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Ist es illegal, eine russische Trollfabrik zu beauftragen, das ins Lot zu bringen?
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Verstößt bestimmt gegen AGB, aber machen ja alle, insofern.
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Gerade auch das erste Mal im beA eingelogged (vorher war das nur zentral in der Kanzlei). PIN ändern war toll, weil unsere Lesegeräte keinen Display haben. Ich hab mir schon gedacht, dass es nach dem Muster: Alte PIN -> OK -> Neue PIN -> OK -> Neue PIN bestätigen -> OK läuft.
Glaube aber nicht, dass das hier viele hinbekommen werden.
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Unsere Geräte haben ein Display.
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Ja, ich denke auch, dass die meisten eins haben. Aber man ist in der Gerätewahl ja relativ frei und die hier gewählten haben halt keins. Keine Ahnung was da im Vordergrund stand bei der Kaufentscheidung.
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Alter, ich habe ein Mandant übernommen und vom Kollegen, der das Mandat zuvor bearbeitet hat die bisherige Korrespondenz angefordert. Darin findet sich ein Schreiben an den Mandanten mit folgendem Passus:
"Ich habe der gegnerischen Kollegin mitgeteilt, dass es für den Fall, dass Sie sich bis zum ... bei mir nicht mit der Vorlage entsprechender Papiere gemeldet haben, ich umgehend das Mandat niederlege und die gegnerische Kollegin hiervon in Kenntnis setzen werde"
wtf?
Das grenzt doch an Parteiverrat. Man kann doch nicht dem Gegenanwalt stecken, dass man selber noch auf Rückmeldung vom Mandanten wartet und das Mandat andernfalls kündigen werde.
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Mandant wurde wärmstens empfohlen?
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Hmmm... sowas ist durch meine Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt...
Wenn ich mich jetzt immer noch im Recht fühle - wie blauäugig ist es nicht zu reagieren und ein Säumnisurteil zu meinen Gunsten zu erhoffen? Ich meine wenn ich im Unrecht bin zahle ich die Gerichtskosten und den Gegneranwalt - und wenn ich im Unrecht bin und noch einen eigenen Anwalt beauftrage den ja dann auch noch?! Allgemein tue ich mir gerade schwer den worst case zu berechnen? Wenn der Streitwert 13.000 ist und Gegneranwalt einen Schein kostet - dann dürfte das doch selbst bei Verurteilung mit max. 3k geklärt sein, oder?
Ich bin noch nicht so ganz von dem Mehrwert eines Anwalts überzeugt - am liebsten würde ich ja selbst ein herzerwärmendes Plädoyer wie in den Filmen immer über die Bühne bringen, aber wie sicher ist es überhaupt dass es zu einer mündlichen Verhandlung nach einem schriftlichen Vorverfahren kommt? Ich meine, entweder ich war ein böser Bub oder halt nicht - was gibt es da zu diskutieren?
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Beklagter. Vorm LG. Ohne Anwalt. Da kassiert bei Schlüssigkeit der Klage nur einer das VU. Und ein VU ist vorläufig vollstreckbar!
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von XX5.acsp|QuiN am 18.10.2018 19:26]
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| Zitat von KOOGas
Hmmm... sowas ist durch meine Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt...
Wenn ich mich jetzt immer noch im Recht fühle - wie blauäugig ist es nicht zu reagieren und ein Säumnisurteil zu meinen Gunsten zu erhoffen? Ich meine wenn ich im Unrecht bin zahle ich die Gerichtskosten und den Gegneranwalt - und wenn ich im Unrecht bin und noch einen eigenen Anwalt beauftrage den ja dann auch noch?! Allgemein tue ich mir gerade schwer den worst case zu berechnen? Wenn der Streitwert 13.000 ist und Gegneranwalt einen Schein kostet - dann dürfte das doch selbst bei Verurteilung mit max. 3k geklärt sein, oder?
Ich bin noch nicht so ganz von dem Mehrwert eines Anwalts überzeugt - am liebsten würde ich ja selbst ein herzerwärmendes Plädoyer wie in den Filmen immer über die Bühne bringen, aber wie sicher ist es überhaupt dass es zu einer mündlichen Verhandlung nach einem schriftlichen Vorverfahren kommt? Ich meine, entweder ich war ein böser Bub oder halt nicht - was gibt es da zu diskutieren?
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Haste Scheiße gebaut hol Dir nen Anwalt.
Haste keine gebaut hol Dir trotzdem nen Anwalt.
Alles andere wäre, wenn ich hier die Ausführungen zum Streitwert lese selten dämlich.
Aber bist ja erwachsen.
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| Zitat von KOOGas
Hmmm... sowas ist durch meine Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt...
Wenn ich mich jetzt immer noch im Recht fühle - wie blauäugig ist es nicht zu reagieren und ein Säumnisurteil zu meinen Gunsten zu erhoffen? Ich meine wenn ich im Unrecht bin zahle ich die Gerichtskosten und den Gegneranwalt - und wenn ich im Unrecht bin und noch einen eigenen Anwalt beauftrage den ja dann auch noch?! Allgemein tue ich mir gerade schwer den worst case zu berechnen? Wenn der Streitwert 13.000 ist und Gegneranwalt einen Schein kostet - dann dürfte das doch selbst bei Verurteilung mit max. 3k geklärt sein, oder?
Ich bin noch nicht so ganz von dem Mehrwert eines Anwalts überzeugt - am liebsten würde ich ja selbst ein herzerwärmendes Plädoyer wie in den Filmen immer über die Bühne bringen, aber wie sicher ist es überhaupt dass es zu einer mündlichen Verhandlung nach einem schriftlichen Vorverfahren kommt? Ich meine, entweder ich war ein böser Bub oder halt nicht - was gibt es da zu diskutieren?
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Säumnisurteil zu deinen Gunsten...
Vor dem LG herrscht Anwaltzwang. Ohne Anwalt hingehen ist wie überhaupt nicht hingehen. Dein Plädoyoer interessiert dort keinen. Du verlierst somit, selbst wenn du im Recht wärst. (Ich gehe mal davon aus, dass die Klage zumindest schlüssig ist). Du wirst also gemäß dem Antrag verurteilt und trägst die Kosten. Der "Mehrwert des Anwalts" liegt darin, dass das potentiell nicht so ist.
Wenn ich mich jetzt auf die Schnelle nicht verrechnet habe, liegt das Kostenrisiko bei einem Streitwert von bis 13.000 ¤ bei 4.442,00 ¤ in der ersten Instanz. Wenn du obsiegst, trägt der Gegner diese Kosten.
Die Sache wird außerdem einen Vorlauf gehabt haben, also eine außergerichtliche Abmahnung. Die hast du offenbar einfach ignoriert. Wärst du da schon zum Anwalt gegangen, hätte der für dich klären können, ob es Sinn macht, das obige Kostenrisiko einzugehen. Allein deshalb hätte es sich schon gelohnt, einen Anwalt zu beauftragen.
e. Wenn die Klage tatsächlich völlig aus dem Nichts kam (bezweifle ich), könntest du ohne Anwalt noch nicht mal anerkennen, um dem Gegner die Kosten aufzuerlegen
@Che: Der Streitwert sagt in solchen Angelegenheiten erstmal nicht so viel aus (außer in Bezug auf die Anwalts- und Gerichtkosten). Die Klage wird vermutlich auf Beseitigung der Bewertung und Unterlassung zukünftiger Bewertungen gerichtet sein.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 18.10.2018 20:16]
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| Zitat von XX5.acsp|QuiN
Und ein VU ist vorläufig vollstreckbar!
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| Zitat von Che Guevara
| Zitat von KOOGas
Hmmm... sowas ist durch meine Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt...
Wenn ich mich jetzt immer noch im Recht fühle - wie blauäugig ist es nicht zu reagieren und ein Säumnisurteil zu meinen Gunsten zu erhoffen? Ich meine wenn ich im Unrecht bin zahle ich die Gerichtskosten und den Gegneranwalt - und wenn ich im Unrecht bin und noch einen eigenen Anwalt beauftrage den ja dann auch noch?! Allgemein tue ich mir gerade schwer den worst case zu berechnen? Wenn der Streitwert 13.000 ist und Gegneranwalt einen Schein kostet - dann dürfte das doch selbst bei Verurteilung mit max. 3k geklärt sein, oder?
Ich bin noch nicht so ganz von dem Mehrwert eines Anwalts überzeugt - am liebsten würde ich ja selbst ein herzerwärmendes Plädoyer wie in den Filmen immer über die Bühne bringen, aber wie sicher ist es überhaupt dass es zu einer mündlichen Verhandlung nach einem schriftlichen Vorverfahren kommt? Ich meine, entweder ich war ein böser Bub oder halt nicht - was gibt es da zu diskutieren?
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Haste Scheiße gebaut hol Dir nen Anwalt.
Haste keine gebaut hol Dir trotzdem nen Anwalt.
Alles andere wäre, wenn ich hier die Ausführungen zum Streitwert lese selten dämlich.
Aber bist ja erwachsen.
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Ein Anwalt ist billiger als kein Anwalt!
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
| Zitat von XX5.acsp|QuiN
Und ein VU ist vorläufig vollstreckbar!
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Ohne Sicherheitsleistung jaja.
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Ahaha, gerade beim Durchblättern des Threads entdeckt. Was für eine Perle
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Erst mal eine Stunde den Leuten auf dem Wochenmarkt im Weg stehen!
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Würde ich eher von abraten. Die RSV empfielt dir Anwälte, die versicherungsfreundlich abrechnen und nicht notwendigerweise den besten Anwalt. Ob der sich für das geringere Honorar so reinhängt, wie ein anderer, der keine entsprechenden Vereinbarungen mit der Versicherung hat, kann man bezweifeln. Du hast in der RSV das Recht auf eine freie Anwaltswahl. | |
Kurzer Nachtrag, weil ich gerade in einem Skript wieder drübergestolpert bin:
"In letzter zeit schließen mehrere Rechtsschutzversicherer sog. "Regulierungsabkommen" mit bestimmten Anwälten. Diese Regulierungsabkommen sind nichts anderes als Gebührenvereinbarungen, nach denen die Rechtsanwälte, die diesem Abkommen beitreten, im Regelfall Gebühren unterhalb der Mittelgebühr abrechnen. Als Gegenleistung bieten die Rechtsschutzversicherer an, sog. "freie Mandate" diesen Vertragsanwälten zu vermitteln.
Diese Vorgehensweise erscheint mehr als bedenklich, da einmal die Unabhängigkeit dieser Rechtsanwälte gefährdet sein kann, im übrigen besteht auch die Gefahr einer Interessekollision, wenn der beauftragte Rechtsanwalt für seinen Mandanten im Einzelfall einen risikoreichen Prozess führt, der zu einer großen Kostenbelastung des Rechtsschutzversicherers führt." (van Bühren)
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Habe seit längerem mal wieder ein Apple & Google Content Dispute Verfahren wegen rechtsverletzender Apps eingeleitet. Mal gucken, ob das wieder so glatt läuft wie letztes Mal. Aber geil ist es ja schon, dass deren Formular nur bestimmte Verletzungen erlaubt (entweder Markenverletzung oder nichts). Und wenn man dann Google Deutschland abmahnt, schreien die natürlich "ich nix Appstore".
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Mal wieder ein Beispiel für dumme Anwaltswerbung
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 25.10.2018 10:30]
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Hach ja, das Jobcenter macht wieder richtig Spaß.
Widersprüche für eine ganze Familie (5 Personen, VV RVG 1008 lässt grüßen) im November 2017. Keine Reaktion. Untätigkeitsklage im März 2018. Keine Reaktion.
Im Juli 2018 - nach Anberaumung eines Erörterungstermins durch das SG - endlich mal eine Mitteilung: Die Prüfung wird in Kürze abgeschlossen sein, ich hab jetzt aber erstmal eine Woche Urlaub, danach werde ich unverzüglich Stellung nehmen.
Dann: Keine Reaktion.
Ende September Erörterungstermin beim SG, JC erklärt: Ja, wir waren untätig, wir werden bis 5. Oktober entscheiden oder mitteilen, falls wir noch ermitteln müssen. -> vertagt
Heute ist der 25.10.2018. Ratet mal, was bisher passiert ist...
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Da hab ich auch noch 'ne Lustige gesehen. Muss ich mal nächste Woche fotografieren.
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Wir sind uns uneinig, ob die Werbung a) schludrig war [unwahrscheinlich] oder b) Doppeldeutig, weil Köln eigentlich das bessere Ziel ist.
a) wäre peinlich
b) wäre tragisch, da die Kanzlei auch in Düsseldorf ein Büro hat. Was sagt das über den Standort in Düsseldorf und die dortigen Angestellten aus?
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Ich gehe mal davon aus, dass die Werbung am D'dorfer Flughafen oder Hbf steht?!
Lustig, weil Düsseldorf und Köln so 'ne rheinische Rivalität haben. Man kommt in D'dorf an, aber Köln ist das richtig(er)e Ziel.
Tschau Kakau. Bitte abonnieren.
(Vielleicht gibts in Köln eine umgekehrte Werbung?)
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DUS Flughafen, glaube ich. Wurde mir jedenfalls geschickt.
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| Zitat von smoo
Wir sind uns uneinig, ob die Werbung a) schludrig war [unwahrscheinlich] oder b) Doppeldeutig, weil Köln eigentlich das bessere Ziel ist.
a) wäre peinlich
b) wäre tragisch, da die Kanzlei auch in Düsseldorf ein Büro hat. Was sagt das über den Standort in Düsseldorf und die dortigen Angestellten aus?
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Ich verstehe es auch eher im Sinn von b). Und ich ,sehe auch was sie da getan haben'; aber letztlich werben sie dann mit ,Rechtsberatung entgegen dem erklärten Willen des Mandanten'.
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Zuwendungsrecht. Vermutlich ist das gar kein echtes Rechtsgebiet, sondern eher eine psychiatrische Diagnose, aber trotzdem - nehmen wir mal dies hier als Klausurfrage:
Ein freier Träger erhält im Jahr 2017 (wie in den letzten 7, 8 Vorjahren) von einem Landesministerium einen Zuwendungsbescheid für ein Projekt im Kalenderjahr 2018. Er wird dabei wie üblich darauf hingewiesen, dass nur Anschaffungen im Rahmen der GwG-Grenze von 410¤ Netto zulässig sind; die Zahl und der Gesetzesbezug sind explizit beide genannt.
Nun hat der Bundesgesetzgeber aber zum 1.1.2018 die GwG-Grenze auf 800¤ angehoben. Dies ist im Förderbescheid aber nicht erwähnt oder berücksichtigt, und war evtl. auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Frage: Handelt der Fördermittelempfänger rechtmäßig, wenn er GwG in Höhe von 800¤ anschafft, oder entwickelt die Nennung einer veralteten Rechtslage in einem Förderbescheid eigenständige Rechtskraft?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RushHour am 26.10.2018 13:38]
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Uns hat heute jemand in einem Verfahren vor dem Markenamt mit Adolf Hitler verglichen. Denn: Wir haben Widerspruch gegen seine Marke eingelegt. Damit haben wir entschieden, welche Worte es geben darf und welche nicht. Und Hitler hat entschieden, dass es keine Juden geben darf. Daher wir = Hitler.
Er wird Strafanzeige stellen!
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Montag, spätestens Mittwoch!
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| Zitat von smoo
Wir sind uns uneinig, ob die Werbung a) schludrig war [unwahrscheinlich] oder b) Doppeldeutig, weil Köln eigentlich das bessere Ziel ist.
a) wäre peinlich
b) wäre tragisch, da die Kanzlei auch in Düsseldorf ein Büro hat. Was sagt das über den Standort in Düsseldorf und die dortigen Angestellten aus?
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Der Laden ist eh nur so... meh.
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |