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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Das ist m.E. keine Irreführung, sondern ein Fall von

Verwechslungsgefahr (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG), Bekanntheitsschutz (§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) und ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz (§ 4 Nr. 3 lit. a UWG).

Der § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG zielt auf eine andere Art von Irreführung. Nicht so sehr in Bezug auf die kennzeichenrechtliche Herkunft (wie hier) sondern auf eine abstrakte Irreführung (z.B. sagen etwas sei Made in Germany, ist aber Made in China).

In einem hypothetischen Fall würde ich die relevanteste Rechtsfrage darin sehen, ob "Thomas Cook" ausreichend ähnlich zu "James Cook" ist. Ist wohl ein Grenzfall, aber ich tendiere zu +, jedenfalls für deutsches Publikum. Achja, und die relevante praktische Frage ist: Selbst wenn die Chancen für James Cook gut wären, hat James Cook den ausreichenden Atem, sich über mehrere Instanzen mit Thomas Cook zu streiten?

Über TMView (https://www.tmdn.org/tmview/welcome) kannst du Dir die Marken von Thomas Cook angucken.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 27.09.2018 12:44]
27.09.2018 12:28:30  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
...
Danke!
27.09.2018 12:36:37  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von XX5.acsp|QuiN

Ausgangspunkt ist da wahrscheinlich doch der durchschnittlich verständige Bürger?!



Du meinst die Geschäftsstelle der Kammer.
27.09.2018 13:51:05  Zum letzten Beitrag
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[Mercyful_Fate]

AUP [Mercyful_Fate] 08.12.2015
Haben wir hier Arbeitsrechtsmenschen? peinlich/erstaunt

Mein Bruder hat grade nach 7 Jahren im Betrieb ne Kündigung erhalten. Fristgerecht zum 30.11 gekündigt worden. Zur Zeit ist er Krankgeschrieben wegen Rückenleiden, macht sich nicht gut als Bodenleger.

Dürfen die das einfach so ohne explizieten Grund nach all der Zeit?
27.09.2018 14:25:05  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Kleinbetrieb? peinlich/erstaunt
27.09.2018 14:30:43  Zum letzten Beitrag
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[Mercyful_Fate]

AUP [Mercyful_Fate] 08.12.2015
 
Zitat von Absonoob

Kleinbetrieb? peinlich/erstaunt



Nein größeres Unternehmen.
27.09.2018 14:31:24  Zum letzten Beitrag
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Dagrachon

AUP Dagrachon 12.09.2013
Laienwissen: § 622 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

sofern Vertraglich oder über Tarif o.ä. keine andere Regelung ausgemacht ist peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dagrachon am 27.09.2018 14:34]
27.09.2018 14:34:03  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Dagrachon

Laienwissen: § 622 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

sofern Vertraglich oder über Tarif keine andere Regelung ausgemacht ist


Ergänzendes Laienwissen: Vermutlich gilt das Kündigungsschutzgesetz. Damit würde sich der Gang zum Anwalt lohnen. Abgesehen davon: Betriebsrat vorhanden?

Wenn die Kündigung allerdings nicht "einfach so" sondern wegen der Krankheit erfolgt ist, kommen noch diverse "kommt drauf an" dazu.
27.09.2018 14:36:45  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von [Mercyful_Fate]

Haben wir hier Arbeitsrechtsmenschen? peinlich/erstaunt

Mein Bruder hat grade nach 7 Jahren im Betrieb ne Kündigung erhalten. Fristgerecht zum 30.11 gekündigt worden. Zur Zeit ist er Krankgeschrieben wegen Rückenleiden, macht sich nicht gut als Bodenleger.

Dürfen die das einfach so ohne explizieten Grund nach all der Zeit?


Der Kündigungsgrund muss nicht im Kündigungsschreiben angegeben werden (anders im Mietrecht).

ABER ACHTUNG! Gegen jede Kündigung - begründet oder nicht, selbst wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist - MUSS innerhalb von drei Wochen (§ 4 KSchG) KLAGE erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam. Klage zum Arbeitsgericht. Diese Frist kann normalerweise nicht verlängert werden!

Das kann man zwar auch alleine machen, aber Kündigungsschutzklagen sind echt ein Fall für den Fachanwalt für Arbeitsrecht (oder die Gewerkschaft, die dürfen das auch).

¤dit: Krankheitsbedingte Kündigungen gibt es schon, aber das ist ziemlich komplex. Angenommen der Betrieb hat mehr als 10 Arbeitnehmer bedarf die Kündigung der sozialen Rechtfertigung (§ 1 KSchG), bei Schwerbehinderung zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.


tl;dr
Schick ihn zum Anwalt, und zwar gleich.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 27.09.2018 14:40]
27.09.2018 14:37:52  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Geht mir schon zu sehr in die Rechtsberatung. Aber grundsätzlich mal: Ganz schnell zum Anwalt zur Beratung, da Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage nach Erhalt der Kündigung läuft.

/e: Ach Fachanwalt brauchts da nicht unbedingt. Die meisten ArbG haben eh keine Ahnung und da wackelt so häufig was Offensichtliches...

/e: Scheiss Handytipperei.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von XX5.acsp|QuiN am 27.09.2018 14:41]
27.09.2018 14:39:00  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von -rantanplan-

ABER ACHTUNG! Gegen jede Kündigung - begründet oder nicht, selbst wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist - MUSS innerhalb von drei Wochen (§ 4 KSchG) KLAGE erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam.


Neugierdehalber: Wie ist das mit einer offensichtlich unwirksamen Kündigung, z.B. wenn der BR nicht gehört wurde?
27.09.2018 14:39:55  Zum letzten Beitrag
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[Mercyful_Fate]

AUP [Mercyful_Fate] 08.12.2015
 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von Dagrachon

Laienwissen: § 622 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

sofern Vertraglich oder über Tarif keine andere Regelung ausgemacht ist


Ergänzendes Laienwissen: Vermutlich gilt das Kündigungsschutzgesetz. Damit würde sich der Gang zum Anwalt lohnen. Abgesehen davon: Betriebsrat vorhanden?

Wenn die Kündigung allerdings nicht "einfach so" sondern wegen der Krankheit erfolgt ist, kommen noch diverse "kommt drauf an" dazu.



Er war schon desöfteren krankgeschrieben wegen rückenleiden. Aber wir reden hier von 1-2 wochen. Also keine Langzeitausfälle.

Ist jetzt nicht so das er da groß traurig drüber ist aber muss ja alles seine Richtigkeit haben. Abfindung unter solchen Umständen möglich?

¤dith sagt es gibt keinen Betriebsrat
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Mercyful_Fate] am 27.09.2018 14:41]
27.09.2018 14:40:26  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von -rantanplan-

ABER ACHTUNG! Gegen jede Kündigung - begründet oder nicht, selbst wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist - MUSS innerhalb von drei Wochen (§ 4 KSchG) KLAGE erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam.


Neugierdehalber: Wie ist das mit einer offensichtlich unwirksamen Kündigung, z.B. wenn der BR nicht gehört wurde?


Sogar, wenn der ArbG sagt, dass er deine Nase nicht mag und daher die Außerordentliche auspackt.
27.09.2018 14:43:31  Zum letzten Beitrag
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[Mercyful_Fate]

AUP [Mercyful_Fate] 08.12.2015
Ah ok überlesen da oben. Ich jag ihn zum anwalt.
27.09.2018 14:43:38  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von [Mercyful_Fate]

Abfindung unter solchen Umständen möglich?


Kommt drauf an. Ab zum Anwalt und erstens Sachverhalt/Rechtslage, zweitens Strategie besprechen.


Und nur so als Tipp: Anwälten und Ärzten sollte man grundsätzlich tunlichst die Wahrheit erzählen.

 
Zitat von XX5.acsp|QuiN

 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von -rantanplan-

ABER ACHTUNG! Gegen jede Kündigung - begründet oder nicht, selbst wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist - MUSS innerhalb von drei Wochen (§ 4 KSchG) KLAGE erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam.


Neugierdehalber: Wie ist das mit einer offensichtlich unwirksamen Kündigung, z.B. wenn der BR nicht gehört wurde?


Sogar, wenn der ArbG sagt, dass er deine Nase nicht mag und daher die Außerordentliche auspackt.


Das ist ja schon minimal unintuitiv Breites Grinsen Lesson learned: Dieser Aspekt des KSchG gilt für alle Kündigungen. Gut zu wissen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 27.09.2018 14:47]
27.09.2018 14:44:15  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von -rantanplan-

ABER ACHTUNG! Gegen jede Kündigung - begründet oder nicht, selbst wenn sie offensichtlich rechtswidrig ist - MUSS innerhalb von drei Wochen (§ 4 KSchG) KLAGE erhoben werden, sonst gilt sie als wirksam.


Neugierdehalber: Wie ist das mit einer offensichtlich unwirksamen Kündigung, z.B. wenn der BR nicht gehört wurde?


Gilt auch bei Verletzung von § 102 BetrVG, wenn keine Klage rechtzeitig erhoben wurde sind alle Unwirksamkeitsgründe gleichgültig.

Es gibt es nur einen einzigen Unwirksamkeitsgrund, der noch später geltend gemacht werden kann: Fehlende Schriftform (Wortlaut § 4 KSchG: Die Frist wird erst durch Zugang einer schriftlichen Kündigung ausgelöst).

--
Abfindungen: Bei Einzelfällen reine Verhandlungssache, taktisch zu erlangen weil der Arbeitgeber ein sog. Annahmeverzugsrisiko hat. Nach 7 Jahren müsste man schon was ordentliches ausverhandeln können, Faustformel sind 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, das ist aber eher der untere Rand, wenn es um eine nicht sehr gut begründbare Kündigung geht.

--
@Quin, das ist wirklich ein Fall für Spezialisten und nicht für die Feld-, Wald- und Wiesenkanzlei.
27.09.2018 14:52:10  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Geil, Springer hat vom BGH in Sachen Kachelmann eine aufs Maul bekommen.
27.09.2018 16:31:06  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Und bei uns ist heute morgen sowas direkt auf dem Kanzleifax eingetickert :rofl:
01.10.2018 17:55:28  Zum letzten Beitrag
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SpontanerSpartaner

Sniper BF
.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SpontanerSpartaner am 12.10.2018 2:23]
02.10.2018 16:53:34  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Nachdem die ersten beiden Tage diese Woche nur "Induction" waren, geht es dann Morgen los mit dem Ernst.

I put on my robe and wizard hat...
03.10.2018 14:21:21  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
 
Zitat von -rantanplan-

Und bei uns ist heute morgen sowas direkt auf dem Kanzleifax eingetickert :rofl:



Auch gestern bekommen und ordentlich amüsiert
03.10.2018 14:32:39  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von Rincewind

Nachdem die ersten beiden Tage diese Woche nur "Induction" waren, geht es dann Morgen los mit dem Ernst.

I put on my robe and wizard hat...


Für alle die wie ich nicht mehr wussten, was du jetzt machst: Seite 1 des Threads.
03.10.2018 15:03:45  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Weiß eigentlich jemand, ob sich ein Gericht nach 1956 nochmal getraut hat und sich auf die BGH Rechtsprechung zum Thema Rumänen berufen hat? peinlich/erstaunt
05.10.2018 21:49:44  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Es scheint, als ob nicht: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=07.01.1956&Aktenzeichen=IV%20ZR%20273/55
05.10.2018 23:46:26  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
unglaeubig gucken
Im Grunde genommen macht das alle Entscheidungen dieses Senats mindestens in dieser Besetzung unzitierbar
06.10.2018 2:57:24  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
...
 
Zitat von -rantanplan-

Im Grunde genommen macht das alle Entscheidungen dieses Senats mindestens in dieser Besetzung unzitierbar


Wer keinen Maunz/Dürig im Schrank hat werfe den ersten Stein!
08.10.2018 10:38:02  Zum letzten Beitrag
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krak0s

AUP krak0s 12.07.2010
Ist das eigentlich normal, dass man keinerlei Infos bekommt, worum es geht, wenn man als Zeuge geladen wird?
Hab ein entsprechendes Schreiben. Obwohl es aus 5 Seiten besteht, steht nahezu gar nichts darüber, weswegen ich als Zeuge antanzen soll.

Lediglich: "In dem Strafverfahren gegen [mir unbekannte Person] wegen gefährlicher Körperverletzung."

Nichts darüber, wann das war bzw wo, worum es geht etc.

Da ich an dem Tag, wo ich erscheinen soll, nicht im Land bin, hab ich mich dann beim Gericht gemeldet ([ui]ich notiere es, wir melden uns dann nochmal bei ihnen[/i]), aber auch am Telefon konnte (oder wollte?) mir die Frau keine Auskunft geben...
Wird man dann einfach am Tag vor vollendeten Tatsachen gestellt?
09.10.2018 9:25:26  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Ist normal. Weil es auch normal ist, dass es für Zeugen ein so unübliches Ereignis war, dass sie wissen worum es geht bzw. sich daran erinnern können. Bei Polizeibeamten ist das anders. Die bekommen afaik zur Gedächtnisstütze sogar Akteneinsicht?!
09.10.2018 9:31:25  Zum letzten Beitrag
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krak0s

AUP krak0s 12.07.2010
Super. Mir sagt der Name absolut gar nichts.
09.10.2018 9:36:29  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Wie kommen die auf dich? Hast du die letzten 2-3 Jahre irgendwas beobachtet, wo deine Personalien aufgenommen wurden? Schlägerei, Autounfall...?
09.10.2018 9:49:30  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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