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| Zitat von -rantanplan-
Richtigerweise gibt es nur eine Rechnung im Rechtssinne. Sobald du zwei Re.-Nrn. vergibst bist du dran mit der doppelten USt.-Schuld.
Wir machen das so: Es gibt genau eine Re., die auf den Mandanten lautet (das ist auch dann korrekt, wenn du mit der RSV direkt abrechnest, manche bestehen sogar drauf), auf der auch die Schadennr. und der Name der RSV im Betreff angegeben sind. Schicken wir an die RSV mit der Bitte um Abzug von SB und ggf. USt.
Der Mandant bekommt dieselbe Rechnung mit dem Vermerk im Anschreiben: Abzügl. Erstattung RSV (oder Gegner, wenn nur teilweise) ¤ XXX (wenn man den SB kennt, kann man das gleichzeitig versenden), wir bitten um Überweisung des Differenzbetrages von ¤ YYY, darin sind ¤ ZZZ Umsatzsteuer enthalten. Dann kann man das nämlich auch bei Vorsteuerabzug einheitlich machen. Hat noch nie Probleme gegeben.
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So!
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Benutzer x hat einen schadhaften gegenstand, dieser wird durch eine spedition zu einer werkstatt gebracht, diese repariert den gegenstand und sendet den gegenstand wieder durch die spedition zurück zum benutzer.
der benutzer verweigert nun die annahme, die spedition leitet den gegenstand zurück zur werkstatt.
der geganstand ist ja noch immer eigentum des benutzers, inwieweit ist die werkstatt nun gezwungen zu handeln?
ständig neue zustellversuche durchzuführen wird ja auch irgendwann teuer, gibt es einen punkt an dem die werkstatt dazu berechtigt wäre den gegenstand zu entsorgen?
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DSGVO (Auskunft nach Art. 12) auch für Papierakten, y/n?
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| Zitat von Richter1k
Benutzer x hat einen schadhaften gegenstand, dieser wird durch eine spedition zu einer werkstatt gebracht, diese repariert den gegenstand und sendet den gegenstand wieder durch die spedition zurück zum benutzer.
der benutzer verweigert nun die annahme, die spedition leitet den gegenstand zurück zur werkstatt.
der geganstand ist ja noch immer eigentum des benutzers, inwieweit ist die werkstatt nun gezwungen zu handeln?
ständig neue zustellversuche durchzuführen wird ja auch irgendwann teuer, gibt es einen punkt an dem die werkstatt dazu berechtigt wäre den gegenstand zu entsorgen?
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Grob:
§ 293 BGB
§ 294 BGB
§ 300 BGB
§ 304 BGB
Aber:
Anhand des Sachverhalts kann man nichts dazu sagen, ob:
- die Leistung wirklich wie geschuldet angeboten wurde
- die Annahme aufgrund irgendwelcher Gründe zurecht verweigert wurde
- die Werkstatt überhaupt Schuldnerin des Benutzer x ist; es klingt so, als läge hier mindestens ein Dreiecksverhältnis vor
Konsequenz, immer:
Den Dialog mit Benutzer x suchen und Probleme klären.
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Ist es übliche bei Vermietung von Gewerbegrundstücken die Hof-/Freifläche ebenfalls zu berechnen und zu vermieten?
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Ja, und wirksam, selbst bei Nebenkostenumlageschlüsseln.
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beA verdammte Huren§%$!*+#
Letzte Woche schon damit rumgeärgert. E-Mail erhalten, dass neue Nachricht im beA. Halbe Stunde rumgewerkelt, weil das scheiß Lesegerät spinnt, wenn man den Rechner aus dem Sleep aufweckt und die Karte noch drinsteckt. Keine Ahnung, was da los ist. Also Karte raus, USB-Stecker ziehen, wieder einstecken, Karte einstecken, geht nicht, repeat, beA-Security-Gedöns neu starten, Karte raus, Stecker ziehen, blablabla... bis es irgendwann läuft.
Die wichtige Nachricht war dann eine ultradatenschutzwürdige Einladung zur Kammerversammlung.
Heute wieder eine Mail über neue Nachricht im beA. Ja, kam schon am Freitag, ich konnte sie aber heute erst lesen.
Tja, beA gerade down wegen Security-Update.
In der Nachricht steht bestimmt, dass das beA gerade down ist...
Und Geld kostet der Mist auch noch. Hoffentlich fackeln die Server irgendwann ab.
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Ich hasse Übungsklausuren.
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| Zitat von Armag3ddon
Ich hasse Übungsklausuren.
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Dito. Ich scanne eine gerade in dem Gefühl ein, dass da vorne und hinten nichts Gutes rauskommt.
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| Zitat von Armag3ddon
Ich hasse Übungsklausuren.
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Was sagt die herrschende Seminarmeinung dazu?
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Armag3ddon
Ich hasse Übungsklausuren.
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Was sagt die herrschende Seminarmeinung dazu?
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Die ganz herrschende Auffassung sieht das genauso.
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| Zitat von Armag3ddon
Ich hasse Übungsklausuren.
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Schreib halt keine. Ich hab eh nie verstanden, warum man davon mehr als ein oder zwei Dutzend schreiben sollte.
E-Street... No retreat, no surrender
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| Zitat von E-Street
mehr als ein oder zwei Dutzend schreiben sollte.
E-Street... No retreat, no surrender
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Ja. Siehste.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 13.02.2019 22:07]
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Armag3ddon
Ich hasse Übungsklausuren.
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Was sagt die herrschende Seminarmeinung dazu?
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Die ganz herrschende Auffassung sieht das genauso.
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| aA (mit wirrer Begründung) rantanplan, POT 2019, 15
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Hat hier zufällig jemand Einsicht in die Bodenrichtwerte von Niedersachsen? Dann gerne pm
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Rechtsfrage des Tages: Verstößt es gegen ein Gesetz, und wenn ja welches, mit einem Satelliten den Bauprozess des Werksgeländes unserer Wettbewerber alle 4 Tage zu fotografieren und zu dokumentieren?
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Das... kommt auf den Bau an. Könnte urheberrechtsgeschützt sein.
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Wurde zumindest von Michaeli (2006, "Competitive Intelligence") noch ganz beiläufig als legitime Form der Wettbewerbsbeobachtung genannt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 15.02.2019 18:57]
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Verstößt wohl gegen § 17 Abs. 2 UWG. MFM
Urheberrecht schützt hier wohl nicht, da es Ausnahmen gibt für solche Fälle (§ 59 UrhG). Diese Ausnahmen greifen aber eigentlich nur für Fotografien von der Straße. Hachja...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 15.02.2019 19:02]
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Jetzt interessiert mich irgendwie doch, wie daraus ein Fall wird.
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Einfach. Satelittenfirma bietet das Produkt einer Firma an, operatives Geschäft findets geil, Compliance Abteilung findets irre, Satellitenfirma möchte ein Argument gegen Compliance Abteilung
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Weniger spannend als erwartet.
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/me organisiert lieber einen Streik
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| Zitat von -rantanplan-
/me organisiert lieber einen Streik
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Auf auf Genosse!
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Ahoi,
hab 1 Frage zum Mietrecht.
Mein Mitbewohner will kurzfristig ausziehen (1 Monat). Wir sind beide Hauptmieter.
Er hat mich jetzt gebeten eine Verzichtserklärung zu unterschreiben,
damit wir nicht beide die Wohnung kündigen müssen und er um die 3 Monate Kündigungsfrist rumkommt. Er meint das wäre auch für mich besser,
da der Vermieter so keinen neuen Vertrag machen kann, also auch keine Möglichkeit hat
die Miete zu erhöhen.
Ist das korrekt und geht das so einfach rechtlich? Ich würde mir dann einfach n neuen Mitbewohner zum April suchen.
Aber müsste ich dann nicht sowieso einen neuen Mietvertrag mit dem machen?
Oder wäre es dumm das zu unterschreiben?
Will einfach nur dass der Knilch möglichst schnell auszieht.
Selbst wenn ich im April dann doppelte Miete zahlen muss wäre mir das egal. Bis Mai finde ich auf jeden fall jemand neues.
Habe ich durch die Verzichtsgeschichte irgend einen Nachteil, außer dass das Risiko keinen Mitbewohner zu finden dann bei mir liegt?
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Slutti am 15.02.2019 20:32]
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Da liegen so einige Risiken bei dir.
Ihr seid beide Mieter, habt also einen Vertrag mit dem Vermieter. Wenn der nicht irgendwie eingebunden wird, kann keiner von euch beiden (und auch nicht beide zusammen) aus dem Vertrag heraus (außer natürlich Kündigung). Ein Verzicht, den ihr beide unter euch auskaspert, hat für den Vermieter überhaupt keinen Effekt. Dein Mitbewohner bleibt also weiterhin Mieter und schuldet dem Vermieter Miete und alle sonstigen Pflichten (dem ist das natürlich solange egal, wie Geld bei ihm ankommt).
Allenfalls regelt ihr damit im Innenverhältnis, dass du dann die volle Schuld trägst, also ggf. im Innenausgleich dein (dann wohl) Ex-Mitbewohner sich Geld wiederholen kann.
Das ist völliger Blödsinn. Ohne Mitwirkung des Vermieters kann nicht einfach so ein Mieter aus dem Vertrag heraus.
Du kannst auch nicht einseitig neue Mieter in diesen Vertrag aufnehmen (wiederum: Vertragsparteien wie Vermieter müssen bei sowas zustimmen). Untermiete muss durch den Vermieter genehmigt werden, also entweder schon im anfänglichen Vertrag oder durch spätere Genehmigung. Ansonsten darfst du auch keine neuen Leute in die Wohnung aufnehmen.
-> Kein Kasperkram machen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 16.02.2019 0:43]
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Ehehehe, ich hab vor ein paar Monaten ein Konto der Aachen Münchener bei der Deutschen Bank gepfändet. Jetzt im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage wird das Schreiben der DB an die AM vorgelegt:
"Bitte bemühen Sie sich unverzüglich um die Aufhebung der Pfändung, um die damit verbundenen Nachteile und Behinderungen der Kontoführung zu beseitigen"
Köstlich
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 22.02.2019 16:26]
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
"Bitte bemühen Sie sich unverzüglich ... die ... Behinderungen ... zu beseitigen"
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Hat jemand von euch mal mit BRP gearbeitet?
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |