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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread X ( Ich hasse dieses Küchenlatein! )
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shp.makonnen

AUP shp.makonnen 01.01.2019
Kann mir einer mal ein praktisches Beispiel für einen
Verrichtungsgehilfen und einen Erfüllungsgehilfen geben?

Morgen erste BGB-Klausur. traurig
09.05.2007 18:15:32  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Pluck

 
Zitat von -rantanplan-

Deshalb müßte man mal prüfen, ob so eine Exklusivgetränkeklausel nicht vielleicht eine überraschende Klausel wäre, unangemessene Benachteiligung oder sowas.



Diese Fragen sind weitestgehend in den 90er Jahren bereits entschieden worden, bei Interesse lohnt ein Gang in das örtliche juristische Seminar und ein Blick in "Graf von Westphalen, AGB-Klauselwerke, Fitneß- und Sportstudiovertrag".



Du willst allen Ernstes cit empfehlen, ein juristisches Seminar zu betreten?

Bitte erschieß mich jemand...
09.05.2007 18:24:20  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Der Späß wäre groß. Cit würde überall Fotos mit creolenbehangenen Jurastudentinnen machen, die ihren Polokragen noch höher klappen um cit nicht so sehr zu sehen. Dabei würden die ganzen Streber schon im Schönke/Schröder bei sexueller Belästigung, Beleidigung und co nachschlagen und anfangen zu prüfen. Breites Grinsen


Habe gerade Probeklausur geschrieben - uA mit Problemen wie Fehlen des Subj. Rechtfertigungselementes und Fahrlässige Notwehrprovokation. mit den Augen rollend
09.05.2007 19:22:27  Zum letzten Beitrag
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Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
 
Zitat von webLOAD

Dabei würden die ganzen Streber schon im Schönke/Schröder bei sexueller Belästigung, Beleidigung und co nachschlagen und anfangen zu prüfen. Breites Grinsen




Lach nicht. Zwei Semester über uns hat n Mädel zwei Jungs angezeigt, weil die ihr wiederholt hinterher gepfiffen haben, als sie aufgestanden ist, um aufs Klo zu gehen. Keine Ahnung, was draus geworden ist.
09.05.2007 19:29:22  Zum letzten Beitrag
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schietegal

schietegal
Hui, die letzten zwei Probeklausuren kamen bei mir nicht so gut an fröhlich Habe in letzter Zeit eindeutig zuwenig Fälle gelöst...
09.05.2007 19:37:28  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von schietegal

Hui, die letzten zwei Probeklausuren kamen bei mir nicht so gut an fröhlich Habe in letzter Zeit eindeutig zuwenig Fälle gelöst...

Bei uns haben die in letzter Zeit im StrafR nur so exotische Fälle rausgehaun.
Einmal gings um unechte Wahlfeststellung anhand zwei Sachverhaltsalternativen. Mit so Schmankerln wie fahrl. Mittäterschaft, Mord mit Verdeckungsabsicht durch Unterlassen etc.
Das andere war Lady Di analog - nur diesmal hats am Brückenpfeiler als einzigen den Bodyguard erwischt.
09.05.2007 19:41:05  Zum letzten Beitrag
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Bieber

Leet
 
Zitat von shp.makonnen

Gilt das Abstraktionsprinzip nur beim Kauf?

Gibts einen § für die Abgabe einer Willenserklärung (nicht Zugang)?




Direkt zur Abgabe meines Wissens nicht, wofür brauchst du die denn?
Abstraktionsprinzip gilt nicht nur beim Kauf, es regelt ja einfach die Trennung vom kausalen und abstrakten Geschäft.
09.05.2007 20:36:12  Zum letzten Beitrag
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Pluck

Russe BF
 
Zitat von Flashhead

Lach nicht. Zwei Semester über uns hat n Mädel zwei Jungs angezeigt, weil die ihr wiederholt hinterher gepfiffen haben, als sie aufgestanden ist, um aufs Klo zu gehen. Keine Ahnung, was draus geworden ist.



Mein letzter Lernaufenthalt im Seminar hat dem fast noch die Krone aufgesetzt.
Es betrat ein junger Student den Lesesaal und entdeckte eine Bekannte. Freudig erregt begann eine längere getuschelte Unterhaltung. Da es in dem betreffenden Lesesaal eigentlich immer sehr ruhig ist, nervte dies enorm. Zwei Tische weiter hat sich dann ein weiterer Anwesender zu einem Ordnungsruf veranlasst gesehen. In der Folge ein heftiger Wortwechsel. Der Gescholtene zieht wenig später wieder ab, nicht ohne nach einer kurzen Pause erneut den Ordnungsrufer angegangen zu haben. Nach etwa 15 min taucht er dann wieder auf. im Schlepptau eine Funkstreifenbesatzung, die für ihn die Identitätsfeststellung durchführen durfte, um die gerichtliche Wiederherstellung seiner wohl furchtbar getroffenen Ehre zu ermöglichen. Hätte ich nicht so unter Stress gestanden, hätte ich das vermutlich noch amüsant gefunden. So war es nur die unnötigste Störung der Seminarruhe, die ich je erlebt habe.
09.05.2007 23:53:54  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
...
Was für ein Dreckvolk, diese Juristen. Breites Grinsen

Ich geh dann mal in Englisches Recht, Schadenersatz in Amerika und so ...




Crutschie ... always a CT
10.05.2007 9:49:21  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Falls irgendwer mal eine nette Examensklausur mit seichtem handelsrechtlichem Einschlag sehen möchte (die IPR-Zusatzfrage habe ich abgeschnitten) klickt bitte hier.

Die Klausur hat einen ganz fiesen versteckten Haken. Wütend

/Lösbar übrigens mit SchuldR-AT Kenntnissen und Blättern im HGB. peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 10.05.2007 10:47]
10.05.2007 10:43:13  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Bankhaftung?



Ich liebe übrigens das britische 'Rechts'system.

"Do you not have any system of proxy? Making contracts including agents?"
- Mata halt...
"..."




Crutschie ... always a CT
10.05.2007 12:37:11  Zum letzten Beitrag
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Wulfgar

Arctic
...
Finds immer wieder toll, dass hinterher mehr unterstrichen ist als nicht unterstrichen. Breites Grinsen
10.05.2007 13:23:36  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Crutschie

Bankhaftung?

Auch du, fürchte dich nicht vor dem SEA aus § 280 I!

Um mal kurz die Lösung zu skizzieren:
Die Bank hat ja den Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens aus § 488 I 2.
Jedoch könnte die A ja mit einer Forderung gegen die Bank aufrechnen. So hier dem SEA aus § 280 I.
Schuldverhältnis ist der GiroV.
Interessant ist eher die Pflichtverletzung:
Hier könnte eine Auskunftspüflicht bzgl der Bonität, die aus der Schilderung der A ggü dem Schalterbeamten erwachsen ist, verletzt worden sein. Denn gem § 166 II muss sich die Bank die Kenntnisse des Schalterknechts zurechnen lassen wodurch auch für die Bank die Auskunftspflicht erwachsen ist. Mit der 2. Auskunft wird man wohl eine solche Pflichtverletzung annehmen können.
Die Bank hat ja auch gem § 278 I das Verhalten des Schalterknechts zu vertreten.
Und jetzt kommt der Knackpunkt der Klausur beim Schaden:
Hier ist es ja nur das persönliche Konto der A, nicht der Textilagentur. Die Textilagentur, welche aufgrund des Umsatzes eine OHG ist, hat jedoch den Schaden iHv 100.000 € erlitten. A und B sind die beiden gleichbeteiligten Gesellschafter der OHG und somit hat A den Schaden iHv 100T € gem § 121 III HGB zur Hälfte zur Tragen. Also kann sie schonmal mit 50.000€ aufrechnen.
Jetzt will sie ja auch mit den anderen 50.000€ (Schaden des B) aufrechnen. Diesen Anspruch könnte sie ja im Rahmen der Drittschadensliquidation haben. Vor. dafür ist jedoch, dass B bzgl dieses Schadens keinen Anspruch gegen die Bank hat (Anspruch aus § 823 I ist ja unbeachtlich). Hier könnte er einen aus § 280 I iVm den Grundsätzen über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. A und B wollen gleichermaßen den Erlös aus dem Scheck, also liegt eine Leistungsnähe vor. Das Interesse der A, den B mit einzubeziehen ist wohl aufgrund der gemeinsamen Gesellschafterstellung gegeben. Das ganze war ja auch durch die Schilderungen der A ggü dem Schalterknecht für die Bank erkennbar. Sonst hat B keinen Anspruch gegen die Bank, also ist er auch schutzbedürftig. Somit hat B einen eigenen Anspruch, die DSL zugunsten der A scheidet daher aus.

Und jetzt kommt der große Kniff der Klausur: Aus dem "Erforderliche Erklärungen sind abgegeben!" ist zu lesen, dass der B der A seinen SEA gegen die Bank abgetreten hat. Womit die A sowohl ihren SEA iHv 50.000€ aus § 280 I als auch den SEA des B iHv 50.000€ aus § 280 I iVm VmSzD gegen die Forderung der Bank aufrechnen kann. Da musste man erstmal drauf kommen.
10.05.2007 15:20:36  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Wasn das für eine Aufgabenstellung - eine Abtretung ist ein Vertrag, keine Erklärung, da hätte man genausogut einen Verzichtsvertrag zwischen Bank und A annehmen können Pillepalle
10.05.2007 23:19:22  Zum letzten Beitrag
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Maroc

Sniper BF
Ich finds echt riesig, dass die Uni Köln, 1 Semester, nachdem sie Studiengebühren verlangen, einfach so die Jurisdatenbank über VPN abstellt. Man müsste jetzt ins Hauptseminar und sich mit nem Kabel (!) verbinden, um auf die Datenbank zuzugreifen.

Und was haben die bis jetzt mit 45 Millionen Euro gemacht? 50 Tutoren eingestellt und ein paar Bücher gekauft. Uiuiui..
11.05.2007 15:45:09  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Mietrecht.

Wenn in einem MV eine Kündigungsfrist des Mieters von sechs Monaten steht, ist die Klausel unwirksam, oder?





Crutschie ... always a CT
11.05.2007 16:13:56  Zum letzten Beitrag
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Hunne

Arctic
 
Zitat von Crutschie



Ich liebe übrigens das britische 'Rechts'system.

Crutschie ... always a CT




seit wann gibt es denn ein "britisches" rechtssystem? peinlich/erstaunt
11.05.2007 21:51:21  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von Crutschie

Mietrecht.

Wenn in einem MV eine Kündigungsfrist des Mieters von sechs Monaten steht, ist die Klausel unwirksam, oder?



Ja, im Wohnraummietrecht. Steht ja ausdrücklich im Gesetz...
11.05.2007 22:07:50  Zum letzten Beitrag
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Floder

Floder
Also ich erwähnte doch, dass meine Freundin sich bei Lebenscheck.com angemeldet hat. Jaja, großes Kino.

Auf jedenfall hat sie am Tag der Anmeldung sofort den Vertrag widerrufen.

Trotz allem kam heute eine Rechnung über lustige 99 €.

Icefeld meinte etwas von wegen "auf Minderjährigkeit eines Familienmitglieds" berufen. Wie sieht es damit aus, einfach nicht zu zahlen?

Ich meine sie haben eine IP und ne web.de email...

h l p
12.05.2007 14:59:45  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Brauche mal Hilfe hier.

Mir ist ein "Bekannter" auf mein Fahrrad getreten, danach waren vorne die Ritzel und die Kurbel kaputt.
Haben das dann so geklärt, dass er mir seine Adresse, Namen, und die Daten von seiner Haftpflicht schickt, damit ich das reparieren lassen kann.
Mein Bike-Händler hätte dann direkt mit der Versicherung abgerechnet.

Nun weigert sich dieser "Bekannte" allerdings vehement, mit mir zu reden.
Er meldet sich einfach nicht.
Wenn ich ihn im IRC oder ICQ sehe, tut er so, als wäre er AFK.

Jetzt kann ich mein Bike seit bald 3 Wochen nur eingeschränkt nutzen.

Soll ich ihm die Rechnung einfach nach hause schicken lassen?
Adresse lässt sich rauskriegen.

Und in welchem Rahmen könnte ich oder die Werkstatt ihn anzeigen, wenn er einfach weiterhin nicht reagiert?
Es handelt sich hier immerhin um knapp 300 Euro.

Vielen Dank im Vorraus, AndRaw
12.05.2007 15:14:02  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
betruebt gucken
Wie oft noch, keine Rechtsberatung hier...
12.05.2007 15:16:01  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Nicht?
Okay.
12.05.2007 15:23:21  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
betruebt gucken
Da hat die Kammer für gesorgt!
12.05.2007 15:25:43  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Wusste ich nicht.
12.05.2007 15:26:04  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
...
Steht ja auch leider nicht im Startpost, schon ok.
13.05.2007 4:30:38  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von -rantanplan-

Wasn das für eine Aufgabenstellung - eine Abtretung ist ein Vertrag, keine Erklärung, da hätte man genausogut einen Verzichtsvertrag zwischen Bank und A annehmen können Pillepalle

Ja, das ist total beknackt.
Was meinste was wir alle für große Augen gemacht haben.
Das mit der DSL, die aufgrund des VmSzD nicht durchgeht, habe ich noch gemacht. Aber die Abtretung darauszulesen Pillepalle
Für mich war das die Aufrechnungserklärung.
13.05.2007 8:38:21  Zum letzten Beitrag
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lcefeldt

Arctic
 
Zitat von Floder

Also ich erwähnte doch, dass meine Freundin sich bei Lebenscheck.com angemeldet hat. Jaja, großes Kino.

Auf jedenfall hat sie am Tag der Anmeldung sofort den Vertrag widerrufen.

Trotz allem kam heute eine Rechnung über lustige 99 €.

Icefeld meinte etwas von wegen "auf Minderjährigkeit eines Familienmitglieds" berufen. Wie sieht es damit aus, einfach nicht zu zahlen?

Ich meine sie haben eine IP und ne web.de email...

h l p



Kam in diesem "rein hypothetischen Fall" die Rechnung per E-Mail?
13.05.2007 12:46:43  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
 
Zitat von Maroc

Ich finds echt riesig, dass die Uni Köln, 1 Semester, nachdem sie Studiengebühren verlangen, einfach so die Jurisdatenbank über VPN abstellt. Man müsste jetzt ins Hauptseminar und sich mit nem Kabel (!) verbinden, um auf die Datenbank zuzugreifen.

Und was haben die bis jetzt mit 45 Millionen Euro gemacht? 50 Tutoren eingestellt und ein paar Bücher gekauft. Uiuiui..


Bei uns kommt man auch nur über das lokale VPN rein.

Also nur, wenn ich im Bereich vom Uni-WLAN bin und mich da über VPN einlogge, nicht aber wenn ich mich vom Computer zuhause über VPN einlogge. Pillepalle


Hatte dieses WE nochmal einen StrafR Kompaktkurs, 17 Stunden lang Strafrecht.
War aber insofern beruhigend als dass ich so ziemlich überall was zu sagen konnte, die Probleme erkannte und die Meinungen mit Argumenten kannte.
Nur ich sollte mir wahrscheinlich noch überlegen, ob ich die alic auch in einer Klausur als nicht verfassungsgemäß abfrühstücke. peinlich/erstaunt
14.05.2007 9:56:38  Zum letzten Beitrag
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Natanael85

AUP Natanael 12.04.2008
Schon erledigt...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Natanael85 am 14.05.2007 11:07]
14.05.2007 10:14:20  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Sagt mal, soll mods.de jetzt ein Popup programmieren, das jedes Mal aufspringt wenn man diesen Thread öffnet - "keine Rechtsberatung"? Mata halt...

Sie soll sich einen Anwalt nehmen.
14.05.2007 10:55:58  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread X ( Ich hasse dieses Küchenlatein! )
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