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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread X ( Ich hasse dieses Küchenlatein! )
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-rantanplan-

-rantanplan-
Kann man allen Nichtjuristen für diesen Thread Hausverbot erteilen?

¤: Außer Gipsy.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 17.09.2007 0:57]
17.09.2007 0:57:33  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
...
Ne Randbemerkung: Soll dein CB n Stalker sein? Wenn ja, geil. Breites Grinsen
17.09.2007 1:08:05  Zum letzten Beitrag
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DaveJay

Leet
 
Zitat von RedAngel

... war doch der kaufvertrag. Und der wird ja ab dem Zeitpunkt des Rücktritts durch das RGW-Schuldverhältnis ersetzt. Und das Rückgewährschuldverhältnis stellt somit einen modifizierten fortbestehenden Rechtsgrund dar.

Was dazu führt, dass man nicht einfach die Rückgewährregelungen durch Bereicherungsrecht umgehen kann.

Hierzu sei MüKo-Lieb § 812 Rn. 179 als Lektüre empfohlen.



Danke, das hat mir echt weitergeholfen.

Mal eine Frage am Rand: Im Palandt steht, dass 812ff nicht neben § 346 angewandt werden können. Hier ist ja B vom Vertrag zurückgetreten und es entstand ein Rückgewährschuldverhältnis. Der Anspruch auf Wertersatz geht aber nicht durch. Kann man dann nicht auf Palandt verweisen und sagen, dass 818 nicht geht weil die 812ff nicht neben dem § 346 angewandt werden können, oder lege ich das "neben" hier falsch aus?
17.09.2007 9:57:08  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Parax

Ne Randbemerkung: Soll dein CB n Stalker sein? Wenn ja, geil. Breites Grinsen


Ja klar - deshalb auch die Salami am Rucksack Breites Grinsen
17.09.2007 10:38:22  Zum letzten Beitrag
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Janzomaster

Guerilla
Jetzt mal im richtigen Thread:
Da meine Mitbewohnerin für nen halbes Jahr ins Ausland geht und ich noch nen paar Mietdinge für unsere gemeinsame Wohnung regeln muss, wollten wir ne Vollmacht aufsetzen.
Jetzt weiss ich aber nich so wirklich was da an Infos und Daten rein muss, ob ich ne bestimmte Form wahren muss oder so.

/e: Noch ebbes:
Meine Mitbewohnerin will ausserdem nen Vertrag machen, wo drin steht, dass der Zwischenmieter auch für Schäden an ihren Gegenständen/Möbeln aufkommt, die über der (privaten) Kaution liegen. Geht sowas? Gibts da auch irgendwas zu beachten?

Könnt ihr mir da helfen?
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Janzomaster am 17.09.2007 12:20]
17.09.2007 12:17:35  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
Es ist wieder Hausarbeitenzeit und ich habe Schuldrecht ein bissl schleifen lassen, weshalb mir die HA jetzt einiges Kopfzerbrechen bereitet traurig

Ich bräuchte daher mal ein bißchen Hilfe.
Im Sachverhalt geht es darum, dass jemand eine Briefmarkensammlung verkauft, die ihm nicht gehört. Er geht aber, weil er sie loswerden will, einfach mal davon aus, dass sie ihm gehört und lügt den Käufer über die Eigentumsverhältnisse an, wenn auch in gutem Glauben.

Jetzt muss ich die Rechtslage klären, bezüglich dem Kaufpreis. Den will der Käufer nämlich zurück.

Bisher habe ich den Rücktritt gem. §§ 346 I, 326 V, 323, 437 Nr. 2 Alt. 1, 435, 433
(Rechtsmangel, da Eigentum Recht Dritter [str.])

Danach will ich die culpa in contrahendo prüfen, weiß aber nicht, ob die auch zum Rücktritt berechtigt, bzw, ob man damit irgendwie den Kaufpreis zurückbekommt.
Darüber hinaus tritt die cic mit guten Gründen ja hinter das (abschließende) Gewährleistungsrecht, ergo kann ich sie da ziemlich leicht raushauen, das Ding ist aber, dass der Käufer ja auch wegen arglistiger Täuschung anfechten kann und die neben der cic stehen kann.
Aber die Anfechtung prüfe ich ja erst bei den dinglichen Ansprüchen, namentlich dem Herausgabeanspruch.

Wie löse ich das aufbaumäßig, dass ich nach dem Rücktritt (vertraglicher Anspruch) die (vertragsähnliche) cic prüfe und dabei aber schon thematisieren muss, ob diese neben einer möglichen Anfechtung stehen kann, die ich wiederum erst bei den dinglichen Ansprüchen prüfe? verwirrt

Das bereitet mir einiges an Kopfzerbrechen Any thoughts?
18.09.2007 18:24:33  Zum letzten Beitrag
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[DCJ]BOD

AUP [DCJ]BOD 29.10.2008
Äh.... ich habs mit den BGH Urteilen noch nicht ganz geblickt.

Also wenn starre fristen im Vertrag stehen (Schönheitsreparaturen oder fachm. Renevierung) sind die ja ungültig.

Wenn sonst nichts dazu im Vertrag steht, ist der Mieter dann dazu verpflichtet die Wohnung so zu verlassen, wie er sie vorgefunden hat oder treffen ihn gar keine Verpflichtungen weils nicht geregelt ist?
19.09.2007 12:06:01  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Im Sachverhalt geht es darum, dass jemand eine Briefmarkensammlung verkauft, die ihm nicht gehört. Er geht aber, weil er sie loswerden will, einfach mal davon aus, dass sie ihm gehört und lügt den Käufer über die Eigentumsverhältnisse an, wenn auch in gutem Glauben.


Wie kann man in gutem Glauben bezüglich fehlendem eigenen Eigentum sein, außer man hat die Sache selbst von jemand erworben, der sie gestohlen hat? Mata halt...
19.09.2007 12:19:06  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
Welche "Vorlaufzeit" brauchen temporäre Halteverbote (z.B. bei Baustellen/Umzügen etc.)?
19.09.2007 12:20:44  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Welche "Vorlaufzeit" brauchen temporäre Halteverbote (z.B. bei Baustellen/Umzügen etc.)?


Aaaaaah, gute Frage. Habe ich gerade im Rahmen meiner ÖR-Vorbereitung.

Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Abschleppens (Exkurs: nach hM Ersatzvornahme und keine Sicherstellung, sofern das falsch parkende Auto nur abgeschleppt werden soll und nicht irgendeine Gefahr die vom Auto ausgeht, wie zB Ölverlust, Bombe oä gebannt werden soll) bei einem "mobilen" Halteverbot unterscheiden sich die Rechtsprechungen sehr.

Entscheidend ist wohl, in wessen Risikosphäre der Vorgang fällt:
Einige sagen dass 48 Stunden oder 3 Tage Vorlaufzeit erforderlich wären, andere sagen "3 Werktage + ein freier Tag", und die - für mich überzeugende - Ansicht sagt, dass 4 Tage (glaube sogar BVerwG) erforderlich sind. Wenn das Schild also vier Tage da stand und man dann abgeschleppt wird, fallen die Kosten in die Risikosphäre des Abgeschleppten und nicht mehr in die der Behörde, wodurch dieser die Kostne zu erstatten hat.

/Also: Am vierten Tag nach Aufstellen abgeschleppt -> Zahlen.
Ausnahme sind übrigens Wanderbaustellen, also eine die jeden Tag 10m weiter rückt, weil du da ja damit rechnen kann dass die in X Tagen an eigenen Parkplatz ist. Oder auch allgemein bekannte Veranstaltungen.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 19.09.2007 12:37]
19.09.2007 12:29:57  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
Also kann man das Auto nicht auf der Straße stehen lassen, wenn man mal ne Woche in Urlaub ist . Hier tobt nämlich gerade der Baustellenteufel und täglich stehen neue Schilder irgendwo...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tim aka coltvirtuose am 19.09.2007 12:39]
19.09.2007 12:39:28  Zum letzten Beitrag
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Eiskrem-Kaiser

AUP Eiskrem-Kaiser 26.11.2007
 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von Eiskrem-Kaiser

Im Sachverhalt geht es darum, dass jemand eine Briefmarkensammlung verkauft, die ihm nicht gehört. Er geht aber, weil er sie loswerden will, einfach mal davon aus, dass sie ihm gehört und lügt den Käufer über die Eigentumsverhältnisse an, wenn auch in gutem Glauben.


Wie kann man in gutem Glauben bezüglich fehlendem eigenen Eigentum sein, außer man hat die Sache selbst von jemand erworben, der sie gestohlen hat? Mata halt...



Missverständlich ausgedrückt, sorry. Was ich damit sagen wollte: Der Verkäufer wusste zwar nicht, ob die Sammlung wirklich zum Nachlass seines Onkels gehörte oder nicht, war davon aber überzeugt. Auf der Sammlung stand zwar der Name des Eigentümers. Aber er hat einfach darauf vertraut, dass schon alles stimmen werde und hat dem Käufer dann erzählt, er hätte die Sammlung persönlich vom Eigentümer erworben.

Das ist aber nicht das eigentliche Problem, sondern die Konkurrenz zur cic traurig
19.09.2007 12:42:46  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von webLOAD



Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten des Abschleppens (Exkurs: nach hM Ersatzvornahme und keine Sicherstellung, sofern das falsch parkende Auto nur abgeschleppt werden soll und nicht irgendeine Gefahr die vom Auto ausgeht, wie zB Ölverlust, Bombe oä gebannt werden soll) bei einem "mobilen" Halteverbot unterscheiden sich die Rechtsprechungen sehr.





Und wieder ein Bundesland, das die unmittelbare Ausführung nicht kennt. Breites Grinsen



Crutschie ... always a CT
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Crutschie am 19.09.2007 13:13]
19.09.2007 13:13:39  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
Auf deutsch? Mata halt...
Bundesland ist Bayern peinlich/erstaunt
19.09.2007 13:18:51  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Im Ergebnis macht das keinen Unterschied für die Kostentragung, da, egal ob Primär- oder Sekundärmassnahme, es immer eine Kostentragungsvorschrift für den Polizeipflichtigen gibt.





Crutschie ... always a CT
19.09.2007 13:21:46  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Crutschie
Und wieder ein Bundesland, das die unmittelbare Ausführung nicht kennt. Breites Grinsen


Wofür auch? Wir haben Ersatzvornahme und unmittelbaren Zwang.

Was genau ist die "unmittelbare Ausführung"?
19.09.2007 13:38:25  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von webLOAD

 
Zitat von Crutschie
Und wieder ein Bundesland, das die unmittelbare Ausführung nicht kennt. Breites Grinsen


Wofür auch? Wir haben Ersatzvornahme und unmittelbaren Zwang.

Was genau ist die "unmittelbare Ausführung"?





Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang sind doch nur zwei Seiten derelben Medallie. Die unmittelbare Ausführung ist eine Massnahme anstelle des Polizeipflichtigen (Primärmassnahme), die Ersatzvornahme eine Sekundärmassnahme. Eine Ersatzvornahme hat immer den Zwangcharakter, während eine unmittelbare Ausführung meist/immer dann zur Anwendung kommt, wenn ein Polzeipflichtiger nicht greifbar ist.




Crutschie ... always a CT
19.09.2007 13:55:45  Zum letzten Beitrag
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RunningGag

GMan
hat sich erledigt... das Leute nie zugeben können, wenn sie sich irren
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von RunningGag am 20.09.2007 19:40]
20.09.2007 19:32:04  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Uah, in NRW lief letzten Monat im ÖR der Fall mit dem weibl. Fußballfan, die beim Einlass ins Stadion in einem Zelt vor einer Polizistin blank ziehen musste, ob sie nicht irgendwo Feuerwerkskörper versteckt hätte.

Ich glaube hier konnte man gut anders als das VG damals entscheiden, welche die Maßnahme für rechtmäßig erklärt hat.
Die Beweisaufnahme hätte man ja interessant gestalten können. peinlich/erstaunt
20.09.2007 21:01:54  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

xmas female arctic
Mal ne Frage:

Kumpel hatte von einem Verein in dem er Mitglied ist, einen Mahnbescheid über Lagerkosten von November 2005 bis zum 28.02.2007 "gem. mündlichem Vertrag unter Zeugen vom xxxx" bekommen (ging um ein auf Vereinsgelände abgestelltes Fahrzeug).
Diesen mündlichen Vertrag gab es aber nie.
Er hat Widerspruch dagegen eingelegt, der Bescheid ist also hinfällig. Das ist nun knapp zwei Monate her und der Verein hat die Sache auf sich beruhen lassen.

Nun hat der Verein in anderem Zusammenhang (schriftlich) bestätigt, dass es bis zum besagten 28.02.2007 keinen Vertrag gab.


Meine Frage: Stellt es einen Straftatbestand dar, unter Vortäuschung falscher Tatsachen (ja ich weiß, keine Beweisführung nötig) einen Mahnbescheid zu beantragen?
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von FelixDelay am 22.09.2007 1:36]
22.09.2007 1:26:29  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Versuchter Betrug kommt in Frage.
22.09.2007 3:04:18  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Anmaßung einer Forderung aufgrund vorgetäuschter Tatsachen (nicht aufgrund rechtsirrtums) ist ein versuchter Prozessbetrug (Unterfall des Dreiecksbetrugs).

Allerdings: Beim automatischen Mahnverfahren könnte man sich über das eine oder andere Tatbestandsmerkmal sehr viele Gedanken machen... *examensklausursachverhaltanlehrstuhlfax* Breites Grinsen
22.09.2007 7:34:55  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

xmas female arctic
Danke, dass klingt schön peinlich/erstaunt

Noch eine Frage in dem Zusammenhang:

Angenommen, um einen Gegenstand(hier: Fahrzeug), welches auf Vereinsgelände steht, hat sich eine Eigentümergemeinschaft gebildet. Der Verein versucht, dieses Fahrzeug mit Zahlungs- und Räumungsaufforderungen vom Hof zu bekommen.
Ist es möglich, die Gemeinschaft einfach aufzulösen und dem Verein das Fahrzeug zu schenken? Evtl. auch rückwirkend?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FelixDelay am 22.09.2007 10:43]
22.09.2007 10:42:58  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
verschmitzt lachen
Hahaha, versuchst du gerade deinen Schrott loszuwerden? Breites Grinsen
22.09.2007 10:48:06  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

xmas female arctic
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Hahaha, versuchst du gerade deinen Schrott loszuwerden? Breites Grinsen



Nein, hab damit selbstverständlich nix zu tun :P
22.09.2007 11:00:37  Zum letzten Beitrag
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DaveJay

Leet
 
Zitat von DaveJay

Folgender Sachverhalt:

Autohändler A hat BMW Fahrer B einen 3er verkauft, der hat einen Mangel (bei Übergabe). Also wollte B in Einvernehmen mit A so lange nicht zahlen, bis A den einfach zu behebenden Mangel behoben hat. B setzt A dafür auchnoch eine Frist. A vergisst aber den Mangel zu beheben. Nach Ablauf der Frist tritt B vom Vertrag zurück, am folgenden Tag stürzt die von Mauermeister M einige Monate zuvor errichtete Garage teilweise ein und zerstört den BMW vollständig. Ein Sachverständiger stellt fest, dass die Garage fehlerhaft gebaut wurde und ein Einsturz unumgänglich war.

Was man schon weiß: Der Rücktritt des B geht durch, Wertersatzanspruch des A gegen B geht unter. Das Probleme: Ist hier eine Drittschadensliquidation möglich oder kann T anderweitig M belangen? Falls eine Drittschadensliquidation möglich ist: Wer hat überhaupt den Schaden und warum?



Was ich noch gerne wüsste: Muss man den Nacherfüllungsanspruch des B anprüfen?
Der geht ja eigentlich schon deshalb nicht, weil er zurückgetreten ist. Also könnte man, wie ich mir überlegt habe, mit A gegen B auf Kaufpreiszahlung anfangen und B gegen A auf Nacherfüllung gar nicht erst ansprechen.
22.09.2007 18:03:52  Zum letzten Beitrag
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[FFCW]Delacroix

Russe BF
Eine eBay-Frage:

Ich habe 'nen gebrauchtes Handy gekauft. Das hat nach einem Tag rumgezickt. Ich hab es zur Reperatur/Reklamation zurück geschickt. Nach ein paar Tagen kam es wieder und hat auch ein paar Tage funktioniert. Jetzt der gleiche Defekt wieder. Habe denen eben eine Mail geschrieben, dass ich vom Widerrufsrecht gebrauch machen möchte und den Kaufpreis + Rückversand der Reperatur + jetziger Rückversand erstattet haben möchte. Sogar alles in sachlich höflicher Sprache :P

Ist das so alles so rechtens?
23.09.2007 13:35:05  Zum letzten Beitrag
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krak0s

AUP krak0s 12.07.2010
Ich habe eine Frage zum Thema Jugendarbeitschutzgesetz.

Dort wird unter anderem Festgelegt wie lang jemand unter 18 Arbeiten darf, wie oft, wieviele Pausen, etcetcetc..

Jedoch steht dort auch das unteranderem für die Gastronomie Ausnahmen gelten.

Kann mir ein Fachkundiger mal sagen wie weit diese Ausnahmen gelten? Und ob das nicht doch auch irgendwie geregelt ist?
Informationen habe ich nicht gefunden im Netz.
23.09.2007 16:52:00  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
So, morgen und übermorgen stehen die ÖR-Klausuren dran.
Hoffentlich kommen vernünftige Fälle dran.
Aber ich fühle mich eigentlich ganz gut vorbereitet - bujatschakka!


Achja, wie ist der Schwerpunktbereich bei anderen Unis in NRW strukturiert?
Ich habe gehört dass man zB in Köln acht Klausuren schreiben kann und sich die besten aussuchen kann - stimmt das? Und wie wird da benotet?

Ich überlege im Moment, ob ich (bei Bedarf) für den Schwerpunktbereich forum-shoppen sollte. peinlich/erstaunt
23.09.2007 18:52:43  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
also

in köln wählste deinen SP-Bereich.

In dem musst du eine Seminararbeit und 3 Kernbereichsklausuren schreiben.

Der gesamte Uniteil zählt halt 30% der Examensnote.


Momentan ist es noch so, das man die KB-Klausuren beliebig oft schreiben darf, und sich verbessern kann.


Was nicht heisst, das es im nächsten Sem. genauso bleibt...
23.09.2007 19:47:55  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread X ( Ich hasse dieses Küchenlatein! )
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