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Das ist m.E. keine Irreführung, sondern ein Fall von
Verwechslungsgefahr (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG), Bekanntheitsschutz (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) und ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz (§ 4 Nr. 3 lit. a UWG).
Der § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG zielt auf eine andere Art von Irreführung. Nicht so sehr in Bezug auf die kennzeichenrechtliche Herkunft (wie hier) sondern auf eine abstrakte Irreführung (z.B. sagen etwas sei Made in Germany, ist aber Made in China).
In einem hypothetischen Fall würde ich die relevanteste Rechtsfrage darin sehen, ob "Thomas Cook" ausreichend ähnlich zu "James Cook" ist. Ist wohl ein Grenzfall, aber ich tendiere zu +, jedenfalls für deutsches Publikum. Achja, und die relevante praktische Frage ist: Selbst wenn die Chancen für James Cook gut wären, hat James Cook den ausreichenden Atem, sich über mehrere Instanzen mit Thomas Cook zu streiten?
Über TMView (https://www.tmdn.org/tmview/welcome) kannst du Dir die Marken von Thomas Cook angucken.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 27.09.2018 12:44]
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Danke!
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| Zitat von XX5.acsp|QuiN
Ausgangspunkt ist da wahrscheinlich doch der durchschnittlich verständige Bürger?!
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Du meinst die Geschäftsstelle der Kammer.
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Haben wir hier Arbeitsrechtsmenschen?
Mein Bruder hat grade nach 7 Jahren im Betrieb ne Kündigung erhalten. Fristgerecht zum 30.11 gekündigt worden. Zur Zeit ist er Krankgeschrieben wegen Rückenleiden, macht sich nicht gut als Bodenleger.
Dürfen die das einfach so ohne explizieten Grund nach all der Zeit?
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Kleinbetrieb?
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| Zitat von Absonoob
Kleinbetrieb?
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Nein größeres Unternehmen.
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Ergänzendes Laienwissen: Vermutlich gilt das Kündigungsschutzgesetz. Damit würde sich der Gang zum Anwalt lohnen. Abgesehen davon: Betriebsrat vorhanden?
Wenn die Kündigung allerdings nicht "einfach so" sondern wegen der Krankheit erfolgt ist, kommen noch diverse "kommt drauf an" dazu.
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| Zitat von [Mercyful_Fate]
Haben wir hier Arbeitsrechtsmenschen?
Mein Bruder hat grade nach 7 Jahren im Betrieb ne Kündigung erhalten. Fristgerecht zum 30.11 gekündigt worden. Zur Zeit ist er Krankgeschrieben wegen Rückenleiden, macht sich nicht gut als Bodenleger.
Dürfen die das einfach so ohne explizieten Grund nach all der Zeit?
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Der Kündigungsgrund muss nicht im Kündigungsschreiben angegeben werden (anders im Mietrecht).
ABER ACHTUNG! Gegen jede Kündigung - begründet oder nicht, selbst wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist - MUSS innerhalb von drei Wochen (§ 4 KSchG) KLAGE erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam. Klage zum Arbeitsgericht. Diese Frist kann normalerweise nicht verlängert werden!
Das kann man zwar auch alleine machen, aber Kündigungsschutzklagen sind echt ein Fall für den Fachanwalt für Arbeitsrecht (oder die Gewerkschaft, die dürfen das auch).
¤dit: Krankheitsbedingte Kündigungen gibt es schon, aber das ist ziemlich komplex. Angenommen der Betrieb hat mehr als 10 Arbeitnehmer bedarf die Kündigung der sozialen Rechtfertigung (§ 1 KSchG), bei Schwerbehinderung zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
tl;dr
Schick ihn zum Anwalt, und zwar gleich.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 27.09.2018 14:40]
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Geht mir schon zu sehr in die Rechtsberatung. Aber grundsätzlich mal: Ganz schnell zum Anwalt zur Beratung, da Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage nach Erhalt der Kündigung läuft.
/e: Ach Fachanwalt brauchts da nicht unbedingt. Die meisten ArbG haben eh keine Ahnung und da wackelt so häufig was Offensichtliches...
/e: Scheiss Handytipperei.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von XX5.acsp|QuiN am 27.09.2018 14:41]
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| Zitat von -rantanplan-
ABER ACHTUNG! Gegen jede Kündigung - begründet oder nicht, selbst wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist - MUSS innerhalb von drei Wochen (§ 4 KSchG) KLAGE erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam.
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Neugierdehalber: Wie ist das mit einer offensichtlich unwirksamen Kündigung, z.B. wenn der BR nicht gehört wurde?
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| Zitat von Absonoob
Ergänzendes Laienwissen: Vermutlich gilt das Kündigungsschutzgesetz. Damit würde sich der Gang zum Anwalt lohnen. Abgesehen davon: Betriebsrat vorhanden?
Wenn die Kündigung allerdings nicht "einfach so" sondern wegen der Krankheit erfolgt ist, kommen noch diverse "kommt drauf an" dazu.
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Er war schon desöfteren krankgeschrieben wegen rückenleiden. Aber wir reden hier von 1-2 wochen. Also keine Langzeitausfälle.
Ist jetzt nicht so das er da groß traurig drüber ist aber muss ja alles seine Richtigkeit haben. Abfindung unter solchen Umständen möglich?
¤dith sagt es gibt keinen Betriebsrat
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Mercyful_Fate] am 27.09.2018 14:41]
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| Zitat von Absonoob
| Zitat von -rantanplan-
ABER ACHTUNG! Gegen jede Kündigung - begründet oder nicht, selbst wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist - MUSS innerhalb von drei Wochen (§ 4 KSchG) KLAGE erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam.
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Neugierdehalber: Wie ist das mit einer offensichtlich unwirksamen Kündigung, z.B. wenn der BR nicht gehört wurde?
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Sogar, wenn der ArbG sagt, dass er deine Nase nicht mag und daher die Außerordentliche auspackt.
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Ah ok überlesen da oben. Ich jag ihn zum anwalt.
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| Zitat von [Mercyful_Fate]
Abfindung unter solchen Umständen möglich?
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Kommt drauf an. Ab zum Anwalt und erstens Sachverhalt/Rechtslage, zweitens Strategie besprechen.
Und nur so als Tipp: Anwälten und Ärzten sollte man grundsätzlich tunlichst die Wahrheit erzählen.
| Zitat von XX5.acsp|QuiN
| Zitat von Absonoob
| Zitat von -rantanplan-
ABER ACHTUNG! Gegen jede Kündigung - begründet oder nicht, selbst wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist - MUSS innerhalb von drei Wochen (§ 4 KSchG) KLAGE erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam.
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Neugierdehalber: Wie ist das mit einer offensichtlich unwirksamen Kündigung, z.B. wenn der BR nicht gehört wurde?
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Sogar, wenn der ArbG sagt, dass er deine Nase nicht mag und daher die Außerordentliche auspackt.
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Das ist ja schon minimal unintuitiv Lesson learned: Dieser Aspekt des KSchG gilt für alle Kündigungen. Gut zu wissen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 27.09.2018 14:47]
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| Zitat von Absonoob
| Zitat von -rantanplan-
ABER ACHTUNG! Gegen jede Kündigung - begründet oder nicht, selbst wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist - MUSS innerhalb von drei Wochen (§ 4 KSchG) KLAGE erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam.
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Neugierdehalber: Wie ist das mit einer offensichtlich unwirksamen Kündigung, z.B. wenn der BR nicht gehört wurde?
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Gilt auch bei Verletzung von § 102 BetrVG, wenn keine Klage rechtzeitig erhoben wurde sind alle Unwirksamkeitsgründe gleichgültig.
Es gibt es nur einen einzigen Unwirksamkeitsgrund, der noch später geltend gemacht werden kann: Fehlende Schriftform (Wortlaut § 4 KSchG: Die Frist wird erst durch Zugang einer schriftlichen Kündigung ausgelöst).
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Abfindungen: Bei Einzelfällen reine Verhandlungssache, taktisch zu erlangen weil der Arbeitgeber ein sog. Annahmeverzugsrisiko hat. Nach 7 Jahren müsste man schon was ordentliches ausverhandeln können, Faustformel sind 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, das ist aber eher der untere Rand, wenn es um eine nicht sehr gut begründbare Kündigung geht.
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@Quin, das ist wirklich ein Fall für Spezialisten und nicht für die Feld-, Wald- und Wiesenkanzlei.
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Geil, Springer hat vom BGH in Sachen Kachelmann eine aufs Maul bekommen.
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Und bei uns ist heute morgen sowas direkt auf dem Kanzleifax eingetickert :rofl:
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SpontanerSpartaner am 12.10.2018 2:23]
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Nachdem die ersten beiden Tage diese Woche nur "Induction" waren, geht es dann Morgen los mit dem Ernst.
I put on my robe and wizard hat...
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| Zitat von -rantanplan-
Und bei uns ist heute morgen sowas direkt auf dem Kanzleifax eingetickert :rofl:
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Auch gestern bekommen und ordentlich amüsiert
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| Zitat von Rincewind
Nachdem die ersten beiden Tage diese Woche nur "Induction" waren, geht es dann Morgen los mit dem Ernst.
I put on my robe and wizard hat...
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Für alle die wie ich nicht mehr wussten, was du jetzt machst: Seite 1 des Threads.
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Weiß eigentlich jemand, ob sich ein Gericht nach 1956 nochmal getraut hat und sich auf die BGH Rechtsprechung zum Thema Rumänen berufen hat?
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Im Grunde genommen macht das alle Entscheidungen dieses Senats mindestens in dieser Besetzung unzitierbar
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| Zitat von -rantanplan-
Im Grunde genommen macht das alle Entscheidungen dieses Senats mindestens in dieser Besetzung unzitierbar
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Wer keinen Maunz/Dürig im Schrank hat werfe den ersten Stein!
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Ist das eigentlich normal, dass man keinerlei Infos bekommt, worum es geht, wenn man als Zeuge geladen wird?
Hab ein entsprechendes Schreiben. Obwohl es aus 5 Seiten besteht, steht nahezu gar nichts darüber, weswegen ich als Zeuge antanzen soll.
Lediglich: "In dem Strafverfahren gegen [mir unbekannte Person] wegen gefährlicher Körperverletzung."
Nichts darüber, wann das war bzw wo, worum es geht etc.
Da ich an dem Tag, wo ich erscheinen soll, nicht im Land bin, hab ich mich dann beim Gericht gemeldet ([ui]ich notiere es, wir melden uns dann nochmal bei ihnen[/i]), aber auch am Telefon konnte (oder wollte?) mir die Frau keine Auskunft geben...
Wird man dann einfach am Tag vor vollendeten Tatsachen gestellt?
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Ist normal. Weil es auch normal ist, dass es für Zeugen ein so unübliches Ereignis war, dass sie wissen worum es geht bzw. sich daran erinnern können. Bei Polizeibeamten ist das anders. Die bekommen afaik zur Gedächtnisstütze sogar Akteneinsicht?!
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Super. Mir sagt der Name absolut gar nichts.
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Wie kommen die auf dich? Hast du die letzten 2-3 Jahre irgendwas beobachtet, wo deine Personalien aufgenommen wurden? Schlägerei, Autounfall...?
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |