sein. Nämlich hier: https://de.shop.asus.com/de
Und wenn du von Asus wärst, müsstest du sowieso wissen welche deine Domains sind und kannst dann halt immer noch die Denic mit nen Anwalt anschreiben. Was genau interessiert dich das also?
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| Zitat von [GMT]Darkness
| Zitat von Noch_ein_Kamel
Ja, aber "ich" müsste jetzt erstmal bei der denic nen Antrag stellen um hgerauszufinden wem die Domäne gehört um dann wg. Verletzung der Impressumspflicht ne Abmahnung zu schicken? :-p
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Wo ist genau dein Problem?
http://asus-shop.de/ zeigt bei mir auf irgendeine leere deutsche Webhosting Seite. Das es keine offizielle Domain von Asus ist, sehe ich schon daran, was sonst noch so auf dem Server liegt. Und das Asus bestimmt nicht so eine leere Domain und vor allem nicht mit deutscher Nachricht stehen lässt.
Als Verbraucher kannst du irgendwie nicht betroffen sein, da ist kein Shop zu sehen. Und wo der offizielle Asus Shop zu finden ist, sollte auch selbst dann nicht so schwer sein. Nämlich hier: https://de.shop.asus.com/de
Und wenn du von Asus wärst, müsstest du sowieso wissen welche deine Domains sind und kannst dann halt immer noch die Denic mit nen Anwalt anschreiben. Was genau interessiert dich das also?
| | das "Problem" ist, dass der offizielle Asus Shop mit der Domäne als Absender Mails verschickt.
"Problem" und "ich" steht übrigens in Anführungszeichen weil's net wirklich Probleme sind und ich auch weiß dass ich keinen Abmahmungen schreiben darf.
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Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... ) |