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 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Gilt das auch für pOT-Accounts?
12.07.2018 16:50:37  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
verschmitzt lachen
Im Urteil steht was von einem Benutzerkonto in einem sozialen Netzwerk. Ob das pOT darunter fällt würde ich allein schon wegem dem Wort "sozial" verneinen.
12.07.2018 17:29:54  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-acht-jahre-haft-wegen-drogenplantage_aid-23912713

 
Der Angeklagte, auf dessen Namen die Industriehalle angemietet worden war, hatte im Prozess behauptet, er habe von einer solchen Nutzung jahrelang nichts gewusst. Eigentlich habe der 39-Jährige die Halle (Monatsmiete: 4000 Euro) aufgeben wollen, als ein „Deutsch-Asiate“ namens „Tam“ sie per Handschlag übernommen – und in bar 30.000 Euro für sechs Monate gezahlt habe.

Dann gab der Angeklagte doch zu, Anfang 2016 festgestellt zu haben, dass dort tausende von Drogenpflanzen aufgezogen, beleuchtet und bewässert wurden. Der Angeklagte gab an, er sei so von der „Entdeckung“ „geschockt“ gewesen, dass er Tage gebraucht habe, um sich zu erholen. Bis er soweit war, hatte die Polizei die Anlage ausgehoben. Der Staatsanwalt hatte für den 39-Jährigen elf Jahre Haft beantragt, dagegen hielt der Verteidiger knapp fünf Jahre für ausreichend. Das Gericht sprach den 39-Jährigen wegen Handeltreibens mit Drogen schuldig und traf mit acht Jahren Haft fast die Mitte. Die Einziehung eines errechneten Gewinns von 825.000 Euro wurde angeordnet.

Total geschockt war er!
12.07.2018 17:29:54  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von smoo

https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-acht-jahre-haft-wegen-drogenplantage_aid-23912713

 
Der Angeklagte, auf dessen Namen die Industriehalle angemietet worden war, hatte im Prozess behauptet, er habe von einer solchen Nutzung jahrelang nichts gewusst. Eigentlich habe der 39-Jährige die Halle (Monatsmiete: 4000 Euro) aufgeben wollen, als ein „Deutsch-Asiate“ namens „Tam“ sie per Handschlag übernommen – und in bar 30.000 Euro für sechs Monate gezahlt habe.

Dann gab der Angeklagte doch zu, Anfang 2016 festgestellt zu haben, dass dort tausende von Drogenpflanzen aufgezogen, beleuchtet und bewässert wurden. Der Angeklagte gab an, er sei so von der „Entdeckung“ „geschockt“ gewesen, dass er Tage gebraucht habe, um sich zu erholen. Bis er soweit war, hatte die Polizei die Anlage ausgehoben. Der Staatsanwalt hatte für den 39-Jährigen elf Jahre Haft beantragt, dagegen hielt der Verteidiger knapp fünf Jahre für ausreichend. Das Gericht sprach den 39-Jährigen wegen Handeltreibens mit Drogen schuldig und traf mit acht Jahren Haft fast die Mitte. Die Einziehung eines errechneten Gewinns von 825.000 Euro wurde angeordnet.

Total geschockt war er!



Das hätte mal am Montag in der StA-Klausur laufen sollen...
12.07.2018 18:56:27  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
...
 
Zitat von XX5.acsp|QuiN

Im Urteil steht was von einem Benutzerkonto in einem sozialen Netzwerk. Ob das pOT darunter fällt würde ich allein schon wegem dem Wort "sozial" verneinen.


Wegen des Wortes!
12.07.2018 20:14:39  Zum letzten Beitrag
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Dagrachon

AUP Dagrachon 12.09.2013
missmutig gucken
Guten Morgen zusammen, ich hätte da mal eine hypothetische Frage zu Besitz und Haftung bei Verlust.

- A ist ehem. Vorstand des Vereines
- B ist aktuelle Vorstandschaft des Vereines
- C ist Mitglied in diesem Verein

- A hat privaten Gegenstand X (Warenwert ca. 600¤) unter seiner Vorstandschaft auf dem Vereinsgelände zwischengelagert. (bedingt Diebstalsicher, auf Grund des Gewichts von X)
- (Vermutlich) noch unter der Vorstandschaft von A ist der X abhanden gekommen / unauffindbar verräumt worden.
- A wurde durch B ersetzt.
- A hat X an C vermacht (mündl. Schenkung ohne Übergabe von X)

Mal angenommen C will diesen Gegenstand X mitnehemen, allerdings ist X auf dem Vereinsgelände nicht auffindbar. Kann C irgendwelche rechtlichen Forderungen an B stellen?

Mein Bauchgefühl sagt mir da X immer Privatbesitz von A war, das B nicht verantwortlich gemacht werden kann?

Danke für Hinweise
/gerne auch mit Links zu entsprechenden Paragraphen
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Dagrachon am 15.07.2018 9:34]
15.07.2018 9:23:35  Zum letzten Beitrag
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Komparse

X-Mas Arctic
 
Zitat von BoMaN

 
Zitat von smoo

https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-acht-jahre-haft-wegen-drogenplantage_aid-23912713

 
Der Angeklagte, auf dessen Namen die Industriehalle angemietet worden war, hatte im Prozess behauptet, er habe von einer solchen Nutzung jahrelang nichts gewusst. Eigentlich habe der 39-Jährige die Halle (Monatsmiete: 4000 Euro) aufgeben wollen, als ein „Deutsch-Asiate“ namens „Tam“ sie per Handschlag übernommen – und in bar 30.000 Euro für sechs Monate gezahlt habe.

Dann gab der Angeklagte doch zu, Anfang 2016 festgestellt zu haben, dass dort tausende von Drogenpflanzen aufgezogen, beleuchtet und bewässert wurden. Der Angeklagte gab an, er sei so von der „Entdeckung“ „geschockt“ gewesen, dass er Tage gebraucht habe, um sich zu erholen. Bis er soweit war, hatte die Polizei die Anlage ausgehoben. Der Staatsanwalt hatte für den 39-Jährigen elf Jahre Haft beantragt, dagegen hielt der Verteidiger knapp fünf Jahre für ausreichend. Das Gericht sprach den 39-Jährigen wegen Handeltreibens mit Drogen schuldig und traf mit acht Jahren Haft fast die Mitte. Die Einziehung eines errechneten Gewinns von 825.000 Euro wurde angeordnet.

Total geschockt war er!



Das hätte mal am Montag in der StA-Klausur laufen sollen...




Hast du in einem der Ringtausch-Länder geschrieben (Hessen/NRW)? Was war das bitte für ein Examen PillepallePillepalle Kommunalabgabenrecht und Hochschulrecht im Ö-Recht? Ich fühle mich etwas verschaukelt.
15.07.2018 9:29:15  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
betruebt gucken
 
Zitat von Dagrachon

Guten Morgen zusammen, ich hätte da mal eine hypothetische Frage zu Besitz und Haftung bei Verlust.

- A ist ehem. Vorstand des Vereines
- B ist aktuelle Vorstandschaft des Vereines
- C ist Mitglied in diesem Verein

- A hat privaten Gegenstand X (Warenwert ca. 600¤) unter seiner Vorstandschaft auf dem Vereinsgelände zwischengelagert. (bedingt Diebstalsicher, auf Grund des Gewichts von X)
- (Vermutlich) noch unter der Vorstandschaft von A ist der X abhanden gekommen / unauffindbar verräumt worden.
- A wurde durch B ersetzt.
- A hat X an C vermacht (mündl. Schenkung ohne Übergabe von X)
- Nun will C diesen Gegenstand X mitnehemen, allerdings ist X auf dem Vereinsgelände nicht auffindbar. Weswegen nun C B mit Anwalt droht.

Kann C überhaupt irgendwelche rechtlichen Forderungen an B stellen?
Mein Bauchgefühl sagt mir da X immer Privatbesitz von A war, das B nicht verantwortlich gemacht werden kann?

Danke für Hinweise
/gerne auch mit Links zu entsprechenden Paragraphen




C ist auf jeden Fall ein gieriges Arschloch! Wütend
Auf was für Ideen Leute kommen .... Pillepalle

Vllt. noch wichtig: War B bekannt, dass X auf dem Vereinsgelände ist, als er die Leitung übernommen hat?
15.07.2018 9:33:29  Zum letzten Beitrag
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Dagrachon

AUP Dagrachon 12.09.2013
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von Dagrachon

Guten Morgen zusammen, ich hätte da mal eine hypothetische Frage zu Besitz und Haftung bei Verlust.

- A ist ehem. Vorstand des Vereines
- B ist aktuelle Vorstandschaft des Vereines
- C ist Mitglied in diesem Verein

- A hat privaten Gegenstand X (Warenwert ca. 600¤) unter seiner Vorstandschaft auf dem Vereinsgelände zwischengelagert. (bedingt Diebstalsicher, auf Grund des Gewichts von X)
- (Vermutlich) noch unter der Vorstandschaft von A ist der X abhanden gekommen / unauffindbar verräumt worden.
- A wurde durch B ersetzt.
- A hat X an C vermacht (mündl. Schenkung ohne Übergabe von X)
- Nun will C diesen Gegenstand X mitnehemen, allerdings ist X auf dem Vereinsgelände nicht auffindbar. Weswegen nun C B mit Anwalt droht.

Kann C überhaupt irgendwelche rechtlichen Forderungen an B stellen?
Mein Bauchgefühl sagt mir da X immer Privatbesitz von A war, das B nicht verantwortlich gemacht werden kann?

Danke für Hinweise
/gerne auch mit Links zu entsprechenden Paragraphen




C ist auf jeden Fall ein gieriges Arschloch! Wütend
Auf was für Ideen Leute kommen .... Pillepalle

Vllt. noch wichtig: War B bekannt, dass X auf dem Vereinsgelände ist, als er die Leitung übernommen hat?



ja und ja/jein
A hat drölfzig Privatgegenstände auf Vereinsgelände gelagert..
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dagrachon am 15.07.2018 9:35]
15.07.2018 9:34:52  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Dass das Verantowrtlichkeit von B übergeht, kann ja (hoffentlich) nicht sein.
Ansonsten kann ja jeder ankommen und behaupten, dass XYZ dort gelagert wurde und nun weg ist.

"Hinten im unbenutzten Schuppen habe ich btw. das Bernsteinzimmer gelagert! Das ist nun weg! /o\ Giev money plz!" Pillepalle
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 15.07.2018 9:46]
15.07.2018 9:45:37  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von Komparse

 
Zitat von BoMaN

 
Zitat von smoo

https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-acht-jahre-haft-wegen-drogenplantage_aid-23912713

 
Der Angeklagte, auf dessen Namen die Industriehalle angemietet worden war, hatte im Prozess behauptet, er habe von einer solchen Nutzung jahrelang nichts gewusst. Eigentlich habe der 39-Jährige die Halle (Monatsmiete: 4000 Euro) aufgeben wollen, als ein „Deutsch-Asiate“ namens „Tam“ sie per Handschlag übernommen – und in bar 30.000 Euro für sechs Monate gezahlt habe.

Dann gab der Angeklagte doch zu, Anfang 2016 festgestellt zu haben, dass dort tausende von Drogenpflanzen aufgezogen, beleuchtet und bewässert wurden. Der Angeklagte gab an, er sei so von der „Entdeckung“ „geschockt“ gewesen, dass er Tage gebraucht habe, um sich zu erholen. Bis er soweit war, hatte die Polizei die Anlage ausgehoben. Der Staatsanwalt hatte für den 39-Jährigen elf Jahre Haft beantragt, dagegen hielt der Verteidiger knapp fünf Jahre für ausreichend. Das Gericht sprach den 39-Jährigen wegen Handeltreibens mit Drogen schuldig und traf mit acht Jahren Haft fast die Mitte. Die Einziehung eines errechneten Gewinns von 825.000 Euro wurde angeordnet.

Total geschockt war er!



Das hätte mal am Montag in der StA-Klausur laufen sollen...




Hast du in einem der Ringtausch-Länder geschrieben (Hessen/NRW)? Was war das bitte für ein Examen PillepallePillepalle Kommunalabgabenrecht und Hochschulrecht im Ö-Recht? Ich fühle mich etwas verschaukelt.



Ö1 lief eine durch die Gemeinde erlassene Straßenbaubeitragssatzung, die dann durch den Landrat beanstandet wurde. Ö2 kam in NRW 33c GewO mit Widerrufs- und Rücknahmeproblemen.

Hattet ihr auch 717 II ZPO als ZVR Klausur? Und diese dämliche Produkthaftungsgeschichte mit dem Pferd?

Bin sehr gespannt was da an Punkten rumkommt...
15.07.2018 9:49:14  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Habt ihr das mitbekommen?

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-zum-Online-Shopping-Lieferangabe-bald-verfuegbar-reicht-nicht-4106344.html

Urteil zum Online-Shopping: Lieferangabe „bald verfügbar“ reicht nicht
15.07.2018 10:07:49  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Dagrachon

Guten Morgen zusammen, ich hätte da mal eine hypothetische Frage zu Besitz und Haftung bei Verlust.

- A ist ehem. Vorstand des Vereines
- B ist aktuelle Vorstandschaft des Vereines
- C ist Mitglied in diesem Verein

- A hat privaten Gegenstand X (Warenwert ca. 600¤) unter seiner Vorstandschaft auf dem Vereinsgelände zwischengelagert. (bedingt Diebstalsicher, auf Grund des Gewichts von X)
- (Vermutlich) noch unter der Vorstandschaft von A ist der X abhanden gekommen / unauffindbar verräumt worden.
- A wurde durch B ersetzt.
- A hat X an C vermacht (mündl. Schenkung ohne Übergabe von X)

Mal angenommen C will diesen Gegenstand X mitnehemen, allerdings ist X auf dem Vereinsgelände nicht auffindbar. Kann C irgendwelche rechtlichen Forderungen an B stellen?

Mein Bauchgefühl sagt mir da X immer Privatbesitz von A war, das B nicht verantwortlich gemacht werden kann?

Danke für Hinweise
/gerne auch mit Links zu entsprechenden Paragraphen


Klingt ja fast wie eine Jura-Klausur!

Ohne Anspruch an Vollständigkeit:
Wenn es nur darum geht, dass C etwas ersetzt haben will, dann wird er wohl keine Ansprüche haben. Die Schenkung selbst ist formnichtig, da Schenkungen notariell beglaubigt werden müssen und dieser Formmangel erst durch die Übereignung und Übergabe der Sache geheilt wird. Das ist hier an den C wohl nicht passiert, für juristische Supertricks nach denen irgendwelche Besitzkonstitute ins Spiel kommen, bietet der Sachverhalt nicht genug Informationen über genaue Absprachen und genaue zeitliche Abläufe.
Für eine Haftung aus c.i.c. bliebe wohl kein Raum, da es nach dieser Darstellung nicht so klingt, als sei C sonderlich schutzwürdig.

/e
Die weitere Frage wäre übrigens auch, ob in diesen Falle B persönlich haftet oder der Verein.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 15.07.2018 11:21]
15.07.2018 11:18:54  Zum letzten Beitrag
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Komparse

X-Mas Arctic
 
Zitat von BoMaN

 
Zitat von Komparse

 
Zitat von BoMaN

 
Zitat von smoo

https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-acht-jahre-haft-wegen-drogenplantage_aid-23912713

 
Der Angeklagte, auf dessen Namen die Industriehalle angemietet worden war, hatte im Prozess behauptet, er habe von einer solchen Nutzung jahrelang nichts gewusst. Eigentlich habe der 39-Jährige die Halle (Monatsmiete: 4000 Euro) aufgeben wollen, als ein „Deutsch-Asiate“ namens „Tam“ sie per Handschlag übernommen – und in bar 30.000 Euro für sechs Monate gezahlt habe.

Dann gab der Angeklagte doch zu, Anfang 2016 festgestellt zu haben, dass dort tausende von Drogenpflanzen aufgezogen, beleuchtet und bewässert wurden. Der Angeklagte gab an, er sei so von der „Entdeckung“ „geschockt“ gewesen, dass er Tage gebraucht habe, um sich zu erholen. Bis er soweit war, hatte die Polizei die Anlage ausgehoben. Der Staatsanwalt hatte für den 39-Jährigen elf Jahre Haft beantragt, dagegen hielt der Verteidiger knapp fünf Jahre für ausreichend. Das Gericht sprach den 39-Jährigen wegen Handeltreibens mit Drogen schuldig und traf mit acht Jahren Haft fast die Mitte. Die Einziehung eines errechneten Gewinns von 825.000 Euro wurde angeordnet.

Total geschockt war er!



Das hätte mal am Montag in der StA-Klausur laufen sollen...




Hast du in einem der Ringtausch-Länder geschrieben (Hessen/NRW)? Was war das bitte für ein Examen PillepallePillepalle Kommunalabgabenrecht und Hochschulrecht im Ö-Recht? Ich fühle mich etwas verschaukelt.



Ö1 lief eine durch die Gemeinde erlassene Straßenbaubeitragssatzung, die dann durch den Landrat beanstandet wurde. Ö2 kam in NRW 33c GewO mit Widerrufs- und Rücknahmeproblemen.

Hattet ihr auch 717 II ZPO als ZVR Klausur? Und diese dämliche Produkthaftungsgeschichte mit dem Pferd?

Bin sehr gespannt was da an Punkten rumkommt...



Die Zwangsvollstreckungsklausur ohne Zwangsvollstreckungsrechtsbehelf mit § 717 Abs.2 ZPO hatten wir auch. Die fand ich tatsächlich noch eine von den erträglichen. In der Z IV haben wir in Hessen ja Wirtschaftsrecht, da gab es bei uns Handelsrecht im Eilrechtsschutz. Bin auch gespannt, stelle mich mental aber schon mal darauf ein, noch mal im März/Mai zwei Wochen im OLG zu verbringen.
15.07.2018 11:34:12  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich grübele gerade über eine Frage, die vermutlich völlig offensichtlich ist, aber m.E. aber nirgendwo so richtig eindeutig beantwortet ist.
Und zwar bin ich der Meinung, dass eine Hilfsaufrechnung nur im Prozess zulässig ist, aber nicht außergerichtlich. Denn nur im Prozess ist der Empfänger nicht schutzbedürftig und entsteht kein Schwebezustand, da das Bestehen der Hauptforderung ja gerade vom Gericht geklärt wird und es in jedem Fall eine Entscheidung geben wird. Dementsprechend schreibt auch das OLG Schleswig-Holstein, dass die Zufügung einer Rechtsbedingung bei bedingungsfeindlichen Rechtsgeschäften nur solange unproblematisch ist, wie ein Abschluss der Gewinnung rechtlicher Erkenntnis durch eine prozessuale Entscheidung sichergestellt ist. In den Kommentaren steht die Hilfsaufrechnung auch immer unter dem Punkt "Aufrechnung im Prozess". Gesprochen wird von innerprozessualen Bedingungen. Palandt schreibt: "Im Zweifel ist jede erst im Rechtsstreit erklärte Aufrechnung Eventualaufrechnung".
Aber in etlichen Lösungsskizzen scheint auch die außergerichtliche Aufrechnung hilfsweise gestellt werden zu können; ich vermute, weil hier der Bearbeiter eine Entscheidung treffen muss.

Eine hilfsweise Aufrechnung halte ich außergerichtlich allerdings für problematisch, da der Gegner ja nun nicht weiß, ob und in welcher Höhe seine Forderung nun erloschen ist. Eine Klärung kann er zwar herbeiführen, dafür müsste er aber einen Rechtsstreit führen, was m.E. irgendwie nicht sein kann.
16.07.2018 9:29:21  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Du hast Recht, Aufrechnungserklärungen sind bedingungsfeindlich und eine Bedingung führt damit zur Nichtigkeit der Erklärung.

Nur die prozessuale Erklärung, dass man die Einrede einer erfolgten (unbedingten) Aufrechnung erst hilfsweise geltend macht, ist (isoliert) wirksam, und zwar als Folge der Dispositionsmaxime. Sonst müsste man die Klagforderung ja anerkennen, bevor man aufrechnen kann.

Schutzbedürftigkeit spielt dabei, so wie ich das sehe, keine Rolle (also vielleicht als Erwägungsgrund, ok), das ist eine ganz technische Folge.

Deshalb ist es bei Hilfsaufrechnungen in Wirklichkeit m.E. so, dass es sich um verbundene Erklärungen handelt:

Einmal die in Wirklichkeit auch hier rechtlich unbedingte Aufrechnung, die aber natürlich ins Leere gehen kann, wenn die Gegenforderung nicht besteht, und zweitens die dazugehörige Prozesserklärung.

Das dürfte dann auch bei den Lösungsskizzen gemeint sein, dass in erster Linie das Prüfen Bestehen der Forderung und dann erst der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung erfolgen soll.
16.07.2018 11:17:13  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
BVerfG urteilt zu GEZ-Beitrag: Erhebung für Zweitwohnsitz unzulässig, Befreiung auf Antrag möglich.

Weiß einer von euch, ob das rückwirkend gilt? Und wenn ja, wie weit zurück?
18.07.2018 10:37:44  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Rundfunkbeitrag, Junge! Ich dachte gerade, dass das Urteil zu GEZ sei.

Aber deine inhaltlichen Fragen, das sind so Fragen, zu denen das BVerfG auch selbst noch was schreiben könnte. Das ergibt sich jetzt nicht von alleine.
18.07.2018 10:44:10  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
verschmitzt lachen
 
Zitat von Absonoob

BVerfG urteilt zu GEZ-Beitrag: Erhebung für Zweitwohnsitz unzulässig, Befreiung auf Antrag möglich.

Weiß einer von euch, ob das rückwirkend gilt? Und wenn ja, wie weit zurück?


Den GEZ-Beitrag gab es doch eh nur bis zum 31.12.2012.

Da das Gesetz bis 2020 überarbeitet wird, halte ich eine Rückwirkung zunächst mal für extrem unwahrscheinlich. Am besten erstmal direkt einen Antrag auf Befreiung stellen, wie es auch beim ZDF steht.
18.07.2018 10:48:09  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Mein Zweitwohnsitz besteht nicht mehr. Es waren damals schon ein paar 100 ¤, die ich mir gerne zurückholen würde. Aber ich habe schon so eine Ahnung, was in der Hinsicht passieren wird.


Spoiler - markieren, um zu lesen:
Nichts.
18.07.2018 10:49:35  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Gerade wieder einen anwaltlichen vertretenen Gegner am Telefon abwimmeln müssen. Die verstehen dann erstmal alle nicht, dass ich mir nicht einmal anhören darf, was die sagen möchten, selbst wenn ich nicht antworte. Hässlon

Und eigentlich traurig, dass man sowas im Referendariat nicht beigebracht bekommen hat (wir jedenfalls nicht). Ich kenne diese Verhaltensregel nur, weil ich es "so nebenbei" mal erfahren hab.

/edit: Aus dem Wortlaut von § 12 BORA wird auch nicht sofort klar, dass ich es mir nicht mal anhören darf (da ich weder Kontakt aufgenommen noch verhandelt hab). Aber dem Sinn und Zweck nach versteh ich es schon, damit der Gegenüber nichts erzählt, was er besser nicht erzählen sollte (AGH Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2017 - AGH 3/17).

/edit2: Ich hab dann auch gleich eine E-Mail an die Anwältin des Anrufers geschickt, damit sie informiert ist. Nicht, dass der noch Blödsinn erzählt. Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 18.07.2018 11:00]
18.07.2018 10:51:42  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
verschmitzt lachen
Also mir wird sehr deutlich beigebracht, dass ich fachlich unkundigen Menschen am Telefon nicht zuhören soll.
18.07.2018 10:55:17  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Dann kannst du mir am Telefon ja nie zuhören. traurig
18.07.2018 10:59:32  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Wo kämen wir da denn auch hin.
18.07.2018 12:00:12  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Im Übrigen finden für die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken von der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz der natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119/1 von 4. Mai 2016, S. 1; L 314 vom 22. November 2016, S. 72) außer den Kapiteln I, VIII, X und XI nur die Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f in Verbindung mit Absatz 2, Artikel 24, und Artikel 32 Anwendung.


§ 37 Abs. 1 S. 4 Medienstaatsvertrag HSH

Mir kreist der Hut. Wie kann man das so umständlich formulieren. Das muss man echt fünf- bis zehnmal lesen, bis man versteht, was die wollen.
18.07.2018 14:58:36  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja, das ist ätzend. Wie bei EuGH Urteilen. Diese ganzen RL/VO Nummern kann sich doch keine Sau merken. Englische Urteile sind Liebe.

Sowas zB (ganz anderer Sachverhalt, ist nur ein Beispiel): http://www.bailii.org/ew/cases/EWCA/Civ/2018/86.html

 
I am not persuaded that the judge's conclusion necessarily follows from Wintersteiger or Coty. I think a convenient starting point is the acts of which complaint is made. In these proceedings it is the advertisement and offer for sale in the UK through the Heritage Audio website of audio products bearing the offending signs. It is these acts in the UK which are said to infringe the 063 EU trade mark. Does the IPEC, in its capacity as EU trade mark court, have jurisdiction to hear this claim? It seems to me to be strongly arguable that it does. The acts complained of have been performed within the territory of the Member State in which the court is situated.

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 18.07.2018 15:03]
18.07.2018 15:02:49  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ich weiß ja sogar, dass der Kladderadatsch an Zahlen die DSGVO meint, aber selbst wenn ich den Teil ausblende, ist die Regelung noch unverständlich. Breites Grinsen
18.07.2018 15:04:41  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von Armag3ddon

Ich weiß ja sogar, dass der Kladderadatsch an Zahlen die DSGVO meint, aber selbst wenn ich den Teil ausblende, ist die Regelung noch unverständlich. Breites Grinsen


Mach nie Sozialrecht!

Der Kinderzuschlag wird, soweit die Voraussetzungen des Absatzes 3 nicht vorliegen, in voller Höhe gewährt, wenn das nach den §§ 11 bis 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch mit Ausnahme des Wohngeldes zu berücksichtigende elterliche Einkommen oder Vermögen einen Betrag in Höhe der bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II oder des Sozialgeldes zu berücksichtigenden elterlichen Bedarfe nicht übersteigt. Dazu sind die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in dem Verhältnis aufzuteilen, das sich aus den im jeweils letzten Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern festgestellten entsprechenden Bedarfen für Alleinstehende, Ehepaare, Lebenspartnerschaften und Kinder ergibt. Der Kinderzuschlag wird außer in den in Absatz 3 genannten Fällen auch dann stufenweise gemindert, wenn das nach den §§ 11 bis 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch mit Ausnahme des Wohngeldes zu berücksichtigende elterliche Einkommen oder Vermögen den in Satz 1 genannten jeweils maßgebenden Betrag übersteigt. Als elterliches Einkommen oder Vermögen gilt dabei dasjenige der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft mit Ausnahme des Einkommens und Vermögens der in dem Haushalt lebenden Kinder. Soweit das zu berücksichtigende elterliche Einkommen nicht nur aus Erwerbseinkünften besteht, ist davon auszugehen, dass die Überschreitung des in Satz 1 genannten jeweils maßgebenden Betrages durch die Erwerbseinkünfte verursacht wird, wenn nicht die Summe der anderen Einkommensteile oder des Vermögens für sich genommen diesen maßgebenden Betrag übersteigt. Für je 10 Euro, um die die monatlichen Erwerbseinkünfte den maßgebenden Betrag übersteigen, wird der Kinderzuschlag um 5 Euro monatlich gemindert. Anderes Einkommen sowie Vermögen mindern den Kinderzuschlag in voller Höhe. Kommt die Minderung des für mehrere Kinder zu zahlenden Kinderzuschlags in Betracht, wird sie beim Gesamtkinderzuschlag vorgenommen
18.07.2018 15:37:36  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Arbeitsförderungsrecht ist besonders übel, da haben sie schon flächig gegenderte Sprache eingeführt. Kann man echt nicht mehr lesen.
18.07.2018 17:17:05  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich darf mich gerade mit der Künstlersozialabgabe beschäftigen und bin auf ein Gutachten des Bunds der Steuerzahler gestoßen
(http://www.kskontra.de/md.static/Gutachten_KSA.pdf),
in welchem der Gutachter auf S. 29 zum Beleg der Veränderung der Verhältnisse tatsächlich einen "Tatort" von 2010 "zitiert" Hässlon

 
Diese Machtverschiebung weg von den Vermarktern hin zu den Künstlern ist von diesen
selbst längst erkannt, aufgegriffen und thematisch verarbeitet worden. Der Berliner
„Tatort“ von 2010 – Die Unmöglichkeit, sich den Tod vorzustellen – (wiederholt in ARD
am 23.11.2012 um 22.00 Uhr) handelt vom Mord an einem Berliner Maler. Unter den
Tatverdächtigen befindet sich an vorderer Stelle seine Galeristin, der unterstellt wird, die
Drohung des Ermordeten, die geschäftliche Beziehung zu ihr aufzugeben und sich künftig
über das Internet selbst zu vermarkten, habe sie zu ihrer Tat veranlasst.



Das werde ich in künftigen Schriftsätzen vielleicht auch mal probieren fröhlich
19.07.2018 9:29:48  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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