Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
« vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 [17] 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 nächste »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von smoo

Gibt es irgendeinen klugen Tipp, wie ich die Bankverbindungsdaten eines Beklagten (nat. Person) herausfinde, um zu vollstrecken? Ne, oder?

Bleibt mir wohl nur die Vermögensauskunft durch den GV. Bin auf dem Gebiet leider relativ ahnungslos, da ich selten gegen nat. Personen vollstrecke.

Der Beklagte hier ist aber ein Betrüger und ich will jeden Cent vollstrecken.


VollstrAuftrag Modul M2 -> Abfrage Kontodaten beim BZSt durch GV, erfordert nicht abgegebene VA (d.h. wie für den Haftbefehl), Fruchtlosigkeitsbescheinigung oder aussichtlose Vollstreckung, und die Gesamtforderung muss mindestens 500 ¤ betragen, § 802l ZPO.

Sonst musst du kreativ werden Augenzwinkern

¤: wtf, EK war schneller und ich hab's nicht gecheckt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 15.10.2018 12:02]
15.10.2018 12:01:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Nice, danke. RVG Erstattung sind 12.800 EUR, titulierte Abmahnkosten sind nochmal ~3.500 EUR.
15.10.2018 12:06:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Aus dem Giftschrank bei ordentlicher Forderungshöhe:

Massenweise Vorpfändungen bei ortsansässigen Banken und den üblichen Verdächtigen wie der Postbank ausbringen und schauen was passiert...
15.10.2018 12:19:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Nice, das ist schon next level. Der hat auch nichts anderes verdient (hat sich als Bank ausgegeben und so [mutmaßlich] versucht, Leute zum "Investment" zu bewegen).

Vor dem LG hat er, ohne anwaltlich vertreten zu sein, Zustellungen an sich zurückgewiesen, Zustellungen an seine (britische) Gesellschaft durch Übergabe an ihn zurückgewiesen und mir die Befugnis zur Klage abgesprochen, weil in unserem Kanzleinamen ein LLP ist. Hässlon
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 15.10.2018 12:27]
15.10.2018 12:26:57  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Bitte beachten
Merksatz: Wenn man anfängt sich gedanklich mit Anwartschaftsrechten zu beschäftigen, ist es Zeit für eine Pause.
16.10.2018 12:32:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 16.10.2018 12:55]
16.10.2018 12:54:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von smoo

Gibt es irgendeinen klugen Tipp, wie ich die Bankverbindungsdaten eines Beklagten (nat. Person) herausfinde, um zu vollstrecken? Ne, oder?

Bleibt mir wohl nur die Vermögensauskunft durch den GV. Bin auf dem Gebiet leider relativ ahnungslos, da ich selten gegen nat. Personen vollstrecke.

Der Beklagte hier ist aber ein Betrüger und ich will jeden Cent vollstrecken.


VollstrAuftrag Modul M2 -> Abfrage Kontodaten beim BZSt durch GV, erfordert nicht abgegebene VA (d.h. wie für den Haftbefehl), Fruchtlosigkeitsbescheinigung oder aussichtlose Vollstreckung, und die Gesamtforderung muss mindestens 500 ¤ betragen, § 802l ZPO.

Sonst musst du kreativ werden Augenzwinkern

¤: wtf, EK war schneller und ich hab's nicht gecheckt


PS: Die Gesamtforderung muss keine 500¤ mehr betragen, das wurde aufgehoben. http://www.buzer.de/gesetz/7030/al57102-0.htm
16.10.2018 14:20:59  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
KOOGas

KOOGas
So... jetzt ist es passiert: ich werde auf Unterlassung verklagt wegen einer Bewertung bei Google. Jetzt muss ich innerhalb von zwei Wochen eine Verteidigungsanzeige durch einen Anwalt machen sonst droht ein Versäumnisurteil.

Wer kann mir also einen guten Anwalt mit Kenntnissen in Internetrecht und sowas empfehlen? Vorzugsweise aus München oder Umgebung? Danke

¤ Gerne auch per PM...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KOOGas am 16.10.2018 20:06]
16.10.2018 19:58:35  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Wie teuer darf es werden?
16.10.2018 22:10:26  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
KOOGas

KOOGas
 
Zitat von Dr. Schlauschlau

Wie teuer darf es werden?



Also am liebsten wäre mir, wenn das meine Rechtsschutzversicherung übernimmt... dafür hat man doch sowas, oder? peinlich/erstaunt
16.10.2018 22:13:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Kleiner Tipp, wenn Du eine solche hast würd ich mal Rückfragen bzw. lesen ob die das abdeckt und dann ggf. bei denen nach einem Anwalt fragen. Meine hat mir bisher echt immer passende empfohlen in der Region und fürs Fachgebiet.
16.10.2018 22:15:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
Genau das. Die meiner Mutter hat immer Vorschläge und da kommt man auch fix dran.
16.10.2018 22:17:33  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Würde ich eher von abraten. Die RSV empfielt dir Anwälte, die versicherungsfreundlich abrechnen und nicht notwendigerweise den besten Anwalt. Ob der sich für das geringere Honorar so reinhängt, wie ein anderer, der keine entsprechenden Vereinbarungen mit der Versicherung hat, kann man bezweifeln. Du hast in der RSV das Recht auf eine freie Anwaltswahl.
Und mei, jemanden wegen ner Google-Bewertung gegen ne Unterlassungsklage zu verteidigen, ist jetzt auch nicht unbedingt ein Hexenwerk. Das sollte jeder Fachanwalt für IT-Recht oder ähnliches hinbekommen.


e. Euren Arzt lasst ihr euch ja auch nicht von der Krankenversicherung empfehlen, oder?

e.. Ganz schlimm sind die telefonischen Beratungen oder "Mediationen", die einem die RSV manchmal vermittelt. Was ich da schon für nen Murks erlebt hab :x
[Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 16.10.2018 22:50]
16.10.2018 22:43:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
KOOGas

KOOGas
Danke für alle Hinweise! Habe jetzt mal zwei Anfragen rausgehauen... mal sehen was da zurückkommt... Wenn das nicht wirkt, kann ich immer noch die RSV anhauen - aber im Prinzip sehe ich das wie EK, mit dem Unterschied, dass ich von all dem Zeug gar keine Ahnung habe.
16.10.2018 23:33:12  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Klabusterbeere

tf2_medic.png
 
Zitat von KOOGas

So... jetzt ist es passiert: ich werde auf Unterlassung verklagt wegen einer Bewertung bei Google. Jetzt muss ich innerhalb von zwei Wochen eine Verteidigungsanzeige durch einen Anwalt machen sonst droht ein Versäumnisurteil.

Wer kann mir also einen guten Anwalt mit Kenntnissen in Internetrecht und sowas empfehlen? Vorzugsweise aus München oder Umgebung? Danke

¤ Gerne auch per PM...


Was genau haste denn da angestellt? peinlich/erstaunt
17.10.2018 7:34:55  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 17.10.2018 8:05]
17.10.2018 8:04:04  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Klabusterbeere

tf2_medic.png
Ok traurig
17.10.2018 8:42:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Naja, gleich mit Anwaltszwang. Ist streitwertmäßig üblich gleich beim LG anzutanzen? (Bin kein IT-Rechtler)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von XX5.acsp|QuiN am 17.10.2018 9:25]
17.10.2018 9:25:15  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ja, geht oft zum LG.

In UWG-Themen (was hier wohl nicht vorliegt, aber bei B2B-Sachen) sind 20.000 EUR Streitwert eher die Regel (und Unterkante). Dann gibt es auch noch Spezialzuweisungen und pi-pa-po. Markenverletzungen gehen erst bei 100.000 EUR los.

OLG München hat für eine eBay-Bewertung 5.000 EUR angenommen (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-03644?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1).

LG Köln für 7 Facebook-Einträge 35.000 EUR (d.h. 5.000 EUR pro) (https://openjur.de/u/866888.html)

OLG Dresden für ein paar Tweets 10.000 EUR (https://openjur.de/u/767899.html)

Bewertung eines Arzts 15.000 EUR (http://www.damm-legal.de/lg-muenchen-i-benotung-in-einer-arztbewertung-ist-nicht-zu-loeschen-da-sie-eine-zulaessige-meinungsaeusserung-darstellt)

Bei Bewertungen von Unternehmen geht es halt auch um den Einfluss auf das zukünftige Geschäft. Wer schlechte Bewertungen bekommt, hat weniger Kunden. Daher ist der Streitwert etwas höher

(Disclaimer: Hab die Urteile jetzt nur fix rausgesucht um den Punkt zu verdeutlichen, kann sein, dass ich beim Überfliegen den Inhalt nicht komplett erfasst hab und der Streitwert noch andere Faktoren hatte)
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 17.10.2018 9:37]
17.10.2018 9:31:33  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Und wenn es bei der Bewertung nicht um den Geschäftsbetrieb geht, dann liegt in der Regel eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes vor, was ebenfalls zu Streitwerten von mindestens 5.000 ¤ führt.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 17.10.2018 11:16]
17.10.2018 11:16:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
... jetzt so rein aus Interesse: Welche Bewertungen gibt man denn im Internet ab, die nicht irgendwie das Geschäft sondern das Persönlichkeitsrecht betreffen? Mir fehlt da gerade die Phantasie.
17.10.2018 11:18:17  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
Pfeil
 
Zitat von smoo

... jetzt so rein aus Interesse: Welche Bewertungen gibt man denn im Internet ab, die nicht irgendwie das Geschäft sondern das Persönlichkeitsrecht betreffen? Mir fehlt da gerade die Phantasie.


Die im Lehrerpranger der AfD?
17.10.2018 11:23:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
Ah stimmt, Bewertungsportale für die Lehre. Gar nicht dran gedacht.
17.10.2018 11:23:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von smoo

... jetzt so rein aus Interesse: Welche Bewertungen gibt man denn im Internet ab, die nicht irgendwie das Geschäft sondern das Persönlichkeitsrecht betreffen? Mir fehlt da gerade die Phantasie.




Bloße Beleidigungen?

e. Gut, die betreffen dann vermutlich zumindest _auch_ das Geschäft. Im Vordergrund dürfte gleichwohl die Verletzung des APR stehen, zumal der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb meines Wissens ja ohnehin nur subsidiär geprüft wird.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 17.10.2018 11:33]
17.10.2018 11:30:47  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Eine Beleidigung ist doch keine Bewertung? Breites Grinsen Also jetzt im Sinne dessen, was wir hier diskutiert haben (nämlich: Google-Bewertung).
17.10.2018 11:32:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von smoo

Eine Beleidigung ist doch keine Bewertung? Breites Grinsen Also jetzt im Sinne dessen, was wir hier diskutiert haben (nämlich: Google-Bewertung).




Ich habe gerade einen Fall, in dem ein unzufriedener Kunde einen Arzt auf Google mit einem Stern bewertet hat und dies damit begründet, der Arzt sei ein Rassist. Da kann der Arzt sich m.E. primär auf sein Persönlichkeitsrecht berufen.


e. Ob das am Ende tatsächlich als Beleidigung eingestuft wird oder als noch zulässige Meinungsäußerung (mit den Augen rollend), ist für die Höhe des Streitwerts ja erstmal egal.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 17.10.2018 11:36]
17.10.2018 11:35:34  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich berate in solchen Fällen übrigens deutlich mehr auf der Seite des Bewertungsportals. Wenn man sich nicht ganz dumm anstellt, kriegt man die Bewertungen mit einem Hinweis i.S.d. § 10 TMG eigentlich weg. Google mag da etwas strenger sein, aber andere Portale mit Niederlassungen in der EU reagieren da echt ganz zügig.
17.10.2018 12:04:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Ich hab da einen Kandidaten, der die Bewertung "unangenehmer Geschäftspartner" hinterlassen hat, was dummerweise auch die einzige Bewertung für die kleine Firma bisher ist - und zwar als Rache dafür, dass der Mandant eine (eindeutige) Falschlieferung von dem Typen zweimal zurückgewiesen hat.

Das ist mal ganz sicher ein bloßes Werturteil, noch keine Beleidigung (naja, also ich halte das für keine, wie seht ihr das?), aber beeinträchtigend für's Geschäft.

Nur - für einen 823 oder gar 826 reicht das wohl nicht, aus Nebenpflichten aus dem Vertrag krieg ich auch nicht unbedingt einen Löschungsanspruch her weil da immer der 242 mit den Grundrechten reinfunkt...

Das ist alles viel komplizierter als man so glauben mag, jedenfalls für unbedarfte Arbeitsrechtler.
17.10.2018 12:07:11  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
smoo

AUP smoo 02.03.2009
Da kommste wohl auch nur schwer hinter. Völlig unjuristisch helfen dem Typen da nur gute Bewertungen anderer, wie auch immer er an die kommt.
17.10.2018 12:11:54  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Interessant das mit dem Streitwerten.

---

Sehe ich auch als Werturteil.

"Unangenehmer Geschäftspartner" sagt ja mehr über die Person aus, als über das Geschäft. Das Geschäft ist bloß der Anknüpfungspunkt für den Kontakt. Könnte man bei einer Bewertung höchstens hinterfragen, dass es zu unsachlich ist. Eben nicht das Geschäft selbst betrifft, wobei der Kundenkontakt ja auch wieder nicht unerheblicher Teil davon ist und für andere Interessierte relvant sein kann...
17.10.2018 14:24:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
« vorherige 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 [17] 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 nächste »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Mod-Aktionen:
02.03.2020 23:25:25 Atomsk hat diesen Thread geschlossen.

| tech | impressum