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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Ebay und seine Tücken ( Bitte freundlichst um Rat )
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dantoX

dantoX
Bitte freundlichst um Rat
Hallo,
vor einigen Tagen sah ich bei Ebay eine günstige Xbox zum Sofort Kauf. Der Verkäufer („Powerseller“) und die Artikelbeschreibung machten einen seriösen Eindruck auf mich. In der Artikelbeschreibung gibt der Verkäufer ein Jahr Gewährleistung auf das Gerät außerdem bestehe 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen die Möglichkeit des Widerrufes. Also bestellte ich.

Nachdem ich meine Xbox erhalten hatte gab ich auch prompt eine positive Bewertung ab. Ein paar Tage später hatte ich dann einen zweiten Controller und wollte mit einem Freund zusammen spielen. Dabei viel mir jedoch auf, dass Controller Anschluss Nummer 2 defekt ist. Im Prinzip kein Problem, da es noch zwei weitere Ports gibt, trotzdem ärgerlich.

Schließlich habe ich mich mit dem Verkäufer telefonisch in Verbindung gesetzt um von meiner versprochenen Gewährleistung Gebrauch zu machen. Dieser stellt sich jedoch quer und wollte mir weiß machen, dass ich nach Abgabe einer Bewertung weder Ansprüche auf Gewährleistung noch auf Widerruf hätte. O-Ton: „Da könnte ja jeder kommen, Pech gehabt.“ Sein aggressives Verhalten nahm mir die Lust weiter mit ihm zu diskutieren und so beendete ich das Gespräch.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das was man mir hier erzählen wollte so nicht stimmt. Es kann ja nicht sein, dass ich mit Abgabe einer Bewertung auf sämtliche Gewährleistung verzichte. Die Frage ist jedoch, wie stehen meine Chancen? Was ist zu empfehlen? Führt ein rechtlicher Streit hoher Wahrscheinlichkeit nach zum Erfolg? Sollte ich die Box einfach als „eingeschränkt Funktionsfähig“ weiterverkaufen? Oder wende ich mich direkt an den Ebay-Käuferschutz? Habe ich nun Widerrufsrecht? Mache ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch? Ich befürchte jedoch, dass ich dann mein Geld nicht mehr wieder sehe.

Hier der Link zur Auktion um die es sich dreht:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=8764728208&ssPageName=STRK:MEWN:IT

Ich bin Dankbar für jeden Ratschlag.

dX
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von dantoX am 08.03.2006 18:21]
08.03.2006 18:19:34  Zum letzten Beitrag
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-ernstaugust-

Leet
...
ebay-Käuferschutz.


e) verschrieben
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -ernstaugust- am 08.03.2006 18:24]
08.03.2006 18:22:26  Zum letzten Beitrag
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LA-dyChatengel[dc2k]

AUP Chatty 01.03.2010
Die Ebay-Bewertung hat doch nichts mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht zu tun Mata halt...

Entweder schickst du das Gerät zurück und bittest um Rückerstattung des Kaufpreises nebst Porto für die Rücksendung (kann innerhalb der Frist ohne Gründe geschehen) oder du forderst den Verkäufer auf, seiner Verpflichtung zur Nachbesserung nachzukommen und das Gerät zu reparieren. Sollte dies nicht möglich sein hast du das Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises oder ein Ersatzgerät.

Lass dich nicht einschüchtern und schalte, wenns nicht anders geht, wirklich den Käuferschutz ein.
08.03.2006 18:24:24  Zum letzten Beitrag
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Pistolero

Leet
Was hast du im Sexy Fashion Shop gekauft?
08.03.2006 18:24:36  Zum letzten Beitrag
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Natanael85

AUP Natanael 12.04.2008
Soweit ich weiß (aber Leute wie Tyler wissen da bestimmt mehr) haben Bewertungen bei Ebay keinerlei Rechtsgültikeit. Die sind nur dafür da, das man als Ebayer ungefähr weiß woran man ist.

Wäre ja noch schöner wenn auf jeden Anspruch verzichten wprde, dann würde ich keine Bewertungen mehr abgeben!
08.03.2006 18:24:42  Zum letzten Beitrag
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KOOGas

KOOGas
unglaeubig gucken
Ebay und seine Türken :/
08.03.2006 18:25:35  Zum letzten Beitrag
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[Caveman]

Cave
Sind die 14 Tage des Rückgaberechts bereits um? Wenn nein: einfach zurückgeben.

Ansonsten ist der Kerl an die Angaben in seiner Auktion und die Gesetze gebunden. Ignoriert er das setzt du ihm erstmal eine Frist (Einschreiben + Rückschein) die XBox in Ordnung zu bringen. Geschieht das nicht muss man weiter sehen.

e:\Und aus genau diesem Grund ware ich fast immer 4-5 Wochen, bis ich bewerte
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Caveman] am 08.03.2006 18:26]
08.03.2006 18:25:43  Zum letzten Beitrag
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Traktordr!ver

Japaner BF
Mit der Bewertung verlierst du selbstverständlich keinerlei Garantieansprüche etc.
08.03.2006 18:27:04  Zum letzten Beitrag
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MilcHScHNittE

MilcHScHNNittE
 
Zitat von KOOGas
Ebay und seine Türken :/



Gleiches hier! mit den Augen rollend
08.03.2006 18:28:17  Zum letzten Beitrag
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Neo2k2

tf2_medic.png
Die beiden Dinge, die du als erstes unterstrichen hast, sind doch gesetzlich vorgeschrieben Mata halt... bzw. sogar 2 Jahre Gewährleistung. Finde ich immer wieder toll, wenn das als besonders hervorgehoben wird Breites Grinsen. Solange das ein Händler war, muss er die XBox reparieren bzw. ersetzen und wenn dies nicht möglich ist, den Kaufpreis erstatten.

P.S. : Wieso habe ich "Ebay und seine Türken" gelesen ...
08.03.2006 18:28:58  Zum letzten Beitrag
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Smolletov

AUP Smolletov 24.02.2016
unglaeubig gucken
 
Zitat von MilcHScHNittE
 
Zitat von KOOGas
Ebay und seine Türken :/



Gleiches hier! mit den Augen rollend


Dito...
08.03.2006 18:30:42  Zum letzten Beitrag
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Traktordr!ver

Japaner BF
 
Zitat von Neo2k2

P.S. : Wieso habe ich "Ebay und seine Türken" gelesen ...



Weil du latent rassistisch bist.
08.03.2006 18:31:08  Zum letzten Beitrag
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Alkoholiker

Russe BF
 
Zitat von Traktordr!ver
 
Zitat von Neo2k2

P.S. : Wieso habe ich "Ebay und seine Türken" gelesen ...



Weil du latent rassistisch bist.



nein, weil er - genau wie ich - durch empirische einflüsse sich selbst dressiert hat.
08.03.2006 18:35:38  Zum letzten Beitrag
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Alkoholiker

Russe BF
ontopic: einfach zurückschicken und geld fordern. am besten alles eingeschrieben damits beweise für die frist gibt. wenn er sich weigert und stur bleibt, ebay einschalten. wenn alles nicht reicht, gericht. wobei das eher fraglich is weil gerichtskosten > ersteigerte xbox usw...

zitieren =/= editieren
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Alkoholiker am 08.03.2006 18:38]
08.03.2006 18:37:41  Zum letzten Beitrag
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dantoX

dantoX
Das Gerät ist gebraucht. Ich glaube nicht, dass er als Händler darauf zwei Jahre Gewährleistung geben muss. (Betrifft Gewährleistung nicht nur den Hersteller?)

Wie stelle ich das mit dem Widerruf am besten an? Ich will ja nachher auch mein Geld bekommen, wenn ich die Box zurück geschickt habe.

dX
08.03.2006 18:38:58  Zum letzten Beitrag
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[TSD]Viper

[TSD]Viper
Natürlich verliert man du eine Bewertung abgeben KEINE Gewährleistungsansprüche


Wo gibt es denn sowas....

Lass dir keinen Scheiss erzählen
08.03.2006 18:40:42  Zum letzten Beitrag
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Alkoholiker

Russe BF
 
Zitat von dantoX
Das Gerät ist gebraucht. Ich glaube nicht, dass er als Händler darauf zwei Jahre Gewährleistung geben muss. (Betrifft Gewährleistung nicht nur den Hersteller?)

Wie stelle ich das mit dem Widerruf am besten an? Ich will ja nachher auch mein Geld bekommen, wenn ich die Box zurück geschickt habe.

dX



da der verkäufer selbst gesagt hat ohne angabe von gründen würde ich einfach sofort mein geld fordern und dem die xbox wieder schicken. wenn er nix vom kaputten port erwähnt hat, ist das eigentlich betrug. und pos bewertung = verzicht von irgendwas - WTF?! wo steht das denn bitte?!! allein deswegen würd ich ebay eine mail schicken und mich beschweren.

grad auktion gelesen. das ist für mich glasklar betrug.

 
Alles wurde nochmal getestet und funktioniert einwandfrei



ab zum handelsgericht Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Alkoholiker am 08.03.2006 18:47]
08.03.2006 18:45:41  Zum letzten Beitrag
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Affentütü

affentütü
Pfeil
Käuferschutz einschalten, sofort!
Bei sowas muss man gleich reagieren...
08.03.2006 18:46:34  Zum letzten Beitrag
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Grim_Reaper

Arctic
Bei dem habe ich mal nen Gamecube ersteigert. Der ist eigentlich ganz ok. Musste dem mal ne Email schicken und genauer dein Problem schildern. Also ihm und nicht mir.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Grim_Reaper am 08.03.2006 18:49]
08.03.2006 18:49:05  Zum letzten Beitrag
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Tiger2022

tiger2022
 
Zitat von dantoX
Das Gerät ist gebraucht. Ich glaube nicht, dass er als Händler darauf zwei Jahre Gewährleistung geben muss. (Betrifft Gewährleistung nicht nur den Hersteller?)

Wie stelle ich das mit dem Widerruf am besten an? Ich will ja nachher auch mein Geld bekommen, wenn ich die Box zurück geschickt habe.

dX



Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, ist eine Einschränkung der Gewährleistung auf ein Jahr bei Gebrauchtwagen möglich. Wie das mit solchen Dingen ausschaut weiß ich nicht, ist aber auch irrelevant, da Du das Teil doch nicht vor nem Jahr gekauft hast.

Wenn er Gewährleistung einräumt (bzw. als gewerblicher Händler einräumen muss) dann ist er auch dran gebunden - fertig.

Ich denke, dass Du rein rechtlich gesehen auf der sicheren Seite bist, aber da warte lieber auf die Juristen.

Ich vermute, dass dies dem Verkäufer auch bewusst ist,
deswegen versucht er Dich gleich forsch abzuschrecken.

€: Selbst wenn die Bewertung als Vereinbarung angesehen wird, müsste der Verkäufer wohl nachweisen, dass er den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. (vgl. $476 BGB) Selbst wenn er das kann, hast Du immer noch das Widerrufsrecht, oder?

€²: Verflucht, das ist aus dem BGB von VOR der Schuldrechtsreform.
Egal, er ist wegen Sachmangel dran, sollte irgendwo zu finden sein.

Ich denke aber, dass er sich drauf einlassen wird das zu ersetzen/reparieren, wenn Du hartnäckig bist, er weiß mit Sicherheit, dass er im Unrecht ist und wollte Dich nur abschrecken *spekulier*
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Tiger2022 am 08.03.2006 19:11]
08.03.2006 19:05:07  Zum letzten Beitrag
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Trcce

UT Malcom
€dith: Doh!
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Trcce am 08.03.2006 19:09]
08.03.2006 19:08:54  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
...
 
Zitat von dantoX
Dieser stellt sich jedoch quer und wollte mir weiß machen, dass ich nach Abgabe einer Bewertung weder Ansprüche auf Gewährleistung noch auf Widerruf hätte.



Der war klasse Breites Grinsen


Warum kann sowas nicht im Examen drankommen... peinlich/erstaunt


 
Zitat von Alkoholiker
ab zum handelsgericht Breites Grinsen



Mittagsgericht?
Leibgericht?
Linsengericht?

fröhlich
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TylerDurdan am 08.03.2006 19:14]
08.03.2006 19:13:04  Zum letzten Beitrag
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Reborn

reborn
 
Zitat von KOOGas
Ebay und seine Türken :/



aber wirklich Breites Grinsen
08.03.2006 19:13:52  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Schick die Box doch einfach ohne Angabe von Gründen zurück und leg einen Zettel bei, dass Du Dich auf das Rückgaberecht berufst und eine Rücküberweisung auf Dein Konto innerhalb von 14 Tagen erwartest.
Als professioneller Verkäufer (als solcher ist er zu 99% auch bei eBay eingetragen, um 'ne UST-Ausweisung auf Gebühren zu bekommen) muss er das machen. Schreib das aber vorsichtshalber auf den Zettel, so dass dem anderen klar wird, dass Du weißt, was Du tust.
08.03.2006 19:34:51  Zum letzten Beitrag
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Z4hnst0cher

UT Malcom
 
Zitat von Reborn
 
Zitat von KOOGas
Ebay und seine Türken :/



aber wirklich Breites Grinsen



Sowas liest man sogar schon in Auktionen macht einem teilweise schon angst peinlich/erstaunt
08.03.2006 19:37:49  Zum letzten Beitrag
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Käptn Blutbad

Deutscher BF
Entweder du schickst das Ding zurück, du hast bei professionellen Verkäufern 14 Tage Rückgaberecht. Versuch es am besten per Einschreiben zu schicken, dann hast du auf jeden Fall die Garantie das er das Paket bekommen hat. Wenn nichts passiert, dann schreib ihm noch nen Brief (ich würde den auch als Einschreiben schicken), in welchem du etwas deutlicher darlegst, das wenn er nicht bald zurücküberweist, du einen Anwalt einschalten wirst. So solltest du ziemlich schnell wieder zu deinem Geld kommen.

Was ich komisch finde, das er nur 1(!) Jahr Gewährleistung gibt. In Deutschland sind afaik 2 Jahre Gewährleistung vorgeschrieben.
08.03.2006 19:40:29  Zum letzten Beitrag
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[ts`silencer]

Gordon
In der Beschreibung steht, alles funktioniert einwandfrei, wurde nochmal geprüft und so. Dem ist scheinbar nicht so. Also schicks zurück.
08.03.2006 19:43:26  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Käptn Blutbad
Was ich komisch finde, das er nur 1(!) Jahr Gewährleistung gibt. In Deutschland sind afaik 2 Jahre Gewährleistung vorgeschrieben.



Gebrauchte Sachen = Beschränkung auf 1 Jahr Gewährleistung möglich. Wenn der Verkäufer Unternehmer ist, § 475 II a.E. BGB.

Wenn der Verkäufer ne Privatsau ist, ist kompletter Gewährleistungsausschluß möglich.
08.03.2006 19:45:50  Zum letzten Beitrag
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Damocles

AUP Damocles 16.11.2011
Hab auch mal ne schnelle Frage:
Ich hab nen Artikel für 1€ ersteigert, ein PS2-USB Konverter, des Ding ist ca so gross wie ein USB-Stick.
Und der "tolle" Verkäufer verlangt 4.75€ Porto!
Jetzt hab ichs heut bekommen, das Tütchen war mit 0.70€ frankiert.
Hab daraufhin nur ne neutrale Bewertung abgegeben, sonst hat eigentlich alles gepasst, abgesehend davon, dass der Konverter nicht eingepackt o.ä. war.
War das übertrieben? Ich find das Porto halt total unverschämt.
08.03.2006 19:47:42  Zum letzten Beitrag
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Natanael85

AUP Natanael 12.04.2008
 
Zitat von dantoX
Das Gerät ist gebraucht. Ich glaube nicht, dass er als Händler darauf zwei Jahre Gewährleistung geben muss. (Betrifft Gewährleistung nicht nur den Hersteller?)

Wie stelle ich das mit dem Widerruf am besten an? Ich will ja nachher auch mein Geld bekommen, wenn ich die Box zurück geschickt habe.

dX



Für Powerseller setzt Ebay ein angemeldetes Gewerbe voraus.

Als gewerblicher Verkäufer muss er dir Gewährleistung geben!

PS:
Warum fragst du sowas nicht in dem entsprechenden Ebay-Forum? Die Leute da haben echt Ahnung und helfen schnell!
08.03.2006 19:48:46  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Ebay und seine Tücken ( Bitte freundlichst um Rat )
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