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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Waffenthread 69 ( SSG 69 )
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[Amateur]Cain

Amateur Cain
10.11.2018 12:00:21  Zum letzten Beitrag
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[Skeletor]

AUP [Skeletor] 15.01.2024
Wo ich mich gerade durch alte Fotos arbeite. Wieso nicht mal Gripen bei der Luftwaffe einführen?
10.11.2018 17:42:01  Zum letzten Beitrag
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[TiE]Deathmarine

[TiE]Deathmarine
 
Zitat von [Skeletor]

Wo ich mich gerade durch alte Fotos arbeite. Wieso nicht mal Gripen bei der Luftwaffe einführen?



Wir sind doch nicht in Österreich...!
10.11.2018 17:44:31  Zum letzten Beitrag
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[Skeletor]

AUP [Skeletor] 15.01.2024
Du meinst.. wir kaufen lieber hochwertige deutsche Produkte, egal was sie kosten und unabhängig davon ob sie funktionieren?
10.11.2018 17:46:11  Zum letzten Beitrag
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[TiE]Deathmarine

[TiE]Deathmarine
Und dann haben wir jahrelang Untersuchungsausschüsse, Schmiergeldaffären und Diskussionen, nur um sie dann quasi unbenutzt wieder ausser Dienst zu stellen und das ganze Spiel wieder vorne zu beginnen. Nur diesmal eben mit nem anderen tollen Flugzeit.

Ja, wie in Ö :P
10.11.2018 17:55:17  Zum letzten Beitrag
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[GHF]Cop

AUP [GHF]Cop 08.11.2018
Interessantes Teil:

11.11.2018 3:12:23  Zum letzten Beitrag
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RushHour

rushhour
 
Zitat von [Skeletor]

Wo ich mich gerade durch alte Fotos arbeite. Wieso nicht mal Gripen bei der Luftwaffe einführen?


Geht nicht, funktioniert ja. Wie soll man mit funktionierenden Gerätschaften zu ausreichenden Beraterverträgen kommen?
11.11.2018 12:11:50  Zum letzten Beitrag
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Harry Stamper

AUP Harry Stamper 24.02.2014
...


11.11.2018 18:35:22  Zum letzten Beitrag
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Carlos Hathcock

carlos
Mata halt...
11.11.2018 19:01:54  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
https://m.youtube.com/results?q=voda%20consulting%20fail%20&sm=1
11.11.2018 19:11:03  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020


vor jeder TÜr nachladen, mach ich bei CoD auch immer so!
11.11.2018 19:13:47  Zum letzten Beitrag
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Lwis

AUP Lwis 20.06.2014
Voda Consulting beste.



Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lwis am 11.11.2018 19:32]
11.11.2018 19:26:53  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
 
Zitat von Harry Stamper

http://www.youtube.com/watch?v=jmqSB-yKFzU

http://www.youtube.com/watch?v=XzpXwYhbW9c


Der ist lustig. Breites Grinsen
11.11.2018 19:39:21  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Jetzt muss ich doch mal mit ner Sachkundefrage ankommen die ich nicht verstehe:

https://waffensachkunde-test.com/?do=question&load_question_id=332

 

Zum Führen welcher Waffen benötigt man keinen "großen" Waffenschein?

A) Waffen mit dem Zeichen PTB im Kreis

B) Reizstoff-Sprühdosen mit dem Zeichen BKA in der Raute

C) Waffen mit dem Zeichen F im Fünfeck




F im Fünfeck darf man nicht führen, das ist klar, genauso wie man Reizstoff Sprühdosen führen darf.

Eine Waffe mit "PTB im Kreis" darf man aber mit kleinem Waffenschein führen. Die Frage gibt einen Haken bei A) aber falsch aus, da bin ich auf dem falschen Trichter oder geh ich einfach einer trickreichen Formulierung auf den Leim?
11.11.2018 22:05:34  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Noch sowas:

https://waffensachkunde-test.com/?do=question&load_question_id=201

 
Welche Schusswaffe muss ein amtliches Beschusszeichen tragen?



Laut dieser Frage muss

 
ein Druckluftgewehr, das dem Geschoss eine Energie von ca. 10 Joule erteilt.



kein Beschusszeichen tragen. Es hat aber in dieser Frage > 7,5 Joule, oder müssen Druckluftwaffen grundsätzlich kein Beschusskennzeichen tragen?
11.11.2018 22:12:18  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
Gehen Mehrfachantworten?

F im Fünfeck ist waffenscheinpflichtig, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Prüfzeichen können mit dem Kleinen Waffenschein geführt werden und Reizstoffsprühdosen mit BKA in der Raute unterliegen gar keinen Führverboten.
11.11.2018 22:14:10  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Und einen hab ich noch, lt. dieser Frage sind Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen keine Munition im Sinne des WaffG.

Wundert mich jetzt auch...
11.11.2018 22:14:21  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
 
Zitat von SirHenry

Gehen Mehrfachantworten?

F im Fünfeck ist waffenscheinpflichtig, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Prüfzeichen können mit dem Kleinen Waffenschein geführt werden und Reizstoffsprühdosen mit BKA in der Raute unterliegen gar keinen Führverboten.



Genau, der Meinung bin/war ich auch, klick die Frage mal an Breites Grinsen
11.11.2018 22:14:53  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
Jo, dann ist der Test falsch.
11.11.2018 22:16:57  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Ich nehm für mich mal daraus mit dass es mir aufgefallen ist
11.11.2018 22:20:16  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
So steht es am Kleinen Waffenschein:



Und es wird ja explizit gefragt, wofür kein „großer“ Waffenschein nötig sei.
11.11.2018 22:21:47  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Im Sachkundetrainer der GRA sind zumindest Kommentare dazu zu finden, die halten die Frage auch für falsch:

http://sachkundetrainer.german-rifle-association.de/?do=question&load_question_id=332

In meinem zum Kurs ausgegebenen Fragenkatalog ist die Frage aber auch genau so drin, werd morgen Abend mal nachbohren.
11.11.2018 22:26:32  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von da t0bi

Und einen hab ich noch, lt. dieser Frage sind Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen keine Munition im Sinne des WaffG.

Wundert mich jetzt auch...


Geschosse sind keine Munition im Sinne des Gesetzes, platt gesagt mangels Treibmittel.

Diverse am Markt erhältliche Tests sind voller Fehler. Im Zweifelsfall verlass dich lieber auf die entsprechenden Veröffentlichungen, ich hatte dir da vor ein paar Seiten was vom Ministerium verlinkt.
11.11.2018 22:27:48  Zum letzten Beitrag
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NetHunter80

Guerilla
Der Moment, wenn sich der Fragensteller selbst outsmarted...

Schizophrenia is my excuse for statements made in contrast.
11.11.2018 22:29:15  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von da t0bi

Und einen hab ich noch, lt. dieser Frage sind Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen keine Munition im Sinne des WaffG.

Wundert mich jetzt auch...


Geschosse sind keine Munition im Sinne des Gesetzes, platt gesagt mangels Treibmittel.

Diverse am Markt erhältliche Tests sind voller Fehler. Im Zweifelsfall verlass dich lieber auf die entsprechenden Veröffentlichungen, ich hatte dir da vor ein paar Seiten was vom Ministerium verlinkt.



Danke mach ich. Wenn nur der "Original" Fragenkatalog auch so "falsch" ist dann hilft nur stur auswendig lernen mit den Augen rollend
11.11.2018 22:33:38  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Wo du eh grad bei der Sachkunde bist, ich hätte da mal eine akademische Frage:

A hat eine gelbe WBK, B auch. Erwerbsstreckung und sonstige Voraussetzungen seien unbeachtlich, weil erfüllt. A kauft eine sportlich nutzbare Repetierbüchse (z.B. ein Ordonnanzgewehr) und schenkt sie unverzüglich B, der sie dankbar annimmt.

1) Muss A den Erwerb und das Überlassen anzeigen? Ich würde sagen, auf jeden Fall.
2) Aber muss A die Waffe in seiner WBK ein- und wieder austragen lassen?
12.11.2018 13:21:47  Zum letzten Beitrag
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da t0bi

Leet
Interessant, A kauft die Waffe nur um sie B zu schenken und beide haben eine gelbe WBK, Erwerbsstreckung jeweils erfüllt? Ich sag zu 2) ja, weil verschenken waffenrechtlich nicht vorgesehen ist, nur "überlassen" (Gibts auch ne Frage dazu, Antwort war irgendwas mit "jeweils der jeweiligen Behörde anzeigen" o.a.)
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von da t0bi am 12.11.2018 15:23]
12.11.2018 15:12:26  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
muss bei A eingetragen werden, ansonsten müsste die waffe direkt auf B lautend erworben werden um das zu umgehen. peinlich/erstaunt
12.11.2018 16:34:37  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von da t0bi

Interessant, A kauft die Waffe nur um sie B zu schenken und beide haben eine gelbe WBK, Erwerbsstreckung jeweils erfüllt? Ich sag zu 2) ja, weil verschenken waffenrechtlich nicht vorgesehen ist, nur "überlassen" (Gibts auch ne Frage dazu, Antwort war irgendwas mit "jeweils der jeweiligen Behörde anzeigen" o.a.)


Dass beide erwerben und A sowie der Händler überlassen (und das entsprechend angezeigt werden muss) ist ja gar nicht die Frage. Die Frage ist im Grunde, ob man der Form halber ein- und austragen muss, obwohl A innerhalb der Frist und zum Zeitpunkt der Erwerbsanzeige schon wieder überlassen hat.
12.11.2018 16:36:34  Zum letzten Beitrag
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Carlos Hathcock

carlos
Pfeil
Ein ganz klares: Kommt drauf an!

Die Kernfrage: Wer überlässt wem wann auf welcher Grundlage.

Wenn man das richtig konstruiert, ist es deutlich weniger kompliziert (und günstiger) als wenn man das "falsch" angeht.
12.11.2018 16:40:11  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Waffenthread 69 ( SSG 69 )
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