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| Zitat von csde_rats
| Zitat von *Viper*
| Zitat von smoo
Das die Whois-Daten zu Domains jetzt nicht mehr ad hoc zugänglich sind, macht mich traurig. Bei der DENIC muss man jetzt eine PDF Datei ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und einreichen.
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das finde ich sehr gut
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dito
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Ihr müsst ja auch keine chinesischen Domainsquatterspasten abmahnen. Wenigstens bearbeitet die DENIC die Whois-Auskunftsanträge binnen Stunden.
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Gibt's dafür keine API für Registrare?
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ist interessant, wie unterschiedlich das aktuell gehandhabt wird. war eben beim arzt ein rezept abholen, da steht die tür zum wartezimmer weiterhin sperrangelweit offen, und man kann immer noch fröhlich mithören, was draußen und am telefon so besprochen wird. interessiert den arzt also nicht so sehr, das thema datenschutz.
in der apotheke dann musste ich erstmal irgendwas unterschreiben, bevor ich überhaupt bedient wurde. ich meine ich wusste ja, was da aktuell so läuft, da war das schnell erledigt. aber mir tun die mitarbeiter da schon leid, weil die nun sicher täglich viel zeit damit verbringen, den ganzen retnern zu erkären, was das denn jetzt soll.
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ALTER. Unser Metzger hier hat tatsächlich auch diesen "witzigen" DSGVO Aushang an der Theke.
Vollidiot
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| Zitat von TheRealHawk
Gibt's dafür keine API für Registrare?
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Doch, klar. Aber das hat ja hiermit nichts zu tun. Hinz und Kunz sollen ihren Anspruch auf Auskunft plausibel machen, und das ist in der Regel nicht mit einem API-Call zu machen.
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| Zitat von ABC-Schütze
ist interessant, wie unterschiedlich das aktuell gehandhabt wird. war eben beim arzt ein rezept abholen, da steht die tür zum wartezimmer weiterhin sperrangelweit offen, und man kann immer noch fröhlich mithören, was draußen und am telefon so besprochen wird. interessiert den arzt also nicht so sehr, das thema datenschutz. soll.
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Beim Mithören von Telefonaten geht es um Stil und Form und vielleicht auch Regeln, die ich gerade nicht kenne.
Aber es geht nicht um die DSGVO; die bezieht sich nur auf die automatisierte (EDV) und nichtautomatisierte (handschriftlich etc) Speicherung und folgende Weiternutzung undf -gabe ("Verarbeitung") von Daten. Darüber am Telefon zu sprechen, fällt ironischerweise nicht darunter.
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Braucht man eigentlich eine Datenschutzerklärung, wenn man etwas mit ohnehin öffentlichen Daten macht? Bzw., darf man sowas überhaupt noch?
z.B. wenn ich ein Blog hätte, wo ich (automatisiert erstellte) Analysen von Twitter-Phänomenen poste. Man denke an sowas wie "wie hat sich Shitstorm X entwickelt" "woher kam jenes Meme", also durchaus Dinge, wo einzelne Accounts referenziert würden.
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| Zitat von smoo
Ihr müsst ja auch keine ... abmahnen. Wenigstens bearbeitet die DENIC die Whois-Auskunftsanträge binnen Stunden.
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das ist genau der grund, warum das gemacht wurde.
das hatte nichtmal was mit der DSGVO zu tun. das war bei der denic schon seit sehr langer zeit geplant.
das erste mal, dass ich darüber informiert wurde, dass sich die daten die man aus dem denic whois bekommt, ändern werden, war vor ca 3 jahren. der erste schritt damals war den kram aus dem whois protokoll zu nehmen, der zweite war das auf der seite besser zu schützen und nur noch essentielle daten anzuzeigen und der letzte schritt war auch damals schon, nur noch die technischen daten direkt zugänglich zu machen.
haben die lustigen abmahnindustrievertreter in kombination mit den whois scrape daten vermarktern doch gut hinbekommen.
ich hoffe ja nur darauf, dass ich daher demnächst weniger müll an meine hostmaster adresse bekomme. sind pro tag so um die 100 mails, die sich auf die whois daten beziehen. allesamt spam oder irgendwelche „anwälte“ die gerne geld sehen möchten und lustige sachen androhen.
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so nebenbei, wie lange dauert es wohl noch bis jemand microsoft für so ca 13 millarden zur kasse bittet mit den doch recht klaren verstössen, die die so an den tag legen?
länger als bis ende nächster woche?
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Entweder versteh ich deinen Post nicht richtig oder ich versteh nicht, wieso du meinst, dass die Whoisdaten vor Anwälten versteckt werden sollten? Wenn man halt Scheiße baut mit seiner Internetseite hat man dafür gerade zu stehen.
Und das Schreckensgespenst der Abmahnindustrie die für völlige Lapalien Abmahnungen verschickt ist schon lange vorbei.
Wenn z.B. ich hier von Abmahnungen spreche, sind das u.a. Phishing-Websiten von Banken. Das sind keine Lapalien...
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| Zitat von smoo
Und das Schreckensgespenst der Abmahnindustrie die für völlige Lapalien Abmahnungen verschickt ist schon lange vorbei.
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Naja, möglich, dass die DSGVO da neue Ansätze liefert.
Übrigens gerne auch bei Bewerbungen analog zu den AGG-Hoppern.
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Ja, das ist mit der DSGVO möglich. Aber auch da muss man differenzieren:
Wenn sich ein Unternehmen gar nicht um die DSGVO kümmert und z.B. keine aktualisierten Datenschutzhinweise anbietet: Pech gehabt, Abmahnung völlig zu Recht. Sich darum nicht kümmern ist schlicht ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern, die sich kümmern mussten.
Wenn in den Datenschutzhinweisen hingegen (überspitzt formuliert) ein Komma an der falschen Stelle ist, dann ist so eine Abmahnung natürlich Abzockerei (und da sollte man sich auch nicht sofort beugen).
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| Zitat von smoo
Und das Schreckensgespenst der Abmahnindustrie die für völlige Lapalien Abmahnungen verschickt ist schon lange vorbei.
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In welchem Gebiet? Wenn du einen Shop mit einer fehlerhaften AGB aufsetzt oder die gesetzlichen Anforderungen der Kennzeichnungspflicht verletzt, wirst du völlig automatisch abgemahnt:
Tatsächlich sind in den letzten Jahren wiederholt Anwaltsvereine in Erscheinung getreten, die sich auf das Geschäft mit Abmahnungen spezialisiert haben. Das zeigen auch Studien. Der Online-Anbieter „Trusted Shops“ hat im Jahr 2017 eine Umfrage unter 1.530 Händlern durchgeführt. Das Ergebnis: 680 von ihnen waren in den letzten zwölf Monaten von mindestens einer Abmahnung betroffen und mussten im Schnitt 4.700 Euro dafür zahlen. Oft reiche ein fehlendes Komma im Impressum der Webseite aus, damit sich die Shopbetreiber mit Forderungen von mehreren zehntausend Euro konfrontiert sehen, berichtet der „Spiegel“.
Geh mal in die Foren von Shopsystemen wie Dawanda. Da vergehen teilweise nur wenige Wochen zwischen Eröffnung des Shops und der automatisierten Abmahnung wegen irgendwelcher Nichtigkeiten.
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Sag mal Smoo, zahlen diese Abmahnbuden wie Waldorf etc so gut? Da muss doch vong Menschenverstand jeden Anwalt anhalten dort zu arbeiten. Die werden sicherlich auch bei euch in der Branche nicht den besten Ruf haben, oder?
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Genau, mittelmäßige bis schlechte Juristen könnten doch auch für E9c im Jobcenter anfangen, wenn sie etwas moralisch weniger verwerfliches tun wollen.
| Zitat von Flashhead
Wenn du einen Shop mit einer fehlerhaften AGB aufsetzt
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Kann ich dich jetzt abmahnen?
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| Zitat von Klabusterbeere
Sag mal Smoo, zahlen diese Abmahnbuden wie Waldorf etc so gut? Da muss doch vong Menschenverstand jeden Anwalt anhalten dort zu arbeiten. Die werden sicherlich auch bei euch in der Branche nicht den besten Ruf haben, oder?
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Die haben einen miserablen Ruf und meistens sind es Juristen, die (unter-)durchschnittliche Noten haben. Wenn du in Jura schlechte Noten hast, dann bist du "glücklich" wenn du überhaupt was bekommst. Und da wirst du richtig dumm bei. Wobei sowas auch oft über Serienbriefe läuft und gar kein Anwalt mehr draufguckt, sondern Paralegals/Renos/Refas.
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| Zitat von Flashhead
| Zitat von smoo
Und das Schreckensgespenst der Abmahnindustrie die für völlige Lapalien Abmahnungen verschickt ist schon lange vorbei.
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In welchem Gebiet? Wenn du einen Shop mit einer fehlerhaften AGB aufsetzt oder die gesetzlichen Anforderungen der Kennzeichnungspflicht verletzt, wirst du völlig automatisch abgemahnt:
Tatsächlich sind in den letzten Jahren wiederholt Anwaltsvereine in Erscheinung getreten, die sich auf das Geschäft mit Abmahnungen spezialisiert haben. Das zeigen auch Studien. Der Online-Anbieter „Trusted Shops“ hat im Jahr 2017 eine Umfrage unter 1.530 Händlern durchgeführt. Das Ergebnis: 680 von ihnen waren in den letzten zwölf Monaten von mindestens einer Abmahnung betroffen und mussten im Schnitt 4.700 Euro dafür zahlen. Oft reiche ein fehlendes Komma im Impressum der Webseite aus, damit sich die Shopbetreiber mit Forderungen von mehreren zehntausend Euro konfrontiert sehen, berichtet der „Spiegel“.
Geh mal in die Foren von Shopsystemen wie Dawanda. Da vergehen teilweise nur wenige Wochen zwischen Eröffnung des Shops und der automatisierten Abmahnung wegen irgendwelcher Nichtigkeiten.
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Vielleicht gibt es solche Abmahnwellen doch noch. Aber du musst bei Dawanda und Umfragen wie bei Trusted Shops zumindest auch immer bedenken: Die Abgemahnten haben oft keine Ahnung was juristisch passiert ist und erzählen dann gelegentlich von vermeintlichen Ungerechtigkeiten.
So behaupten auch bei uns manchmal Mandanten "aber das ist doch nur eine Kleinigkeit, weil x" (vergleichbar mit dem fehlenden Komma). Tatsächlich ist es aber keine Kleinigkeit und die verstehen es nur nicht. Trotzdem laufen die Mandanten später rum und sagen sie wurden wegen einer Kleinigkeit abgemahnt.
Das da z.T. mit wenig Ahnung von solchen Sachverhalten berichtet wird, zeigen die angegebenen durchschnittlichen Kosten: Eine solche Abmahnung wird meistens 966,60 bis 1.521,90 EUR netto erstattungsfähige Anwaltskosten auslösen. Selbst wenn man den eigenen Anwalt noch bezahlt, wird man sehr selten auf 4.600 EUR kommen.
Ich persönlich finde es auch scheiße, wenn der kleine Selbstständige abgemahnt wird, weil er irgendwas nicht wusste und eine Kleinigkeit begangen hat. Aber öfter ist es eben nicht nur die selbst wahrgenommene Kleinigkeit.
Von 100 Abmahnungen die ich verschicke, fordere ich glaube ich in höchstens 5 die Zahlung der Kosten. Die großen Mandanten wollen sich mit Kosten nicht beschäftigen und wollen einfach nur erreichen, dass das beanstandete Verhalten aufhört.
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Bei automatisierten Abmahnungen können 2 Husos mit Jurastudium halt problemlos tausende Leute auf einmal belästigen. Deshalb finde ich übrigens auch die neue Whois Privacy beim DENIC gut.
Der Grund warum Abmahner Bittorrent/P2P so anzieht ist ja auch, dass es da so einfach ist. Man bezieht einfach nen Satz geschützter Daten und bietet sie selber an. Dabei kriegt man direkt unzählige (aktuelle) IPs frei Haus geliefert, die Locations schätzt man dann ungefähr ein und alle deutschen werden weitergeleitet um den Anschlussbetreiber zu ermitteln. Textbaustein drunter und ab in den Orkus. Die meisten zahlen direkt und man kann sich im Prinzip jede Verhandlung sparen, außer es kommt alle Jubeljahre mal ne Negative Feststellungsklage reingeflattert.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 30.05.2018 12:32]
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True, das ist der letzte Abschaum.
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Schön das mir die Daten mein Gefühl bestätigen, es ist ruhiger in den Mailboxen geworden, bin gespannt wie lange der Trend anhält.
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| Zitat von smoo
Ja, das ist mit der DSGVO möglich. Aber auch da muss man differenzieren:
Wenn sich ein Unternehmen gar nicht um die DSGVO kümmert und z.B. keine aktualisierten Datenschutzhinweise anbietet: Pech gehabt, Abmahnung völlig zu Recht. Sich darum nicht kümmern ist schlicht ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern, die sich kümmern mussten.
Wenn in den Datenschutzhinweisen hingegen (überspitzt formuliert) ein Komma an der falschen Stelle ist, dann ist so eine Abmahnung natürlich Abzockerei (und da sollte man sich auch nicht sofort beugen).
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Ich glaub schon nicht dass da massenhaft abgemahnt wird, weil es dafür noch viel zu viele ungeklärte Punkte und Unsicherheiten und zu wenig Rechtsprechung gibt. Die Privacy Richtlinie(?) kommt ja auch noch und ist das BDSG (neu) überhaupt schon final (und behält seinen bescheuerten Namen?). Auf irgendwas müssen sich die Abmahner ja auch sicher stützen können. Wenn man natürlich gar nichts hat isses einfach, aber das war halt bisher auch schon der Fall.
PS: | Es geht um gesunden Menschenverstand und Verhältnismäßigkeit. Wenn Ihnen jemand eine E-Mail schreibt und Ihnen zugesteht, dass Sie seine Daten verwenden dürfen, dann ist doch klar, dass er Ihnen eine Einwilligung erteilt. Im Übrigen sanktionieren die Datenschutzbeauftragten nicht nur, sondern beraten auch. Meine Prognose ist, dass sich die Behörden auf die Anbieter konzentrieren, die den größten Schaden verursachen können, die die meisten Daten verarbeiten. | |
https://www.zeit.de/amp/digital/datenschutz/2018-05/vera-jourova-eu-kommissarin-datenschutz-grundverordnung-dsgvo
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Die Telekom hat mir geantwortet.
Sie gehen leider nicht explizit auf den Namen und Inhalt dieses Cookies ein . So wie es sich liest, scheint es aber generell ein Session-Cookie zu sein, der für die Statistiken erforderlich ist. Naja, das werde ich dann irgendwie so in der Datenschutzerklärung beschreiben...
Weiterhin wurde ich darauf hingewiesen, dass die Website unter HTTP läuft und noch nicht unter HTTPS.
Für meine Zwecke ist das eigentlich irrelevant, wie ich finde, da keinerlei Daten durch den Besucher eingegeben oder übertragen werden.
Ist denn HTTPS zwecks DSGVO neuerdings Pflicht oder so? Dann könnte ich das ja umstellen lassen...
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Natürlich finden sich in den Kommentaren direkt Leute die dafür die DSGVO und nicht die Abmahner und Firmen verantwortlich machen. Die genannten Fälle sind doch offensichtliche Abzockversuche wenn das Schreiben am 25. eingetroffen ist.
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| Zitat von TheRealHawk
Natürlich finden sich in den Kommentaren direkt Leute die dafür die DSGVO und nicht die Abmahner und Firmen verantwortlich machen. Die genannten Fälle sind doch offensichtliche Abzockversuche wenn das Schreiben am 25. eingetroffen ist.
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Als ob den Zusammenhang irgendwer herstellen würde.
Abmahnungen nerven aber leider, egal ob sie berechtigt sind.
Außer die Firma hat eh ne Rechtsabteilung, die stecken das Schreiben dann in den Schredder und feddich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von indifferent am 30.05.2018 18:04]
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| Zitat von Wiesenherr
Ist denn HTTPS zwecks DSGVO neuerdings Pflicht oder so? Dann könnte ich das ja umstellen lassen...
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Nein
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Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... ) |