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Das BAG hat sie nicht mehr alle!
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Guten Abend p0t.
Es dreht sich um ein Bußgeld wegen eines Mautverstoßes von dem Bundesamt für Güterverkehr.
Mein Bruder ist mit einem LKW mit Anhänger auf die Autobahn gefahren. Zum ersten Mal seit der Mauteinführung. Vorher hat er an der Tankstelle ein Maut Ticket gelöst für 3 Achsen. Der LKW hat 2 und der Anhänger hat 2. Der Anhänger wird aber laut Führerscheinrecht nur als eine Achse gezählt.
Nach wenigen Kilometern hielt ihn dann die Polizei an, mein Bruder erklärte den Polizisten, dass er dachte, dass der Anhänger laut Führerscheinrecht nur als eine Achse gezählt wird. Die Polizisten belehrten ihn und mein Bruder hat an der nächsten Tankstelle ( ca. 10km fahrt!! ) ein NEUES Maut Ticket für die Strecke gelöst .
Heute ist ein Bußgeldbescheid von dem BAG eingetroffen indem kurz erklärt wird wie alles war und dann ein Bußgeld von !!! 125,60€ !!! gefordert wird.
Das Argument, dass der Anhänger laut Führerscheinrecht nur als 1 Achser gezählt wird, wird ausgehebelt in dem man schreibt:
"Ihre abgegebene Erklärung entlastet Sie nicht hinreichend"
und weiter
"Sie haben FAHRLÄSSIG gegen dei Mautplficht verstoßen, indem Sie sich nicht ausreichend über die einschlägigen Vorschriften informiert haben"
Fährlässig? Wieso bitte fahrlässig? Weder am Mautautomat wurde darauf hingewisen, wie die Achsen zu Zählen sind, auch nicht von irgend einem Info Brief.
Es wahr schlichtweg ein Irrtum, und im Endeffekt hat die BAG ja mehr Geld von uns bekommen, da wir das Maut Ticket 2 mal gekauft haben.
Und nun meine Frage an euch:
Lohnt es sich, gegen diesen Bußgeldbescheid einspruch zu erheben?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ninverto am 10.01.2006 18:26]
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Die sollen erstmal beweisen, dass er mit anhänger gefahren ist.
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Ich würde einspruch erheben...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Whatever You Mean am 10.01.2006 18:29]
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| Zitat von Whatever You Mean
Ich gebe Necabo recht. Da würde ich es kalt drauf ankommen lassen. | |
Ähm, er wurde von der Polizei angehalten, die haben sicherlich einen Bericht verfasst.
Und mit einer Aussage gegen zwei Polizisten zieht man vor Gericht meistens den kürzeren.
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Öhm, man Registriert ja seinen LKW bevor man auf die Autobahn fährt und gibt da an ob man mit oder ohne Anhänger fährt.
Wir haben also schon angegeben, mit einem Anhänger zu fahren und der Polizist + Kolloge wird es bezeugen können.
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Habt ihr Rechtsschutz? Wenn ja, wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Bekommt er Punkte/Fahrverbot (wg. event. angesammelter Punkte)?
Daran scheiterte es bei mir. Die Selbstbeteiligung überstieg den Streitwert eines ungerechtfertigten Bußgeldes um das Doppelte. Fahrverbot gab's auch keines, also hab' ich's gelassen.
Ist ein Bußgeld btw nicht automatisch mit Punkten in Flensburg verbunden?
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Nein, ist nur ne Ordnungwidrigkeit -> Keine Punkte.
Wir haben auch kein Rechtsschutz. Für die Firma wäre er einfach zu teuer, in anbertracht wieviel Rechtliche Streitigkeiten wir haben und Privat haben wir auch keinen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ninverto am 10.01.2006 18:35]
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Na so schwierig kann es doch nicht sein die Anzahl der Achsen am Anhänger zu zählen wenn man es eben nicht weiß, müsste man sich wohl genauer informieren und nicht von "wird schon eine Achse sein" ausgehen
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Er ist nicht von "wird schon eine Achse sein" ausgegangen sondern davon, was im Führerscheinrecht steht. Und nach Führerscheinrecht ist es eine Achse. Nicht mehr und nicht weniger.
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Sind die wohl weniger als 1m voneinander entfernt oder wieso zählt das als eine Achse (so gut kenn ich mich jetzt nicht im Führerscheinrecht aus)?
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Verwechslung, s.u.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 10.01.2006 18:43]
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| Zitat von ninverto
Er ist nicht von "wird schon eine Achse sein" ausgegangen sondern davon, was im Führerscheinrecht steht. Und nach Führerscheinrecht ist es eine Achse. Nicht mehr und nicht weniger. | | Ehm... Moment. Wenn an der Tankstelle am Mautterminal "Bitte geben Sie die Anzahl ihrer Achsen ein:" steht, dann ist egal, ob es Winter- oder Sommerzeit ist und welche Körbchengröße die Verkäuferin hatte, dann lautet die Antwort 4...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Dicope] am 10.01.2006 18:43]
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Tja, wirklich blöd gelaufen.
Ich denke, Einspruch macht wenig Sinn, in der Sache haben sie ja vermutlich recht (ka, was Führerscheinrecht ist). Die Polizisten hätten natürlich ein Auge zudrücken können, haben sie aber leider nicht.
Vielleicht kann ja einer der Juristen hier bessere Auskünfte geben als ich.
Zitat und Edit verwechselt sorry.
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Achja, hier hab ich einen ähnlichen Fall gefunden, aber nicht ob das Verfahren jetzt schon gelaufen ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 10.01.2006 18:44]
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| Zitat von mc.smurf
Sind die wohl weniger als 1m voneinander entfernt oder wieso zählt das als eine Achse (so gut kenn ich mich jetzt nicht im Führerscheinrecht aus)? | |
Ich kenne mich mit den Führerscheinrecht auch nicht aus. Mein Bruder sagt aber, es zähle als eine und die Polizisten haben ja auch bestätigt das es laut Führscheinrecht nur eine Achse ist.
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Wenn ich des so lese würde ich auch Einspruch erheben.
Ham ja echt nen Schuss mitlerweile.
MFG HOMER
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Naja, laut führerscheinrecht darf er 2 achsige anhänger fahren und dort wird er nur als 1 achsiger gezählt.
Der anhänger hat aber trotz allem noch seine 2 achsen, die sich auch durhcs führerscheinrecht nicht wegzaubern lassen....
Ich mein ich kanns verstehen, wenn man dann irgendwie davon ausgeht, nur 3 achsen zu haben. aber faktisch isses ja anders
daher denk ich dass es eher wenig handhabe gibt.
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Die haben sie doch nichtmehr alle....Einspruch erheben. Alles nur abzocke!
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So wie das hier steht, würd ich das auch bekämpfen.
Wobei das natürlich schon so ist, dass 2 Achsen 2 Achsen sind aber wenn das wirklich so im Führerscheinrecht steht...
Aber andererseits, vielleicht steht das ja im Mautgesetz anders drinnen und Unwissen schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht.
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Gibt es da keine vernünftigen Menschen, die auf das dumme Bussgeld pfeiffen, wenn man ihnen die zweite Mautmarke, die man 10km weiter gekauft hat, auch noch hinlegt?
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
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| Zitat von CombatWombat
Gibt es da keine vernünftigen Menschen, die auf das dumme Bussgeld pfeiffen, wenn man ihnen die zweite Mautmarke, die man 10km weiter gekauft hat, auch noch hinlegt? | |
Reicht es im Bus auch, wenn du beim Schwarzfahren erwischt wurdest, dass du ausnahmsweise eine Fahrkarte kaufst? Was für Ideen manche Leute haben...
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| Zitat von honkbaer
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ! | |
Und wenn man keine Ahnung von Jura hat sollte man die Fresse halten.
E-Street... No retreat, no surrender
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| Zitat von [Dicope]
| Zitat von CombatWombat
Gibt es da keine vernünftigen Menschen, die auf das dumme Bussgeld pfeiffen, wenn man ihnen die zweite Mautmarke, die man 10km weiter gekauft hat, auch noch hinlegt? | |
Reicht es im Bus auch, wenn du beim Schwarzfahren erwischt wurdest, dass du ausnahmsweise eine Fahrkarte kaufst? Was für Ideen manche Leute haben... | |
Guter Vergleich
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| Zitat von E-Street
| Zitat von honkbaer
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ! | |
Und wenn man keine Ahnung von Jura hat sollte man die Fresse halten.
E-Street... No retreat, no surrender | |
Hast Du die?
OwiG -> es geht nicht um wissen oder wollen, sondern nur darum das er fahrlässig gehandelt hat und wenn er sich nicht richtig schlau macht hat er halt Pech. So ist das Leben, hart und ungerecht.....
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Ahja... und genau darauf wollte honkbaer hinaus. Nicht etwa mit irgendwelchen Stammtischparolen um sich werfen.
E-Street... No retreat, no surrender
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| Zitat von E-Street
Ahja... und genau darauf wollte honkbaer hinaus. Nicht etwa mit irgendwelchen Stammtischparolen um sich werfen.
E-Street... No retreat, no surrender | |
Was erwartet der Threadersteller?
Heult rum über die böse BAG und will eine Rechtsberatung. Soll er zu einem Anwalt gehen und sich da Rat holen.
Mein Gott, wenn man Fehler macht muss man dafür gerade stehen.
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Ja, straft ihn mit der vollen Härte des Gesetzes!
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rofl bist du witzig E-Street
Ich weiss zwar nicht was daran Stammtischparole is, aber naja.
Schließlich ist doch das genau der Fall. Auch wenn er es nicht besser wusste, MUSS ER DIE STRAFE TROTZDEM ZAHLEN.
Es nutzt die Autobahn, also muss er sich vorher über die "Nutzungsordnung" informieren, fertig aus.
Weiss gar nicht, was ihr da mit euren Einsprüchen usw. wollt. Wenn er von nem Streifenwagen angehalten wurde, dann saßen da 2 Polizisten drin, die das aufgenommen haben. Da kann er sich aufn Kopp stellen und mit den Füßen wackeln.
Und den Satz versteht jawohl jeder, deswegen fand er hier Verwendung.
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"Was erwartet der Threadersteller?
Heult rum über die böse BAG und will eine Rechtsberatung. Soll er zu einem Anwalt gehen und sich da Rat holen.
Mein Gott, wenn man Fehler macht muss man dafür gerade stehen."
1. Wollte ich keine Rechtsberatung. Ich wollte andere Meinungen zu dem Vorfall hören um so vielleicht alles eher nachvollziehen zu können. Oder habe ich nach einer Rechtsberatung verlangt? Ich dachte ein Forum dient zum Meinungsaustausch? Ich weiß es nicht, wie es bei diesem Forum ist, da ich die Forensatzung noch nicht ganz gelesen habe.
2. Wir stehen für den Fehler grade. Aber wir wissen, dass der zuständige Beamte genauso gut ein Auge zudrücken hätte können. Denn 1. Die Strecke war nicht lang 2. Haben wir durch die falsche Angabe nur 0,30 € gesparrt. 3. Haben wir sofort nach der Belehrung ein neues Ticket gekauft und haben nicht darauf gepocht einfach nur die 0,30€ nachzuzahlen.
Daran wird deutlich, dass es wirklich nur ein minderschweres Versehen war und das eine Verwahnung völlig ausgereicht hätte.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ninverto am 10.01.2006 19:37]
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Thema: Mautpreller? ( Das BAG hat sie nicht mehr alle! ) |