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 Thema: Juristen-Sammelthread IX ( Denny Crane! Lock and load! )
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Pluck

Russe BF
 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von webLOAD


PS: Sachsen und BaWü wollen das StEx abschaffen?! Pillepalle



Bitte was? Mata halt...




Der Deutschlandfunk hat in der Sendung Campus und Karriere gerade darüber berichtet. Hier ist der Beitrag zum Download verfügbar.
30.03.2007 15:09:28  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von webLOAD


PS: Sachsen und BaWü wollen das StEx abschaffen?! Pillepalle



Bitte was? Mata halt...


Stand heute in einem kleinen Kasten in der SZ.
Das sind die Pläne der jeweiligen Justizminister.

Argument: Einheitliche Abschlüsse (Bachelor/Master-Gedönse).

Nur wie würde das denn dann im Rest Deutschlands aussehen?
Keine Anwälte aus BaWü in NRW da sie unterqualifiziert sind? Breites Grinsen
30.03.2007 16:50:25  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
hmm.
mo. vorlesungsbeginn..

noch 3 ergebnisse ausstehend.
kein zp zeugniss ohne ergebnisse
keine bewerbung ohne ZPzeugniss...

ich liebe das system Wütend
30.03.2007 16:54:42  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
verschmitzt lachen
April, April?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 02.04.2007 11:04]
02.04.2007 10:58:15  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
April?
02.04.2007 11:03:06  Zum letzten Beitrag
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Wulfgar

Arctic
War mir irgendwie klar...

/also das jetzt mit April und so versteht sich...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Wulfgar am 02.04.2007 11:06]
02.04.2007 11:05:37  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

 
Zitat von Crutschie

Erstmal ist es ne gefKV, da es keine Einwilligung gab.





Crutschie ... always a CT




Im Regelfall nimmt der Arzt die zweite Probe mit der gleichen Kanüle ohne zweiten Einstich bzw. teilt die Probe später auf (wie man das für unterschiedliche Tests eh machen muss).






Fraglich, ob es darauf ankommt, wenn sich die Einwilligung nur auf einen Einstich zur Abnahme für einen bestimmten Zweck erstreckt hat.




Crutschie ... always a CT
02.04.2007 17:26:20  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Die Blöße wolltest du dir nicht geben, oder webload? Breites Grinsen
02.04.2007 20:12:26  Zum letzten Beitrag
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golloza

golloza
§ 7a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 USG

 
§ 7a Mietbeihilfe
[...]

(2) Als Mietbeihilfe wird gewährt

1.
Ersatz der vollen Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 584 14) Deutsche Mark, wenn der Wehrpflichtige die Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 1 bei Beginn des Wehrdienstes bereits sechs Monate erfüllt oder den Wohnraum dringend benötigt;


2.
Ersatz von 70 vom Hundert der Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 409 15) Deutsche Mark, in allen anderen Fällen des Absatzes 1, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.



Ich nehm mal an, dass sich § 7a Abs. 2 Satz 1 auf den fetten Teil bezieht, aber was genau ist die Nr. 2?
03.04.2007 12:47:13  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
§ 7a USG ist:
(1) 1Wehrpflichtige, die allein stehend und Mieter von Wohnraum sind, erhalten Mietbeihilfe nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4. 2Allein stehend sind Wehrpflichtige, die nicht mit Familienangehörigen im engeren Sinne oder mit Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben.

(2) Als Mietbeihilfe wird gewährt

1.
Ersatz der vollen Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 584 14) Deutsche Mark, wenn der Wehrpflichtige die Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 1 bei Beginn des Wehrdienstes bereits sechs Monate erfüllt oder den Wohnraum dringend benötigt;
2.
Ersatz von 70 vom Hundert der Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 409 15) Deutsche Mark, in allen anderen Fällen des Absatzes 1, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.

Überschreitet in den Fällen der Nummer 1 die Miete den Höchstbetrag und beträgt die Bemessungsgrundlage mehr als 1.298 16) Deutsche Mark, erhöht sich die Mietbeihilfe bis zu 45 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch auf 1.200 17) Deutsche Mark monatlich. Als Miete gelten das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums und die sonstigen Aufwendungen, soweit sie zur Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses unabweisbar notwendig sind.

(3) Wird der Wohnraum von anderen als den in Absatz 1 Satz 2 genannten Personen mitbenutzt, ist für die Gewährung der Mietbeihilfe der Anteil der erstattungsfähigen Aufwendungen zu Grunde zu legen, der nach der Gesamtzahl der Wohnraumbenutzer auf den Wehrpflichtigen entfällt.

(4) Soweit Wohngeld nach § 41 des Wohngeldgesetzes weitergewährt wird, wird es auf die Mietbeihilfe angerechnet.





§7a Absatz 2 USG ist:
(2) 1Als Mietbeihilfe wird gewährt

1.
Ersatz der vollen Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 584 14) Deutsche Mark, wenn der Wehrpflichtige die Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 1 bei Beginn des Wehrdienstes bereits sechs Monate erfüllt oder den Wohnraum dringend benötigt;
2.
Ersatz von 70 vom Hundert der Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 409 15) Deutsche Mark, in allen anderen Fällen des Absatzes 1, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.

Überschreitet in den Fällen der Nummer 1 die Miete den Höchstbetrag und beträgt die Bemessungsgrundlage mehr als 1.298 16) Deutsche Mark, erhöht sich die Mietbeihilfe bis zu 45 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch auf 1.200 17) Deutsche Mark monatlich. Als Miete gelten das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums und die sonstigen Aufwendungen, soweit sie zur Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses unabweisbar notwendig sind.







§7a Absatz 2 Satz 1 USG ist:
(2) Als Mietbeihilfe wird gewährt

1.
Ersatz der vollen Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 584 14) Deutsche Mark, wenn der Wehrpflichtige die Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 1 bei Beginn des Wehrdienstes bereits sechs Monate erfüllt oder den Wohnraum dringend benötigt;
2.
Ersatz von 70 vom Hundert der Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 409 15) Deutsche Mark, in allen anderen Fällen des Absatzes 1, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.





§7a Absatz 2 Satz 1 Nr 2 USG ist:
2.
Ersatz von 70 vom Hundert der Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 409 15) Deutsche Mark, in allen anderen Fällen des Absatzes 1, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 03.04.2007 13:08]
03.04.2007 13:07:56  Zum letzten Beitrag
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golloza

golloza
danke

Die Satzzeichen sind also wörtlich zu nehmen fröhlich
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von golloza am 03.04.2007 13:12]
03.04.2007 13:11:08  Zum letzten Beitrag
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schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
Familienrecht 6 P (hätte eher 10 + x getippt)
Sachenrecht 8 P (naja, Fall 1 war halt fürn Po)
Schuldrecht III 10 P (is okay)
Staatsorga 11 P (2. Anlauf)
POR fehlt noch, weil der Lehrstuhl zu lächerlich is die Klausuren rechtzeitig zu korrigieren.
Da ich in Verwaltungsrecht nur 2 Punkte hatte, ist das einzige Ziel dieses Semesters noch 6 Credits im ÖRecht zu sammeln. Werde daher wohl VerwR, BauR und EuropaR schreiben (müssen).
O, welch Freude, ein Glück ist der FFA Dreck auch vorbei, wenn ich nich irgendwo durchgefallen bin peinlich/erstaunt

Wie lief bei euch so das Semester?
04.04.2007 9:46:13  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von webLOAD

 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von webLOAD


PS: Sachsen und BaWü wollen das StEx abschaffen?! Pillepalle



Bitte was? Mata halt...


Stand heute in einem kleinen Kasten in der SZ.
Das sind die Pläne der jeweiligen Justizminister.

Argument: Einheitliche Abschlüsse (Bachelor/Master-Gedönse).

Nur wie würde das denn dann im Rest Deutschlands aussehen?
Keine Anwälte aus BaWü in NRW da sie unterqualifiziert sind? Breites Grinsen




Das Hauptargument für die zwei Flachpfeifen war wohl, daß ein einjähriger Master anstatt einem zweijährigen Referendariat einen unglaublichen Vorteil hat:

Wenn man die hessische Regelung übernimmt, kann man den Master dann "Premium-Studiengang" nennen und 1500,- EUR pro Semester vom Studenten dafür kassieren, anstatt dem Referendar 24 Monate lang jeden Monat 905,- EUR zahlen zu müssen.
04.04.2007 9:53:23  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Hm, das würde wohl auch nur neue Studenten betreffen oder? Eine nachträgliche Umstellung traue ich denen nicht zu...oder?

Jetzt mal abgesehen davon, dass es eine Schnappsidee ist, und es wohl (hoffentlich) nicht kommen wird.
04.04.2007 9:58:09  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
 
Zitat von schoen1

Wie lief bei euch so das Semester?





zpo: 4pkt YEAH BABY!

VErw. Proz R. 7pkt


fehlt noch HGB was morgen kommt zurZP
04.04.2007 10:14:23  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von smoo

Hm, das würde wohl auch nur neue Studenten betreffen oder? Eine nachträgliche Umstellung traue ich denen nicht zu...oder?

Jetzt mal abgesehen davon, dass es eine Schnappsidee ist, und es wohl (hoffentlich) nicht kommen wird.




Hey, weshalb soll man Ärzte, Lehrer und Jusristen von diesem Schwachsinn bewahren? Breites Grinsen
Wir müssen da auch durch, gut, der Bachelorabschluss ist von der Kammer nicht anerkannt und daher wertlos, aber hey, international stehen wir voll toll da... mit den Augen rollend
04.04.2007 10:17:53  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
...
 
Auftritt im Schottenrock
Wegen Beleidigung einer US-Soldatin verurteilt


Als Friedensaktivist Peter Wright (44) gestern in der Landestracht seiner schottischen Heimat durchs Amtsgericht marschierte, zog der füllige Mann im karierten Rock amüsierte Blicke auf sich. Nur einer 37-jährigen US-Soldatin war gar nicht zum Lachen zu Mute. Sie trat als Zeugin gegen den in Heidelberg lebenden Schotten an, der sich wegen versuchter Körperverletzung und Beleidigung verantworten musste.

Der Elektroingenieur und Dozent an der Universität Heidelberg hatte Einspruch eingelegt gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 1 600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro). Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Anfang August 2006 soll Wright kurz nach sechs Uhr morgens an einer Feudenheimer Straßenbahnhaltestelle das Fenster seines Smart heruntergelassen und eine US-Soldatin in Uniform, die auf ihre Bahn wartete, wüst beschimpft haben. "Sie sind eine verdammte Schande", soll er auf englisch gewettert haben. Des Massenmordes habe er in seiner Tirade die Amerikaner bezichtigt. Dabei, so die Staatsanwaltschaft, habe der Brite versucht, nach der Frau zu schlagen, und ihr den "Stinkefinger" gezeigt.

Wright erzählte, er habe an jenem Morgen im Radio gehört, dass die USA durch ferngesteuerte Lenkwaffen ein Dorf in Pakistan getroffen und 120 Menschen getötet hätten. Das habe ihn erschüttert, darüber habe er mit der Soldatin reden und sie zum Nachdenken bringen wollen. Er habe ihr weder den "Stinkefinger" gezeigt, noch nach ihr zu schlagen versucht. Die 37-jährige, die kein Wort deutsch spricht und deshalb eine Dolmetscherin zur Seite hatte, versicherte, sie sei erschrocken und habe sich durch Wright bedroht und beleidigt gefühlt. "Fuck you" (Übersetzerin Cosima Scheffler: "Das muss ich nicht übersetzen, das versteht hier ja jeder"), habe Wright ihr entgegengeschrien, nach ihr geschlagen und sie und ihr Land beleidigt. Wobei die Verunglimpfung der US-Regierung sie tiefer getroffen habe als die gegen sie persönlich gerichteten Verbalattacken. In Panik sei sie dann in eine gerade angekommene Straßenbahn gestiegen, habe sich die Autonummer notiert und Anzeige erstattet. Wright betonte, sich nicht derart unflätig geäußert zu haben.

Den von Verteidiger Christoph Saeftel beantragten Freispruch verwehrte Richter Lars Niesler dem Angeklagten. Weil die versuchte Körperverletzung nicht nachweisbar sei, verurteilte der Vorsitzende den nicht vorbestraften Schotten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1 950 Euro (15 Tagessätze zu je 130 Euro). Niesler hielt Wright sein ehrenwertes Motiv zu Gute. Die Meinungsfreiheit habe ihre Grenzen jedoch da, wo die persönliche Ehre anderer verletzt werde. Wright will gegen das Urteil Berufung einlegen.



(Quelle: Mannheimer Morgen)


Der Typ war mal richtig cool gestern. Und die Soldatin eigentlich ein Witz (wer eine Beleidigung für eine Gefahr für die Sicherheit der "coalition troops" hält, hat eigentlich eh ein Rad ab Breites Grinsen), wärs wirklich nach mir gegangen, hät ich das Verfahren nach 153 oder 153a eingestellt, aber als kleiner Staatsanwaltswicht mußte ich natürlich anders plädieren.
04.04.2007 10:20:46  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
 
Zitat von schoen1

Wie lief bei euch so das Semester?


Zur Zwpr:
Rechtsphilosophie (1. Semester, zählt aber noch dazu): 4p
Verwaltungsrecht (3. Sem): 6p
BGB (3. Sem): 11p
StGB (3. Sem): 11p

Außerhalb der Zwpr:
Familienrecht: 12p.

Okay, ich gebe zu mein gemeckere über Verwaltungsrecht ist im Nachhinein... unbegründet. peinlich/erstaunt
04.04.2007 10:25:48  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ich sag euch mal was, obwohl ich im Referendariat in Anwalts- und Wahlstation fast voll gearbeitet habe, umfassend und kompetent gecoacht wurde und meine Verfahren dann auch schnell selbstständig wahrnehmen durfte, habe ich mich nach dem 2.StEx nicht wirklich auf den Beruf vorbereitet gefühlt. Wenn ich heute alte Schriftsätze ansehe, dann muss ich leider feststellen, dass man nur durch viel Praxis wirklich den Dreh rausbekommt. Wenn man das Referendariat abschafft, dann dürfen wir künftig junge Anwälte erstmal 2 Jahre lang an die Leine nehmen und auf gar keinen Fall alleine zu Gericht schicken...
04.04.2007 10:27:37  Zum letzten Beitrag
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Pluck

Russe BF
Dem stimme ich voll zu! Jetzt zum Ende meines Referendariates hin fühle ich mich durchaus nicht so gut vorbereitet, um anfang Mai z.B. die Selbstständigkeit zu wagen. Wie das nach einer verkürzten Schnupperausbildung aussehen soll, will ich mir lieber nicht vorstellen.
04.04.2007 10:32:00  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von TylerDurdan

Strafbefehl über eine Geldstrafe von 1 600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro).
...
Urteil: Geldstrafe von 1 950 Euro (15 Tagessätze zu je 130 Euro)



Der Verteidiger gehört aber auch gepaddelt...
04.04.2007 10:32:00  Zum letzten Beitrag
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Pluck

Russe BF
 
Zitat von TylerDurdan

..., wärs wirklich nach mir gegangen, hät ich das Verfahren nach 153 oder 153a eingestellt, aber als kleiner Staatsanwaltswicht mußte ich natürlich anders plädieren.[/b]



Na ja, man kann ja einfach noch mal telefonisch beim Sachbearbeiter oder dem diensthabenden Staatsanwalt rückfragen, wenn die KV schon unter den Tisch gefallen ist. Zumindest mein Ausbilder war bei den Einstellungen immer großzügiger als ich selbst.
04.04.2007 10:36:06  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von Pluck

Dem stimme ich voll zu! Jetzt zum Ende meines Referendariates hin fühle ich mich durchaus nicht so gut vorbereitet, um anfang Mai z.B. die Selbstständigkeit zu wagen. Wie das nach einer verkürzten Schnupperausbildung aussehen soll, will ich mir lieber nicht vorstellen.



das ist aber eigentlich überall so. Ich hab auch das für die Berufspraxis relevante nicht an der Hochschule, sondern im Büro gelernt.
04.04.2007 11:03:56  Zum letzten Beitrag
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Pluck

Russe BF
Das wird wohl so sein, doch nunmehr wird unter dem Deckmäntelchen einer Ausbildungsverbesserung hier nicht nachgebessert, sondern lediglich phantasielos weiter über Kürzungen nachgedacht. Das ist ziemlich durchschaubar und unaufrichtig.
04.04.2007 11:11:11  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
Das sehen bis auf die WiWis eigentlich alle so Breites Grinsen . Hat aber auch nichts genützt.
04.04.2007 11:12:50  Zum letzten Beitrag
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Pluck

Russe BF
Im Gegesatz zu zu allen anderen haben wir jedoch eine ziemlich beharrungsfähige und einflussreiche Lobby, daher bin ich noch unbesorgt.

Das Schicksal der einstufigen Juristenausbildung ist unvergessen. :P
04.04.2007 11:17:38  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
verschmitzt lachen
Und ausserdem studier ich nicht in Sachsen oder BaWue.






Crutschie ... always a CT
04.04.2007 11:19:39  Zum letzten Beitrag
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smoo

AUP smoo 02.03.2009
Würde wohl auch niemand der bei Trost ist.
04.04.2007 11:23:45  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von TylerDurdan

Strafbefehl über eine Geldstrafe von 1 600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro).
...
Urteil: Geldstrafe von 1 950 Euro (15 Tagessätze zu je 130 Euro)



Der Verteidiger gehört aber auch gepaddelt...




Nein, die Zeitungstante Breites Grinsen

Es waren 15 Tagessätze zu je 35 EUR am Ende.
04.04.2007 11:36:55  Zum letzten Beitrag
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TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von Pluck

 
Zitat von TylerDurdan

..., wärs wirklich nach mir gegangen, hät ich das Verfahren nach 153 oder 153a eingestellt, aber als kleiner Staatsanwaltswicht mußte ich natürlich anders plädieren.



Na ja, man kann ja einfach noch mal telefonisch beim Sachbearbeiter oder dem diensthabenden Staatsanwalt rückfragen, wenn die KV schon unter den Tisch gefallen ist. Zumindest mein Ausbilder war bei den Einstellungen immer großzügiger als ich selbst.[/b]



Ich hätte es ja in der Verhandlung anregen können, aber allein aus der Haltung des Richters konnte ich erkennen, daß das keine Zustimmung fand. In den Urteilsgründen hat er nochmal erklärt, daß eine Einstellung für ihn nicht in Frage kam, sondern er verurteilen wollte.
04.04.2007 11:39:12  Zum letzten Beitrag
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