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Der Erste Referentenentwurf für die Änderung des Waffengesetzes ist raus und sieht... zumindest nicht scheiße aus. Viele Regelungen zum Thema Waffendeaktivierung und NWRG, aber inhaltlich werden Sportwaffen mit einer Lauflänge von 40cm möglich. Kein Wort über Magazine oder Waffentypen.
Warten wir ab.
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| Zitat von EXactly
inhaltlich werden Sportwaffen mit einer Lauflänge von 40cm möglich.
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Ich war ob der Pragmatik überrascht.
Fragt sich nur, warum das erst jetzt einer erkennt... gab' ja erst 3 Waffenrechtsänderungen seit der unnötigen Einführung dieser Beschränkung.
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ProLegal rudert auch schon zurück, das war wohl ein Missverständnis:
| Gestern wurde vom BMI der Referentenentwurf zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung und anderer Vorschriften, u.a. das NWR betreffend, vom KM5 des BMI an die Verbände und Interessenvertretungen verteilt.
Anders als zuletzt veröffentlicht, handelt es sich hierbei nicht um eine Überführung der EU-FWR (EU) 2017/853 in Nationales Recht.
Wir werden das noch Kommentieren, da es sich hierbei um ein Änderungsgesetz handelt, dass man parallel zu den bestehenden Verordnungen lesen muss. | |
In dem Referentenentwurf geht es wohl nur um die AWaffV.
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Diese und ein paar Nebenbestimmungen, ja. Das interessanteste im Dokument ist die Liste mit den BSI-TL gewesen – das wird hier und da für Freude sorgen.
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Saugut, danke!
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| Zitat von EXactly
Der Erste Referentenentwurf für die Änderung des Waffengesetzes ist raus und sieht... zumindest nicht scheiße aus. Viele Regelungen zum Thema Waffendeaktivierung und NWRG, aber inhaltlich werden Sportwaffen mit einer Lauflänge von 40cm möglich. Kein Wort über Magazine oder Waffentypen.
Warten wir ab.
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Vielleicht auch den Entwurf zum WaffG (verlinkt ist der zur AwaffV) verinnerlichen.
Der hat es in sich \o/
Entwurf
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Schnibbs am 21.01.2019 19:59]
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find ich gut, zumindest ein anfang.
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Ja, traurig. Wenn jemand nichtmal Chance auf ne zweite Chance bekommt, warum dann nicht gleich abmurksen? Spart auch erhebliche Kosten jemanden noch 50 Jahre oder so im Gefängnis am leben zu erhalten.
Aber naja, ist ja nicht der crime and justice Thread hier.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Triton am 23.01.2019 1:42]
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160 Jahre mit Bewährung nach 75 Jahren für (was ich soweit verstehe) eine Verfolgungsjagd mit der Möglichkeit einer grob fahrlässigen Tötung.
Perfektes Beispiel für "Wenn die Strafen höher wären würde es weniger Verbrechen geben!1"
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| Zitat von Parax
160 Jahre mit Bewährung nach 75 Jahren für (was ich soweit verstehe) eine Verfolgungsjagd mit der Möglichkeit einer grob fahrlässigen Tötung.
Perfektes Beispiel für "Wenn die Strafen höher wären würde es weniger Verbrechen geben!1"
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"I am for the death penalty. Who commits terrible acts must get a fitting punishment. That way he learns the lesson for the next time."
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| Zitat von Triton
Ja, traurig. Wenn jemand nichtmal Chance auf ne zweite Chance bekommt, warum dann nicht gleich abmurksen? Spart auch erhebliche Kosten jemanden noch 50 Jahre oder so im Gefängnis am leben zu erhalten.
Aber naja, ist ja nicht der crime and justice Thread hier.
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Gut, rein vom Kostenfaktor ist die Todesstrafe statistisch gesehen tatsächlich teurer als lebenslange Haft.
Aber du hast schon recht, das passt hier nicht wirklich rein. Ich wollte es aber posten und wusste nicht so wirklich, wohin damit.
Echte WT News:
Glock 46 wird neue Dienstpistole der Polizei Sachsen-Anhalt
Der Osten zieht ausstattungmäßig echt davon. Und alles von unserem Geld!
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Da gibt es ja auch noch verbreitet Mittleren PVD, die gesparten Personalkosten können dann in Ausstattung fließen.
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Arbeitslager einrichten. Da kann man die Kosten dann wieder reinholen.
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Wirtschaftssystem ändern.
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Schadet meiner Dividende.
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Parteimitglied werden.
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Gefängnisse und Arbeitslager privatisieren und in die Wirtschaft eingliedern.
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Dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt gefällt das.
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Quelle: Haaretz
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was genau sieht man da im video? warum macht es zwei mal bumm?
schießt das ding da am anfang raketen auf die rakete?
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Wenn das nicht aufgedoppelt ist, dann würd ich sagen sind die nach der alten "doppelt hält besser" Doktrin verfahren.
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| Zitat von Schnibbs
| Zitat von EXactly
Der Erste Referentenentwurf für die Änderung des Waffengesetzes ist raus und sieht... zumindest nicht scheiße aus. Viele Regelungen zum Thema Waffendeaktivierung und NWRG, aber inhaltlich werden Sportwaffen mit einer Lauflänge von 40cm möglich. Kein Wort über Magazine oder Waffentypen.
Warten wir ab.
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Vielleicht auch den Entwurf zum WaffG (verlinkt ist der zur AwaffV) verinnerlichen.
Der hat es in sich \o/
Entwurf
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„1.2.4.3
Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als 20 Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers auf- nehmen können;
1.2.4.4
Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann"
Das ist doch doof. Ich hab irgendwie nix zum Thema Bestandsschutz gefunden, gibt es da was?
"Allerdings wird den berechtigten Interessen der Eigentümer solcher Gegenstände durch weitgehende Besitzstandsregelungen Rechnung getragen." Lesen hilft.
Hätten sie dafür nicht 1.2.4.1 und .2 streichen können?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kabelage am 23.01.2019 19:58]
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| Zitat von M@buse
was genau sieht man da im video? warum macht es zwei mal bumm?
schießt das ding da am anfang raketen auf die rakete?
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Ja, sieht so aus.
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Thema: Waffenthread 70 ( viel Krach, nicht nur zu Silvester ) |