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Liest sich spannend und postiv für die Kunden.
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| Zitat von Che Guevara
Liest sich spannend und postiv für die Kunden.
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Also "Ich hab meinen Wagen da nicht geparkt, das war wohl wer anders, viel Spaß beim rausfidnen wer, kkthxbye!"???
Das wäre lustig.
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Hoffentlich wird den Haltern bei sowas dann auch ein Fahrtenbuch auferlegt.
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| Zitat von Switchie
Hoffentlich wird den Haltern bei sowas dann auch ein Fahrtenbuch auferlegt.
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Da es kein Verkehrsdelikt (so wie ich das verstehe) ist, denke ich nicht.
Wieso auch, hier wurde es bei 3 Läden recht flott wieder abgeschafft weil es Stress ohne gab mit echten Kunden. In keinem Verhältnis zu den paar Falschparkern.
Der eine Rewe mit massiven Problemen lässt einfach abschleppen. Das hat wirklich gewirkt.
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| Zitat von RushHour
| Zitat von Che Guevara
Liest sich spannend und postiv für die Kunden.
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Also "Ich hab meinen Wagen da nicht geparkt, das war wohl wer anders, viel Spaß beim rausfidnen wer, kkthxbye!"???
Das wäre lustig.
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So ist das dann halt, wenn du es im Gegensatz besser fändest wenn jemand mit dir als Halter ohne dein zutun einen wirksamen Vertrag schließt wenn du dein Auto verliehen hast OK.
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| Zitat von RushHour
| Zitat von Che Guevara
Liest sich spannend und postiv für die Kunden.
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Also "Ich hab meinen Wagen da nicht geparkt, das war wohl wer anders, viel Spaß beim rausfidnen wer, kkthxbye!"???
Das wäre lustig.
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Genau das hab ich gemacht.
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| Zitat von smoo
| Zitat von RushHour
| Zitat von Che Guevara
Liest sich spannend und postiv für die Kunden.
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Also "Ich hab meinen Wagen da nicht geparkt, das war wohl wer anders, viel Spaß beim rausfidnen wer, kkthxbye!"???
Das wäre lustig.
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Genau das hab ich gemacht.
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"Ah, und wer ist Ihren Wagen zu dieser Zeit gefahren?"
"Keine Ahnung."
Frage für einen Zivilprozessrechtsfreund, wegen Erklärungspflicht über entscheidungserhebliche Tatsachen aus der eigenen Wahrnehmung.
Dann Ermittlungsverfahren wegen Prozessbetrugs und schwupp, hättste besser die Abschleppkosten bezahlt.
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Nicht, dass es soweit überhaupt kommen würde. Aber das Schweigen im Zivilprozess ist kein Prozessbetrug.
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| Zitat von smoo
Nicht, dass es soweit überhaupt kommen würde. Aber das Schweigen im Zivilprozess ist kein Prozessbetrug.
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Aber die Lüge, "keine Ahnung", schon.
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Ja... nur die Chance, dass dich jemand wegen eines solchen Mülls verklagt, sind echt gering. Daher ist die Antwort "Ich war es nicht" schon valide, solange man sie in der vorgerichtlichen Korrespondenz benutzt. Hat bei mir ja auch geklappt.
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Das find ich ja bei euch eh faszinierend. In der Schweiz ists dann ziemlich schnell recht pragmatisch und der Halter wird gebüsst.
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Halt ein anderes Rechtsverständnis. Sieht man ja schon nur in der Lesbarkeit von Zivilgesetzbuch vs. BGB.
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Ha! "Hieraus ergebe sich nach § 242 BGB..." (aus der Knöllchenberufung)
| Zitat von Q.
Das find ich ja bei euch eh faszinierend. In der Schweiz ists dann ziemlich schnell recht pragmatisch und der Halter wird gebüsst.
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Da kann man wenigstens auch Motorradfahrer von hinten blitzen. :/
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von fiffi am 07.03.2019 13:46]
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Alter, ist das beA eine unintuitive Scheiße.
Wir führen noch Papierakten und müssen daher alles ausdrucken. Also erstmal die gerichtliche Verfügung ausgedruckt, 2 Seiten. Auf der ist aber natürlich der Zugang nicht vermerkt, daher habe ich die Nachricht selbst auch noch einmal ausgedruckt. Dabei wird aber auch das komplette Prüfprotokoll ausgedruckt... 5 Seiten Statt einem Posteingangsstempel auf dem Dokument habe ich jetzt zusätzlich jedes Mal noch weitere 5 Seiten pro Schriftsatz oder Verfügung?
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Wir führen noch Papierakten
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kek
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Ich mag's.
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Ich auch!
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Ich muss sagen, dass ich auch finde, dass es irgendwie was hat
Wir sind auf die digitale Akte umgestiegen und das hat unfassbar viele Vorteile für uns - aber wenn ich mal ne ältere Akte (die halt nicht alle digitalisiert werden) brauche, ist es auch mal wieder nett in der akte klassisch zu blättern.
Aber im Ernst: allein wg dem digitalen schriftverkehr ist doch der Umstieg zwingend. Alles ausdrucken ist doch auch deppert
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 13.03.2019 8:07]
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Sind bei euch "Digitale Akten" der Versuch eine physische Akte in den Rechner zu übertragen, also so Dinger mit "Dokumenten" drinnen, oder sind das eher Wikis/HTML-Seiten, auf denen fein untereinander verlinkt werden kann usw.?
Ich habe mal die "Digitale Akte" des Freistaates Sachsen zu Gesicht bekommen und dachte, ich spinne. Die haben da echt quasi eine "Metainformationsseite" und daran angeknüpft ist dann das eigentliche Dokument. Im Word-Format.
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Euh, bei uns wird die E-Akte in dem Programm RA-Mirco geführt.
Natürlich hatten wir auch vorher die eigenen Dokumente digital. Werden dort jedenfalls als word Dokument ggf. als PDF gespeichert (aber halt mit den hinterlegten "meta" Daten, an wen es geht usw). Zudem werden nun halt auch die eingehenden Dokumente als PDF gespeichert. Dazu halt den üblichen Wahnsinn wie Aktenvermerke, Vollmacht, Vergütungsvereinbarung usw usw.
Weiß gar nicht, wie ich mir eine E-Akte mit "Wikis/HTML-Seiten" vorstellen soll?!
(also wohlgemerkt: Das ist das Verfahren unserer Kanzlei. Nach den hier durchgeführten Schulungen dürfte das aber bei vielen anderen nicht groß anders aussehen)
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 13.03.2019 9:01]
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Puh, also auch so. Da bekomme ich Hass. Arbeiten am Rechner ist einfach nicht für "Dokumente" dieser Art gemacht.
Ich meine das so, dass Text halt in Markdown geschrieben wird (ist leichter zu parsen) und sowohl als HTML, als auch als PDF einfach zu exportieren ist, wenn man es wirklich mal ausdrucken muss. Dadrin arbeitet man dann nicht mit "Seiten" von "Dokumenten", sondern mit Verlinkungen auf andere Seiten. Wie Wikipedia halt.
Zugriffsschutz davor, Benutzerverwaltung rein, ab geht die Luzi.
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Was will ich denn verlinken? Den Anwendungsfall sehe ich irgendwie nicht.
Bei uns werden Diktate per Spracherkennung geschrieben & von ReNos kontrolliert. Dabei wird ein Word Dokument erstellt & beim Versenden (digital oder per Ausdruck) als PDF gespeichert.
Was will ich denn bei einer Klage in einem singulären Fall weiter damit machen? Worauf soll ich in einer Klage denn "verlinken"? Sind doch eh alles/überwiegend absolute Einzelfälle die entsprechend Einzelfall bezogene Sachverhaltsangaben und rechtliche Würdigungen brauchen. Und was soll da "einfacher zu exportieren" sein. Die Klage ist geschrieben und soll danach eh nicht verändert werden. Ausdrucken kann man ne PDF auch ganz gut
Davon abgesehen: Man muss halt auch mal sehen, wer das bei den Kanzleien macht. Das sind ReNos die zu 99% damit ausgebildet worden sind Diktate vom Band in Word abzutippen (schlimmstenfalls noch mit der Schreibmaschine ). Die Vorteile die mglw eine andere Textverarbeitung/EIngabesprache bieten kann muss man a) nutzen können (und wollen) und b) auch Personal haben das es auch kann
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 13.03.2019 9:19]
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Ich will darauf hinaus, dass man als Jurist häufig mit langen Dokumenten zu tun hat und in ihnen häufig hin- und herspringen muss und mehrere parallel offen hat.
Wenn du bspw. (ich kenne die Fachtermini nicht ausreichend) einzelne Artikel eines Dokumentes hast, die
Einleitung
Tathergang
Beweismittel
Plädoyer
Schluss
heißen, kannst du einfach vier unterschiedliche Tabs offen haben, bei denen du dir nicht den Wolf scrollen musst, sondern alle hübsch und kurz angezeigt werden.
Dein Einwand, dass das auch eine Schulungssache ist, ist allerdings richtig und wird von mir unterschätzt.
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| Zitat von Türklinke
Ich will darauf hinaus, dass man als Jurist häufig mit langen Dokumenten zu tun hat und in ihnen häufig hin- und herspringen muss und mehrere parallel offen hat.
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Nö.
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Ok, dann vergesst, was ich geschrieben habe.
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Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten ) |