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| Zitat von SirHenry
| Zitat von hardCoreGEN
http://www.youtube.com/watch?v=f3KjIQCKmM4
Alter, dieser Typ ist purer Hass. Nicht nur seine hässlichen Outfits, sondern auch seine Ausdrucksweis, wo es nix unter most, extreme, quirky gibt. Und dann checkt er auch nicht, dass die G-klasse schön ist so wie sie ist.
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Ja, der hat die G-Klasse einfach nicht verstanden. Habe das Video gerade geguckt und es regt mich auf. Das Ding ist gut so wie es ist. Und natürlich bezahlt man beim G65 den Aufpreis für den V12 und nicht für irgendwelchen Chichi. Wofür auch sonst? Die Leute wollen doch ein normales G-Modell haben. Nur halt eben mit dem dicksten, unvernünftigsten Motor. Und dann jammert der, dass die Karre sich 22 Liter durchzieht? Bitch, please.
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An der Karre gibt's nichts zu verstehen.
Is halt scheisse, der Eimer.
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Du bist auch ein bisschen dum. Wie Doug.
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Würde mir gerne noch nen günstigen V70 als Teilespender zulegen, allerdings hat er keinen TÜV. Daher stellt sich die Transportfrage. Wie stelle ich das an?
Hab nur nen Klasse B Führerschein, und ein V70 I wiegt etwa 1500kg. Könnte ich das nun mit nem Anhänger selbst fahren, sofern dieser selbst ca. 400kg wiegt?
Dann wäre halt Hänger plus Zuladung schwerer als das Zugfahrzeug. Klingt scheiße, aber scheint zulässig zu sein?
Andere Vorschläge? Spedition oder so wird sicherlich mehr kosten, als der Wagen selbst (200¤).
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Zulässige Gesamtmasse <= Leermasse Zugfahrzeug UND Summe der zulässigen Gesamtmassen <= 3.500 kg - dann darfst du das Gespann auch mit B fahren (und 750 kg gehen immer, aber das interessiert ja hier nicht).
B96 (ein Samstag Schulung, paar 100 ¤, keine Prüfung in dem Sinne) könnte dein Problem lösen.
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Keine Chance, es gibt keinen Autotrailer der ne zGm von nur etwa 1500 kg hat UND ne dementsprechende Nutzlast.
Such' dir nen Bekannten mit entsprechendem Führerschein. Zugwagen hast du ja, Autotrailer mietet man für 20-30¤ für nen Tag.
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Alte Klasse B (vor 2000 oder so) sind bis 4,2t, oder wie war das?
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| Zitat von -EFLON-
Alte Klasse B (vor 2000 oder so) sind bis 4,2t, oder wie war das?
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Ich kann nur die Unterteilung in B für maximal 3,5 Tonnen und das was meine Eltern noch haben (3, glaube ich) für bis zu 7,5 Tonnen.
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Moment, B96?!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mobius am 16.10.2018 12:12]
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Ist ne neue Klasse, die unterhalb BE angeordnet ist.
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| Zitat von Absonoob
Zulässige Gesamtmasse <= Leermasse Zugfahrzeug UND Summe der zulässigen Gesamtmassen <= 3.500 kg - dann darfst du das Gespann auch mit B fahren
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Die Leermassegeschichte gibt’s schon seit 5 Jahren nicht mehr. Entweder Zugfahrzeug bis max. 3,5 t plus Anhänger bis max 750 kg ODER Gespann mit Anhänger über 750 kg mit einer Zgm des Gespanns bis 3,5 t
Könnte man schon hinkriegen, problematisch wird da wohl eher die zulässige Anhängelast eines Zugfahrzeugs sein, das leicht genug wäre um im Gespann mit nem Autotrailer unter 3,5 t zu bleiben.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jay666 am 16.10.2018 12:21]
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Einen Autotrailer mit zGM 2000 kg gibt's wohl, aber ein Auto mit 1500 kg zGM ist Polo-Klasse, der darf dann vielleicht 1200 kg ziehen.
Das wird nix.
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| Zitat von Jay666
| Zitat von Absonoob
Zulässige Gesamtmasse <= Leermasse Zugfahrzeug UND Summe der zulässigen Gesamtmassen <= 3.500 kg - dann darfst du das Gespann auch mit B fahren
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Die Leermassegeschichte gibt’s schon seit 5 Jahren nicht mehr.
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Whaaaaaaaaat
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Wäre sowas eine Lösung auf Leihbasis?
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Ach ja Anhängelast gibts ja auch noch, die ist mit 1600kg nicht ausreichend...
Schonmal jemand ne Spedition für ein PKW beauftragt? Mein Mitbewohner hat mal ein Womo von Leipzig nach München bringen lassen, das lag bei 1000¤. Ich will das Teil von Stuttgart nach FFM bringen, das ist jetzt nicht so ne lange Strecke...
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Dafür gibt's Onlineportale, Fahrer bieten da sowas an. Ich hab mal nen Wagen von Bremen bis kurz vor den Bodensee gebracht, hab dafür 550¤ all-inkl genommen - das ist auch der Preis der günstigen gewerblichen Anbieter gewesen. Mit 300¤ kannst du also locker dabei sein.
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Hmm na gut. Ich hab ja Lust auf so was in der Art. Ist es denn schwieg sowas zugelassen zu bekommen?
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| Zitat von -EFLON-
Ach ja Anhängelast gibts ja auch noch, die ist mit 1600kg nicht ausreichend...
Schonmal jemand ne Spedition für ein PKW beauftragt? Mein Mitbewohner hat mal ein Womo von Leipzig nach München bringen lassen, das lag bei 1000¤. Ich will das Teil von Stuttgart nach FFM bringen, das ist jetzt nicht so ne lange Strecke...
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Such dir einen billigen Studenten, gib dem 100¤ etc. und ein ICE-Ticket für den Weg zurück nach S.
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Das ist relativ unproblematisch, such dir nen Sachverständigen der Bock drauf hat und unterhalte dich mit ihm vorher darüber.
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| Zitat von Absonoob
| Zitat von Jay666
| Zitat von Absonoob
Zulässige Gesamtmasse <= Leermasse Zugfahrzeug UND Summe der zulässigen Gesamtmassen <= 3.500 kg - dann darfst du das Gespann auch mit B fahren
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Die Leermassegeschichte gibt’s schon seit 5 Jahren nicht mehr.
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Whaaaaaaaaat
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| Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B fahren?
Im Jahr 1999 wurden Anhängerführerscheine eingeführt, um die vorhandenen Fahrerlaubnisklassen aufzustocken. Zu dieser Zeit wurde auch der Autoführerschein erweitert. Bis zum heutigen Tag änderte die Bundesregierung die Beschränkungen für den Führerschein der Klasse B und dessen Anhänger. Vor der erneuten Änderung im Januar 2013 lautete die „Anhängeregel“ folgendermaßen:
Der Anhänger durfte mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, wenn das Gewicht der Kombination von Auto und Anhänger nicht 3.500 kg übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Pkw ist. Diese Regelung ist entfallen.
Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
- Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.
Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs.
Die Führerscheinklasse B kann jedoch aufgestockt werden. Im Jahr 2013 wurde eine Schlüsselzahl eingeführt und eine Anhänger-Klasse erweitert.
Natürlich ist auch darauf zu achten, welches Anhängergewicht in der Fahrzeugzulassung steht und welche Informationen die Hersteller ausgeben. | |
Quelle
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Gibt es irgendwo eine Übersicht der Blitzer auf der A7 nach Autobahnkilometer?
Ich bin heute morgen vermutlich geblitzt worden und wüsste gerne, ob es nur teuer wird oder ob ich laufen muss.
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| Zitat von Jay666
| Zitat von Absonoob
| Zitat von Jay666
| Zitat von Absonoob
Zulässige Gesamtmasse <= Leermasse Zugfahrzeug UND Summe der zulässigen Gesamtmassen <= 3.500 kg - dann darfst du das Gespann auch mit B fahren
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Die Leermassegeschichte gibt’s schon seit 5 Jahren nicht mehr.
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Whaaaaaaaaat
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| Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B fahren?
Im Jahr 1999 wurden Anhängerführerscheine eingeführt, um die vorhandenen Fahrerlaubnisklassen aufzustocken. Zu dieser Zeit wurde auch der Autoführerschein erweitert. Bis zum heutigen Tag änderte die Bundesregierung die Beschränkungen für den Führerschein der Klasse B und dessen Anhänger. Vor der erneuten Änderung im Januar 2013 lautete die „Anhängeregel“ folgendermaßen:
Der Anhänger durfte mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, wenn das Gewicht der Kombination von Auto und Anhänger nicht 3.500 kg übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Pkw ist. Diese Regelung ist entfallen.
Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
- Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.
Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs.
Die Führerscheinklasse B kann jedoch aufgestockt werden. Im Jahr 2013 wurde eine Schlüsselzahl eingeführt und eine Anhänger-Klasse erweitert.
Natürlich ist auch darauf zu achten, welches Anhängergewicht in der Fahrzeugzulassung steht und welche Informationen die Hersteller ausgeben. | |
Quelle
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also ist das indirekt proportional zu BE?
beim einen zählt die maximale zuladung von Zugfahrzeug und Hänger als fixpunkt, beim andern die aktuell geladene Ladung inkl Hänger?
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Wat? Wenn die zGm des Hängers 750 kg nicht überschreitet, darf die zGm des Zugfahrzeugs bis zu 3500 kg betragen. Macht im Ausreizungsfall eine zGm des Gespanns von 4250 kg, völlig legal.
Sobald die zGm des Hängers höher als 750 kg liegt, darf die zGm des Gespanns höchstens 3500 kg betragen, egal wie sich die Anteile auf Hänger und Zugfahrzeug verteilen.
Selbstverständlich darfst du auch in einem regelkonformen Gespann weder Zugfahrzeug noch Hänger überladen, und musst auch Anhänge- und Stützlasten beachten. Oder was ist jetzt die Frage?
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Man wird dann halt wie im Apple online Store einfach Listenpreise verlangen. An den zwei mausgerutschten Verkäufen im Jahr kann man dann auch die Händler beteiligen
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Irgendwas muss VW machen, sonst steigen ihnen die Händler unmittelbar aufs Dach.Hat man ja bei BMW gesehen.
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Ohne den Artikel gelesen zu haben:
Die Händler durfen / müssen die Fahrzeugübergabe eh machen und auf die Umsätze die beim Onlinekauf an den Händlern vorbei gehen, werden sich die (extrem starken) Händlerverbände nicht einfach so verzichten wollen.
Also gibt's risikofreie x% für die, damit die Händler nicht geschlossen ihre Verträge kündigen.
edit: Habe ein ähnliches Konzept bei einem anderen Autobauer mit betreut und sehr interessante Diskussionen zwischen OEM und Handel erlebt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Aspe am 16.10.2018 23:22]
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Thema: Autothread ( Licht an, auch am Tag! ) |