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Ich dachte mir so "hm, mal schauen ob die Kommentare auf der Seite auch so dumm sind".
Erster Kommentar:
| Wahrscheinlich als Präzedenzfall zu sehen. Finde ich persönlich sehr gut, da einfach zuviele Menschen nicht realisieren, was ein Auto mit e=mc2 alles anrichten kann. | |
Nach Flugtaxis etzdala Lichtautos am Start.
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von DeathCobra
Auch im ersten Beispiel wäre es doch Totschlag oder fahrlässige Tötung, ich dachte, Mord setzt Vorsatz voraus?
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"Billigend in Kauf nehmen" ist Vorsatz (dolus eventualis):
"Du wirst wahrscheinlich dabei draufgehen - das ist ok. Will ich zwar nicht unbedingt, aber so what. Deal with it."
Zu unterscheiden von der Absicht: "STIRB!!!" (dolus directus) und von der fahrlässigen Tötung: "Was, wieso ist das hier gefährlich... ups. Sry."
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Danke.
Ich dachte, billigend in Kauf nehmen wäre "nur" fahrlässig.
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| Zitat von Tharan
Kann das einer genauer erläutern? Wenn ich besoffen ein Auto klaue nehme ich den Tod anderr billigend in Kauf, obwohl ich ggf. nicht Herr der Sinne bin weil besoffen -> Mord.
Mache ich nüchtern ein rennen mit mehr als dem dreifachen an erlaubter Höchstgeschwindigkeit nehme ich den Tod anderer nicht billigend in Kauf -> kein Mord.
Persönlich hätte ich es eher anders herum entschieden, aber ich habe von Recht auch keine Ahnung.
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Wenn ich mich recht entsinne, dann waren die Feststellungen bei deinem zweiten Beispiel, dass die (getötete) Person ihrerseits unvermittelt auf die Straße gelaufen ist und der Vorgang so schnell ablief, dass der Fahrer keinen konkreten Vorsatz hinsichtlich des Todes mehr fassen konnte.
| Zitat von DeathCobra
Auch im ersten Beispiel wäre es doch Totschlag oder fahrlässige Tötung, ich dachte, Mord setzt Vorsatz voraus?
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Mord und Totschlag verlangen bei Vorsatz. Mord zusätzlich ein Mordmerkmal (dass Mord = geplante Tötung entspringt dem us-amerikanischen Fernsehen).
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
Strafrecht ist btw Abfall.
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Und natürlich ist das Schuldprinzip verfassungswidrig, weil es keinen freien Willen gibt!
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
Strafrecht ist btw Abfall.
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Und natürlich ist das Schuldprinzip verfassungswidrig, weil es keinen freien Willen gibt!
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Ich rufe als Zeugen auf: Gott
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| Zitat von Sentinel2150
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
Strafrecht ist btw Abfall.
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Und natürlich ist das Schuldprinzip verfassungswidrig, weil es keinen freien Willen gibt!
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Ich rufe als Zeugen auf: Gott
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Na, dann gib mal bitte eine ladungsfähige Anschrift.
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| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Jimmy Blue Oxnknecht
Strafrecht ist btw Abfall.
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Und natürlich ist das Schuldprinzip verfassungswidrig, weil es keinen freien Willen gibt!
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Wenn alles, was auf falschen Prämissen beruht, verfassungswidrig wäre, was wäre dann die Verfassung?
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Haben wir in Deutschland doch eh nicht
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was talkt ihr da?
hier gibt es gleich faustrecht!
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achja...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 01.03.2019 18:40]
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Schauste kurz in die Nerd News
| Bürger-App in Tübingen vorgestellt
Die App wurde extra für die Stadt Tübingen entwickelt. Das sei bundesweit einmalig, sagt die Stadtverwaltung. Die Bürger können damit künftig ihre Meinung zu kommunalpolitischen Fragen abgeben. Gibt es im Tübinger Gemeinderat ein wichtiges Thema zu entscheiden, holt sich das Gremium ein Meinungsbild der Bürger ein. | |
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/Grosses-oeffentliches-Interesse-Buerger-App-in-Tuebingen-vorgestellt,buerger-app-in-tuebingen-vorgestellt-100.html
RAAAAAAAAAAAH es ist echt je.des.mal. die gleiche Scheisse, die irgendein Dinosaurier im Vollrausch in ne neue Vase gefüllt hat. Wenn ich sowas hier lese, fühle ich mich langsam selber alt:
| Verfahren nicht transparent
Bei einer Abstimmung mit Stift und Papier sei das Verfahren transparent. Hier sei das jedoch nicht der Fall: Der Quellcode der Tübinger BürgerApp sei nicht offen, das genaue Verfahren, die Programmierung unbekannt. Ebenso sei es vollkommen unklar, mit welcher Software und welchem Verfahren der Server gesichert sei, so Leibfarth weiter.
Entwickler verteidigen App als Chance
Programmiert hat die App die Leonberger Firma aaronprojects GmbH. Ein Sprecher bestätigte die Bedenken des Chaos Computer Clubs. Man müsse ihnen vertrauen. Die neue Form der Bürgerbeteiligung bürge auch eine Chance.
Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer hält die App für sicher. Er glaube nicht, jemand wolle eine kommunalpolitische Entscheidung in Tübingen kriminell manipulieren. | |
6 Monate später: "Nice, niemand hat uns gehackt glauben wir. Jetzt Testlauf für Kommunalwahlen."
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| Zitat von indifferent
Nach Flugtaxis etzdala Lichtautos am Start.
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...nein, stillstehende.
DON'T PANIC
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Schweine!!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Painface am 01.03.2019 19:26]
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Katholische Kirche ist fun
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Klar, die Leute haben ihr Wissen aus dem Geschichtsunterricht über das deutsche Recht von 1872 und nicht etwa aus dem Fernsehen.
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Ja, du sollst deine Arbeitsmittel auch nicht bei Ebay verticken, was los.
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koeln.de ist keine offizielle Webseite der Stadt Köln.
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OK Tnx for the info
Wenn das nicht mal einem Kölner Sender auffällt...
pot <3
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Thema: p0t-News ( Leistungsrechtgeschützt ) |