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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Kennt sich jemand mit dem Anspruch auf Verpixelung von Luftbildaufnahmen (Google Maps und Apple Maps) aus? Hier spielt ja u.a. die Panoramafreiheit eine Rolle (wenn das Gebäude überhaupt ein Werk ist): Gibt es einen Anspruch auf Verpixelung? Ich denke 59 UrhG deckt Luftfotos nicht mehr (da nicht von der Straße/Weg aus einsehbar).

Und dann noch Allg. Persönlichkeitsrecht und pipapo.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 08.11.2018 10:45]
08.11.2018 10:44:16  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Ich kenne mich damit nicht aus. Hoffe, ich konnte helfen.
08.11.2018 12:39:43  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ich auch nicht.

lg
08.11.2018 14:21:21  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Warum fragen Sie mich das?
08.11.2018 14:22:14  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ein GF einer unserer Mandantinnen will, dass Apple sein privates Haus verpixelt. Hässlon
08.11.2018 14:29:23  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Lol, #Neuland oder was? Kenne mich aber auch nicht damit aus.
08.11.2018 15:03:39  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von smoo

Ein GF einer unserer Mandantinnen will, dass Apple sein privates Haus verpixelt. Hässlon


Und in Cupertino so:

08.11.2018 16:18:04  Zum letzten Beitrag
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Kaiman

AUP Kaiman 20.09.2021
Familienrecht:

Eine Frage bezüglich Mehrbedarf im Kindesunterhalt.
Es ist ja so, dass Kindergarten als Mehrbedarf anerkannt und die Kosten dafür im Verhältnis der bereinigten Nettogehälter geteilt werden.

Verändert sich daran etwas wenn Partei A, welche für den Naturalunterhalt aufkommt, vom Arbeitgeber einen Steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss nach Paragraf 33 EStG bekommt?

Auszug aus der Vereinbarung mit dem AG:
[...]Grundsätzlich bezuschusst werden können die Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in einem Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung sowie die Verpflegungskosten für die Kinder in diesen Einrichtungen. Hierzu zählen u.a. Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tagesmütter und Schulkindergärten.[...]

Beeinflusst dieser Zuschuss überhaupt den Mehrbedarf?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kaiman am 08.11.2018 17:27]
08.11.2018 17:26:37  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Wollt ihr mal kräftig kotzen?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsgericht-stephan-harbarth-soll-gerichtspraesident-werden-a-1237720.html
09.11.2018 19:21:33  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Hm. Morgen mein erster Tag im Secondment beim Mandanten. In den zwei Bewerbungsgesprächen bisher hat niemand eine Krawatte getragen. Der Alltag bei denen wird wahrscheinlich noch legerer sein als Bewerbungsgespräche. Dann kann ich die morgen auch weglassen, oder?

Ich bin mir sicher, dass die im Alltag keine Krawatte tragen. Mir gehts nur darum, dass es der erste Tag ist.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 12.11.2018 18:58]
12.11.2018 18:57:45  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Falls ich mir noch mal die Frage stellen sollte, warum ich kein Anwalt werden will...
12.11.2018 22:31:45  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Pfeil
Businesskasper am falschen Ort kommen nie gut.
12.11.2018 22:33:09  Zum letzten Beitrag
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BoMaN

AUP BoMaN 13.02.2012
 
Zitat von smoo

Hm. Morgen mein erster Tag im Secondment beim Mandanten. In den zwei Bewerbungsgesprächen bisher hat niemand eine Krawatte getragen. Der Alltag bei denen wird wahrscheinlich noch legerer sein als Bewerbungsgespräche. Dann kann ich die morgen auch weglassen, oder?

Ich bin mir sicher, dass die im Alltag keine Krawatte tragen. Mir gehts nur darum, dass es der erste Tag ist.



Ich würde sie am ersten Tag anziehen. peinlich/erstaunt
12.11.2018 22:33:36  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
...
War genau richtig, am ersten Tag eine anzuhaben. Ab morgen dann keine mehr.
13.11.2018 15:11:49  Zum letzten Beitrag
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Traktordr!ver

Japaner BF
Mein (kurzes) Secondment hatte eine heilende Wirkung auf mich: Kein Einzelbüro, miese Kaffemaschine, kaum administrativer Support und v.a. interne Stakeholder, die einem als Gegner sehen. Da harre ich lieber noch ein wenig in der Grosskanzlei aus.

Aber der Dress Code und die Arbeitszeiten waren schon schön.
13.11.2018 16:30:02  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Arbeitszeiten werden nicht deutlich besser sein (9-18 Kernzeit, aber realistisch 9-19 Uhr). Aber ja, man merkt schon, welchen Luxus man in der Kanzlei hat. Breites Grinsen
13.11.2018 17:54:56  Zum letzten Beitrag
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Hyperdeath

hyperdeath
Ich habe vergeblich versucht, herauszufinden, was die Rechtssprechung bezüglicher der Benutzung eines Smartphones durch den Fahrzeugführer in Hinblick auf seine Mitfahrer sagt.

Situation: Fahrer friemelt am Smartphone rum, wird gebeten, das zu unterlassen, und macht munter weiter.

Beispiel: Fälle bei bekanntem Fernbusanbieter oder eben beliebiger MFG.

Was hat der geneigte Mitfahrer für Möglichkeiten, sich rechtlicht zur Wehr zu setzen? Anzeige wofür?

Und wie sieht es im privatem Bereich aus? Z. B. Kinder gegen Elternteil.

Hyp
13.11.2018 22:29:51  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Hyperdeath

Ich habe vergeblich versucht, herauszufinden, was die Rechtssprechung bezüglicher der Benutzung eines Smartphones durch den Fahrzeugführer in Hinblick auf seine Mitfahrer sagt.


Da müsste ich jetzt auch passen. Vor allem, weil ich mir unter der Sachverhaltsbeschreibung nichts vorstellen könnte. Was soll es im Hinblick auf Mitfahrer spezielles geben?

Smartphone am Steuer ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit (§ 49 Abs. 1 Nr. 22 i.V.m. § 23 Abs. 1a StVO). Wegen Ordnungswidrigkeiten kannst du grundsätzlich auch eine Anzeige bei der Polizei oder beim zuständigen Ordnungsamt machen.
Beim Ordnungsamt hast du je nach Ort ggf. das Problem, dass die mit Anzeigen nicht umzugehen wissen und die zurückweisen. Dann müsste man feststellend klagen, dass sie ein Verfahren einleiten müssten (ist natürlich ein Kostenrisiko).

Busfahrer kannst du sicherlich auch beim jeweiligen Unternehmen melden.

Wenn du wirklich etwas strafrechtliches haben möchtest, musst du warten, bis jemand verletzt wird oder stirbt. Dann kommen fahrlässige Körperverletzung oder Tötung in Betracht, wenn es auf das Telefon zurückzuführen ist.

Oder man fährt nicht mit.
13.11.2018 22:53:15  Zum letzten Beitrag
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Hyperdeath

hyperdeath
Ich mein, man wird ja in eine Situation gezwungen, die ein erhöhtes Gefahrenpotential birgt, der man sich gar nicht aussetzen möchte. Hätte mir halt vorstellen können, dass das in der weiten Auslegung unter Nötigung fällt.

Hyp
13.11.2018 23:38:32  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Uff. Ne. Neeee. Nötigung ist...was sehr anderes.

Kannst natürlich eine längere Abhandlung dazu zur Staatsanwaltschaft deiner Wahl schicken, aber ich prophezeie dir eine Einstellungsmitteilung.
13.11.2018 23:43:34  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Hyperdeath

Ich mein, man wird ja in eine Situation gezwungen, die ein erhöhtes Gefahrenpotential birgt, der man sich gar nicht aussetzen möchte. Hätte mir halt vorstellen können, dass das in der weiten Auslegung unter Nötigung fällt.

Hyp


Nö, aber Nutzung des Handys als Berufskraftfahrer mit Personenbeförderungsschein - das macht der genau einmal, kriegt auch ein Fahrverbot dafür, und beim zweiten Mal ist der Personenbeförderungsschein weg. Anzeige an das Landratsamt.
14.11.2018 3:56:19  Zum letzten Beitrag
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D@emon

Arctic
Dann jammert der Chef des Busunternehmens beim zuständigen Gericht wegen Fahrermangel und dergleichen herum und schwupps wird das Verfahren gegen ein erhöhtes Bußgeld ohne weiteren Strafen für den Fahrer eingestellt...
14.11.2018 4:53:27  Zum letzten Beitrag
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Hyperdeath

hyperdeath
...
Danke für die Antworten.

Hyp
14.11.2018 7:46:23  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von D@emon

Dann jammert der Chef des Busunternehmens beim zuständigen Gericht wegen Fahrermangel und dergleichen herum und schwupps wird das Verfahren gegen ein erhöhtes Bußgeld ohne weiteren Strafen für den Fahrer eingestellt...


Jo, vom Fahrverbot im OWi-Verfahren kann man sich idR freikaufen. Kostet dann etwa das dreifache an Bußgeld.
14.11.2018 9:57:00  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von D@emon

Dann jammert der Chef des Busunternehmens beim zuständigen Gericht wegen Fahrermangel und dergleichen herum und schwupps wird das Verfahren gegen ein erhöhtes Bußgeld ohne weiteren Strafen für den Fahrer eingestellt...


Jo, vom Fahrverbot im OWi-Verfahren kann man sich idR freikaufen. Kostet dann etwa das dreifache an Bußgeld.


Gilt nicht für die Zuverlässigkeitsprüfung beim Personenbeförderungsschein. Das ist nämlich das Verwaltungsverfahren.
14.11.2018 10:28:34  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von D@emon

Dann jammert der Chef des Busunternehmens beim zuständigen Gericht wegen Fahrermangel und dergleichen herum und schwupps wird das Verfahren gegen ein erhöhtes Bußgeld ohne weiteren Strafen für den Fahrer eingestellt...


Jo, vom Fahrverbot im OWi-Verfahren kann man sich idR freikaufen. Kostet dann etwa das dreifache an Bußgeld.




Aber nicht bei diesem Sachverhalt.
Das Absehen vom Fahrverbot kommt nämlich nur bei einer unzumutbaren Härte für den Betroffenen in Betracht. Das kann anzunehmen sein, wenn der Betroffene durch das Fahrverbot seine wirtschaftliche Existenz verliert, z.B. wenn ihm die Kündigung droht. Ob das der Fall ist, muss nachgewiesen werden. Die Gericht lassen da gerne auch mal den Arbeitgeber antanzen und befragen den. Gefälligkeitsbescheinigungen des Arbeitgebers werden mittlerweile als solche erkannt.
Wenn der Abeitgeber in der Verhandlung dann rumheult, man fände sonst niemanden, wird dem keiner glauben, dass er seinem Fahrer tatsächlich kündigen wird.
Ist auch unwahrscheinlich. Die meisten Arbeitgeber sind auf Fahrverbote ihrer Mitarbeiter gut eingestellt.
Hatte mal einen Arbeitgeber, der in der Verhandlung angefangen hat, von meinem Mandanten zu schwärmen. Der mache gute Arbeit und habe eine Kündigung natürlich nicht zu befürchten... Mein Mandant hat sich natürlich über die unerwartete Wertschätzung gefreut; das Fahrverbot blieb aber bestehen Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 14.11.2018 12:39]
14.11.2018 12:38:32  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Traktordr!ver

Mein (kurzes) Secondment hatte eine heilende Wirkung auf mich: Kein Einzelbüro, miese Kaffemaschine, kaum administrativer Support und v.a. interne Stakeholder, die einem als Gegner sehen. Da harre ich lieber noch ein wenig in der Grosskanzlei aus.

Aber der Dress Code und die Arbeitszeiten waren schon schön.


Ich verstehe die Dresscode-Diskussionen nicht. Im Büro Anzug - zuhause raus aus dem Anzug und ich bin „daheim“. Das war in den ersten Jahren für mich recht hilfreich.
14.11.2018 20:41:07  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
 
Zitat von Traktordr!ver

Secondment



Ich musste grade erst mal googeln, was das ist.
Und Anzug nur, wenn es sein muss. etwas für sehr schlecht befinden


E-Street... No retreat, no surrender
14.11.2018 20:48:55  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
verschmitzt lachen
Man darfs ja nicht ANÜ nennen, weil es ganz bestimmt keine ANÜ ist!

Genauso wie das Arbeitszeitgesetz immer eingehalten wird!
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 14.11.2018 22:24]
14.11.2018 21:41:02  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von smoo

Man darfs ja nicht ANÜ nennen, weil es ganz bestimmt keine ANÜ ist!

Genauso wie das Arbeitszeitenschutzgesetz immer eingehalten wird!


Sehr lustig das, das heißt nämlich Arbeitszeitgesetz!
14.11.2018 22:21:48  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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