Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread X ( Ich hasse dieses Küchenlatein! )
« erste [1] 2 3 4 5 ... 17 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
Wulfgar

Arctic
Ich hasse dieses Küchenlatein!
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

willkommmen bei der 10. völlig neubearbeiteten Auflage des Juristen-Sammelthreads 2007 im pOT.

Folgende Allgemeine Teilnahmebedingungen sind nach wie vor zu beachten:

 
Allgemeine Teilnahmebedingungen

§ 1. Regeln über die Rechtsberatung

(1) Dieser Thread soll dienen: Dem Austausch, der gegenseitigen Förderung und der juristischen Diskussion.
Hier kann man die letzte Klausur Revue passieren lassen, ein Problem seiner Hausarbeit mit anderen besprechen (auf eigene Gefahr Augenzwinkern), oder das Verständnis einer Vorlesung vertiefen.

(2) Dieser Thread soll nicht dienen: Der Beratung spezieller privater Rechtsprobleme!
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es, hier Rechtsrat zu erteilen.

(3) Allerdings dient es sicher gerade durch den praktischen Bezug der juristischen Übung, wenn hier abstrakt und anonymisiert über den einen oder anderen real existierenden Fall diskutiert wird. Augenzwinkern
Dabei gibt es keinen Anspruch auf Richtigkeit, und man kann jedem nur raten, sich über sein juristisches Problem bei einem zugelassenen Anwalt oder ggf. der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.


§ 2. Informationseinholung durch weiterführende Links

Vorherige Informationseinholung hat zu geschehen durch:
www.rechtliches.de
www.dejure.org
www.e-gesetze.de
www.lawwww.de
www.lawblog.de


§ 3. Informationseinholung durch vorhergehende Threads

(1) Vorherige Informationseinholung hat ferner zu geschehen durch:
AngusG,
WebLoad,
TylerDurdan,
schietegal,
Webload,
schietegal,
Crutschie,
Rantanplan,
webLOAD.
(2) Durch Anworten in diesem Thread akzeptieren Sie die Allgemeine Teilnahmebedingungen.




Passende Lösung für alle Probleme des Jurastudiums:

 
Zitat von TylerDurdan

*irres Lachen*




So, dann hab ich gleich mal eine Frage. Und zwar kann mir jemand die Gründe bzw Argumente nennen, warum man das Anwartschaftsrecht beim Immobilairsachenrecht ablehnen bzw. verneinen sollte? Ich den Büchern die ich habe steht nur drin dass es das gibt und wann es anwzuwenden ist aber nicht warum es umstritten ist bzw. warum und welche verschiedenen Meinungen es dazu gibt.

Vielen Dank schonmal, ansonsten wünsch ich noch viel Spass mit dem Thread.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Wulfgar am 05.05.2007 20:44]
05.05.2007 20:35:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
@Dicope: §23 III StGB.







Crutschie ... always a CT
07.05.2007 12:18:06  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

rantanplan
@Wulfgar, wie kommst du drauf, dass das in irgend einer Form umstritten sein sollte? Mata halt...
07.05.2007 12:19:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
tim aka coltvirtuose

Arctic
amuesiert gucken
Gerade eben in den Weiten des Internets gefunden. Ein Fall aus dem Bereich Verkehr. Vielleicht kann man das hier mal diskutieren:

"Gestern in einer 10000 EW Stadt:

Ich fahre durch ein Gebiet, bei dem rechts vor links gilt, aber ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, also keine 30er Zone. Man darf also 50 Km/h fahren.

An einer bestimmten Stelle haben Anwohner schon seit langer Zeit auf beiden Seiten eine Holzfigur aufgestellt. Diese hat die Form eines Kindes, dass gerade auf die Straße zu springen droht.

Ganz klar, die Anwohner wollen die Autofahrer dazu nötigen nicht die erlaubten 50, sondern langsamer zu fahren.

Aber diese Anwohner jetzt gebracht haben, dass ist schon wirklich ein Verbrechen!

Sie haben zwei 30er Markierungen auf den Boden gemalt! Genau solche Markierungen, die es in echten 30er Zonen gibt. man erkennt sie nur dadurch als Fake, dass die falsche Markierungen etwas breiter sind, als die echten. Außerdem steht kein 30er schild dabei. Zwischen den beiden Markierungen liegen etwa 200 Meter.

Entschuldigung, aber sowas läuft unter gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr! Jede Wette, die fühlten sich durch die Greenpeace Aktion motiviert!
Ich hoffe, dass die ortsansäßige Polizei sich schnellstmöglich darum kümmert, dass diese falschen Markierungen wieder weg kommen, und dass der oder die "Täter" eine Anzeige wegen "gefährlichen eingriffs in den Straßenverkehr", "Nötigung" oder gar "Amtsanmaßung" bekommen.


Wird es in Deutschland jetzt Mode, dass jeder seine eigenen Verkehrszeichen aufstellt?

Entschldigung, aber ich bin wirklich angepisst..."


Aufmerksam hat mich die (in meinen Augen überzogene) Aufregung des Erzählers gemacht und inwieweit seine Forderungen nach Bestrafung der Urheber auf rechtlichen Füßen steht.
07.05.2007 12:24:58  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
webLOAD

webload
Ist doch Kokolores, die Aufforderung zum langsameren Fahren durch die "30" wird wohl kaum ein "öhnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff" in den StrVerkehr iSd § 135b I Nr 1 darstellen. Es dürfte ja wohl auch spätestens bei der konkreten Gefährdung scheitern.
Jedoch ist ja zB das Verändern von Verkehrszeichen Amtsanmaßung iSd § 132 2. Var - wie das hier aussieht ist wohl Tatfrage. peinlich/erstaunt
Zur Nötigung: Selbst wenn ich ihn mit den falschen "30" als Nötigungshdlg dazu bringen sollte, langsamer zufahren (Nötigungserfolg) - die Verwerflichkeit der Zweck-Mittel-Relation würde ich aus dem Bauch raus ablehnen.

Aber was wäre denn wenn einer wegen diesen Holzfiguren (weil er sie für echte Figuren hält) ruckartig bremst und so einen Unfall verursacht. Da müsste man doch so langsam in den Bereich des § 315b I Nr 3 (und ggfs iVm § 315b IV oder V) kommen, oder?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 07.05.2007 12:35]
07.05.2007 12:33:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Sehr interessante Rechtsauffassung.

§315b impliziert ja eine Gefährdung anderer Menschen oder wertvoller Sachen. Inwiefern 20km/h langsamere Fahrzeuge eine solche Gefährdung herbeizuführen vermögen, erschliesst sich mir irgendwie nicht so ganz. Gerade in Verbindung mit §1 II StVO fehlt mir da so der Kausalzusammenhang.






Crutschie ... always a CT
07.05.2007 12:36:15  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
eLkuS

AUP Kanister 08.01.2008
Habs grad im Radio gehört.

Arzt diagnostiziert X, dass er noch ein halbes Jahr zu leben hat. X verpulvert sein ganzes Geld. Anderer Arzt findet heraus, X sei kerngesung

X verklagt ersten Arzt auf Schadensersatz

Hat er ne rechtliche Handhabe?
07.05.2007 17:35:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
sapientia

xmas female arctic
Kann mir jemand sagen, ob daran etwas Wahres ist:

Warum kann die Polizei nicht einfach mein gestohlenes Handy orten?

Die Polizei (als staatliches Vollzugsorgan) darf ohne Einwilligung des Handybesitzers dessen Handy nur orten, wenn dies zur Aufklärung einer bedeutenden Straftat oder zur Abwehr einer Lebensgefahr erforderlich ist. Der einfache Diebstahl oder der PKW-Aufbruch zählt hierbei nicht als bedeutende Straftat, in diesem Fall wäre der Polizei die Ortung nicht gestattet.
Bitte beachten Sie, dass aus juristischer Sicht der Handy-Besitzer derjenige ist, der gerade über das Handy verfügen kann, was besonders im Diebstahlsfall nicht gleich dem Handy-Eigentümer ist. Sprich: Wenn Sie der Polizei die Erlaubnis erteilen, das Handy zu Orten, so hat die Polizei in diesem Fall noch nicht die Erlaubnis des Besitzers (des Diebes), und darf damit auch nicht orten.

Wenn es wahr sein sollte, ist dies doch wohl der blanke Hohn und beweist wieder einmal, dass der Rechtsstaat in keiner Weise flexibel ist.
07.05.2007 21:05:59  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
lcefeldt

Arctic
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Gerade eben in den Weiten des Internets gefunden. Ein Fall aus dem Bereich Verkehr. Vielleicht kann man das hier mal diskutieren:

"Gestern in einer 10000 EW Stadt:

Ich fahre durch ein Gebiet, bei dem rechts vor links gilt, aber ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, also keine 30er Zone. Man darf also 50 Km/h fahren.

An einer bestimmten Stelle haben Anwohner schon seit langer Zeit auf beiden Seiten eine Holzfigur aufgestellt. Diese hat die Form eines Kindes, dass gerade auf die Straße zu springen droht.

Ganz klar, die Anwohner wollen die Autofahrer dazu nötigen nicht die erlaubten 50, sondern langsamer zu fahren.

Aber diese Anwohner jetzt gebracht haben, dass ist schon wirklich ein Verbrechen!

Sie haben zwei 30er Markierungen auf den Boden gemalt! Genau solche Markierungen, die es in echten 30er Zonen gibt. man erkennt sie nur dadurch als Fake, dass die falsche Markierungen etwas breiter sind, als die echten. Außerdem steht kein 30er schild dabei. Zwischen den beiden Markierungen liegen etwa 200 Meter.

Entschuldigung, aber sowas läuft unter gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr! Jede Wette, die fühlten sich durch die Greenpeace Aktion motiviert!
Ich hoffe, dass die ortsansäßige Polizei sich schnellstmöglich darum kümmert, dass diese falschen Markierungen wieder weg kommen, und dass der oder die "Täter" eine Anzeige wegen "gefährlichen eingriffs in den Straßenverkehr", "Nötigung" oder gar "Amtsanmaßung" bekommen.


Wird es in Deutschland jetzt Mode, dass jeder seine eigenen Verkehrszeichen aufstellt?

Entschldigung, aber ich bin wirklich angepisst..."


Aufmerksam hat mich die (in meinen Augen überzogene) Aufregung des Erzählers gemacht und inwieweit seine Forderungen nach Bestrafung der Urheber auf rechtlichen Füßen steht.




Ich kenn das mit ner "Plastikfigur" die aussah wie nen "Polizist die dich lasert."
Das hatte nen Typ in seinem Garten stehen, da war es dann Amtsammaßung und gefährlicher Eingriff in de Straßenverkehr, weil die Fahrzeuge abprubt abbremmsen könnten und dadurch Auffahrunfälle provoziert werden könnten.
07.05.2007 21:20:21  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Wobei ja dann auch jeder wirklich lasernde Polizist den Tatbestand des §315b erfüllen würde.







Crutschie ... always a CT
08.05.2007 0:04:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
tim aka coltvirtuose

Arctic
Ich finds schon nervig, wenn die ortskundigen Fahrer vor jedem Starenkasten auf 40 runterbremsen . Trottel, alles Trottel.
08.05.2007 0:06:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
brennstoffbernd

Leet
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Ich finds schon nervig, wenn die ortskundigen Fahrer vor jedem Starenkasten auf 40 runterbremsen . Trottel, alles Trottel.



man muss ja auch sicher gehen, dass das ding nicht auf 43 anstatt 54 geeicht ist. Immerhin arbeiten bei der Stadtverwaltung ja nur böse Menschen.

Das mit dem Plastikpolizisten erinnert mich irgendwie an nen Typen der versucht hat mit einer Mülltone + Aufgeklebter Linse in "seiner" Strasse für Ruhe zu sorgen. Ich mein nur für den Fall, dass mich dabei doch einer gesehen hat, war es eigentlich Sachbeschädigung in Tateinheit mit Diebstahl, dass "ein Freund von mir" die Linse abgemacht hat oder ist das "Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung"?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von brennstoffbernd am 08.05.2007 1:01]
08.05.2007 1:00:47  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-SaLi-

Arctic
...
 
Zitat von eLkuS

Habs grad im Radio gehört.

Arzt diagnostiziert X, dass er noch ein halbes Jahr zu leben hat. X verpulvert sein ganzes Geld. Anderer Arzt findet heraus, X sei kerngesung

X verklagt ersten Arzt auf Schadensersatz

Hat er ne rechtliche Handhabe?




Ich hoffe im Sinne unseres Rechtssystems, dass er keine Chance auf Schadensersatz hat.
08.05.2007 1:09:17  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
|nter

tf2_spy.png
 
Zitat von -SaLi-

 
Zitat von eLkuS

Habs grad im Radio gehört.

Arzt diagnostiziert X, dass er noch ein halbes Jahr zu leben hat. X verpulvert sein ganzes Geld. Anderer Arzt findet heraus, X sei kerngesung

X verklagt ersten Arzt auf Schadensersatz

Hat er ne rechtliche Handhabe?




Ich hoffe im Sinne unseres Rechtssystems, dass er keine Chance auf Schadensersatz hat.




Vor allem weil es angeblich durchaus üblich sein soll, dass Ärzte was Lebensrestzeit nach unten korrigierte Schätzungen abgeben, um den Patienten wie einen starken Tyen dastehen zu lassen, wenn er doppelt es noch länger macht.
Könnte aber auch sein, dass ich mich irre und das nur irgendwo gesehen/gelesen hab.
08.05.2007 1:12:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
cit

cit
Eins vorweg: ich bin zufriedener Kunde in meinem Fitnessstudio und habe auch nicht vor, so eine dreckige Masche durchzuziehen. Also keine Angst. Wäre folgendes Szenario denkbar?

Ein Kunde will aus seinem Jahresvertrag raus, geht aber nicht. Vertrag ist Vertrag. In den Hausstatuten ist festgehalten, dass keine eigenen Getränke konsumiert werden dürfen.

Herr YXZ macht das jedoch vorsätzlich und wird am Ende des Fitnessstudios verwiesen, weil er sich nicht an die Hausregeln hält. Kann er nun die Auflösung seines Vertrages fordern, da er ja nicht mehr die bezahlte Leistung nutzen kann?

Total abgedreht ich weiß, würde mich aber mal interessieren Breites Grinsen.
08.05.2007 1:23:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Wie wär's mal mit ner anständigen Prüfung?


Vertraglicher Schadensersatz könnte am §280 I 2 BGB scheitern, sofern das dort vermutete verschulden des Arztes widerlegt wird.

Deliktische Haftung nach §823 I BGB könnte sowohl am subjektiven Tatbestand als auch an der haftungsbegründenden Kausalität scheitern. Wenn schon das Verschulden des §280 I 2 BGB wiederlegt wird, scheitert es wohl auch an der zumindest geforderten Fahrlässigkeit der Eigentumsverletzung. Als nächstest ist kaum ein haftungsbegründender Kausalzusammenhang zwischen Diagnose und Erfolg - Geld verschleudern - anzunehmen. Selbst wenn man das bejahen würde, wäre eine saftige Portion Mitverschulden des Patienten nach §254 BGB heranzuziehen. Wenn schon Todesnachricht, dann vielleicht mal ne zweite Meinung einholen, bevor man im Puff ein Fass aufmacht, zumal er das ja danach getan zu haben scheint.





Crutschie ... always a CT
08.05.2007 1:27:13  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-SaLi-

Arctic
 
Zitat von cit

Eins vorweg: ich bin zufriedener Kunde in meinem Fitnessstudio und habe auch nicht vor, so eine dreckige Masche durchzuziehen. Also keine Angst. Wäre folgendes Szenario denkbar?

Ein Kunde will aus seinem Jahresvertrag raus, geht aber nicht. Vertrag ist Vertrag. In den Hausstatuten ist festgehalten, dass keine eigenen Getränke konsumiert werden dürfen.

Herr YXZ macht das jedoch vorsätzlich und wird am Ende des Fitnessstudios verwiesen, weil er sich nicht an die Hausregeln hält. Kann er nun die Auflösung seines Vertrages fordern, da er ja nicht mehr die bezahlte Leistung nutzen kann?

Total abgedreht ich weiß, würde mich aber mal interessieren Breites Grinsen.




Es ist in solchen Lokalitäten ausdrücklich NICHT verboten, seine eigenen Getränke mitzunehmen. Du darfst da auf jeden Fall deine eigenen Getränke mit rein nehmen. Demzufolge dürften die dich eigtl. auch nicht rausschmeißen.

Soweit zur Theorie. fröhlich
08.05.2007 1:37:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Shor

shor
Aus dem Erklärbär:

 
 
Zitat von Atomsk

wohl wenn es (von beidem parteien) digital siginiert wurde.



 
Zitat von Achse-des-boesen

Da ein Vertrag (da kommt es jetzt wieder darauf an wofür), durch eine zweiseitige Willenserklärung zu Standen kommt:
Wo ist ein Word Dokument eine Willenserklärung?




Hi ihr Zwei.
Vielleicht ist mein Anliegen nicht ganz klar geworden: Ich möchte mit dem Besitzer einer Webhostingforma einen Spezialvertrag machen. Unter anderem geht es darum, dass ich einen Teil der Hardware für meinen Server dort selbst kaufen werde - des Weiteren auch darum, dass, auf mich abgestimmt, festgemacht wird, wofür ich diesen Server bandbreitentechnisch nutzen darf usw. ...
Das Ganze soll nun vertraglich festgehalten werden.
Angenommen ICH schreibe diesen Vertrag - wofür muss ICH sorgen, dass dieser Vertrag letztlich auch ein echter Vertrag ist und nicht einfach nur ein ausgedrucktes Word-Dokument mit 1, 2, 3... Punkten, das beidseitig unterschrieben wurde?

Ursprüngliche Fragestellung:
 
Zitat von Shor

Wann wird ein Word-Dokument zu einem offiziellen Vertrag, der vor Gericht auch anerkannt wird?



Mal ein Beispiel: Angenommen, mein Hoster klaut mir meine Festplatte, gibt sie einfach nicht zurück und sagt einfach, er hätte diesen Vertrag nie unterschrieben, obwohl ich den "Beweis" da habe. Was mach ich denn dann? Ich kann den doch nicht einfach anzeigen wegen eines Word-Dokumentes, das beide unterschrieben haben. Breites Grinsen

08.05.2007 13:58:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
webLOAD

webload
 
Zitat von Crutschie

Wobei ja dann auch jeder wirklich lasernde Polizist den Tatbestand des §315b erfüllen würde.

Du solltest dich mal bei Gelegenheit mit der Systematik der konkreten Gefährdungsdelikte beschäftigen. peinlich/erstaunt
08.05.2007 14:04:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von webLOAD

 
Zitat von Crutschie

Wobei ja dann auch jeder wirklich lasernde Polizist den Tatbestand des §315b erfüllen würde.

Du solltest dich mal bei Gelegenheit mit der Systematik der konkreten Gefährdungsdelikte beschäftigen. peinlich/erstaunt





Hast du nichts zu tun? Musst du nicht gerade wieder einen interessanten Sachverhalt prüfen? Irgendwas mit Sperma vielleicht? Breites Grinsen




Crutschie ... always a CT
08.05.2007 14:37:12  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
webLOAD

webload
Ich habe noch 15 Minuten Mittagspause.
Habe heute schon 5 Stunden was getan. :P
08.05.2007 14:44:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
cit

cit
 
Zitat von -SaLi-

 
Zitat von cit

Eins vorweg: ich bin zufriedener Kunde in meinem Fitnessstudio und habe auch nicht vor, so eine dreckige Masche durchzuziehen. Also keine Angst. Wäre folgendes Szenario denkbar?

Ein Kunde will aus seinem Jahresvertrag raus, geht aber nicht. Vertrag ist Vertrag. In den Hausstatuten ist festgehalten, dass keine eigenen Getränke konsumiert werden dürfen.

Herr YXZ macht das jedoch vorsätzlich und wird am Ende des Fitnessstudios verwiesen, weil er sich nicht an die Hausregeln hält. Kann er nun die Auflösung seines Vertrages fordern, da er ja nicht mehr die bezahlte Leistung nutzen kann?

Total abgedreht ich weiß, würde mich aber mal interessieren Breites Grinsen.




Es ist in solchen Lokalitäten ausdrücklich NICHT verboten, seine eigenen Getränke mitzunehmen. Du darfst da auf jeden Fall deine eigenen Getränke mit rein nehmen. Demzufolge dürften die dich eigtl. auch nicht rausschmeißen.

Soweit zur Theorie. fröhlich




Bei uns bspw. ist es nicht erlaubt, eigene Getränke mit ins Studio zu nehmen (in der umkleie gehts)
08.05.2007 17:15:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

rantanplan
Um vorzeitig aus dem Vertrag heraus zu kommen ist ein vorsätzlicher Vertragsverstoß zwar geeignet, aber dumm, dann gibt's nämlich Schadensersatz.

Deshalb müßte man mal prüfen, ob so eine Exklusivgetränkeklausel nicht vielleicht eine überraschende Klausel wäre, unangemessene Benachteiligung oder sowas. Dann wäre das super. Du wirst rausgeschmissen, okay, du gehst, schließlich haben die das Hausrecht - dann wollen sie den vollen Jahresbeitrag behalten, aber daraus wird nichts, weil die Kündigung unwirksam war, alldieweil ihre Vertragsklausel gegen AGB-Recht verstößt. Dann ist die Vertragsverletzung nicht von dir, sondern von denen.... Breites Grinsen
08.05.2007 17:29:46  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
cit

cit
 
Zitat von -rantanplan-


Deshalb müßte man mal prüfen, ob so eine Exklusivgetränkeklausel nicht vielleicht eine überraschende Klausel wäre, unangemessene Benachteiligung oder sowas.




Wieso überraschend? Mit der Unterzeichnung des Vertrages hab ich als Kunde die AGBs akzeptiert. Und afaik kann man doch als Hausherr die AGBs gestalten wie man lustig ist, hausrecht ist hausrecht. Der Kunde muss ja nicht den Vertrag eingehn.
08.05.2007 17:35:54  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
brennstoffbernd

Leet
selbst als nicht-jurist kann ich dir sagen, dass AGBs nicht alles dürfen. Wie es in dem Fall aussieht, weiss ich jetzt natürlich nicht!
08.05.2007 17:38:15  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von cit

 
Zitat von -rantanplan-


Deshalb müßte man mal prüfen, ob so eine Exklusivgetränkeklausel nicht vielleicht eine überraschende Klausel wäre, unangemessene Benachteiligung oder sowas.




Wieso überraschend? Mit der Unterzeichnung des Vertrages hab ich als Kunde die AGBs akzeptiert. Und afaik kann man doch als Hausherr die AGBs gestalten wie man lustig ist, hausrecht ist hausrecht. Der Kunde muss ja nicht den Vertrag eingehn.




"Überraschend" im juristischen Sinn ist nicht mit "Huch, da kommt eine Klausel ganz plötzlich um die Ecke, ich konnte nicht mehr bremsen und hab sie überfahren" zu übersetzen Augenzwinkern

Und wenn du sagst, man kann mit AGBs alles machen - dann sollten wir in die Foren-AGBs mal aufnehmen, daß Leute mit dem Accountnamen "cit" jeden Monat 10 EUR für die Forennutzung zahlen müssen peinlich/erstaunt
08.05.2007 17:43:12  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
shp.makonnen

AUP shp.makonnen 01.01.2019
Frage
Gilt das Abstraktionsprinzip nur beim Kauf?

Gibts einen § für die Abgabe einer Willenserklärung (nicht Zugang)?
08.05.2007 17:43:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RushHour

rushhour
...
 
Zitat von sapientia

Wenn es wahr sein sollte, ist dies doch wohl der blanke Hohn und beweist wieder einmal, dass der Rechtsstaat in keiner Weise flexibel ist.



Ein Rechtsstaat, der "flexibel" mit seinen Gesetzen umgeht, ist leider kein Rechtsstaat mehr.

Obwohl der geschilderte Fall natürlich himmelschreiender Unfug ist, aber trotzdem.
08.05.2007 17:53:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
TylerDurdan

tylerdurdan
verschmitzt lachen
Ach ja weshalb ich eigentlich hier posten wollte:

Wir brauchen dringend eine "Rubrik" mit Stilblüten aus Schriftsätzen, was mir da jetzt in der einen Handakte vor die Füße gefallen ist, geht auf keine Kuhhaut:

 
Selbst wenn der Beschuldigte über seinen Steuerberater den Jahresabschluß für das Jahr 2003 fristgerecht abgegeben hätte, d.h. September 2004, vorliegend dieses nichts zu der Tatsache einer drohende Insolvenz/Zahlungsunfähigkeit nichts ergeben hätte.



(ich hoffe mal, das ist anonym genug)

Don't drink and write Schriftsatz!
08.05.2007 18:00:32  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Pluck

Russe BF
 
Zitat von -rantanplan-

Deshalb müßte man mal prüfen, ob so eine Exklusivgetränkeklausel nicht vielleicht eine überraschende Klausel wäre, unangemessene Benachteiligung oder sowas.



Diese Fragen sind weitestgehend in den 90er Jahren bereits entschieden worden, bei Interesse lohnt ein Gang in das örtliche juristische Seminar und ein Blick in "Graf von Westphalen, AGB-Klauselwerke, Fitneß- und Sportstudiovertrag".
08.05.2007 19:31:32  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Juristen-Sammelthread X ( Ich hasse dieses Küchenlatein! )
« erste [1] 2 3 4 5 ... 17 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Thread-Tags:
Mod-Aktionen:
23.09.2007 20:12:04 Toppi hat diesen Thread geschlossen.

| tech | impressum