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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Mautpreller? ( Das BAG hat sie nicht mehr alle! )
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ninverto

UT Malcom
Das BAG hat sie nicht mehr alle!
Guten Abend p0t.

Es dreht sich um ein Bußgeld wegen eines Mautverstoßes von dem Bundesamt für Güterverkehr.

Mein Bruder ist mit einem LKW mit Anhänger auf die Autobahn gefahren. Zum ersten Mal seit der Mauteinführung. Vorher hat er an der Tankstelle ein Maut Ticket gelöst für 3 Achsen. Der LKW hat 2 und der Anhänger hat 2. Der Anhänger wird aber laut Führerscheinrecht nur als eine Achse gezählt.
Nach wenigen Kilometern hielt ihn dann die Polizei an, mein Bruder erklärte den Polizisten, dass er dachte, dass der Anhänger laut Führerscheinrecht nur als eine Achse gezählt wird. Die Polizisten belehrten ihn und mein Bruder hat an der nächsten Tankstelle ( ca. 10km fahrt!! ) ein NEUES Maut Ticket für die Strecke gelöst .

Heute ist ein Bußgeldbescheid von dem BAG eingetroffen indem kurz erklärt wird wie alles war und dann ein Bußgeld von !!! 125,60€ !!! gefordert wird.
Das Argument, dass der Anhänger laut Führerscheinrecht nur als 1 Achser gezählt wird, wird ausgehebelt in dem man schreibt:

"Ihre abgegebene Erklärung entlastet Sie nicht hinreichend"
und weiter
"Sie haben FAHRLÄSSIG gegen dei Mautplficht verstoßen, indem Sie sich nicht ausreichend über die einschlägigen Vorschriften informiert haben"
Fährlässig? Wieso bitte fahrlässig? Weder am Mautautomat wurde darauf hingewisen, wie die Achsen zu Zählen sind, auch nicht von irgend einem Info Brief.
Es wahr schlichtweg ein Irrtum, und im Endeffekt hat die BAG ja mehr Geld von uns bekommen, da wir das Maut Ticket 2 mal gekauft haben.

Und nun meine Frage an euch:
Lohnt es sich, gegen diesen Bußgeldbescheid einspruch zu erheben?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ninverto am 10.01.2006 18:26]
10.01.2006 18:25:56  Zum letzten Beitrag
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Necabo

AUP Necabo 26.11.2007
verschmitzt lachen
Die sollen erstmal beweisen, dass er mit anhänger gefahren ist.
10.01.2006 18:27:59  Zum letzten Beitrag
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Whatever You Mean

UT Malcom
Ich würde einspruch erheben...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Whatever You Mean am 10.01.2006 18:29]
10.01.2006 18:29:27  Zum letzten Beitrag
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[G]Tobit

tobit2
 
Zitat von Whatever You Mean
Ich gebe Necabo recht. Da würde ich es kalt drauf ankommen lassen.



Ähm, er wurde von der Polizei angehalten, die haben sicherlich einen Bericht verfasst. mit den Augen rollend

Und mit einer Aussage gegen zwei Polizisten zieht man vor Gericht meistens den kürzeren.
10.01.2006 18:30:31  Zum letzten Beitrag
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ninverto

UT Malcom
Öhm, man Registriert ja seinen LKW bevor man auf die Autobahn fährt und gibt da an ob man mit oder ohne Anhänger fährt.

Wir haben also schon angegeben, mit einem Anhänger zu fahren und der Polizist + Kolloge wird es bezeugen können.
10.01.2006 18:30:55  Zum letzten Beitrag
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Phillinger

AUP Phillinger 11.02.2013
Habt ihr Rechtsschutz? Wenn ja, wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Bekommt er Punkte/Fahrverbot (wg. event. angesammelter Punkte)?

Daran scheiterte es bei mir. Die Selbstbeteiligung überstieg den Streitwert eines ungerechtfertigten Bußgeldes um das Doppelte. Fahrverbot gab's auch keines, also hab' ich's gelassen.

Ist ein Bußgeld btw nicht automatisch mit Punkten in Flensburg verbunden?
10.01.2006 18:32:20  Zum letzten Beitrag
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ninverto

UT Malcom
Nein, ist nur ne Ordnungwidrigkeit -> Keine Punkte.

Wir haben auch kein Rechtsschutz. Für die Firma wäre er einfach zu teuer, in anbertracht wieviel Rechtliche Streitigkeiten wir haben und Privat haben wir auch keinen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ninverto am 10.01.2006 18:35]
10.01.2006 18:34:57  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
Na so schwierig kann es doch nicht sein die Anzahl der Achsen am Anhänger zu zählen mit den Augen rollend wenn man es eben nicht weiß, müsste man sich wohl genauer informieren und nicht von "wird schon eine Achse sein" ausgehen Augenzwinkern
10.01.2006 18:37:34  Zum letzten Beitrag
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ninverto

UT Malcom
Er ist nicht von "wird schon eine Achse sein" ausgegangen sondern davon, was im Führerscheinrecht steht. Und nach Führerscheinrecht ist es eine Achse. Nicht mehr und nicht weniger.
10.01.2006 18:39:51  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
Sind die wohl weniger als 1m voneinander entfernt oder wieso zählt das als eine Achse (so gut kenn ich mich jetzt nicht im Führerscheinrecht aus)?
10.01.2006 18:41:41  Zum letzten Beitrag
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Phillinger

AUP Phillinger 11.02.2013
Verwechslung, s.u.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 10.01.2006 18:43]
10.01.2006 18:41:52  Zum letzten Beitrag
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[Dicope]

[Dicope]
 
Zitat von ninverto
Er ist nicht von "wird schon eine Achse sein" ausgegangen sondern davon, was im Führerscheinrecht steht. Und nach Führerscheinrecht ist es eine Achse. Nicht mehr und nicht weniger.

Ehm... Moment. Wenn an der Tankstelle am Mautterminal "Bitte geben Sie die Anzahl ihrer Achsen ein:" steht, dann ist egal, ob es Winter- oder Sommerzeit ist und welche Körbchengröße die Verkäuferin hatte, dann lautet die Antwort 4...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Dicope] am 10.01.2006 18:43]
10.01.2006 18:43:09  Zum letzten Beitrag
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Phillinger

AUP Phillinger 11.02.2013
Tja, wirklich blöd gelaufen.

Ich denke, Einspruch macht wenig Sinn, in der Sache haben sie ja vermutlich recht (ka, was Führerscheinrecht ist). Die Polizisten hätten natürlich ein Auge zudrücken können, haben sie aber leider nicht. traurig

Vielleicht kann ja einer der Juristen hier bessere Auskünfte geben als ich.


Zitat und Edit verwechselt sorry.
10.01.2006 18:43:13  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
Achja, hier hab ich einen ähnlichen Fall gefunden, aber nicht ob das Verfahren jetzt schon gelaufen ist.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 10.01.2006 18:44]
10.01.2006 18:43:21  Zum letzten Beitrag
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ninverto

UT Malcom
 
Zitat von mc.smurf
Sind die wohl weniger als 1m voneinander entfernt oder wieso zählt das als eine Achse (so gut kenn ich mich jetzt nicht im Führerscheinrecht aus)?



Ich kenne mich mit den Führerscheinrecht auch nicht aus. Mein Bruder sagt aber, es zähle als eine und die Polizisten haben ja auch bestätigt das es laut Führscheinrecht nur eine Achse ist.
10.01.2006 18:44:13  Zum letzten Beitrag
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Punk-Homer

Arctic
Wenn ich des so lese würde ich auch Einspruch erheben.
Ham ja echt nen Schuss mitlerweile.

MFG HOMER
10.01.2006 18:46:18  Zum letzten Beitrag
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Gipsy

Phoenix
Naja, laut führerscheinrecht darf er 2 achsige anhänger fahren und dort wird er nur als 1 achsiger gezählt.

Der anhänger hat aber trotz allem noch seine 2 achsen, die sich auch durhcs führerscheinrecht nicht wegzaubern lassen....

Ich mein ich kanns verstehen, wenn man dann irgendwie davon ausgeht, nur 3 achsen zu haben. aber faktisch isses ja anders traurig

daher denk ich dass es eher wenig handhabe gibt.
10.01.2006 18:48:03  Zum letzten Beitrag
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Affentütü

affentütü
...
Die haben sie doch nichtmehr alle....Einspruch erheben. Alles nur abzocke!
10.01.2006 18:49:58  Zum letzten Beitrag
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Mr.Black

mrblack
So wie das hier steht, würd ich das auch bekämpfen.
Wobei das natürlich schon so ist, dass 2 Achsen 2 Achsen sind aber wenn das wirklich so im Führerscheinrecht steht...

Aber andererseits, vielleicht steht das ja im Mautgesetz anders drinnen und Unwissen schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht.
10.01.2006 18:51:34  Zum letzten Beitrag
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CombatWombat

Mr Crow
Gibt es da keine vernünftigen Menschen, die auf das dumme Bussgeld pfeiffen, wenn man ihnen die zweite Mautmarke, die man 10km weiter gekauft hat, auch noch hinlegt?
10.01.2006 18:56:05  Zum letzten Beitrag
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honkbaer

AUP honkbaer 14.04.2009
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
10.01.2006 19:02:07  Zum letzten Beitrag
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[Dicope]

[Dicope]
 
Zitat von CombatWombat
Gibt es da keine vernünftigen Menschen, die auf das dumme Bussgeld pfeiffen, wenn man ihnen die zweite Mautmarke, die man 10km weiter gekauft hat, auch noch hinlegt?

Mata halt...
Reicht es im Bus auch, wenn du beim Schwarzfahren erwischt wurdest, dass du ausnahmsweise eine Fahrkarte kaufst? Was für Ideen manche Leute haben...
10.01.2006 19:06:06  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
 
Zitat von honkbaer
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !




Und wenn man keine Ahnung von Jura hat sollte man die Fresse halten.




E-Street... No retreat, no surrender
10.01.2006 19:06:31  Zum letzten Beitrag
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1-2-3

1-2-3
 
Zitat von [Dicope]
 
Zitat von CombatWombat
Gibt es da keine vernünftigen Menschen, die auf das dumme Bussgeld pfeiffen, wenn man ihnen die zweite Mautmarke, die man 10km weiter gekauft hat, auch noch hinlegt?

Mata halt...
Reicht es im Bus auch, wenn du beim Schwarzfahren erwischt wurdest, dass du ausnahmsweise eine Fahrkarte kaufst? Was für Ideen manche Leute haben...


Guter Vergleich mit den Augen rollend
10.01.2006 19:12:07  Zum letzten Beitrag
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-=SmuGGleR=-

Russe BF
 
Zitat von E-Street
 
Zitat von honkbaer
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !




Und wenn man keine Ahnung von Jura hat sollte man die Fresse halten.




E-Street... No retreat, no surrender



Hast Du die?
OwiG -> es geht nicht um wissen oder wollen, sondern nur darum das er fahrlässig gehandelt hat und wenn er sich nicht richtig schlau macht hat er halt Pech. So ist das Leben, hart und ungerecht.....
10.01.2006 19:16:30  Zum letzten Beitrag
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E-Street

e-street
Ahja... und genau darauf wollte honkbaer hinaus. Nicht etwa mit irgendwelchen Stammtischparolen um sich werfen.



E-Street... No retreat, no surrender
10.01.2006 19:19:29  Zum letzten Beitrag
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-=SmuGGleR=-

Russe BF
 
Zitat von E-Street
Ahja... und genau darauf wollte honkbaer hinaus. Nicht etwa mit irgendwelchen Stammtischparolen um sich werfen.



E-Street... No retreat, no surrender



Was erwartet der Threadersteller?
Heult rum über die böse BAG und will eine Rechtsberatung. Soll er zu einem Anwalt gehen und sich da Rat holen.
Mein Gott, wenn man Fehler macht muss man dafür gerade stehen.
10.01.2006 19:26:53  Zum letzten Beitrag
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LeckerEssen

LeckerEssen
...
Ja, straft ihn mit der vollen Härte des Gesetzes!
10.01.2006 19:31:17  Zum letzten Beitrag
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honkbaer

AUP honkbaer 14.04.2009
rofl bist du witzig E-Street

Ich weiss zwar nicht was daran Stammtischparole is, aber naja.

Schließlich ist doch das genau der Fall. Auch wenn er es nicht besser wusste, MUSS ER DIE STRAFE TROTZDEM ZAHLEN.

Es nutzt die Autobahn, also muss er sich vorher über die "Nutzungsordnung" informieren, fertig aus.

Weiss gar nicht, was ihr da mit euren Einsprüchen usw. wollt. Wenn er von nem Streifenwagen angehalten wurde, dann saßen da 2 Polizisten drin, die das aufgenommen haben. Da kann er sich aufn Kopp stellen und mit den Füßen wackeln.

Und den Satz versteht jawohl jeder, deswegen fand er hier Verwendung.
10.01.2006 19:34:45  Zum letzten Beitrag
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ninverto

UT Malcom
"Was erwartet der Threadersteller?
Heult rum über die böse BAG und will eine Rechtsberatung. Soll er zu einem Anwalt gehen und sich da Rat holen.
Mein Gott, wenn man Fehler macht muss man dafür gerade stehen."

1. Wollte ich keine Rechtsberatung. Ich wollte andere Meinungen zu dem Vorfall hören um so vielleicht alles eher nachvollziehen zu können. Oder habe ich nach einer Rechtsberatung verlangt? Ich dachte ein Forum dient zum Meinungsaustausch? Ich weiß es nicht, wie es bei diesem Forum ist, da ich die Forensatzung noch nicht ganz gelesen habe.

2. Wir stehen für den Fehler grade. Aber wir wissen, dass der zuständige Beamte genauso gut ein Auge zudrücken hätte können. Denn 1. Die Strecke war nicht lang 2. Haben wir durch die falsche Angabe nur 0,30 € gesparrt. 3. Haben wir sofort nach der Belehrung ein neues Ticket gekauft und haben nicht darauf gepocht einfach nur die 0,30€ nachzuzahlen.

Daran wird deutlich, dass es wirklich nur ein minderschweres Versehen war und das eine Verwahnung völlig ausgereicht hätte.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ninverto am 10.01.2006 19:37]
10.01.2006 19:36:34  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Mautpreller? ( Das BAG hat sie nicht mehr alle! )
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