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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread VII ( Hat hier wer meinen Bienenschwarm gesehen? )
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Hm, aber beim Sport bewegen wir uns gar nicht im Bereich des §228 StGB. Bei fahrlässigen Delikten kommt §228 StGB nicht zur Anwendung und bei vorsätzlichen Delikten muss §228 StGB gar nicht erst angeprüft werden, weil Teilnahme am Sport gar keine Einwilligung in vorsätzlich herbeigeführte Verletzungen darstellen kann. Kein Mensch willigt beim Fussball darin ein, dass er vorsätzlich gefoult wird, egal wie schwer das Foul ist. Er willigt allenfalls in normale Fouls ein, die fahrlässig passieren, aber da ist §228 StGB nicht einschlägig.





Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 15.03.2006 11:49]
15.03.2006 11:48:13  Zum letzten Beitrag
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Hunne

Arctic
wie wäre es mit der heranziehung des fußball-regelwerkes?
könnte man nicht damit argumentieren, daß ein spieler darin einwilligt, was im rahmen der regeln erlaubt oder nur mäßig sanktioniert wird und dem spiel eigen ist. wird ein vorgang nicht mehr vom regelwerk gedeckt, bzw. aufgrund gesundheitsüberlegungen auf schwerste weise sanktioniert (sprich rote karte), käme man in den bereich des §223, bzw. versuch.
um nicht jede rote karte (letzter mann, foul von hinten) in den strafbaren bereich zu rücken, beschränkt sich diese überlegung auf tätlichkeiten (nicht dem sport anhaftend) und schweren gesundheitsgefährdungen.
15.03.2006 12:00:11  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Also ich meine mal gelesen zu haben, dass man in die in einer Sportart üblichen Regelverletzungen, vorsätzliche wie fahrlässige einwilligt. Sprich, ich muß im Fußball zwar nicht damit rechnen, dass mir jemand mit dem Stiefel ins Gesicht tritt, aber sehr wohl mit gestrecktem Bein, mit Festhalten am Trikot etc., und darauf erstreckt sich meine Einwilligung.
15.03.2006 12:11:57  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von -rantanplan-
Also ich meine mal gelesen zu haben, dass man in die in einer Sportart üblichen Regelverletzungen, vorsätzliche wie fahrlässige einwilligt. Sprich, ich muß im Fußball zwar nicht damit rechnen, dass mir jemand mit dem Stiefel ins Gesicht tritt, aber sehr wohl mit gestrecktem Bein, mit Festhalten am Trikot etc., und darauf erstreckt sich meine Einwilligung.




Ja, aber vorsätzliche Regelverletzungen wie gestrecktes Bein ist doch etwas anderes als vorsätzliche Körperverletzung. Wenn ich mit gestrecktem Bein grätsche, übertrete ich vielleicht die Regeln, aber ich gehe ja mit dem Hintergrund in den Zweikampf, dass ich den Ball treffen will. Dass dabei dann eien Verletzung passiert, ist wohl noch eher auf der Fahlässigkeitsseite, als auf der des dolus directus 3. Grades. Beim Festhalten will ich ja auch keinen verletzen. Aber Tätlichkeiten oder Aktionen wie diese da (Vierter Absatz) etc. fallen ja unter vorsätzliche Körperverletzung, weil man Vorsatz beseitzt, nicht nur die Regeln zu überschreiten, sondern (nur) den Gegner körperlich zu misshandeln oder an der Gesundheit zu schädigen.
Ok, is im Ergebnis Begriffsklauberei, es kommt auf selbe raus.




Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 15.03.2006 12:30]
15.03.2006 12:19:22  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
Igitt, Strafrecht. Hört auf damit, laßt das! Breites Grinsen

Seit gestern gilt für mich auch dafür *irres Lachen* peinlich/erstaunt
15.03.2006 12:19:43  Zum letzten Beitrag
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Der_Herr

X-Mas Arctic
 
Zitat von Crutschie
 
Zitat von -rantanplan-
Also ich meine mal gelesen zu haben, dass man in die in einer Sportart üblichen Regelverletzungen, vorsätzliche wie fahrlässige einwilligt. Sprich, ich muß im Fußball zwar nicht damit rechnen, dass mir jemand mit dem Stiefel ins Gesicht tritt, aber sehr wohl mit gestrecktem Bein, mit Festhalten am Trikot etc., und darauf erstreckt sich meine Einwilligung.




Ja, aber vorsätzliche Regelverletzungen wie gestrecktes Bein ist doch etwas anderes als vorsätzliche Körperverletzung. Wenn ich mit gestrecktem Bein grätsche, übertrete ich vielleicht die Regeln, aber ich gehe ja mit dem Hintergrund in den Zweikampf, dass ich den Ball treffen will. Dass dabei dann eien Verletzung passiert, ist wohl noch eher auf der Fahlässigkeitsseite, als auf der des dolus directus 3. Grades. Beim Festhalten will ich ja auch keinen verletzen. Aber Tätlichkeiten oder Aktionen wie diese da (Vierter Absatz) etc. fallen ja unter vorsätzliche Körperverletzung, weil man Vorsatz beseitzt, nicht nur die Regeln zu überschreiten, sondern (nur) den Gegner körperlich zu misshandeln oder an der Gesundheit zu schädigen.
Ok, is im Ergebnis Begriffsklauberei, es kommt auf selbe raus.

Crutschie ... always a CT



Das ist, wer hättes gedacht, streitig.
Schild "Das strafrechtliche Problem der Sportverletzung (vorwiegend im Fußballkampfspiel)", JURA 1982 S.464-477, 520-529, 585-592
15.03.2006 12:50:14  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ich frag mich gerade, was die Rechtsprechung heutzutage eigentlich zum studentischen Fechten sagen würde, also falls das mal zur Verhandlung käme... handeln die da immer noch nach der Devise "wo kein Kläger, da kein Richter" trotz Offizialdelikt (weil gefährliche KV)? Jemand eine Ahnung?
15.03.2006 13:17:58  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
Es wäre zumindest mal interessant, was aus der "Tonsur durch Mensur"-Polizeimeldung geworden ist. Da hatten sich aus ner hiesigen schlagenden Verbindung und einer Heidelberger welchen 2 gemensurt und der eine hat dem anderen ein riesen Stück ausm Skalp gekloppt, aber das konnte wieder angenäht werden... Breites Grinsen
15.03.2006 14:34:51  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
 
Zitat von Hunne
wie wäre es mit der heranziehung des fußball-regelwerkes?
könnte man nicht damit argumentieren, daß ein spieler darin einwilligt, was im rahmen der regeln erlaubt oder nur mäßig sanktioniert wird und dem spiel eigen ist. wird ein vorgang nicht mehr vom regelwerk gedeckt, bzw. aufgrund gesundheitsüberlegungen auf schwerste weise sanktioniert (sprich rote karte), käme man in den bereich des §223, bzw. versuch.
um nicht jede rote karte (letzter mann, foul von hinten) in den strafbaren bereich zu rücken, beschränkt sich diese überlegung auf tätlichkeiten (nicht dem sport anhaftend) und schweren gesundheitsgefährdungen.

Findest du nicht, dass jemand, der bei der kleinsten Berührung fällt und schreit, distanzierter daran gehen sollte? Augenzwinkern

Im Ergebnis bleibt also festzuhalten, dass ein solcher Vertrag nicht rechtens ist, weil er sittenwidrig ist (gerade im Hinblick auf das Wehrverbot, dass ja bei einem sportlichen Boxkampf gerade nicht vorhanden ist). Gut. Wunderbar. Endlich würde mir die Sittenwidrigkeit mal zustimmen.
15.03.2006 15:13:32  Zum letzten Beitrag
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Hunne

Arctic
 
Zitat von schietegal
Findest du nicht, dass jemand, der bei der kleinsten Berührung fällt und schreit, distanzierter daran gehen sollte? Augenzwinkern



ja hör mal, wir reden hier über filigrane fußballkunst auf höchsten niveau und bei dem hohen tempo hat schon die kleinste berührung verherende auswirkungen. fröhlich

 

Im Ergebnis bleibt also festzuhalten, dass ein solcher Vertrag nicht rechtens ist, weil er sittenwidrig ist


lös' du mal deine rep-fälle alleine, oder beabsichtigst du während des examens einen internetanschluss zu beantragen und zu nutzen? Augenzwinkern
15.03.2006 15:51:30  Zum letzten Beitrag
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gwc

Arctic
Hallo,
der biologische Vater meiner Mutter ist kürzlich verstorben. Da sie ein uneheliches Kind von ihm ist und seine Frau anscheinend das Erbe in Anspruch nimmt (wahrscheinlich durch das Testament verfügt), wollte sie jetzt wissen, wie man da vorgeht um seinen Pflichtteil einzufordern.

Also wo muss man hin, was muss man beantragen etc.

Danke schonmal!
Grüße
18.03.2006 16:45:35  Zum letzten Beitrag
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Michl

Sniper BF
Kann mir jemand sagen, wo ich im Versuchsaufbau die Abgrenzung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Täterschaft vornehme? Und wie ich das am besten einleite?
Im Fall geht es darum, dass A gibt in das Gefäß des B schüttet weil er will dass er verreckt. B stirbt aber nicht daran sondern wird gerettet.
Jetz muss ich ja irgendwo schreiben innerhalb des Versuchsaufbau, dass hier mittelbare TS in Betracht kommen kann.
Nur wo?
18.03.2006 16:50:39  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
... Vorsätzliches Unechtes Unterlassungsdelikt
Hi,
Ich brauche eure Hilfe: Ich sitze gerade im Seminar, an meiner Hausarbeit für den kleinen Strafrechtsschein, habe aber ein Problem bezüglich eines unechten Unterlassungsdelikts.

Kurz, der Sachverhalt (Auszug):
Arne reißt dem Flo die Kappe vom Kopf und wedelt damit vor dessen Nase rum, Rüde, der die Auseinandersetzung zwischen den beiden verfolgt hat, steht neben ihnen und möchte die undurchsichtige Lage zu einem kleinen an Arne adressierten Denkzettel nutzen, der sich regelmäßig am Frühstücksbüfett dreist vordrängelt. Rüde tritt scheinbar zufällig auf den Fuß des Arne und bleibt dort stehen. Dass Arne vor Schmerz die Kappe des Flo fallen lässt und dieser sie sich zurückholen kann, interessiert ihn dabei nicht. Schnell hat sich Arne aus seiner misslichen Situation durch einen Faushieb befreit, der eines von Rüdes Augen noch blauer schimmern lässt.


Ich habe das wiefolgt gelöst (bis dahin): Das vom Kopf reißen der Kappe und das Wedeln selbiger ist ein rechtswidriger Angriff (Diebstahl objektiv bejaht) etc., ergo leistet Rüde Nothilfe (Kenntnis der Notwehrlage reicht aus) indem er dem Arne auf den Fuß steht. Nothilfe, wie gesagt, bejaht.
Allerdings wollte ich den Rüde jetzt wegen Körperverletzung durch Unterlassen drankriegen, da er es unterlässt, seinen Fuß wieder wegzuziehen und damit den Schmerzzustand aufrechterhält.
Mein Problem ist jedoch, dass Rüde sich in einer Garantenstellung befinden müsste. Ab hier komm ich irgendwie nicht weiter.
Wäre nett, wenn mir jemand hier sagen könnte, ob ich überhaupt den richtigen Ansatz habe, sprich, ob sich Rüde überhaupt wegen KV durch Unterlassen schuldig machen kann, und ob sich aus seinem pflichtwidrigen Vorverhalten eine Garantenstellung ableiten lässt.



Vielen Dank schon mal, ich geh jetzt erst mal komplett frustriert in die Mensa, was essen.



ek
20.03.2006 13:22:18  Zum letzten Beitrag
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schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
Frage
Ich hätte auch ne kurze Frage bzw. Bitte:

Hat irgendwer passende Urteile bzw. Quellen zum Thema grobe bzw. leichte Fahrlässigkeit und in der Folge möglicher Haftungsausschluss bei Trunkenheitsfahrt?

Im konkreten Fall hat A den B aus Gefälligkeit mitgenommen, obwohl er angetrunken war. Ob B das wußte steht nicht im SV, also wohl eher nicht.

Jetzt ist halt die Frage, ob das wirklich grob fahrlässig ist, was ich eigentlich denke, oder vielleicht doch leicht fahrlässig, wonach dann ein Haftungsausschluss in Frage käme.

Hab zwar schon ein paar Urteile, aber noch nicht so den Burner.
Vielleicht hat ja von euch einer was passendes.
20.03.2006 13:35:03  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Kleiner Tipp: Wenn es genau ein urteil zum Sachverhalt gäbe, wäre das ein Wunder. Sachverhalte in hausarbeiten sidn schon so ausgelegt, dass man mit nur ähnlichen Urteilen handeln muss.




Crutschie ... always a CT
20.03.2006 16:31:36  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von Crutschie
Kleiner Tipp: Wenn es genau ein urteil zum Sachverhalt gäbe, wäre das ein Wunder. Sachverhalte in hausarbeiten sidn schon so ausgelegt, dass man mit nur ähnlichen Urteilen handeln muss.




Crutschie ... always a CT



Danke, das Problem hat sich eh erledigt, ich hatte die Lösung quasi vor meiner Nase Im Schönke/Schröder behandelt ein Absatz genau dieses Problem.
Und zwar verursacht Rüde einen schmerzhaften Dauerzustand, ist aber durch Nothilfe gerechtfertigt. Als Arne die Kappe aber fallen lässt, fällt die Voraussetzung für die Rechtfertigung weg, sprich Rüdes Verhalten wird pflichtwidrig und er muss seinen Fuß zurückziehen. "Unterlässt" er dies, macht er sich strafbar, weil auch die Aufrechterhaltung von Schmerzzuständen gesundheitsschädigend sein kann/ist.


Aber jetzt hab ich keinen Bock mehr, ich glaub ich geh heim. Morgen kümmer ich mich dann um den nächsten Absatz, wieder Notwehr (gegen die Körperverletzung durch Unterlassen)


PS.: Bei uns im Seminar laufen so unglaublich viele unglaublich hübsche Frauen rum Breites Grinsen ....und es wird Frühling!


ek
20.03.2006 16:57:33  Zum letzten Beitrag
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[T|S]hase51

Leet
Guten Tag meine Herren.
Ich suche jemand, der mir wasserdichte AGs beschafft oder schreibt.
Das Projekt ist ein Webshop, genaue Infos per PM.
Natürlich will ich das nicht für lau, über eine Bezahlung mit Bargeld oder in Form von Komponenten für PCs können wir gerne reden.
Bei einem Anwalt sollte das 150€ kosten.
Wer Intresse hat, schreibt mich bitte an.
Danke euch.
P.S: Tyler habe ich schon gefragt peinlich/erstaunt aber...der hat grade Pause
23.03.2006 11:46:40  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Du brauchst 50.000€ als Mindestnennwert des Grundkapitals. Weiterhin würde ich dir auch zur Gründung einer GmbH raten. Dazu benötigst du aber noch eine weitere Person und weitere 25.000€. von denen du allerdings nur die Hälfte (2.500€) als Sichteinlage benötigst. Der Vorteil dabei ist allerdings, dass du deine einerseits persönliche Haftung minimieren kannst, andererseits aber von niedrigen Steuersätzen profitierst.



Crutschie ... always a CT
23.03.2006 11:52:32  Zum letzten Beitrag
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[T|S]hase51

Leet
 
Zitat von Crutschie
Du brauchst 50.000€ als Mindestnennwert des Grundkapitals. Weiterhin würde ich dir auch zur Gründung einer GmbH raten. Dazu benötigst du aber noch eine weitere Person und weitere 25.000€. von denen du allerdings nur die Hälfte (2.500€) als Sichteinlage benötigst. Der Vorteil dabei ist allerdings, dass du deine einerseits persönliche Haftung minimieren kannst, andererseits aber von niedrigen Steuersätzen profitierst.



Crutschie ... always a CT



Ähm, die Firma ist schon seit 1973 da....und eine KG
Ich will nur einen Webshop haben, wo sich die AGBs aber zu den normalen unterscheiden.
Und die AGBs fehlen mir, Impressum mit Steuernr. Umsatz Id. usw. ist auch schon vorhanden
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [T|S]hase51 am 23.03.2006 12:05]
23.03.2006 12:04:01  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von [T|S]hase51
Guten Tag meine Herren.
Ich suche jemand, der mir wasserdichte AGs beschafft oder schreibt.
Das Projekt ist ein Webshop, genaue Infos per PM.
Natürlich will ich das nicht für lau, über eine Bezahlung mit Bargeld oder in Form von Komponenten für PCs können wir gerne reden.
Bei einem Anwalt sollte das 150€ kosten.
Wer Intresse hat, schreibt mich bitte an.
Danke euch.
P.S: Tyler habe ich schon gefragt peinlich/erstaunt aber...der hat grade Pause


Rechtsberatung, bedarf einer Erlaubnis, und wenn ein Anwalt dir AGBs für € 150 erstellt ist er völlig bescheuert oder verzweifelt.

Vielleicht war die Rede von € 150 pro Stunde...
23.03.2006 13:49:39  Zum letzten Beitrag
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[T|S]hase51

Leet
DAs ist ein Vertrgasanwalt unserer Genossenschaft.
Ist Pauschal
23.03.2006 13:58:51  Zum letzten Beitrag
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katze im sack

katze im sack
http://forum.counter-strike.de/bb/thread.php?TID=134525&

Hallo,
müssen Schularbeiten vorher angekündigt werden? Gibt es Fristen für die Ankündigung? In welchem Gesetz kann ich mehr finden?

Details: Berufsschule in Niedersachsen

Danke im vorraus!
23.03.2006 14:13:49  Zum letzten Beitrag
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[T|S]hase51

Leet
Die auffem Expoplaza?
23.03.2006 14:24:08  Zum letzten Beitrag
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katze im sack

katze im sack
Ja traurig
23.03.2006 14:35:31  Zum letzten Beitrag
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[T|S]hase51

Leet
 
Zitat von katze im sack
Ja traurig


Da war ich auch Breites Grinsen
23.03.2006 16:35:09  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Gnah, ich bin bei meiner Hausarbeit schon wieder auf ein Problem gestoßen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Sachverhalt (Auszug):
Die allgemeine Urlaubsfreude wird allerdings nach einigen Tagen getrübt, als an Bord eine äußerst ansteckende und gefährliche, wenngleich nicht tödliche Krankheit ausbricht. Der vorsichtige Rüde hatte sich vor Antritt der Reise informiert und eine ausreichende Ration eines Gegenmittels eingepackt, das bei regelmäßiger Einnahme eine Infektion sicher verhindert. Jeder an Bord weiß von der "Weitsicht" des Rüde, die er überall herumposaunt hat. Ebenfalls mit dem Medikament ausgestattet ist Britta, die Ehefrau des Arne. Allerdings reicht die Menge nicht auch für ihren Mann, der es trotz ihm bekannter Risiken für unter seiner Würde angesehen hatte, eine Reiseapotheke mit dem entsprechenden Mittel einzustecken. Großherzig beschließt sie, über seine Nachlässigkeit hinwegzusehen und die Medikamentenration des Rüde für ihren Mann zu sichern.
Britta schleicht also in der folgenden Nacht in die Kabine des Rüde und entwendet - von Rüde unbemerkt - die Medikamente. Sie ist sich zwar bewusst, "Unrecht getan zu haben", meint aber, sie könne sich durch die Rettung ihres Ehemannes doch nicht strafbar machen.
An einem der folgenden Tage infiziert sich Rüde - wegen der fehlenden Medikamente, die er verloren zu haben meint, schutzlos geworden - tatsächlich mit dem Erreger. Chronische Atemwegsprobleme sind nur noch durch einen komplizierten Eingriff im Lungenraum zu verhindern.



Ich bin erst bei der Prüfung vom Diebstahl. Notwehrhilfe und Notstandshilfe scheiden aus, ersteres in Ermangelung eines Angriffs, zweiteres fliegt bei der Interessensabwägung raus.

Egal, eigentlich wollte ich auch nur wissen, ob ich §221 prüfen muss/soll: "Aussetzung":
(1) Wer einen Menschen
1. in eine hilflose Lage versetzt oder
2. in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,
und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2)....


Ich hab mir im Leipziger Kommentar mal durchgelesen, was dort so steht, aber ich steig noch nicht ganz dahinter. Leider.
Mein Bauchgefühl sagt mir halt, dass §221 ziemlich abwegig ist, aber einige Kommilitonen hier meinten, dass sie den anprüfen würden. Da ich aber mit meinem Platz eh schon langsam in Bedrängnis komme, und nichts Unnötiges prüfen will, stell ich die Frage einfach hier mal.



ek
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 23.03.2006 17:12]
23.03.2006 17:10:32  Zum letzten Beitrag
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Aragorn[HdR]

Aragorn[HdR]
Kleine Frage:

Um unser Haus ist teilweise eine 1Meter hohe Hecke. Unser Haus steht an einer Hauptstraße und mittags laufen dort viele Schüler vorbei- auch gerne mal durch die Hecke. Dass das der Hecke nicht gut tut ist klar und es finden andauernd Leute lustig da doch mal schnell durchzugehen oder sich gegenseitig reinzuwuppen.
Jetzt will mein Vater da nen Stacheldraht reinziehen, ich bezweifle aber die Legalität. Also ist es legal und muss man was beachten oder darf man grunsätzlich keinen Stacheldraht an Grundstücksgrenzen einsetzen?
23.03.2006 17:48:06  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
Das wäre ja auch nicht gerade sehr nett gegenüber den Schülern :/
Ansonsten mal in den Satzungen der Gemeinde (zum jeweiligen Wohngebiet) nachgucken, fast alle Gemeinden haben eine Satzung was erlaubt ist, auch in Hinblick auf Einzäunungen, Dächer, usw.
23.03.2006 17:59:52  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
aragorn.

wo kein kläger..

mach nen video von den deppen die da reinfliegen dann!
23.03.2006 18:02:53  Zum letzten Beitrag
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Aragorn[HdR]

Aragorn[HdR]
 
Zitat von Tomat3
aragorn.

wo kein kläger..

mach nen video von den deppen die da reinfliegen dann!



Augenzwinkern

Und zur Fasnet wird er unter Strom gesetzt .... dasn Spaß bei den besoffenen Gartenpinklern.
23.03.2006 18:09:22  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread VII ( Hat hier wer meinen Bienenschwarm gesehen? )
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