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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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Penismax

AUP Penismax 10.08.2017
Ja gut Breites Grinsen
Gut zu wissen, dass das keine Alternative ist
29.07.2018 17:47:02  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Einen Anspruch auf Rückerstattung dürftest du trotzdem haben. Da würde ich dann zum Anwalt und ganz gelassen Klage erheben.
Inkasso Büros sind oft Abfall.
29.07.2018 18:21:02  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Einen Anspruch auf Rückerstattung dürftest du trotzdem haben. Da würde ich dann zum Anwalt und ganz gelassen Klage erheben.
Inkasso Büros sind oft Abfall.


Ist bei "versehentlichee Doppelüberweisung" die zweite Zahlung nicht ein klassischer Fall von ungerechtfertigter Bereicherung beim Empfänger?
30.07.2018 15:38:55  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Schon, aber du wirst da nie anwaltlich vertreten, denn die Anwälte kollabieren bei der Sachverhaltsdarstellung und verbleiben in Fötushaltung, in Erinnerung an die bereichungsrechtliche Klausur im Examen.
30.07.2018 15:56:47  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von Absonoob

 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Einen Anspruch auf Rückerstattung dürftest du trotzdem haben. Da würde ich dann zum Anwalt und ganz gelassen Klage erheben.
Inkasso Büros sind oft Abfall.


Ist bei "versehentlichee Doppelüberweisung" die zweite Zahlung nicht ein klassischer Fall von ungerechtfertigter Bereicherung beim Empfänger?




Schon, aber um eine Doppelüberweisung geht es doch überhaupt nicht, oder?
30.07.2018 16:33:08  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von Armag3ddon

Schon, aber du wirst da nie anwaltlich vertreten, denn die Anwälte kollabieren bei der Sachverhaltsdarstellung und verbleiben in Fötushaltung, in Erinnerung an die bereichungsrechtliche Klausur im Examen.


Breites Grinsen
30.07.2018 16:37:17  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-richter-schliesst-bei-30-grad-anwalt-ohne-schlips-vom-prozess-aus_aid-24134001

Hässlon

Solch wichtige Themen helfen, dass die Gesellschaft vertrauen in die Gerichte hat.
30.07.2018 16:49:21  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Pillepalle
30.07.2018 17:21:41  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
...
Der Richter taucht jedenfalls immer korrekt mit Stock im Arsch auf.
30.07.2018 17:42:33  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
Ich dachte sowas gibt es nur noch in Bayern, und da auch nur im Strafprozess.
30.07.2018 18:07:58  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Wobei ich letzte Woche am Arbeitsgericht Berlin den Richter ohne Robe und im Kurzarmhemd grenzwertig fand. KURZARMHEMD! Aber Berlin ist ja eh ein failed state.
30.07.2018 18:42:16  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
verschmitzt lachen
Er muss danach halt wieder mit dem Bus nach hause fahren
30.07.2018 18:48:46  Zum letzten Beitrag
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Gottes_Sohn666

Marine NaSe
Eine schöne Vorstellung, die meinen Hass auf Berlin ein bisschen mindert.
30.07.2018 18:58:49  Zum letzten Beitrag
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Dr. Schlauschlau

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
 
Zitat von Armag3ddon

Schon, aber du wirst da nie anwaltlich vertreten, denn die Anwälte kollabieren bei der Sachverhaltsdarstellung und verbleiben in Fötushaltung, in Erinnerung an die bereichungsrechtliche Klausur im Examen.



Hab ich auch abbekommen Breites Grinsen Prost Mahlzeit.
30.07.2018 19:02:36  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von Gottes_Sohn666

Wobei ich letzte Woche am Arbeitsgericht Berlin den Richter ohne Robe und im Kurzarmhemd grenzwertig fand. KURZARMHEMD! Aber Berlin ist ja eh ein failed state.


Ohne Robe als Richter geht echt nicht.
30.07.2018 21:02:15  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von Gottes_Sohn666

Wobei ich letzte Woche am Arbeitsgericht Berlin den Richter ohne Robe und im Kurzarmhemd grenzwertig fand. KURZARMHEMD! Aber Berlin ist ja eh ein failed state.


Ohne Robe als Richter geht echt nicht.




Wat? Wenn nicht gerade die Kammer tagt oder die Verhandlung in einem großen Saal stattfindet, tragen die Richter hier am LG oft auch keine Robe. Find ich ok. Darauf, dass die Anwälte ihre Robe anziehen, hat hier auch noch keiner bestanden. Ist gerade im Sommer ziemlich nice.
30.07.2018 21:07:48  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich war echt noch nie ohne Krawatte bei Gericht... aber deshalb gleich VU?
30.07.2018 21:10:26  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Bitte beachten
Es ist Deutschland hier!
31.07.2018 17:29:08  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

rantanplan
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von Gottes_Sohn666

Wobei ich letzte Woche am Arbeitsgericht Berlin den Richter ohne Robe und im Kurzarmhemd grenzwertig fand. KURZARMHEMD! Aber Berlin ist ja eh ein failed state.


Ohne Robe als Richter geht echt nicht.




Wat? Wenn nicht gerade die Kammer tagt oder die Verhandlung in einem großen Saal stattfindet, tragen die Richter hier am LG oft auch keine Robe. Find ich ok. Darauf, dass die Anwälte ihre Robe anziehen, hat hier auch noch keiner bestanden. Ist gerade im Sommer ziemlich nice.


Am LG auch noch, der Niedergang der Rechtskultur ist offenbar in der Abwärtsspirale! Früher(tm) wurde man noch contra legem am AG in Zivilsachen für fehlende Robe abschätzig über den heiligen richterlichen Brillenrand hinweg gemustert!
31.07.2018 17:40:53  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Geile Mail um 08:00 Uhr: Wir brauchen bitte bis 11:00 Uhr eine rechtliche Einschätzung, ob wir <bekanntes Objekt X> im bundesweit ausgestrahlten TV-Werbespot benutzen dürfen. Der Videodreh soll um 13:00 Uhr beginnen. Die Marketingabteilung hat uns (=Rechtsabteilung) nicht vorher eingebunden.

Hässlon
01.08.2018 8:46:18  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
"Vielleicht!"
01.08.2018 8:54:34  Zum letzten Beitrag
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FHiffi

AUP fiffi 19.04.2008
betruebt gucken
 
Zitat von Absonoob

"Vielleicht!"


"Kommt drauf an."
01.08.2018 9:28:20  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
danke.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 01.08.2018 10:11]
01.08.2018 10:01:15  Zum letzten Beitrag
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Kampfkarnickel

Kampfkarnickel
Pfeil
Mein Kumpel hatte mir eine interessante Frage gestellt.

Sagen wir mein Kumpel fuhr mit dem Auto nach Hause und hatte hinter sich ein Spacko, der über 3km konsequent durchgängig am Handy getippt und gesprochen hat, und damit den Verkehr gefährdet. Dafür gäbe es natürlich keine Beweise. Dann möchte mein Kumpel Zuhause einparken und der Spacko fährt an ihm vorbei und guckt drohend. Da zeigt mein Kumpel ihm den Mittelfinger als er vorbei ist.
Der Spacko setzt zurück und fährt >20m rückwärts und steht neben dem erst halb geparkten Auto meines Kumpels. Fenster sind offen, also fragt der Spacko, warum mein Kumpel den Mittelfinger zeigt. Mein Kumpel erwieder darauf hin, dass Spacko nur am Handy war. Spacko fragt nochmal, was der Mittelfinger soll und gibt meinem Kumpel gleichzeitig eine Ohrfeige. Kumpel steigt aus und fragt geschockt, was das soll (ohne beleidigend oder laut zu werden) und dass er jetzt die Polizei rufe. Spacko wirft noch ein paar Beleidigungen umher und droht subtil. "Das war doch keine Ohfeige du Fotze, willste ne richtige sehen?" oder so ähnlich.
Kumpel ist zugeschockt um das im O-Ton wieder zugeben. Kumpel sagt nochmal, dass Spacko jetzt warten soll wegen der Polizei. Auf die Polizei möchte der Spacko nicht warten und fährt schnell weg. Zwischendrin fiel noch irgendwas von "Was geht dich das an mit Handy am steuer? Na und? Kein Grund für Mittelfinger"

Die Ohrfeige wurde vom Nachbar gesehen, die Beleidigungen von einem Familienangehörigen vom Kumpel.
Kumpel möchte nun gerne zur Polizei gehen, weil Ohrfeige und Drohung seiner meiner nach nicht klar ginge. Besonders nicht, wenn man sich danach noch unschuldig stellt "War doch nichts!" wie in der Schule.
Womit müsste mein Kumpel wegen des Mittelfingers rechnen (der wohl nur von Spacko gesehen wurde).
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kampfkarnickel am 02.08.2018 20:15]
02.08.2018 20:14:40  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von Kampfkarnickel






Rein theoretisch könnte man ja den Mittelfinger zu "fragende, erhobene Hand/was soll das Handbewegung" in der Schilderung ändern und ab mit der Anzeige peinlich/erstaunt
02.08.2018 20:43:58  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Du hättest gerne Jura studiert, kann das sein?
02.08.2018 22:14:22  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Vom Fahrersitz über den Beifahrersitz hinweg eine gezimmert? Im Sitzen? Respekt.
02.08.2018 22:52:33  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
 
Zitat von Kampfkarnickel

Womit müsste mein Kumpel wegen des Mittelfingers rechnen (der wohl nur von Spacko gesehen wurde).


Die Frage wäre, wie glaubhaft die Aussage von so einem Typ vor Gericht ist, wenn dein Kumpel bestreitet, der Nachbar keinen Finger gesehen hat und das Familienmitglied sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann... Davon mal abgesehen, Mittelfinger ist teuer und dabei auch nicht ganz den § 69 StGB außer Acht lassen.
02.08.2018 23:01:58  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
Und in dem Szenario hat Spacko nur aus Jux und Dollerei angehalten? Der Finger war ja Auslöser des Ganzen.
02.08.2018 23:14:59  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Ich bin immer wieder erstaunt wer alles den Juristenthread liest. Breites Grinsen
02.08.2018 23:21:10  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread ( Art. 18, Verwirkung von Grundrechten )
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