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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... )
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Pfeil
Jetzt vermischst du aber zwei Themen: Oben hast du die Non-Compliance mit der DSGVO als halbwegs tragbar erklärt, weil die Compliance bei Handelsbriefen auch "niemand" umgesetzt hat (so las sich dein Post jedenfalls)

Der gleichzeitige rechtliche Widerspruch zwischen den beiden Themen ist dann aber ein anderes Thema.

Naja, genug dazu. Viel Spaß bei der Umsetzung, ich muss es ja nur abmahnen. Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 28.03.2018 12:44]
28.03.2018 12:43:39  Zum letzten Beitrag
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mavchen

mavchen
Habe deinen Post falsch verstanden im Sinne von "was hat das eine jetzt mit dem anderen zu tun".
28.03.2018 12:47:03  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
 
Zitat von mavchen

 
Zitat von smoo

Ich glaube nicht, dass etwaige Aufbewahrungspflichten für Handelsbriefe mit der DSGVO vergleichbar sind.




Lieber Dienstleister, ich bin ein Neukunde bitte schreib mir ein Angebot über Leistung X.

*Angebotschreib*
*Angebot wird 10 Jahre archiviert*

Oh Dienstleister, das Angebot wird leider nichts. Bitte lösche alle meine Daten gemäß DSGVO. Thx.



müsste man dann nicht auch alle mails dazu löschen? peinlich/erstaunt
28.03.2018 12:51:13  Zum letzten Beitrag
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mavchen

mavchen
Anderes Beispiel:

Bitte schicken Sie alle Bewerbungen an: bewerbungen@unternehmen.de

Bewerber liest es nicht, und schickt es an die archivierte info@unternehmen.de auf die mehrere Mitarbeiter Zugriff haben. Schon hast du ein ganz schönes Problem, weil die Unterlagen nicht in den Prozess fürs Bewerbermanagement mit einem automatischen Löschen eingebracht wird.
28.03.2018 12:54:43  Zum letzten Beitrag
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honkbaer

AUP honkbaer 14.04.2009
 
Zitat von mavchen

 
Zitat von smoo

Ich glaube nicht, dass etwaige Aufbewahrungspflichten für Handelsbriefe mit der DSGVO vergleichbar sind.




Lieber Dienstleister, ich bin ein Neukunde bitte schreib mir ein Angebot über Leistung X.

*Angebotschreib*
*Angebot wird 10 Jahre archiviert*

Oh Dienstleister, das Angebot wird leider nichts. Bitte lösche alle meine Daten gemäß DSGVO. Thx.



Das herrliche an dem Konzept ist ja, dass du den Kram löschen und trotzdem aufbewahren musst. Also du musst quasi ein Archiv "Gelöscht" anlegen.

Geil, nä? Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von honkbaer am 28.03.2018 13:11]
28.03.2018 13:11:23  Zum letzten Beitrag
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M@buse

AUP M@buse 22.12.2015
Naja ich sollte mein zartes Gemüt nicht weiter damit belasten. Wir haben schließlich eine Rechtsabteilung, die sich sicher schon ganz viele Gedanken dazu gemacht hat. So viele, dass im Hintergrund schon alles geregelt wurde und ich deswegen nichts davon mitbekommen habe.
28.03.2018 13:13:11  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
 
Zitat von smoo

Jetzt vermischst du aber zwei Themen: Oben hast du die Non-Compliance mit der DSGVO als halbwegs tragbar erklärt, weil die Compliance bei Handelsbriefen auch "niemand" umgesetzt hat (so las sich dein Post jedenfalls)

Der gleichzeitige rechtliche Widerspruch zwischen den beiden Themen ist dann aber ein anderes Thema.

Naja, genug dazu. Viel Spaß bei der Umsetzung, ich muss es ja nur abmahnen. Augenzwinkern



Genau, wettbewerbsrechtlich ist der Shit jetzt ja abmahnbar.
28.03.2018 13:37:27  Zum letzten Beitrag
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[VW]Agent 009

Arctic
Lustig, dass es hierzu einen Thread gibt. Ich verantworte das Thema bei uns im Unternehmen. Für die ganzen Nichtwisser aus den Fachabteilungen ist jetzt jedes rechtliche Thema GDPR ey!
28.03.2018 13:42:42  Zum letzten Beitrag
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[eXz]CountZero

Leet
Gilt das Gesetz für den öffentlichen Dienst? Bisher habe ich davon nichts mitbekommen und ich habe auch nicht das Gefühl, dass sich da jemand mit beschäftigt.
28.03.2018 14:06:28  Zum letzten Beitrag
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[VW]Agent 009

Arctic
 
Zitat von [eXz]CountZero

Gilt das Gesetz für den öffentlichen Dienst? Bisher habe ich davon nichts mitbekommen und ich habe auch nicht das Gefühl, dass sich da jemand mit beschäftigt.



Klar, folgt aus Art. 4 Nr. 7 (Behörden ausdrücklich genannt).
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [VW]Agent 009 am 28.03.2018 14:27]
28.03.2018 14:26:40  Zum letzten Beitrag
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occido

AUP occido 23.12.2007
Es gibt jedoch je nach Zählweise wohl 50 - 60 Klauseln, die die EU-Länder öffnen können. BDSG gibt es schon in einer aktualisierten Fassung. Gerade für Behörden gilt dann meist das jeweilige Landesgesetz. Da gibt es öffentlich zum Teil nicht Mal Entwürfe.
28.03.2018 15:15:14  Zum letzten Beitrag
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
 
Zitat von [eXz]CountZero

Gilt das Gesetz für den öffentlichen Dienst? Bisher habe ich davon nichts mitbekommen und ich habe auch nicht das Gefühl, dass sich da jemand mit beschäftigt.



Bitte was? Unser Datenschutzbeauftragter geht schon seit nem Jahr ab wie ein Zäpfchen, interessiert nur trotzdem keinen. Breites Grinsen
28.03.2018 15:23:36  Zum letzten Beitrag
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-hi7.eM.hiGh-

-hi7.eM.hiGh-
 
Zitat von mavchen

Anderes Beispiel:

Bitte schicken Sie alle Bewerbungen an: bewerbungen@unternehmen.de

Bewerber liest es nicht, und schickt es an die archivierte info@unternehmen.de auf die mehrere Mitarbeiter Zugriff haben. Schon hast du ein ganz schönes Problem, weil die Unterlagen nicht in den Prozess fürs Bewerbermanagement mit einem automatischen Löschen eingebracht wird.


Schlechtes Beispiel imo.

Das einbringen von datensätzen in einen "nicht dafür qualifizierten Arbeitsprozess" auf den jedermann zugriff hat kann mir nicht belastend vorgeworfen werden, das ist zu 99% 95% immer die sendende Stelle. Der Verantwortliche (der Bewerber) kann gern fordern das anschliessend die Bewerbung entfernt wird, aber andersrum öffnest du ne Dose würmer die so eigentlich nicht gewollt sein kann.

Andere seite, wenn die Email(Adresse) archiviert ist (aka nicht mehr verwendet wird für eingänge und nur noch zum lesen alter eingänge genutzt wird) dann annonymisiert man einfach adresse im exchange. Absender bekommt fehlermeldung das die adresse nicht gefunden wurde und ihr könnt weiterhin im postfach stöbern/auslagern und anschliessend den rest löschen/ins backup auslagern.

Backup... ach ja, das Backup. fröhlich
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -hi7.eM.hiGh- am 28.03.2018 15:44]
28.03.2018 15:40:47  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Ist hier jemand als Auftragsverarbeiter betroffen? Unsere Softwarebude ist auch gut, schickt uns brav einen Brief in dem sie auf ihre Pflichten hinweisen, dass bei Fernwartung personenbezogene Daten eingesehen werden könnten und deshalb solle man sich unter folgendem Link deren Vertrag runterladen und zurückschicken usw.. In einem Brief, was ist los bei euch...




/E: Und nein, ne Email hab ich nicht bekommen, nur das Papier.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von da t0bi am 28.03.2018 17:39]
28.03.2018 17:39:33  Zum letzten Beitrag
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occido

AUP occido 23.12.2007
...und was ist jetzt genau dein Problem? Fehlen dir Kompetenzen im korrekt Abtippen? Habt ihr kein OCR-tool?
28.03.2018 18:05:03  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Ja und ja. Es ist 2018 hier Breites Grinsen
28.03.2018 18:05:38  Zum letzten Beitrag
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Feelgood Managerin

xmas female arctic
 
Zitat von smoo

 
Zitat von mavchen

Deadline 25.05. ist wieder so ein Angstmachbegriff, mit dem hauptsächlich Anwälte und Berater Geld verdienen

Man sollte jetzt anfangen den Datenschutzbeauftragten zu benennen, seine Prozesse aufzunehmen und zu dokumentieren. Niemand erwartet am 25.05. ein vollständig umgesetztes Konzept gemäß DSGVO.


... doch? Das "andere haben es auch noch nicht" zieht halt mal Null. Man kann doch nicht einfach selber für sich entscheiden, dass ein Gesetz noch nicht gilt?

Man kann höchstens mit einem gesunden Risikobewusstsein entscheiden, dass man den 25.05. ignoriert. Das aber als Angstmachbegriff hinzustellen zeigt eine echt fatale Einstellung zu Compliance. Breites Grinsen


Sprach der Abmahn-Anwalt...
28.03.2018 18:07:40  Zum letzten Beitrag
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ABC-Schütze

AUP ABC-Schütze 17.07.2010
Als Selbständige betrifft mich das ja auch. Hab einen Kunden, der sich damit eingehend befasst und zu dem Thema auch berät und Schulungen macht. Von dem bekomme ich demnächst eine Beratung, ich bin gespannt, was mich so erwartet. Und vor allem, ob sich nach der Frist irgendein Kunde (oder sonstwer) tatsächlich mal dafür interessiert und Auskunft oder Löschung verlangt.
28.03.2018 18:46:48  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Iirc sind Kleinunternehmen mit den Dokumentationspflichten besser dran und haben weniger bürokratischen Aufwand.
28.03.2018 19:16:56  Zum letzten Beitrag
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Mettwurzt

AUP Mettwurzt 23.03.2014
betrifft dieses ssl Zertifikat auch kleine 1-seiten-websites wo keinerlei Formulardaten eingegeben werden können?

salopp gesagt eine weisse Website mit Text und Fotos. Mehr nicht.
28.03.2018 19:43:31  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Zitat von honkbaer

Erste Frage: Ist jemand hier zum Datenschutzbeauftragten ernannt worden? Falls ja: Bereits an das Büro des Datenschutzbeauftragten des Landes gemeldet?


lel. Bremen hat noch nichtmal sein neues Datenschutzgesetz fertig, geschweige denn eine Meldemöglichkeit.

Andrea Voßhoff hat wohl gesagt, dass es 10 Jahre dauern wird bis es bei der DSGVO die gleiche Rechtssicherheit durch Urteile gibt wie beim BDSG, und dass es sicher am 25.05. nicht plötzlich Strafen hagelt.

Ich kann zu dem Thema die diversen Artikel der letzten Monate auf https://www.datenschutz-notizen.de empfehlen.

 
Zitat von Jobo

Hallo, ich wurde zum Datenschutzbeauftragten ernannt und bin gleichzeitig stellvertretender IT-Leiter.



Das war schon nach BDSG nicht erlaubt.
https://www.datenschutz-wiki.de/Interessenkonflikte_nebenamtlicher_Datenschutzbeauftragter

 
Zitat von da t0bi

Ich war schon auf zwei Informationsveranstaltungen, zwei interessante Dinge dazu: Die Änderungs- und Löschpflicht widerspricht ja der Pflicht zur revisionssicheren Archivierung von Daten.



 
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist ... zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung



Art. 17 DSGVO, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind u.a. §§ 239, 257 HGB.

 
Zitat von Mettwurzt

betrifft dieses ssl Zertifikat auch kleine 1-seiten-websites wo keinerlei Formulardaten eingegeben werden können?

salopp gesagt eine weisse Website mit Text und Fotos. Mehr nicht.



Um TLS kommt bald sowieso keiner mehr herum, insofern lieber gleich drum kümmern.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Chrome-markiert-bald-alle-HTTP-Webseiten-als-unsicher-3963924.html
28.03.2018 19:56:07  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
https://www.dsgvo-assessment.de
29.03.2018 11:30:20  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von [VW]Agent 009

 
Zitat von [eXz]CountZero

Gilt das Gesetz für den öffentlichen Dienst? Bisher habe ich davon nichts mitbekommen und ich habe auch nicht das Gefühl, dass sich da jemand mit beschäftigt.



Klar, folgt aus Art. 4 Nr. 7 (Behörden ausdrücklich genannt).


Aber Bußgelder gibt es nicht. \o/

 
Zitat von TheRealHawk

lel. Bremen hat noch nichtmal sein neues Datenschutzgesetz fertig


NRW auch nicht.
29.03.2018 11:37:08  Zum letzten Beitrag
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occido

AUP occido 23.12.2007
Nds. gibt's auch nur einen Entwurf von dem keiner weiß, ob dieser so kommt.
29.03.2018 11:47:14  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Auszug aus dem Newsletter von Prof. Hoeren:

Datenschutz in der Schweiz – jetzt leicht gemacht
Gestern ging DSAT online, ein neues, von David Rosenthal entwickeltes formularbasiertes, non-profit Tool zur Selbst-Beurteilung der Datenschutz-Compliance unter dem neuen DSG (Botschaft Bundesrat) und DSGVO. Ein erstes Set an Formularen ist nun verfügbar, unter http://www.dsat.ch.
Es sollen in der nächsten Zeit weitere Formulare hinzukommen, z.B. für Datenschutzfolgeabschätzungen.

Besten Dank an David Rosenthal für den Hinweis.

Vielleicht ja für den einen oder anderen hilfreich
16.04.2018 9:51:33  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Danke. Aber https://dsat.ch/download/ seriöslich?

/e: Good News: https://www.datenschutz-notizen.de/infopflichten-in-arztpraxen-telefonieren-nun-doch-erwuenscht-1820275/
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 16.04.2018 11:59]
16.04.2018 11:45:19  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
...
19.04.2018 10:06:50  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
This is fine!
19.04.2018 10:16:59  Zum letzten Beitrag
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[WHE]MadMax

Phoenix
Ich wühl mich seit Wochen durch Seiten von Zeugs durch, wir haben hier schon einen guten Überblick was wo noch gemacht werden sollte und wo wir schon (teilweise recht lange) safe sind.
Im Arbeitsfluss wird sich für die Mitarbeiter aber kaum was ändern, wenn man eh schon unter erhöhten Datenschutzauflagen arbeitet kommt einem das jetzt ausnahmsweise mal gelegen.

In einer befreundeten Firma wurde das Projekt zur Umsetzung der Bestimmungen letztes Jahr im Frühjahr begonnen und im Dezember abgeschlossen und ans Testing übergeben. Da gehts aber auch um Zulieferung von Software in der Versicherungsbranche, insbesondere das sichere und vollständige Löschen ist da ein großes Thema.

Da sind übrigens Firmen die schon länger mit zentralisierten Datenbanken arbeiten im Vorteil. Stellt euch vor ein Kunde will seine Kundendaten bei einer Firma löschen lassen da er die Geschäftsbeziehungen beenden will.
Wo müsste denn ein Firma überall gucken? Haben die nur eine Kunden-DB, wie siehts mit den Mails aus, wurden da z.B. mal Sachbearbeiter direkt angeschrieben, wurde eventuell vom Marketing eine eigene DB geführt (z.B. wegen Mailings), wurde mal was mit Kooperationspartnern geteilt für Gewinnspiele oder Ähnliches?

Das ist eine riesen-Rattenschwanz der so manchem gar nicht so bewusst ist. Oder jetzt erst recht spät schmerzlich bewusst wird Breites Grinsen
19.04.2018 10:17:12  Zum letzten Beitrag
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Jobo

Deutscher BF
 
Zitat von TheRealHawk

 
Zitat von Jobo

Hallo, ich wurde zum Datenschutzbeauftragten ernannt und bin gleichzeitig stellvertretender IT-Leiter.


Das war schon nach BDSG nicht erlaubt.
https://www.datenschutz-wiki.de/Interessenkonflikte_nebenamtlicher_Datenschutzbeauftragter



Auch nachdem ich unserer Geschäftsleitung verschiedene Quellen habe zukommen lassen, die eure Aussagen belegen, wollen sie an mir als Datenschutzbeauftragten festhalten. Es gibt tatsächlich widersprüchliche Aussagen diesbezüglich. Letzte Woche habe ich an einem Workshop zur EU DSGVO teilgenommen, wo einer der Referenten es begrüßt hat, dass jemand aus der IT diesen Job übernimmt, weil dann schon wichtiges Fachwissen vorhanden wäre. Nur eben der IT-Leiter dürfte es nicht machen. Mehr kann ich jetzt eigentlich nicht machen. Ich habe mich für ein 5 Tage Seminar angemeldet, dass mich dann nach bestandener Abschlussprüfung als Datenschutzbeauftragten zertifiziert.
19.04.2018 10:24:35  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Der DSGVO-Thread ( von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten... )
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