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Angenommen ich habe einen Migräneanfall und sehe durch die Aura kaum noch was und fahre zu dem Zeitpunkt Auto: Rechts ran fahren auf der Autobahn, bzw. in der Stadt irgendwo ran fahren wo ich nicht stehen darf ist nicht gerade legal, oder? Mein Fahrlehrer meinte damals (schon ewig her), dass man auch nicht auf den Standstreifen darf wenn man kotzen muss oder sonst was.
Aber ich hab halt keinen Bock einen Unfall zu verursachen. Ich will nur wissen was die Konsequenzen sind und ob die Begründung das es ein Notfall war vielleicht was bringt.
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Wenn es dazu dient, einen Unfall zu vermeiden, darfst du vieles auf der Autobahn machen.
Auf dem Standstreifen stehend ist die Unfallgefahr sicher geringer als auf allen drei Fahrspuren schlängelnd.
Ob das die zuständige Behörde nun genauso sieht, wäre mir in dem Moment ziemlich egal.
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Klar, egal ist es mir dann auch. In dem Fall wird die Karre sofort abgestellt. Keine Lust jemanden zu verletzen. Aber ich würde gerne wissen welche Konsequenzen das haben könnte, bzw. ob es da Ausnahmen gibt.
Mit ner Aura fahre ich ganz sicher nicht weiter, da wäre ich ja irre.
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| Zitat von ]N-Squad[Crow
Klar, egal ist es mir dann auch. In dem Fall wird die Karre sofort abgestellt. Keine Lust jemanden zu verletzen. Aber ich würde gerne wissen welche Konsequenzen das haben könnte, bzw. ob es da Ausnahmen gibt.
Mit ner Aura fahre ich ganz sicher nicht weiter, da wäre ich ja irre.
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Ich denke dein weiteres Vorgehen entscheidet über die Konsequenzen. Wenn du anhältst um proffesionelle Hilfe (Polizei, Krankenwagen) zu holen werden die dir sicherlich keinen Strick daraus drehen. Andererseits könnte ich mir schon vorstellen dass die netten Herren in Grün ein bisschen gereizt reagieren wenn du dir die Migräne erstmal im angrenzenden Waldstück rauskotzt oder die Aura mit der Kippe wegkohlst.
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Naja §18 Abs. 8 der StVO sagt es relativ eindeutig: "Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten." Soweit ich weiß ist das nur erlaubt, wenn man eine Panne hat oder eben ein "Notfall" vorliegt. Was nun ein Notfall ist, ist vermutlich wieder Ansichtssache ... Ich würd auf jeden Fall den Warnblinker setzen und besser das Warndreieck aufstellen.
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| Zitat von Swot
Naja §18 Abs. 8 der StVO sagt es relativ eindeutig: "Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten." Soweit ich weiß ist das nur erlaubt, wenn man eine Panne hat oder eben ein "Notfall" vorliegt. Was nun ein Notfall ist, ist vermutlich wieder Ansichtssache ... Ich würd auf jeden Fall den Warnblinker setzen und besser das Warndreieck aufstellen.
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Die Sache ist ja das ich dann so gut wie nichts mehr sehe. Demnach wäre Warndreieck aufstellen an sich schon ne ziemliche Gefahr. gerade weil es das rechte Auge ist und ich dann nicht den entgegen kommenden Verkehr sehen kann. Ich bin quasi fast blind wenn der ganze Spaß los geht. Warnblinker ist natürlich klar und das Dreieck würde ich aufstellen in dem ich mich einfach an der Leitplanke entlang hangele. Ist halt nur gefährlich für mich - und andere - das Ding aufzustellen.
Sollte ich vielleicht einfach mal bei der lokalen Polizeistelle nachfragen was die von dem Spaß halten?
Oder vielleicht könnte Lwis mal was zu der Ansicht der Polizei in der Hinsicht etwas sagen.
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Die Strafe ist eher vernachlässigbar. Kostet 35¤, kein Punkt, sofern du niemanden gefährdest.
Du musst dich eher fragen, ob du überhaupt Auto fahren solltest?
Merkst du so einen Anfall früh genug um noch sicher anhalten zu können? Und wie oft kommt das vor? Wenn man dich 1x wöchentlich von der AB abholen muss, ist das eher weniger witzig.
Epileptiker müssen bspw. 2 Jahre ohne Anfall sein bevor sie wieder fahren dürfen.
Das würde mir eher Sorgen bereiten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeeJay am 08.09.2014 18:23]
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Pass auf, nicht dass die dir dann deine Fahrtauglichkeit in Frage stellen.
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DeeJay: 35 EUR sinds beim Halten, wenn er parkt (=Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Min hält) sinds immerhin 70 EUR und 1 Punkt.
An genau das mit der Fahrtauglichkeit musste ich aber auch eben denken.
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| Zitat von Swot
DeeJay: 35 EUR sinds beim Halten, wenn er parkt (=Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Min hält) sinds immerhin 70 EUR und 1 Punkt.
An genau das mit der Fahrtauglichkeit musste ich aber auch eben denken.
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Stimmt.
Klingt nicht so, als wenn so ein Anfall in ~3 Minuten gegessen ist.
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| Zitat von Tobit
Pass auf, nicht dass die dir dann deine Fahrtauglichkeit in Frage stellen.
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Ich wunder mich schon die ganze Zeit, dass das scheinbar keinem sonst auffällt.
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| Zitat von Tobit
Pass auf, nicht dass die dir dann deine Fahrtauglichkeit in Frage stellen.
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Wäre das so falsch?
Migräne hat zwar noch keinen eigenen Unterpunkt in der Fahrerlaubnisverordnung (im Gegensatz zu Schlafstörungen), allerdings sollte das unbedingt mit dem Arzt abgesprochen werden. Vielleicht gibt es Symptome, die rechtzeitig erkannt werden können, um so ein Fahren zum Zeitpunkt eines Anfalls zu verhindern. Weil mit der beschriebenen Aura klingt das arg nach Fahruntauglichkeit, zumindest vorübergehend.
Ist ja schön, dass du im Fall der Fälle rechts ranfahren willst, Crow - was anderes solltest du im Fall der Fälle wohl nicht machen. Aber einfach so weitermachen und das Problem ignorieren, solltest du meiner Meinung nach nicht.
Hyp
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Hyperdeath am 08.09.2014 19:12]
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Ich rufe den rechtfertigenden Notstand aus dem StGB in den Zeugenstand.
| § 34
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
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Wäre die Frage, ob der Paragraph bei OWis im Sinne der StVO sinngemäß Anwendung findet.
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Naja unabhängig davon ob man halten darf oder nicht, wäre fahren total unverantwortlich. Zumal es ja momentan immer malwieder aufutreten scheint.
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| Zitat von xargi
Naja unabhängig davon ob man halten darf oder nicht, wäre fahren total unverantwortlich. Zumal es ja momentan immer malwieder aufutreten scheint.
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Ich habe mindestens 25 Minuten bis es richtig los geht, meistens sogar viel mehr. Danke der Ärzte kenn ich nun auch die Vorboten. Das reicht eigentlich um ran zu fahren... Die Ärzte sagen auch das ich weiter fahren darf, also naja, unverantwortlich find ich das nun nicht gerade. Und die Ärzte sollten ja wissen ob ich fahren darf oder eben nicht. Vorallem Neurologen die sich genau auf den Mist spezialisieren.
Und wo ignoriere ich das Problem? Ich kümmer mich doch darum und informiere mich dazu. Ich nehme es ganz sicher nicht auf die leichte Schulter und sage nicht "whatever". Gerade deshalb frage ich ja wie das rechtlich mit dem halten aussieht. Die Zeit zum ranfahren hab ich auf jeden Fall.
/edit: dazu noch: Ich habe die Zeit das Auto abzustellen und es dauert nicht Tage bis der Spaß weg ist, es dauert 20 Minuten und ich habe davor schon eine Ahnung wann der Spaß auftritt. Also lasst mal bitte die Kirche im Dorf. Es geht sich hier gerade um das ranfahren und ich werde ganz sicher nicht Leute gefährden, denn genau darum geht es hier wie gesagt. Eine Aura braucht halt eh bis sie voll da ist und ich kenne die Vorboten. Es gibt halt nur Situationen, wie z.B. Stau, wo ich evtl nicht in den 25 Minuten von der AB abfahren kann. Und, wie ebenfalls erwähnt, bin ich laut den Ärzten fahrtauglich und die sollten es eigentlich wissen, nicht?
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von ]N-Squad[Crow am 09.09.2014 1:42]
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| Zitat von ]N-Squad[Crow
. Und die Ärzte sollten ja wissen ob ich fahren darf oder eben nicht.
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Der einzige, der das wissen kann, bist du.
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| Zitat von Siggi
| Zitat von ]N-Squad[Crow
. Und die Ärzte sollten ja wissen ob ich fahren darf oder eben nicht.
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Der einzige, der das wissen kann, bist du.
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Davon träumen die ganzen Säufer, die nach drei Maß heimeiern.
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Die Becksteinsche Bierhypothese gilt nur für Bayern
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"Bayern" als Personen oder als Königreich?
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Das, mein Freund, ist die richtige Frage.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von LoneLobo am 09.09.2014 8:55]
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Aber nicht der richtige Bildlink.
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Es gab doch hier jemanden, der bei der Telekom arbeitet.
I am in need of assistance.
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Öl ist nicht elektrisch leitend, oder?
Wenn ja, wäre es ja z.B. vielleicht in einem Automotor blöd, wenn elektrische Dinge durch einen Ölfilm miteinander verbunden würden, die das nicht sollen.
Andererseits: Wenn's nicht elektrisch leitet, ist's vielleicht auch wieder schlecht, wenn ich z.B. Schrauben am Fahrrad gegen Rost etc. öle, und die für die Beleuchtungsanlage elektrisch leiten müssen. Hmm.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Herr der Lage am 09.09.2014 11:31]
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Es gibt bestimmt irgendwelche tollen Spezialöle, die leitfähig sind.
Normales Öl ist allerdings ein Isolator. Nen ziemlich guter sogar.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von csde_rats am 09.09.2014 11:35]
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Word 2010:
Weiß jemand, was der Pfeil für ein Zeichen darstellt? Und viel wichtiger: Wie ich das löschen kann? Der Umbruch dort sieht total bekloppt aus, aber weder Entf noch Backspace konnten dem Pfeil zu Leibe rücken.
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| Zitat von Herr der Lage
Öl ist nicht elektrisch leitend, oder?
Wenn ja, wäre es ja z.B. vielleicht in einem Automotor blöd, wenn elektrische Dinge durch einen Ölfilm miteinander verbunden würden, die das nicht sollen.
Andererseits: Wenn's nicht elektrisch leitet, ist's vielleicht auch wieder schlecht, wenn ich z.B. Schrauben am Fahrrad gegen Rost etc. öle, und die für die Beleuchtungsanlage elektrisch leiten müssen. Hmm.
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Auch bei eingeölten Schrauben wird es genügend metallischen Kontakt geben, um das bisschen Strom für die Beleuchtung zu übertragen. Das Öl bzw. Fett soll vor allem Zwischenräume ausfüllen, wo sich sonst Wasser ansammeln und zu Korrosion führen würde.
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| Zitat von Armag3ddon
Word 2010:
http://abload.de/image.php?img=narfssjmc.jpg
Weiß jemand, was der Pfeil für ein Zeichen darstellt? Und viel wichtiger: Wie ich das löschen kann? Der Umbruch dort sieht total bekloppt aus, aber weder Entf noch Backspace konnten dem Pfeil zu Leibe rücken.
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Das Zeichen ist für einen manuellen Umbruch innerhalb des Absatzes, normalerweise wird das mit Shift+Enter erzeugt. Warum es sich nicht löschen lässt... Hast du mal probiert, die Wörter davor und dahinter zu markieren und alles zusammen zu löschen? Was passiert dann?
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| Zitat von Armag3ddon
Word 2010:
http://abload.de/image.php?img=narfssjmc.jpg
Weiß jemand, was der Pfeil für ein Zeichen darstellt? Und viel wichtiger: Wie ich das löschen kann? Der Umbruch dort sieht total bekloppt aus, aber weder Entf noch Backspace konnten dem Pfeil zu Leibe rücken.
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Manueller umbruch in einem Satz/Absatz (shift+Enter)
/Sonofabeach
//und gelöscht wird der ganz einfach mit cursor davorsetzen und Entf drücken. Genau wie leerzeilen auch.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -hi7.eM.hiGh- am 09.09.2014 11:47]
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Thema: Erklärbär |