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Eindeutig, hat zu lange bei nem BMW gestanden.
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| Zitat von harmlos
Der Hinweis ist der Ermessensspielraum des Prüfers.
Also, um das jetzt hier final zu präzisieren:
die Scheibenwischer sind vorn und hinten (sofern vorhanden) in Funktion zu sein. Nichtfunktion oder schlechte Funktion aufgrund Verschleiß sind erhebliche bzw. geringe Mängel. Das wird dann entsprechend moniert.
Die Scheibenwaschanlage muss nur vorn funktionieren und die Scheibe treffen, die hintere Spritzdüse hat keinen Mangel zugeordnet. Nichtfunktion der hinteren Wischdüse kann man dann gern als Hinweis aufführen, auf das Ergebnis der HU hat das keinen Einfluss.
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Ja, zum Glück waren sonst nur die Reifen wechselwürdig, aber das mit dem Scheibenwischer hatte ich bei beiden TÜV-Überprüfungen
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| Zitat von harmlos
Eindeutig, hat zu lange bei nem BMW gestanden.
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Da ist was dran, als ich ihn bekommen habe hatte er eine BMW-Batterie drin.
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| Zitat von Bombur
Bei meinem ersten Besuch beim "TÜV" wies der Prüfer mich darauf hin, daß die mittlere Kopfstütze hinten fehlt. Weil mein Auto für fünf Personen zugelassen sei, sei das ein Mangel. Stimmt das?
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Suzuki Swift, demnach offenbar nicht zulassungsfähig.
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Klares "kommt drauf an". Korrekterweise muss man, um das zweifelsfrei feststellen zu können, in die EG-Betriebserlaubnis oder ABE des Fahrzeugs schauen - dort steht, ob eine Kopfstütze an Sitzplatz xy vorhanden zu sein hat. Pflicht sind Kopfstützen nur auf den äußeren vorderen Sitzen, aber wenn der Hersteller den Wagen grundsätzlich und serienmäßig mit 5 Kopfstützen an 5 Plätzen ausliefert steht das so auch in der Betriebserlaubnis und ist zu erfüllen.
In deinem Fall war die Kopfstütze also entweder nicht montiert (aber die Löcher dort), oder der Prüfer nicht fit in der StVZO.
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Nicht montiert, wurde mir auch nicht mitverkauft. Wurde bei den folgenden zwei Prüfungen bisher nie wieder erwähnt.
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| Zitat von harmlos
Der Hinweis ist der Ermessensspielraum des Prüfers.
Also, um das jetzt hier final zu präzisieren:
die Scheibenwischer sind vorn und hinten (sofern vorhanden) in Funktion zu sein. Nichtfunktion oder schlechte Funktion aufgrund Verschleiß sind erhebliche bzw. geringe Mängel. Das wird dann entsprechend moniert.
Die Scheibenwaschanlage muss nur vorn funktionieren und die Scheibe treffen, die hintere Spritzdüse hat keinen Mangel zugeordnet. Nichtfunktion der hinteren Wischdüse kann man dann gern als Hinweis aufführen, auf das Ergebnis der HU hat das keinen Einfluss.
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Lölchen, der hintere Wischer ist seit 2012 oder so ohne Funktion bei meinem Wagen
/aber selbst wenn er sich noch bewegen würde: beim Golf macht der hintere Wischer eh nur Lärm, aber nichts sauber.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 15.09.2018 20:38]
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Neues Blatt wirkt wunder.
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fast 36 Jahre alt, funktioniert alles 1a
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Geil, du hast nen DeLoran?
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| Zitat von Bregor
Geil, du hast nen DeLoran?
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Du bist Ossi, Dir sein verziehen. Das ist ein Audi Scirocco.
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Wat? Das ist ein Audi Coupe GT
/¤: Zwischenposter
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DVS2XLC am 15.09.2018 20:49]
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Hm, ne Zeitmaschine wäre auch für mich die einzige Erklärung, warum ein rumpeliger Audi von vor 40 Jahren heute noch funktionieren sollte.
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Sorry, ich kenn nur Trabant.
Disclaimer: Es war ein Jokus.
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Ist Bregus nicht Autobauer in Muc? Oder hab ich das falsch im Kopf
Nicht, dass das zwangsläufig Ahnung bedeuten müsste.
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Am Band, ja. Macht die Scheibenwischer dran.
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Die dann ausfallen und beim TÜV als Hinweis aufgeschrieben werden
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Mich könnt ihr höchstens anschwärzen wenn eure Spurstangen brechen.
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Ihr Paket ist möglicherweise verloren gegangen.
Pakete sind selten so verspätet und wir entschuldigen uns dafür, dass es immer noch nicht eingetroffen ist.
passiert mir komischerweise immer nur, wenns über hermes raus geht.
ich lass in zukunft echt nur noch an die packstation liefern...
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| Zitat von D@emon
| Zitat von SirHenry
| Zitat von DeeJay
Na, spätestens beim TÜV drücken sie einmal drauf.
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Als ob. Das ist so wie die Prüfung von Gurtschlössern, Scheibenwischern und Wischwasserdüsen. Angeblich wird das geprüft, habe ich nur noch nie erlebt. AU, Bremsen, Licht, einmal von oben in den Motorraum und einmal unters Auto gucken und zack, TÜV.
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Der Dekranator wollte sogar Warndreieck und einen gültigen Sanikasten sehen Musste ich auch erst suchen....
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Die von der Dekra sind wahrscheinlich besonders gründlich. Als ich meinen 1er gekauft habe, wurde vorher so ein Dekra Fahrzeuggutachten erstellt. Da wurde sogar das Reserverad geprüft, auch der Luftdruck. Steht tatsächlich im Gutachten drin. Blöd nur, dass das Auto keine Reserveradmulde hat, geschweige denn ein Not- oder Reserverad.
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| Zitat von Atomsk
Ihr Paket ist möglicherweise verloren gegangen.
Pakete sind selten so verspätet und wir entschuldigen uns dafür, dass es immer noch nicht eingetroffen ist.
passiert mir komischerweise immer nur, wenns über hermes raus geht.
ich lass in zukunft echt nur noch an die packstation liefern...
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"sorry wir liefern nicht an Packstationen".
Bei der Post gibt es als Entschädigung dann schöne 0815 Briefmarken
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Montag neue Grafikkarte 4 Monitore
Montag übergeile Bandage für meine Patellasehne
Bestes Leben.
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| Zitat von SirHenry
| Zitat von D@emon
| Zitat von SirHenry
| Zitat von DeeJay
Na, spätestens beim TÜV drücken sie einmal drauf.
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Als ob. Das ist so wie die Prüfung von Gurtschlössern, Scheibenwischern und Wischwasserdüsen. Angeblich wird das geprüft, habe ich nur noch nie erlebt. AU, Bremsen, Licht, einmal von oben in den Motorraum und einmal unters Auto gucken und zack, TÜV.
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Der Dekranator wollte sogar Warndreieck und einen gültigen Sanikasten sehen Musste ich auch erst suchen....
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Die von der Dekra sind wahrscheinlich besonders gründlich. Als ich meinen 1er gekauft habe, wurde vorher so ein Dekra Fahrzeuggutachten erstellt. Da wurde sogar das Reserverad geprüft, auch der Luftdruck. Steht tatsächlich im Gutachten drin. Blöd nur, dass das Auto keine Reserveradmulde hat, geschweige denn ein Not- oder Reserverad.
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Es wurde schnaufiert
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Werbung fürs DPM in meinem Instagram-Feed
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| Zitat von Joggl²
meinem Instagram-Feed
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Kein Mitleid.
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Nur ein bisschen Kotze im Mund.
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| Zitat von Joggl²
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Gnghgrghgnhgrr.
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Mein letzter Arbeitgeber (zum Glück bin ich da weg), war letztes Jahr insolvent. Nach 3 MOnaten Insolvenz mit Umstrukturierung (fragt mich nicht nach den Details, keine Ahnung) ging es ganz normal weiter im Betrieb. In diesen drei Monaten gabs aber Insolvenzgeld (das interessanterweise trotzdem vom Konto der Firma kam, ich hab aber nen Bescheid vom Arbeitsamt).
Jetzt habe ich heute das schöne Konzept des Progressionsvorbehalt kennengelernt...
...jetzt darf ich echt fett Steuern nachzahlen, weil mein Arbeitgeber zu blöd war seine Firma zu führen?
Ich bin grad mett wie 15m Fleischtheke
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Nein, du hast Geld vom Staat/Insolvenzverwalter bekommen obwohl er die Firma kaputtgespielt hat. Und ja, Progressionsvorbehalt ist doof, v.A. wenn man nicht damit rechnet.
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Thema: Dem Hass CCXXIX ( Sie filmen mich direkt ins Gesicht! ) |