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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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-rantanplan-

rantanplan
Okay, wenn du dann ohne Job und ohne Zukunft, dafür mit einer Familie und einem komplexen Unfallgeschehen sowie einer hartleibigen gegnerischen Haftpflicht diesen Post nochmal liest, dann hoffe ich, dass du diese Entscheidung wegen der Ersparnis von 300 ¤ im Jahr noch immer super finden wirst. Geiz am völlig falschen Ende, haltet ihr euch für unsterblich oder was?
26.07.2018 23:11:57  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Dank Gewerkschaft Arbeit wie Sozialbereich abgesichert. ACE Mitgliedschaft samt Advocard. Fehlt also "nur" Privatrechtschutz. Da da aber einiges ja ausgeschlossen ist. Urheberrechtsthemen usw. hab ich als nicht mehr Mieter hier bisher nicht den größten Mehrwert gesehen, um ehrlich zu sein.
26.07.2018 23:54:12  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Ich habs vor zwei Wochen nochmal überlegt, aber dann verworfen.
27.07.2018 7:39:56  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Natürlich kann das eintreten, was rantanplan sagt, aber so kann alles bei jeder angebotenen Versicherung eintreten.

Ich will nicht sagen, dass es nicht krass ist, wenn es eintritt.
27.07.2018 8:37:52  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von -rantanplan-

Okay, wenn du dann ohne Job und ohne Zukunft, dafür mit einer Familie und einem komplexen Unfallgeschehen sowie einer hartleibigen gegnerischen Haftpflicht diesen Post nochmal liest, dann hoffe ich, dass du diese Entscheidung wegen der Ersparnis von 300 ¤ im Jahr noch immer super finden wirst. Geiz am völlig falschen Ende, haltet ihr euch für unsterblich oder was?


BoMan hat doch eine Risikobewertung vorgenommen, die halt anders ausgefallen ist wie deine - ihm dann gleich im Falle eines schweren Unfalls zu wünschen, dass er einsieht, dass er eben selbst schuld ist, ist dann eher emotionale Argumentation.
27.07.2018 10:38:34  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von -rantanplan-

Okay, wenn du dann ohne Job und ohne Zukunft, dafür mit einer Familie und einem komplexen Unfallgeschehen sowie einer hartleibigen gegnerischen Haftpflicht diesen Post nochmal liest, dann hoffe ich, dass du diese Entscheidung wegen der Ersparnis von 300 ¤ im Jahr noch immer super finden wirst. Geiz am völlig falschen Ende, haltet ihr euch für unsterblich oder was?



Ohne deine Erfahrungen in Abrede stellen zu wollen, aber ich befürchte du unterliegst hier einer beruflich bedingten kognitiven Verzerrung. Weil dir die Ausmaße eines Ereignisses deutlich näher sind als anderen Menschen, erscheinen sie dir so wahrscheinlich, dass du eine Versicherung für erforderlich hältst. Anderes, persönlich gefärbtes und daher verzerrtes Beispiel: Ich habe, selbst in meinem erweiterten Umfeld, noch nie von einem einzelnen Verkehrsunfall gehört, der vor Gericht gelandet ist. Bezogen auf mehrere tausend Jahre Fahrpraxis liegt der Erwartungswert dieses Ereignisses so niedrig, dass es billiger ist es in Kauf zu nehmen als sich dagegen zu versichern.

Letztlich sollte man bei Versicherungen den Erwartungswert des versicherten Ereignisses abschätzen, mit dem potentiellen Schaden multiplizieren und abwägen ob die Prämie vergleichbar hoch ist.
27.07.2018 11:29:57  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Man findet doch immer wieder schöne Sachverhalte:

 

BGH 4 StR 283/95
Der Angeklagte betreibt seit 1988 Aktionen gegen den Autoverkehr in München. Sein erklärtes Ziel ist es, eine autofreie Stadt zu erreichen. Er begann damit, daß er über Personenkraftwagen hinwegging, die auf Gehwegen geparkt waren. Dies führte in einigen der mindestens 300 Fälle zu seiner Verurteilung wegen Sachbeschädigung. "Da dem Angeklagten von Polizei und Gericht immer wieder vorgehalten wurde, er dürfe nicht über, sondern nur um die Autos gehen, kam er bei seinen Überlegungen zu dem Ergebnis, daß dann die Autos um ihn herumfahren müßten. Da Autos auf dem Bürgersteig nicht wegen Nötigung belangt würden, könnten folgerichtig auch nicht Fußgänger, die sich auf der Straße bewegten, zur Rechenschaft gezogen werden. Der Angeklagte entschloß sich deshalb dazu, ab Mai 1992 bis etwa Oktober 1993 als Fußgänger gelegentlich auf Straßen im Stadtbereich von München zu gehen, wobei er insgesamt nach eigener Schätzung ca. 450 Kilometer zurücklegte.



Breites Grinsen

e. War bestimmt ein Lehrer. peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 27.07.2018 14:58]
27.07.2018 11:30:12  Zum letzten Beitrag
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Penismax

AUP Penismax 10.08.2017
Guten Tag.

Nach lesen des Startposts bin ich mir zwar unsicher, ob ich die Frage hier so überhaupt stellen kann, aber:

Ich brauche echte Rechtsberatung. Keine Sorge, nicht von euch weil geht ja nicht.

Dazu müsste ich aber erstmal wissen, welchen Fachjuristen ich für den speziellen Fall eigentlich brauche.

Geht in dem Fall um Rechnungen, die zwar bezahlt wurden, aber ein Inkassounternehmen wurde trotzdem informiert und niemand weiß genau warum
Weil ich bisher überhaupt keine Erfahrung mit sowas oder generell Anwälten habe, bin ich ein bisschen mit Blut aus meiner Nase bekleckert und dezent panisch.
Ich habe jedenfalls das Gefühl, dass es spätestens jetzt keine gute Idee ist, zu versuchen das irgendwie alleine zu klären.

Ich hab auch nur ne Verkehrsrechtsschutz
War n bisschen dumm im Nachhinein aber hilft ja nichts.

Im Grunde brauch ich von euch also nur Hilfe dazu, den richtigen Fachanwalt zu finden

Grüße gehen raus. Und so.
28.07.2018 14:14:20  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Da wird dir vermutlich jeder Anwalt helfen können. Klingt jetzt nicht wirklich speziell. Gut, einen der seit 40 Jahren nur Strafrecht macht, würde ich eventuell überspringen, aber jeder, der Zivilrecht macht, sollte passen.
Ich gehe davon aus, dass die Rechnungen noch keine 3 Jahre alt sind und die Zahlung bewiesen werden kann?

Wie hoch sind die Rechnungen?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 28.07.2018 14:21]
28.07.2018 14:19:28  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Nimm eine kleine oder mittelgroße örtliche, alteingesessene Allgemeinkanzlei für sowas.
28.07.2018 14:21:11  Zum letzten Beitrag
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Penismax

AUP Penismax 10.08.2017
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Da wird dir vermutlich jeder Anwalt helfen können. Klingt jetzt nicht wirklich speziell.
Ich gehe davon aus, dass die Rechnungen noch keine 3 Jahre alt sind und die Zahlung bewiesen werden kann?



Richtig.
Bestellt und bezahlt wurde im Januar.
Die entsprechenden Belege tragen wir heute zusammen, sind aber alle existent.

Ich dachte da gäbe es vielleicht ein entsprechendes Fach zu, bevor ich bei nem Anwalt für Verkehrsrecht stehe und nur Fragezeichen bekomme.
Wie gesagt, musste mich mit sowas noch nie beschäftigen und bin da echt hilflos Breites Grinsen

/danke Rantanplan. Ich schmeiß dann gleich mal Google an.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Penismax am 28.07.2018 14:22]
28.07.2018 14:22:04  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Da kannst du auch zu nen einzel Anwalt gehen. Und sogar zu nem Verkehrs rechtler, der macht schließlich auch Zivilrecht.
Streng genommen kannst du die Belege aber auch selber an das Inkasso Büro schicken. Erst Wenn die nicht reagieren, würde ich zum Anwalt.
28.07.2018 14:26:03  Zum letzten Beitrag
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Penismax

AUP Penismax 10.08.2017
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser


Wie hoch sind die Rechnungen?



Eine ist mit Inkassokosten bei 400 Euro, die andere bei 180 mit Inkassokosten inkl.

Sind alles keine großen Dinger, nur dass es eben ein Fehler von denen war.

Abgesehen davon bin ich umgezogen und meine Freundin bekommt erst am 1. August ihr neues Gehalt, war vorher studieren. Ist also n bisschen Mau weil ich 2 Monate Miete etc allein getragen hab. Sonst hätte ich tatsächlich überlegt einfach mit Bestätigungsanforderung zu zahlen um meine Ruhe zu haben

/ meine Freundin hat doch ne Rechtsschutz.
Im Grunde will ich einfach nur eventuelle Fehler im Umgang mit der Inkassofirma vermeiden.
Wenn man da irgendwas vergisst oder so rechne ich fest mit irgendeinem Nachbrenner und bevor das ganze zu krass wird will ichs dann jetzt ein für alle mal vom Tisch haben
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Penismax am 28.07.2018 14:28]
28.07.2018 14:27:19  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Bei dem Streitwert liegen die gesetzlichen Anwaltskosten bei etwa 85 Euro.
Vermutlich liegt einfach ein Fehler vor. Belege hinschicken und gut ist. Falls die weiter nerven, kannst du immer noch zum Anwalt. Falls du einen findest, der das für 85 Euro macht Breites Grinsen
28.07.2018 14:36:58  Zum letzten Beitrag
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Penismax

AUP Penismax 10.08.2017
Ja gut Breites Grinsen dann schau ich mal.

Mit der eigentlichen Firma gab's ja bisher schon viel Konversation. Und eigentlich (Wortlaut von denen) war das ursprünglich auch abgeschlossen und ein Fehler von denen. Damals war das ident Inkasso, witzigerweise so ne Art Subunternehmen von denen. Da war das Inkassoschreiben auch ein schlechter Witz mit Rechnungen ohne Datum, ohne Belege oder sonst irgendwas.
Die Firma sagte damals das wäre ein Fehler und wird natürlich behoben blabla.

Das jetzige Inkassoschreiben ist aber von einer anderen Inkassofirma, mit richtigen Daten, den richtigen Rechnungen, richtig berechneten Inkassokosten, den entsprechenden Paragraphen und eine beiliegende Rückantwort mit Überweisungsschein etc.

Also deutlich ernster als das komische Schreiben vorher was maximal Rentner zu irgendeiner Zahlung animiert.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Zum Abschluss noch: Zeit gibt die Firma uns bis zum 06.08.
Montag geht unser Schreiben direkt an die raus.
Bis wann sollte ich denn auf eine Antwort warten bevor ich evtl doch einen Anwalt hinzuziehe?
28.07.2018 14:45:03  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Aufpassen, die Inkassounternehmen unterhalten schwarze Datenbanken. Ich würde denen, nachdem die eigentliche Sache erledigt ist, erstmal ein umfangreiches Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO schicken. peinlich/erstaunt
28.07.2018 15:13:59  Zum letzten Beitrag
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Penismax

AUP Penismax 10.08.2017
 
Zitat von -rantanplan-

Aufpassen, die Inkassounternehmen unterhalten schwarze Datenbanken. Ich würde denen, nachdem die eigentliche Sache erledigt ist, erstmal ein umfangreiches Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO schicken. peinlich/erstaunt



Was ist das peinlich/erstaunt
28.07.2018 15:16:45  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Jeder hat ein unentgeltliches Auskunftsrecht, welche personenbezogenen Daten zur Verarbeitung über einen zu welchen Zwecken gespeichert sind. Man kann (und sollte) auch verlangen, dass nach Erledigung einer Inkassoangelegenheit alle Daten unverzüglich gelöscht werden, damit man nicht auf irgendwelchen schwarzen Listen landest.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von XX5.acsp|QuiN am 28.07.2018 15:46]
28.07.2018 15:44:52  Zum letzten Beitrag
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Penismax

AUP Penismax 10.08.2017
Vielen Dank.

Also Belege zusammenfassen, der Inkassofirma mit Empfangsbestätigung schicken, warten =>ggf Anwalt
Und am Ende das Löschen der Daten verlangen

Danke euch
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Penismax am 28.07.2018 16:33]
28.07.2018 16:32:10  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Nein nein nein, nicht nur das Löschen verlangen - die Bestätigung des Datenschutzbeauftragten, dass das auch passiert ist. Das musst du verlangen.

[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 28.07.2018 18:39]
28.07.2018 18:37:59  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Was vermerken die auf der schwarzen Liste? An die Schufa geben dürfen die das ja nicht ohne weiteres. Kann gerade nicht erkennen, welche konkreten Nachteile man hat, wenn man in deren interner Datenbank auftaucht.

Sonst kann da aber nicht viel passieren, max. Falls die es wissen wollen, sollen sie halt klagen. Den Prozess verlieren die und tragen dann ihre und deine Kosten.

E. Beweisfest dokumentieren, dass die Zahlungen vor Beauftragung des Inkasso Unternehmens geleistet wurden, und man der Gegenseite das auch mitgeteilt hat.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 28.07.2018 19:51]
28.07.2018 19:49:36  Zum letzten Beitrag
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Penismax

AUP Penismax 10.08.2017
Dann hoffe ich, dass es letzteres per Mail gibt und meine bessere Hälfte da nicht nur telefoniert hat.
Bin jetzt jedenfalls weniger panisch dank euch
28.07.2018 20:12:31  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Was vermerken die auf der schwarzen Liste? An die Schufa geben dürfen die das ja nicht ohne weiteres. Kann gerade nicht erkennen, welche konkreten Nachteile man hat, wenn man in deren interner Datenbank auftaucht.


Schwarz im Sinne von "schwarz" mit den Augen rollend
29.07.2018 0:53:02  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ferstehe ich nicht.
29.07.2018 1:45:33  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Bitte beachten
 
Zitat von Penismax

Vielen Dank.

Also Belege zusammenfassen, der Inkassofirma mit Empfangsbestätigung schicken, warten =>ggf Anwalt
Und am Ende das Löschen der Daten verlangen

Danke euch


Die Belege nicht im Original verschicken. Alle Originale werden behalten.
29.07.2018 2:46:33  Zum letzten Beitrag
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-=Wurzelzwerg=-

AUP -=Wurzelzwerg=- 31.07.2009
eine allgemeine frage zu kündigungen: wegen beitragserhöhung steht im scheiben drin "in textform kündigen".
reicht das per e-mail? oder muss noch klassich per post gekündigt werden?
29.07.2018 12:44:56  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Mail reicht.
Lass dir aber sicherheitshalber den Eingang der Kündigung bestätigen, dann hast du es dokumentiert.
29.07.2018 12:47:14  Zum letzten Beitrag
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Penismax

AUP Penismax 10.08.2017
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Penismax

Vielen Dank.

Also Belege zusammenfassen, der Inkassofirma mit Empfangsbestätigung schicken, warten =>ggf Anwalt
Und am Ende das Löschen der Daten verlangen

Danke euch


Die Belege nicht im Original verschicken. Alle Originale werden behalten.



Guter Hinweis, danke.

Nochmal ne generelle Frage zu dem Thema, theoretischer Natur.

Angenommen ich würde /hätte der Inkassofirma das Geld überwiesen, und hinterher festgestellt "oh, haben wir ja doch richtig überwiesen und die haben sich vertan" hätte man das auch rückwirkend beweisen und zurückverlangen können oder birgt das ein Risiko gar nichts mehr davon zu sehen.

Angenommen ich wäre bspw im Urlaub gewesen und den Brief viel später entdeckt, dann wäre es ja sinnvoller gewesen einfach zu überweisen und dann die Beweisführung ganz in Ruhe selbst zu führen
29.07.2018 16:16:30  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Wenn du Geld irgendwohin überweist, stehst du immer in der Gefahr, dass du das nie wieder siehst. Augenzwinkern

Vorher zahlen, wenn man schon ahnt, dass da was nicht stimmt und hinterher zurückzubekommen zu versuchen, ist keine gute Idee, ne. Im Zweifelsfalle stellt sich das Inkassobüro quer und sieht deiner Klage gelassen entgegen. Dann hast du erst mal Kosten und Ärger und wofür überhaupt? Inkassebüros sind keine Gerichtsvollzieher oder sonst mit besonderen Mächten ausgestattet. Die tun zwar gerne so, als ob sie dir richtig die Hölle heiß machen könnten und alles doppelt und dreifach teuer wird, aber viel dahinter ist nicht.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 29.07.2018 20:53]
29.07.2018 17:09:44  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Womit ich nicht sagen will, dass man die ignorieren sollte, aber sich auf den Rücken werfen muss auch nicht gleich sein.
29.07.2018 17:12:50  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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