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nicht Umzug :o
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Hallo zusammen
Leider habe ich in Rechtskunde immer geschlafen, und jetzt weiss ich irgendwie nicht so recht wo ich nachschauen / nachfragen kann. Es geht ums Thema Jugendrecht.
Kann man mit 17 von zu Hause - gegen den Willen der Eltern - ausziehen?
Dürfen die Eltern einem den VOLLEN Lehrlingslohn 'wegnehmen'?
Klar, etwas zu Hause abgeben ist absoulut ok, aber dürfen sie den ganzen Lohn gleich vom Konto, auf dem sie eine Vollmacht haben, abziehen?
Und wie ist das mit bereits erspartem auf einem Jugendkonto? Meine Freundin hat ziemlich viel erspartes, an das sie vor 18 nicht rankommt. Jetzt hat sie aber Angst, dass wenn sie auszieht die Eltern das wegnehmen würden.
Fals das zu viel ist reichen mir auch Quellen wo das ganze geregelt ist.
Dann noch was anderes. Tönt jetzt etwas weit hergeholt, wie weit kann man Eltern rechtlich belangen, wenn man die Jugend eines Kindes wirklich vollkommen zerstört hat? Das geht so weit bis zur absouluten Schlaflosigkeit...
Fischi
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| Zitat von KillerFisch
Hallo zusammen
Leider habe ich in Rechtskunde immer geschlafen, und jetzt weiss ich irgendwie nicht so recht wo ich nachschauen / nachfragen kann. Es geht ums Thema Jugendrecht.
Kann man mit 17 von zu Hause - gegen den Willen der Eltern - ausziehen?
| | nein, bis 18 unterstehst du vollumfänglich dem sorgerecht deiner ernährer (nein, nicht McDonalds) |
Dürfen die Eltern einem den VOLLEN Lehrlingslohn 'wegnehmen'?
| | im grunde genommen nicht. es ist üblich, einen teil davon an die haushaltskasse beizutragen (so etwas um 1/5 ist etwa norm), jedoch ist das lehrlingsgeld in erster linie das geld des lehrlings. die familien dürfen nur darauf zurückgreifen sofern es zum erhalt der familie dringend nötig ist |
Klar, etwas zu Hause abgeben ist absoulut ok, aber dürfen sie den ganzen Lohn gleich vom Konto, auf dem sie eine Vollmacht haben, abziehen?
| | im normalfall nicht, nein. Desweiteren, wieso haben die eltern zugriff auf das konto? vollmachten zurückziehen kann man sofern das konto auf den eigenen namen geht |
Und wie ist das mit bereits erspartem auf einem Jugendkonto? Meine Freundin hat ziemlich viel erspartes, an das sie vor 18 nicht rankommt. Jetzt hat sie aber Angst, dass wenn sie auszieht die Eltern das wegnehmen würden.
| | wäre zwar extrem unüblich, aber bis 18 durchaus im bereich des möglichen |
Fals das zu viel ist reichen mir auch Quellen wo das ganze geregelt ist.
Dann noch was anderes. Tönt jetzt etwas weit hergeholt, wie weit kann man Eltern rechtlich belangen, wenn man die Jugend eines Kindes wirklich vollkommen zerstört hat? Das geht so weit bis zur absouluten Schlaflosigkeit...
Fischi | |
Bist du der Bruder von Nummelin? sonst frag mal den, der geistert hier irgendwo noch rum.
/€dith meint du solltest dich für detailliertere angaben zu dem zeugs an Plexi richten, der gehört bald zum anwaltsgesindel und hat da ein bisschen ahnung davon, sagt er jedenfalls
*runaway*
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lunovis am 19.10.2004 17:55]
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Also erstmal geht es nicht um mich, sondern um meine Freundin. Ich bin 19 und mir gehts zu Hause recht gut...
Also bis auf ersteres (Ausziehen U18) hab ich so ziemlich alles im OR gefunden... Ich werde nachher mal mein ganzes Dokument hier posten was ich bisher habe...
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bis 18: ohne unterstützung der eltern nicht, eben, fürsorgerecht
ab 18, ja
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Da ich ja ein ähnliches Problem hatte.....
rechtlich kannst du rein gar nichts machen... dir fehlen ganz einfach die Beweise
Dazu kommen Anwaltskosten die du nicht bezahlen kannst
Zieh unbedingt die Vollmacht der Eltern zurück und falls das konto den eltern gehören sollte, mach ein neues auf bei der Bank und melde die kontonummeränderung beim Geschäft
voilà sie können dir nichts mehr wegnehmen
Achja, der Polizei melden hat bei mir nichts genützt.. ich wurde ja schon genötigt.... hab dann aus verzweiflung angerufen doch die haben mich fast ausgelacht ala "haben sie nichts besseres zu tun? für diese Probleme sind wir nicht zuständig"
blablubb
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Also nochmal, es geht nicht um mich, es geht um meine Freundin, und darum, dass sie ohne Unterschrift der Eltern nicht mal ein neues Konto bekommt!
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wieso sollte sie kein neues konto bekommen? deine freundin kann ohne einwilligung der eltern ein konto eröffnen. sofern die eltern keine vollmacht darüber haben können sie auch nicht darüber verfügen.
und eben, sie kann die vollmachten über die andern konti zurückziehen sofern diese schon unter ihrer kontrolle stehen (gewisse sparkonti werden erst ab 18 zugänglich)
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Jede Bank will bei einer Kontoeröffnung der Minderjährigen die Unterschrift der Eltern... Oder sonst nenn mir eine die das nicht möchte...
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zkb (zürcher kantonalbank)
meine dorfbank
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Thema: Auszug ( nicht Umzug :o ) |