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... und keine Ahnung
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Hallo Gemeinde,
ich arbeite nun als freier Mitarbeiter für einen Onlineverlag und habe keine Ahnung, wie das denn genau mit der Abführung der Mehrwertsteuer oder generell dem Nebenverdienst aussieht.
Ich bin Schüler, bekomme demnächst wohl Hartz IV (jaha ) und finde im Internet einfach keine Infos darüber, wieviel ich denn nun nebenbei verdienen darf. Und wie sieht das aus mit der Mwst? Im Vertrag steht dass das Honorar + Mwst. ausgeezahlt wird. Muss ich die abführen? Muss ich ein Gewerbe anmelden? Ich hab mich mit einem Bekannten unterhalten, der ebenfalls Journalist ist, und er meinte dass zu man zu DM-Zeiten bis zu 60.000 Mark jährlich verdienen durfte, ohne dass man steuerpflichtig wurde.
In Sachen Hartz IV meint er zu wissen, dass man derzeit noch 30 Euro offiziell verdienen darf, ab Oktober 100. natürlich abzüglich der ganzen Kosten für Telefon/Inet und so (arbeite auf Home-Office Basis).
Also wie sieht das ganze bitte bei nem Verdienst zwischen 2.000 und 3.000 Euro jährlich aus? Muss man da was anmelden oder so?
Danke euch
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Wer 2500€ monatlich verdient, muss garantiert Steuern zahlen.
Und seit wann kriegen Schüler Hartz IV?
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| Zitat von golloza
Wer 2500€ monatlich verdient, muss garantiert Steuern zahlen. | |
Wer lesen kann
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Und seit wann kriegen Schüler Hartz IV?
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Ü18, kein Baföck
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Wer lesen kann is klar im Vorteil.
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| Zitat von cit
| Zitat von golloza
Wer 2500€ monatlich verdient, muss garantiert Steuern zahlen. | |
Wer lesen kann | |
Und wer auch noch rechnen kann, wird feststellen, dass 60.000DM jährlich im Monat ca. 2500€ sind.
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| Zitat von golloza
| Zitat von cit
| Zitat von golloza
Wer 2500€ monatlich verdient, muss garantiert Steuern zahlen. | |
Wer lesen kann | |
Und wer auch noch rechnen kann, wird feststellen, dass 60.000DM jährlich im Monat ca. 2500€ sind. | |
wer lesen kann...
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| Zitat von golloza
Und wer auch noch rechnen kann, wird feststellen, dass 60.000DM jährlich im Monat ca. 2500€ sind. | | du wirkst verwirrt.
welcher "onlineverlag" stellt cit denn ein?
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trag was zum thema bei, das mir helfn kann, oder halt die schnatter. immer die selbe laier .
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| Zitat von Rincewind
erzähl doch einfach. | |
Hier gehts um die Frage nach dem Nebenverdienst, also was ich evtl. beachten muss, und nicht welcher Verlag. Und gerade dir - der ja offensichtlich sowieso nur auf flamen aus ist - werde ich wohl kaum auf die Nase binden, welcher verlag das ist. tut auch nichts zur sache.
/e achso, die anderen brauchen auch nicht zu fragen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von cit am 19.08.2005 22:03]
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ich bin bestürzt.
Wie wäre es, wenn du einfach deine Harz IV-Vergabestelle fragst?
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| Zitat von cit
Ich hab mich mit einem Bekannten unterhalten, der ebenfalls Journalist ist, und er meinte dass zu man zu DM-Zeiten bis zu 60.000 Mark jährlich verdienen durfte, ohne dass man steuerpflichtig wurde. | |
| Zitat von Rincewind
| Zitat von golloza
Und wer auch noch rechnen kann, wird feststellen, dass 60.000DM jährlich im Monat ca. 2500€ sind. | | du wirkst verwirrt. | |
Klärt mich mal einer auf?
60.000DM / 1,96 / 12 = 2551€
Nach cits Bekannten kann man im Monat 2551€ verdienen, ohne Steuern zu zahlen, was ich bezweifel.
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Ich hatte n Freibetrag von 165€/Monat (ALG I), alles drüber wird mit deinen Bezügen verrechnet. Bei ALG II ist es imho ähnlich oder gleich.
Meine aber gelesen zu haben, das der Freibetrag bald angehoben werden soll.
[e]Am besten fragst du deine zuständige Amtstante, denn wenn du versuchst nebenbei zu verdienen ohne Anmeldung und du wirst erwischt darfst du nicht nur deine bisherigen Bezuege zurueckzahlen, es werden auch deine Einkünfte geschätzt (selten zu deinem Vorteil) und darfst den ganzen Ramsch zurückzahlen =)
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 19.08.2005 22:12]
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| Zitat von Rincewind
Wie wäre es, wenn du einfach deine Harz IV-Vergabestelle fragst? | |
Ja das is so ne Sache. Wenn man die einmal fragt (auch nur rein hypothetisch) riechen die womöglich gleich Blut und quetschen einen aus. Also erstmal unoffiziell informieren .
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Werd Mariachi, arbeite umsonst und lebe von den Trinkgeldern ...
edit: musste sicher nix abdrücken ...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von schietegal am 19.08.2005 22:59]
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Seit wann gibts auf Gehälter und Löhne Mehrwertsteuer?
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Könnte ich mir bei Dienstleistungen schon vorstellen.
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Bloß die Mehrwertsteuer geht normalerweise an den Staat
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Frag Cain, der kennt sich da aus...
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| Zitat von cit
Ich hab mich mit einem Bekannten unterhalten, der ebenfalls Journalist ist | |
Ist Journalist eigentlich eine geschützte Berufsbezeichnung?
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| Zitat von Deep Thunder
Ist Journalist eigentlich eine geschützte Berufsbezeichnung? | | zumind. die Pressefreiheit gilt auch für jedes WebLog...
Aufs Gehalt zahlt man Einkommens- und Mehrwertsteuer, Vergnügunssteuer, Soli, Kirchensteuer, Sozialabgaben.
Und am Ende bleibt nix über...und keiner weiß, wo das Geld hin ist.
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Nein, Journalist ist nicht geschützt.
signature failed to load...
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| Zitat von Deep Thunder
| Zitat von cit
Ich hab mich mit einem Bekannten unterhalten, der ebenfalls Journalist ist | |
Ist Journalist eigentlich eine geschützte Berufsbezeichnung? | |
nein, ist einer der wenigen freien Berufe. Jeder, der was veröffentlicht, kann sich Journalist nennen.
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Das erklärt warum du einer bist.
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Sind wir nicht alle im Grunde unserer Herzen Journalisten?
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Gewerbeanmeldung nein, sofern echte schriftstellerische Tätigkeit:
EStG § 18
(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche,künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, .......
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http://www.nebenjob.de/startup/existenz_94_inhalt.html
Ausnahmeregelung für Freiberufler
Sofern Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf Basis einer freiberuflichen Tätigkeit ausüben dürfen, brauchen Sie kein Gewerbe anzumelden. Eine schriftliche, formlose Mitteilung an Ihr Finanzamt (ein Musterschreiben finden Sie untenstehend) reicht völlig aus.
Umsatzsteuer grundsätzlich nein, wenn es im Vertrg steht allerdings schon
http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerregelung.html
kleinunternehmer können rehnungen ohne ust stellen, damit fällt das ganze ust-thema weg.
steht im vertrag die ust, hast du dich quasi für ust entschieden (optiert), bekommst sie ja auch ausgezahlt und müsstest sie demnach auch monatlich an das finanzamt melden und bezahlen.
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alle angaben natürlich allgemein und ohne gewähr, ich schätze wenn ich wieder nüchtern bin würde ich es aber genauso erzählen....
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Fips am 20.08.2005 2:02]
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Es gibt ein Buch, 111 Tips zu Hartz IV / ALG II.
Mit herausgegeben vom DGB, also Empfängerfreudnlch ausgelegt.
Das gleiche gibts auch für ALG I, das hat mir mit solchen Fragen wie Nebenverdienst, Anmeldungen etc. sehr geholfen. Den zehner zu investieren wird sich lohnen, denke ich.
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habe jetzt nicht alles gelesen...aber:
ein kumpel (ausbildung fertig und schon geschafft) kriegt arbeitslosengeld:
darf als nebenjob nicht mehr als (~) 190€ verdienen weil er sonst weniger arbeitslosen geld bekommt !
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| Zitat von [G]Tobit
Seit wann gibts auf Gehälter und Löhne Mehrwertsteuer? | |
schon immer. zumindest als freiberufler. nur muss man die mwst. eben an den staat abführen. hab ich auf jeder meiner ausgestellten rechnungen zu stehen.
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achja, wenn cit journalist wird/ist, ess ich nen ganzen besen inklusive putzfrau.
der steuerliche freibetrag liegt irgendwo bei 8000 euro jährlich, nagelt mich nicht auf die zahl fest, die ist nur ein richtwert.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Glurks am 20.08.2005 10:42]
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Thema: Nebenverdienst ( ... und keine Ahnung ) |