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Rincewind: Du hast den Aufsatz per PN.
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| Zitat von smoo
Rincewind: Du hast den Aufsatz per PN.
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G-Kartei
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In diversen Musterungsthreads wurde nach einem Spon-Artikel über die G-Kartei (medizinische Ergebnisse der Musterung) geredet. Wirklich kompetente Antworten hab ich bisher zu dem Thema nicht gefunden.
Deshalb meine Frage: Was wird bei Ausgemusterten wie lange gespeichert
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sorry
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Reborn am 26.03.2007 23:25]
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KEINE RECHTSBERATUNG!
geh zum Anwalt
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tomat3 am 27.03.2007 0:02]
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| Zitat von Tomat3
KEINE RECHTSBERATUNG!
geh zum Anwalt
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ok sorry, editier es bitte raus
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BGH: Forenbetreiber haften ab Kenntnis
In diesem Urteil ging es um eine sog. "Ehrverletzung". Da ich mir da nichts Konkretes drunter vorstellen kann, mich aber meine zu erinnern, dass mal jemand gesagt hat, dass darunter auch Beleidigungen fallen, stellt sich mir die Frage, ob ein Forumsbetreiber auch dafür haftbar gemacht werden kann, wenn jemand in einem Forum beleidigt wird und Anzeige erstattet? Der Betreiber weiß ja anhand der IP-Adresse, um wen es sich handelt.
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Habe vor bei www.spreadshirt.de eventuell ein paar T-Shirt Designs zu verkaufen. Dazu kann man einen kleinen Shop bei denen eröffnen, die Designs beisteuern und der Rest wird von denen geregelt. Deren Preis + der eigene gewünschte Gewinn sind dann =der Preis im Shop. Wird zwar wohl nie soweit kommen, aber ich würde gerne wissen, wie das mit einer Steuerabgabe aussieht. In den FAQs steht:
"Einnahmen die Sie bei Spreadshirt verdienen, müssen als Einkünfte gegenüber den Finanzbehörden erklärt werden."
Trifft in diesem Fall das hier zu?
"Ein Unternehmer braucht keine Umsatzsteuer zahlen, wenn sein Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."
Nicht das ich so Ende wie Boris Becker :P
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Kennt jemand zufällig Aufsätze die ich über juris/beck-online erreichen kann zum Thema:
Allgemeine Beweisvereitelung?
Also von einer Person, die u.a. aus den speziellen Beweisvereitelungsnormen der ZPO einen allgemeinen Grunsatz für Beweisvereitelung im Zivilprozess herleitet... wäre super.
Meine Suchen in juris/beck-online waren irgendwie nicht sehr fruchtbar, da die Suchbegriffe viel zu spezielle Ergebnisse liefern. :/
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| Zitat von Blade666
Habe vor bei www.spreadshirt.de eventuell ein paar T-Shirt Designs zu verkaufen. Dazu kann man einen kleinen Shop bei denen eröffnen, die Designs beisteuern und der Rest wird von denen geregelt. Deren Preis + der eigene gewünschte Gewinn sind dann =der Preis im Shop. Wird zwar wohl nie soweit kommen, aber ich würde gerne wissen, wie das mit einer Steuerabgabe aussieht. In den FAQs steht:
"Einnahmen die Sie bei Spreadshirt verdienen, müssen als Einkünfte gegenüber den Finanzbehörden erklärt werden."
Trifft in diesem Fall das hier zu?
"Ein Unternehmer braucht keine Umsatzsteuer zahlen, wenn sein Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."
Nicht das ich so Ende wie Boris Becker :P
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Du mußt unterscheiden zwischen Umsatzsteuer (vulgo Mehrwertsteuer) und Einkommensteuer. Du musst dir in jedem Fall eine Steuernummer geben lassen, und dem FA gegenüber erklären, dass du die Grenze von EUR 17.500 nicht überschreiten wirst. Was du dann allerdings nicht machen darfst, ist Rechnungen mit USt-Ausweis zu stellen!
Einkommensteuerrechtlich ist das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit / Gewerbebetrieb und ganz normal steuerpflichtig. Wäre möglich, dass das FA eine Steuervorauszahlung verlangt.
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Ok, danke soweit.
In deren AGBs steht noch folgendes:
"(5)..Der Partner ist ebenfalls dafür verantwortlich, Spreadshirt seine Steuernummer zu nennen, falls die Provisionsüberweisung incl. Mehrwertsteuer stattfinden soll. Falls keine Steuernummer angegeben ist, findet die Provisionsüberweisung ohne Mehrwertsteuer statt."
Werden also die Steuerangelegenheiten komplett von denen abgewickelt, wenn man keine Steuernummer angibt und dann muss man nix mehr beim Finanzamt angeben? In dem Fall hat man halt weniger Gewinn, da 19% abgezogen werden.
Aber wenn man seine Steuernummer angibt bekommt man den kompletten Provisionsbetrag, muss jedoch meinen Gewinn in einer Steuererklärung angeben. Steuern muss ich darauf dann aber nicht zahlen, da ich mit den 2-3 verkauften T-Shirts im Jahr eh nicht über den Freibetrag komme.
Ist das so richtig verstanden?
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Nein, hast du nicht. Du musst nicht nur deinen Gewinn angeben, du mußt erstens die 19% USt. ans FA abführen, und den verbleibenden Rest als Einkommen versteuern.
ENTWEDER du bist umsatzsteuerpflichtig, sei es, weil du über den Freibetrag kommst, sein es, weil du auf die Umsatzsteuer optiert hast (und das tust du mittelbar durch Stellung einer Rechnung, in der USt. ausgewiesen ist), dann musst du die USt. auch ans FA abführen - Gewinn ist damit also so direkt nicht zu machen, ODER du bist es nicht, dann erhältst du auch keine USt.-Zahlung.
Lohnt sich nur, wenn du selber Unkosten hast und daher Vorsteuer geltend machen kannst, d.h. von dir an andere Unternehmer gezahlte USt., die kann man dann abziehen.
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Ist ja alles gar nicht so einfach für einen Laien.
Zu was für einem Vorgehen würdest du mir dann raten, wenn ich nur eine paar Designs anbieten will und keine großen Gewinne erwarte.
Erstmal eine Steuernummer holen und dann?
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| Zitat von Flashhead
BGH: Forenbetreiber haften ab Kenntnis
In diesem Urteil ging es um eine sog. "Ehrverletzung". Da ich mir da nichts Konkretes drunter vorstellen kann, mich aber meine zu erinnern, dass mal jemand gesagt hat, dass darunter auch Beleidigungen fallen, stellt sich mir die Frage, ob ein Forumsbetreiber auch dafür haftbar gemacht werden kann, wenn jemand in einem Forum beleidigt wird und Anzeige erstattet? Der Betreiber weiß ja anhand der IP-Adresse, um wen es sich handelt.
| | ich hab das nun mehrfach gelesen. Was genau du aber da fragst, erschließt sich mir nicht. Haftbar ist der Betreiber ab Kenntnisnahme.
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| Zitat von Blade666
Ist ja alles gar nicht so einfach für einen Laien.
Zu was für einem Vorgehen würdest du mir dann raten, wenn ich nur eine paar Designs anbieten will und keine großen Gewinne erwarte.
Erstmal eine Steuernummer holen und dann?
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Ich würde mich da erstmal weitestgehend im Internet informieren. Es gibt zig Seiten, die da recht gut Auskunft geben können, u.a. auch die Homepage deines zuständigen Finanzamts .
Wenn du nicht viel umsetzen willst, würde ich das nur bei der Einkommenssteuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit angeben. Rechnungen musst du natürlich trotzdem stellen (1x Käufer, 1x Kopie für dich), nur ohne Ausweisung von Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer (ist das Gleiche). Und auf die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen achten .
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tim aka coltvirtuose am 28.03.2007 12:59]
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So, wieder ne Hausarbeit fertig. Wieder dem Reichsgericht aus 1870 gegen dem BGH gefolgt. Das wird ein Spass.
Crutschie ... always a CT
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2 Fragen zur Kündigung einer Mietwohnung:
1. Muss eine Kündigung zwingend per Einschreiben erfolgen? Laut Formvorschrift muss sie ja eigentlich nur per Brief erfolgen und Unterschrieben sein.
2. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eingegangen sein, um noch für den Monat zu gelten. Was ist, wenn meine Vermieterin gerade eine Kur in Spanien macht und sich die Post nachschicken lässt. Gilt dann der Tag, an dem die Kündigung in Spanien ist?
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Ich muss schnell einem Freund helfen: In seiner Hausarbeit geht es um eine Blutprobe. Der Arzt nimmt 2 Blutproben, von denen nur die erste für eine Operation notwendig ist. Die zweite benutzt er für Forschungszwecke.
Betrug? Diebstahl? Unterschlagung?
Diebstahl fällt ja wohl weg, wegen fehlender Wegnahme. Betrug scheitert am Schaden. Was ist mit der Unterschlagung?
Ich würd sagen, dass auch das nicht greift. Irgendwie passt es nicht. Der Patient fordert das Blut ja nicht wieder zurück...
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Erstmal ist es ne gefKV, da es keine Einwilligung gab.
Crutschie ... always a CT
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Er meint, Roxin AT, §13 Rn. 99. sage da was anderes. Unbeachtlicher Motivirrtum.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 29.03.2007 19:56]
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Nunja, wenn Roxin das sagt wird das wohl mit Sicherheit höchst streitig, ne?!
Aber wieso soll das kein Diebstahl sein? Die eigene Blutbahn ist doch wohl als Gewahrsam anzusehen, oder nicht?
/Und dann musst du ja das ganze lege artis Fass aufmachen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 29.03.2007 20:01]
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| Zitat von webLOAD
Nunja, wenn Roxin das sagt wird das wohl mit Sicherheit höchst streitig, ne?!
Aber wieso soll das kein Diebstahl sein? Die eigene Blutbahn ist doch wohl als Gewahrsam anzusehen, oder nicht?
/Und dann musst du ja das ganze lege artis Fass aufmachen.
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Der Patient hat ja seinen Arm hingehalten. Wenn, dann ist es eine Vermögensverfügung, dachte ich
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Ups.
Abgrenzung Trickdiebstahl/Sachbetrug.
Und ob man das so rigoros am Schaden scheitern lassen kann?
Wenn ich nunmal 200ml weniger Blut habe in dem Moment wos abgezapft ist -> mein Vermögen ist geschmälert.
Und im Rahmen der Gesamtsaldierung seh ich jetzt nicht eine passende Gegenleistung.
Aber wichtig ist erstmal die ganze KV-Litanei.
Heute Uni-Klausurenkurs ZivR-Klausur nur 8 Pkt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 29.03.2007 20:10]
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| Zitat von webLOAD
Ups.
Abgrenzung Trickdiebstahl/Sachbetrug.
Und ob man das so rigoros am Schaden scheitern lassen kann?
Wenn ich nunmal 200ml weniger Blut habe in dem Moment wos abgezapft ist -> mein Vermögen ist geschmälert.
Und im Rahmen der Gesamtsaldierung seh ich jetzt nicht eine passende Gegenleistung.
Aber wichtig ist erstmal die ganze KV-Litanei.
Heute Uni-Klausurenkurs ZivR-Klausur nur 8 Pkt.
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Wir sind der Meinung, dass kein Schaden besteht, da das Blut ja reproduziert wird und der Herr an dem Tag ja nicht auch noch Blut spenden gehen wollte.
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"Da sowieso verloren..." gibts schonmal gar nicht und Kirschen wachsen auch nach, klauen kann man sie trotzdem.
Crutschie ... always a CT
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| Zitat von Crutschie
Kirschen wachsen auch nach, klauen kann man sie trotzdem.
| | Und Kirschendiebe kann man ausm Rollstuhl mit der Schrotflinte ausm Baum schießen, die wachsen auch nach!
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Gibt es eine Möglichkeit, an die a.F der Art. des GG von vor der Föderalismusreform im Internet zu kommen? Habe schon die gängigen Gesetzestextseiten und Google gefragt aber bin leider nicht fündig geworden.
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| Zitat von webLOAD
PS: Sachsen und BaWü wollen das StEx abschaffen?!
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Bitte was?
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| Zitat von Crutschie
Erstmal ist es ne gefKV, da es keine Einwilligung gab.
Crutschie ... always a CT
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Im Regelfall nimmt der Arzt die zweite Probe mit der gleichen Kanüle ohne zweiten Einstich bzw. teilt die Probe später auf (wie man das für unterschiedliche Tests eh machen muss).
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Thema: Juristen-Sammelthread IX ( Denny Crane! Lock and load! ) |