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| The Autopilot learns from all the vehicles equipped with the hardware in Tesla’s fleet (~80,000 vehicles) by building high precision maps, which it refines with every passing of a vehicle, and then downloads the map sections aligned with the vehicle’s GPS to help the vehicle’s own Autopilot system navigating the location in real-time with cross-checks from the vehicle’s sensors, primarily its front-facing camera and radar. | |
/NSAuto
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 05.07.2016 19:32]
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Eine Testfahrt der geplanten Ausfahrtroute ergab soeben: keine unverhergesehenen 50km-Umleitungen.
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Hey, siehs so: dann bleibt viel mehr Zeit für Einzelfahrten in fremden Autos.
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
| Mobileye, an Israel-based tech company developing some of the technology behind Tesla’s Autopilot, commented on the fatal Model S crash:
(...)
Today’s collision avoidance technology, or Automatic Emergency Braking (AEB) is defined as rear-end collision avoidance, and is designed specifically for that. This incident involved a laterally crossing vehicle, which current-generation AEB systems are not designed to actuate upon. | |
Oder anders: Tesla kann keine Kreuzungen.
http://electrek.co/2016/07/01/tesla-autopilot-mobileye-fatal-crash-comment/
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Die neue E-Klasse kann das. *kreiswichs*
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Alles Gute zum Geburtstag :*
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Von hier auch,
Alles gute zum Geburtstag, Harmlos!
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Ich schau mal wieder rein: Hat Sharku bereits einen neuen VTEC-Drifter?
Levorg läuft einwandfrei! Oke war alles.
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Nein, bis jetzt keinen Erfolg gehabt.
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Herzlichen harm.
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Herzlichen Glückwunsch, Harm.
Am Wochenende wird gefeiert!
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Zünden wir ein paar Kerzen?
#dieseldjego #selbstzündung
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Du kannst ja mit Flitze schon ein bisschen vorglühen.
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Dankesehr! ![](./img/smilies/icon7.gif)
Zur Feier des Tages hab ich ne Klausur geschrieben, ernähre mich bis Abends ausschließlich von Kuchen und wechsle 10 Zündkerzen. Also alles normell soweit.
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Hoffentlich sind die Kerzen von nur einem Auto.
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Die kombinierte Leistung beider Autos wäre nicht zu viel für ein Einzelnes
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Crosspost aus dem Juristenthread:
In meiner Firma gibt es Parkplatznot, vor allem in der Tiefgarage. Es beengt her, ist leider so und lässt sich auch baulich nicht ändern.
Entlang einer Außenwand sind vor einer Stellplatzreihe für Autos noch Fahrradständer an der Wand angebracht. Wenn dort Fahrräder untergebracht sind, ist der Abstand zwischen Auto und Rad schon reichlich eng. Man kann sich noch durchschlängeln, aber im Prinzip reicht ein etwas längeres KFZ, um den Radfahrern den Platz zu nehmen.
Ich habe beispielsweise ein 4,20m langes Auto und stehe mit dem Heck quasi auf der Markierungslinie des Stellplatzes, damit vorne genug Raum für die Räder und eventuell durchgehende Radfahrer ist.
Wenn in dieser Reihe ein Kombi einparkt und sein Heck nicht in der Fahrspur hängen soll, "blockiert" er quasi schon den Freiraum der Radfahrer. Mit einem solchen Auto kann man sich also aussuchen, ob die Front von einem Radfahrer zerbeult wird oder das Heck abends von einem anderen ausparkenden PKW.
Jetzt werden die Radfahrer nicht müde, die Autofahrer auf ihre Not per Email an den "Alle" Verteiler hinzuweisen. Das sieht dann so aus
| Kurze Info für den Fahrer des hübschen BMW mit der Nummer M-[xxx]: Bitte Abstand zu den Fahrradständern halten, sonst könnte es unschöne Kratzer geben ;-) | |
Ne halbe Stunde nach Kernzeitbeginn so eine Email los zu treten, ist ja schon so eine Sache, aber der Nebensatz missfällt mir.
Ja, das folgende mag sehr pedantisch klingen, aber nach 3,5 Jahren mit quasi einem wöchentlichen Reminder an die pösen Autofahrer möchte ich angesichts dieses frechen Satzes gerne eine halbwegs kluge Erwiderung zurückfeuern.
Angenommen der Verfasser der Email eckt beim Abstellen seines Rades wirklich ein parkendes Auto an, dass innerhalb der Markierungen des Stellplatzes steht. Und nehmen wir weiter an, er geht einfach weg, verlebt seinen Arbeitstag und fährt abends heim. Ist er dann nicht schuld und zählt sein Schweigen und verlassen des Unfallortes nicht als Fahrerflucht? Selbst, wenn er Bescheid gibt, kann doch ein "och, es ist halt eng, kann ich nix für" ihn doch nicht entlasten.
Oder nehmen wir an, das Auto steht nicht innerhalb der vorgesehenen Markierungen und ein Radfahrer rempelt es an, wer ist dann Schuld? Könnte der betroffene Autofahrer den Radfahrer dennoch zu einer Teilschuld verdonnern?
Ich möchte dem Kollegen einfach unverblümt mitteilen, dass auch ein "unschöner Kratzer" ihn nicht von einer Teilschuld und Regressansprüchen freispricht und auch kleine Kratzer mit kleinen Dellen einen durchaus beachtlichen Schadenswert verursachen können. Idealerweise in Verbindung mit einem entsprechenden Gerichtsurteil aus dem Raum München und/oder Paragrafen.
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| Zitat von horscht(i)
Das sieht dann so aus
| Kurze Info für den Fahrer des hübschen BMW mit der Nummer M-[xxx]: Bitte Abstand zu den Fahrradständern halten, sonst könnte es unschöne Kratzer geben ;-) | |
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Den Uhrensohn der so ne Mail verfasst würde ich persönlich erstmal neu kalibrieren und ihm erklären was bei Ihm alles verkratzt werden könnte wenn er weiter solche Mails schreibt.
Bestimmt Veganer.
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Ich war sehr kurz davor, ja, würde aber gerne eine halbwegs sachliche Antwort geben.
/E: Achja, Kollege, er ähnlich darüber den Kopf schüttelt, meint, dass der besagte BMW sogar innerhalb der Parkplatzmarkierungen steht. Aber wie gesagt, selbst dann geht es sehr sehr eng her.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von horscht(i) am 06.07.2016 14:15]
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Jo, kleine Dellen können doch recht teuer werden.
Die von Staplerfahrer Klaus gefahrene, Zitat: "och das ist doch so klein, dass kann ich kaum fotografieren" - Delle am RAM kostet in der Reparatur doch geschmeidige 680.-.
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Um es mal ganz klar zu sagen, weil ich das schon von Verwandten mitbekommen habe: Auch wenn jemand im absoluten Halteverbot auf nem Behinderten-Mutter-Kind-Frauenparkplatz für 72h quer über 3 Plätze steht, berechtigt das einen nicht dazu, dem an die Karre zu fahren. Da ist man dann trotzdem schuld und kriegt nicht nur ne Teilschuld.
Der andere mag auch seine Strafe kriegen aber das tangiert das Vergehen des dran fahrens oder mutwillig beschädigens erst mal nicht.
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Nach der Mail könnte man vermutlich auch einen Vorsatz unterstellen?
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| Zitat von horscht(i)
Crosspost aus dem Juristenthread:
In meiner Firma gibt es Parkplatznot, vor allem in der Tiefgarage. Es beengt her, ist leider so und lässt sich auch baulich nicht ändern.
Entlang einer Außenwand sind vor einer Stellplatzreihe für Autos noch Fahrradständer an der Wand angebracht. Wenn dort Fahrräder untergebracht sind, ist der Abstand zwischen Auto und Rad schon reichlich eng. Man kann sich noch durchschlängeln, aber im Prinzip reicht ein etwas längeres KFZ, um den Radfahrern den Platz zu nehmen.
Ich habe beispielsweise ein 4,20m langes Auto und stehe mit dem Heck quasi auf der Markierungslinie des Stellplatzes, damit vorne genug Raum für die Räder und eventuell durchgehende Radfahrer ist.
Wenn in dieser Reihe ein Kombi einparkt und sein Heck nicht in der Fahrspur hängen soll, "blockiert" er quasi schon den Freiraum der Radfahrer. Mit einem solchen Auto kann man sich also aussuchen, ob die Front von einem Radfahrer zerbeult wird oder das Heck abends von einem anderen ausparkenden PKW.
Jetzt werden die Radfahrer nicht müde, die Autofahrer auf ihre Not per Email an den "Alle" Verteiler hinzuweisen. Das sieht dann so aus
| Kurze Info für den Fahrer des hübschen BMW mit der Nummer M-[xxx]: Bitte Abstand zu den Fahrradständern halten, sonst könnte es unschöne Kratzer geben ;-) | |
Ne halbe Stunde nach Kernzeitbeginn so eine Email los zu treten, ist ja schon so eine Sache, aber der Nebensatz missfällt mir.
Ja, das folgende mag sehr pedantisch klingen, aber nach 3,5 Jahren mit quasi einem wöchentlichen Reminder an die pösen Autofahrer möchte ich angesichts dieses frechen Satzes gerne eine halbwegs kluge Erwiderung zurückfeuern.
Angenommen der Verfasser der Email eckt beim Abstellen seines Rades wirklich ein parkendes Auto an, dass innerhalb der Markierungen des Stellplatzes steht. Und nehmen wir weiter an, er geht einfach weg, verlebt seinen Arbeitstag und fährt abends heim. Ist er dann nicht schuld und zählt sein Schweigen und verlassen des Unfallortes nicht als Fahrerflucht? Selbst, wenn er Bescheid gibt, kann doch ein "och, es ist halt eng, kann ich nix für" ihn doch nicht entlasten.
Oder nehmen wir an, das Auto steht nicht innerhalb der vorgesehenen Markierungen und ein Radfahrer rempelt es an, wer ist dann Schuld? Könnte der betroffene Autofahrer den Radfahrer dennoch zu einer Teilschuld verdonnern?
Ich möchte dem Kollegen einfach unverblümt mitteilen, dass auch ein "unschöner Kratzer" ihn nicht von einer Teilschuld und Regressansprüchen freispricht und auch kleine Kratzer mit kleinen Dellen einen durchaus beachtlichen Schadenswert verursachen können. Idealerweise in Verbindung mit einem entsprechenden Gerichtsurteil aus dem Raum München und/oder Paragrafen.
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"Bitte Abstand zum BMW mit dem Kennzeichen M-XXXX halten, sonst könnte es unschöne Anzeigen geben ;-)"
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Roadarmor Stosstange montieren
Fahrrad mit Schwung an die Betonwand drücken
...
Profit!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Schnudelhuber am 06.07.2016 14:43]
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| Zitat von Schnudelhuber
Roadarmor Stosstange montieren
Fahrradfahrer mit Schwung an die Betonwand drücken
...
Profit!
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Habs mal korrigiert
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harmlos pls
![](http://cdn2.evo.co.uk/sites/evo/files/styles/gallery_adv/public/images/dir_1186/car_photo_593323.jpg?itok=lNwG8p-p)
Keine Ahnung aus welchem Modell genau das aufgenommen wurde. Auf jeden Fall ist's ein Volvo KI.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [GSG]1 nicer Merlin am 06.07.2016 15:58]
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Thema: Autothread ( Zum Wohl, die Falz ) |