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edit: schon erledigt ...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shanon am 01.02.2007 18:40]
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hah! ich hab eine arbeitsrechtliche, natürlich hypothetische Frage, da ich gerade weder LB noch Kommentar da habe: §4 ArbZG sieht ja Ruhepausen von 30 Minuten vor, sobald der Arbeitnehmer länger als 6 Stunden arbeitet. Darf der AG denn dem AN, wenn dieser diese Pause nicht nimmt, sondern "durcharbeitet", diese 30 Minuten von der Arbeitszeit abziehen?
Und ja, bei den Arbeitsrechtsvorlesungen war ich im Café...
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| Zitat von Tiger2022
Naja, bei Rundfunkanstalten und Universitäten ist mir durchaus klar warum denen bestimmte Grundrechte zugestanden werden, denn dort diese sind ja explizit darauf angelegt.
Nur warum Kirche als Teil des öffentlichen Rechts angesehen wurde war mir nicht klar, weil ich bisher ganz stumpf "öffentliches Recht = Staat" übersetzt habe.
Klingt auf jeden Fall schlüssig, vielen Dank
Und geh mir weg mit dem ius canonici, ich hatte irgendwann mal Rechtsgeschichte (Schwerpunkt römisches Recht) und ich habe es gehasst. Bin froh, dass ich mich da durch stupides Datenleren durch die Klausur gemogelt habe. Ich hätte doch Rechtsphilo nehmen sollen.
| | Außerdem ist das warum vollkommen uninteressant, wichtig ist Art. 137 V WRV.
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| Zitat von Hunne
| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Danke.
Jetzt kommen dann die Schwerpunkte und ich hoffe, dass das Studium ein bißchen...spannender wird, beziehungsweise, dass ich mal den Finger ausm Arsch kriege und was mache
ek
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Darauf warte ich bis heute vergebens...
€ In welchen Buch finde ich die Aussage, daß ich die Erkentnisse die ich im Rahmen eines allgemeinen Gesetzes findet auf eine Fachgesetz übertragen kann? Bsp: GewO auf GastG.
Habe schon in "Allgemeine Rechtslehre-" und "Methodenlehre-" Bücher nachgeschaut, bin aber zu dumm/blockiert dies zu finden.
Btw, Universitätsprüfung und besonders die Seminar-arbeit dazu sind scheisse! Montag ist Abgabe...
| | Stell dich nicht so an, Kamerad!!!
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| Zitat von Rincewind
| Zitat von Tiger2022
Naja, bei Rundfunkanstalten und Universitäten ist mir durchaus klar warum denen bestimmte Grundrechte zugestanden werden, denn dort diese sind ja explizit darauf angelegt.
Nur warum Kirche als Teil des öffentlichen Rechts angesehen wurde war mir nicht klar, weil ich bisher ganz stumpf "öffentliches Recht = Staat" übersetzt habe.
Klingt auf jeden Fall schlüssig, vielen Dank
Und geh mir weg mit dem ius canonici, ich hatte irgendwann mal Rechtsgeschichte (Schwerpunkt römisches Recht) und ich habe es gehasst. Bin froh, dass ich mich da durch stupides Datenleren durch die Klausur gemogelt habe. Ich hätte doch Rechtsphilo nehmen sollen.
| | Außerdem ist das warum vollkommen uninteressant, wichtig ist Art. 137 V WRV.
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Ah, das gibt Meinungsstreits deluxe.
Crutschie ... always a CT
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mal ne Frage zum Teledienst*wie auch immer es heißt* Gesetz und den ganzen anderen Gesetzen, die auf Homepages anwendbar sind.
Angenommen A unterhält für einen Verein eine kleine Website, die vor allem für Vereinsmitglieder gedacht ist, damit diese sich dort über Termine absprechen können. natürlich kann aber jeder gerne die Website betreten und sich über den Verein informieren.
Ab März gibt es ja dann auch die Pflicht, einen Datenschutzhinweis sichtbar für alle Nutzer zu machen.
Hier gibt es aber ein Problem:
Lt. Gesetz muss der Datenschutzhinweis schon sichtbar sein, bevor die ersten Daten erhoben werden. Nur wie soll das technisch möglich sein? Sobald der Besucher die Homepage sieht, wird automatisiert und vom Betreiber der Homepage nicht zu kontrollieren, die IP Adresse mitgeloggt und für statisitsche Auswertungen benutzt.
Also wie soll man dieses gesetz einhalten können?
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Nach bisher relativ einhelliger Auffassung der üblichen Verdächtigen im Internet genügt ein entsprechender Link auf die Datenschutzerklärung im Fußbreich der Seite.
Nachzulesen etwa hier.
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| Zitat von Rincewind
Nach bisher relativ einhelliger Auffassung der üblichen Verdächtigen im Internet genügt ein entsprechender Link auf die Datenschutzerklärung im Fußbreich der Seite.
Nachzulesen etwa hier.
| | und wo steht das bitte so im Gesetz?
A hat viel von irgendwelchen Abmahnanwälten und Abmahnvereinen gehört und kein Geld zu verschenken...
Und alles, was nicht einwandfrei ist, kann ja jeder abmahnen.
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ok jungs:
bitte die nächsten 3 tage mal daumendrücken
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CounterForce: Das steht nirgendwo so im Gesetz, das ist was die Juristen dann aus dem Gesetz machen... das kann zur Folge haben, dass dann erstmal fröhlich abgemahnt wird, darauf hoffen ja auch viele Anwälte, dass die meißten einen Rechtsstreit scheuen.
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10 Punkte in der Schwerpunktklausur... \o/
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1 more to go.
zpo ick hasse dir!
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Freitag FamR \o/
Nächste Woche Zwischenprüfungsmarathon:
Mittwoch BGB /o\ /o\ /o\
Donnerstag StrR /o\ /o\
Freitag Allg. Verwaltungsrecht /o\
Samstag Kater \o/
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Öhm gestern FamR
heute Staatsorga
morgen Schuldrecht III
übermorgen Sachenrecht
Samstag 8h POR
Samstag 10h Zwischenprüfung (hoffentlich) bestanden
Samstag 11h betrunken
Samstag 16h Burger-Run
ach wenn doch heut schon Samstag wär, und ich bei meiner Laurenzia wär! Laurenziiiiaaa wär
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*grmbl*
Schwerpunktsprüfung Kriminologie
Donnerstag Kriminologie II
Freitag Kolloqium STrafrechtsgeschichte
Donnerstag Kolloqium Strafrechtsphilosophie
und Mittwoch feiert auch noch eine meiner besten Freundinnen geburtstag in meiner alten studistadt
und ich kann wegen diesem MIST nicht hinfahren
wasn scheiss
aber wie war nochmal n' motto von nem Kollegen?
Scheine kann man nachholen, Partys nicht
... aber nein, ich darf nicht. Den mist ins Rep schleppen wär pöse
/edit
achja fast vergessen... Donnerstag = Blau
und dann gehts auch schon los:
Sonntag Karneval Düsseldorf
Monatag Karneval Düsseldorf
Dienstag Billy Talent Konzert Düsseldorf
Mittwoch Geburtstag einer anderen Freundin Münster
... ich liebe das Leben und meine Leber wird mich hassen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 06.02.2007 20:45]
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Um Himmels Willen, geht bloss weg. Wenn ihr lernt, auf Party verzichtet und durchfallt ärgert ihr euch den Arsch ab.
Crutschie ... always a CT
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Kann mir zufällig jmd. das Schema zum §265a StGB sagen? Könnte das mal gebrauchen ...
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| Zitat von Crutschie
Um Himmels Willen, geht bloss weg. Wenn ihr lernt, auf Party verzichtet und durchfallt ärgert ihr euch den Arsch ab.
Crutschie ... always a CT
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Genau, wenn man nicht lernt, Party macht und durchfällt weiß man wenigstens wieso
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mr.Black am 07.02.2007 16:06]
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| Zitat von [DCJ]BOD
10 Punkte in der Schwerpunktklausur... \o/
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Streber!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von manila am 07.02.2007 16:13]
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| Zitat von Shanon
Kann mir zufällig jmd. das Schema zum §265a StGB sagen? Könnte das mal gebrauchen ...
| | Mal so ausm Gesetz gezogen:
Objektiv:
1) Taterfolg:
Entweder Leistung eines Automaten
oder Lstg eines öfftl Zwecken dienenden Telekom.netzes
oder Beförderung durch ein Verkehrsmittel
oder Zurtritt zu einer Veranstaltung/Einrichtung
2) Tathandlung: Erschleichen (irgendwas unbefugt inanspruch nehmen und dabei so tun als würde man es ordnungsgem. Inanspruch nehmen (oder sowas in die Richtung))
Subjektiv:
1) Vorsatz
2) Absicht, Entgelt nicht (oder nur teilweise) zu entrichten
RWK & Schuld
Strafantrag, §§ 265a iVm 247/248a
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Was mir echt helfen würde, wäre folgendes.
Unser Professor in Grundzüge des Familienrechts hat die Vorlesung so gehalten, dass er die § des BGB einfach nur genannt hat. "Dort finden sie dies, dort finden sie das". Wir sind alle etwas ratlos.
Nun habe ich mir über die Fachschaft eine alte Abschlussklausur zu dem Kurs geholt, und zwar von 2004. Die ist ziemlich happig.
Hab die 4 Probleme da jetzt durchgearbeitet,
aber hat evtl. jemand noch eigene Abschlussklausuren zur Vorlesung Grundzüge des Familienrechts (falls ihr so eine Vorlesung überhaupt habt)?
Oder kennt jemand, typische Problemfälle die bei sowas abgefragt werden? Freitag schreibe ich, wäre also nett wenn das jemand heute oder morgen mal anführen könnte .
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\o/
done
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| Zitat von smoo
Was mir echt helfen würde, wäre folgendes.
Unser Professor in Grundzüge des Familienrechts hat die Vorlesung so gehalten, dass er die § des BGB einfach nur genannt hat. "Dort finden sie dies, dort finden sie das". Wir sind alle etwas ratlos.
Nun habe ich mir über die Fachschaft eine alte Abschlussklausur zu dem Kurs geholt, und zwar von 2004. Die ist ziemlich happig.
Hab die 4 Probleme da jetzt durchgearbeitet,
aber hat evtl. jemand noch eigene Abschlussklausuren zur Vorlesung Grundzüge des Familienrechts (falls ihr so eine Vorlesung überhaupt habt)?
Oder kennt jemand, typische Problemfälle die bei sowas abgefragt werden? Freitag schreibe ich, wäre also nett wenn das jemand heute oder morgen mal anführen könnte .
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schick mal schnell email addy, ich schick dir 2 klausuren mit lösung und noch sone 11 klausurfälle mit lösung, von unserem prof
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Fall:
A kauft bei B einen Traktor(gebraucht). Beide einigen sich und B sagt, er lässt A den Traktor nach einer Überprüfung vorbeifahren.
Nach der Überprüfung weist B den G (Bote) an dem A den Traktor vorbeizufahren und zeigt dabei auch auf den Traktor. G passt aber nicht genau auf und fährt bei A einen ähnlich aussehenden Traktor (neuwertig) vorbei. A bemerkt das, sagt aber nichts.
Frage:
Wer ist Eigentümer des Traktors?
Also irgendwie fehlt mir gerade der Durchblick.
Meiner Meinung nach fehlt es hier doch schon an der Übergabe oder?
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| Zitat von Eiskrem-Kaiser
Denny Crane
| | Habe die Folge gestern zwar nur zur Hälfte mitbekommen. Aber so geil. Den Fisch mit der Pumpgun erlegt.
Wir Amerikaner sollen ja immer einen spektakulären Abgang machen. Wir lassen ihnen 2 kleine aber bedeutsame Worte:
DENNY CRANE.
Michl, G als Bote? Beim dingl. EinigungsV, aber nicht bei der Übergabe, da das ein Realakt ist. Wenns nen Angestellter des B ist -> Besitzdiener.
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Wie auch immer Im Sachverhalt steht Bote.
Aber wir können ihn gerne als Besitzdiener oder Geheißperson behandeln...
oder wir könnten den auch weglassen und B selbst den falschen Traktor übergeben lassen. Mir gehts ja nur um diese Grundfrage, ob da ne Übergabe vorliegt...
Oder ob da überhaupt ne einigen vorliegt bzgl. des neuen Traktors? Weil geeinigt haben sie sich ja über den Alten?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Michl am 08.02.2007 21:23]
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Beim dingl. Einigungsvertrag solltest du beim Vertragsschluss vielleicht mal das übereinstimmen der WE (Konsens!) prüfen...
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Thema: Juristen-Sammelthread IX ( Denny Crane! Lock and load! ) |