Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread X ( Ich hasse dieses Küchenlatein! )
« vorherige 1 2 3 4 5 [6] 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 nächste »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Okay, davon wusste ich. Der Händler ist der Meinung, er könne im Fall eines Falles pauschal Geld dafür berechnen, dass man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
19.06.2007 0:38:20  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Interessante Meinung.
§357 III BGB könnte da einschlägig werden, aber da steht nichts von Pauschalen.






Crutschie ... always a CT
19.06.2007 0:50:11  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
webLOAD

webload
 
Zitat von webLOAD

 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von webLOAD

in wirklichkeit nicht bestehende Forderung
...
der Täter stellt sich doch wohl vor, dass der Knecht nie mehr zu seiner Mutter kommt und so die Forderung nicht mehr geltend macht (als abgenötigtes Opferverhalten).



Untauglicher Versuch, sehr schöner Prüfungsansatz wenn du mich fragst.


Sie hat heute wieder zugeschlagen:
Erstmal habe ich Mittäterschaft d. Unterlassen angeprüft, nein, sie hätte es gerne als normale Täterschaft durch Unterlassen gehabt.
Also die 5 Ansichten die ich über Seiten ausgebreitet habe einfach mal weggestrichen.
Ich bin natürlich mit der hM zur Beihilife durch Unterlassen gekommen. Dann Rücktritt geprüft, denn der A rennt zu den Gleisen zurück, um den auf den Schienen liegenden X noch vor dem letzten Zug runterzuziehen. Was schreibt mir die Gute an den Rand?! "Rücktritt nicht möglich, da die Beihilfehandlung schon erbracht wurde!".

Da ist es ja kaum überraschend, dass ohne jegliche Angaben zum Schuhwerk ein Tritt mit dem Fuß neben § 224 I Nr 5 auch § 224 I Nr 2 ist - der Fuß ist ja schließlich "beschuht".

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass einer von uns beiden das Strafrecht noch nicht so ganz geistig durchdrungen hat.

Aber ich habe die Klausur direkt dem Prof in die Hand gedrückt, der korrigiert sie noch einmal nachdem er kopfschüttelnd die Korrektur überflogen hat. Denn sowas kann ich eine Woche vor meiner StrafR-Examensklausur nun wirklich nicht gebrauchen. Wütend


Wurde neu korrigiert - 2 Noten(!) besser als vorher. Breites Grinsen

Und das Highlight war ganz klar, dass oben beschriebene Korrekturanmerkungen verworfen wurden.
Zudem steht an einer Korrekturanmerkung (von wegen, dass nach hM auch Angst vor außerstrafrechtl Konsequenzen eine Verdeckungsabsicht begründen mag), dass ich doch eben das in meinen Ausführungen geschrieben habe. Breites Grinsen
19.06.2007 19:29:54  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Pling

X-Mas Arctic
Mal ne kurze Frage

Klaus arbeitet beim Unternehmen X seit 7 Monaten, ist dort unzufrieden und will weg.

Er hat im 1. Jahr eine Kündigungsfrist von 1 Monat auf Ende des nächsten Monates.

Er könnte also im Juli kündigen und Ende August weg sein.

Das Problem ist aber, das Klaus im August 3 Wochen Ferien eingegeben und schon gebucht hat.

Was kann Klaus jetzt also tun, um im Juli kündigen zu können, trotzdem aber in die Ferien gehen zu können? Muss der Arbeitgeber im frei geben, wenn die Ferien schon bewilligt wurden (klar dass dann ende August weniger Lohn kommt) oder darf Klaus nur so viel frei machen, wie er noch Ferien hat (8/12 der gesamten Ferientage). Weil Klaus will wechseln und so. peinlich/erstaunt
20.06.2007 10:32:25  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
webLOAD

webload
Klaus oder Anton?
20.06.2007 10:34:50  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Pling

X-Mas Arctic
Klaus-Anton.
20.06.2007 10:35:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Pling

X-Mas Arctic
Ach ja, Klaus-Anton kann _NICHT_ im Juni kündigen, er muss mind. bis ~15. Juli damit warten. Aber das ist viel zu kompliziert.
20.06.2007 10:36:21  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
Wenn Klaus in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, dann hat Klaus Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, nicht nur Bruchteilsurlaub, §§ 4, 5 BUrlG.

Ob das auch für einen über den gesetzlichen Mindesturlaub vereinbarten weiteren Urlaubsanspruch oder tarifliche Urlaubsansprüche gilt, ist streitig und Frage des Einzelfalles.
20.06.2007 10:40:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[ÆON]Lucifer

[ÆON]Lucifer
Pling steht genau so viel Urlaub zu wie er sich erarbeitet hat. Wenn er mehr nimmt (und die Firma mitspiel) kriegt er die beim nächsten Arbeitgeber weniger.

@rantanplan
Sicher?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [ÆON]Lucifer am 20.06.2007 10:42]
20.06.2007 10:41:16  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Pling

X-Mas Arctic
Buäh sind jetzt 2 Sachen, von denen Klaus noch nichts gehört hat. Zudem arbeitet und wohnt Klaus in der Schweiz. Muss das wohl genauer abklären... :-/
20.06.2007 10:46:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
darkimp

DarkImp
Hier wird, soweit ich weiss, der Urlaub "gekürzt". Bei meiner Freundin war es auf alle Fälle so: 1.5 Monate vor offiziellem Ende der Lehre einen Job gefunden - proportional dazu wurden Urlaubstage abgezogen.
20.06.2007 10:49:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von [ÆON]Lucifer

@rantanplan
Sicher?


Ja. Schau mal in einen beliebigen Kommentar zum BUrlG.


Dumm von Klaus ist aber, in einem bundesdeutschen Forum nach der Rechtslage zu fragen und dabei nicht mitzuteilen, dass Klaus-Anton in der Schweiz arbeitet. Allein dafür sollte man Klaus-Anton feuern und ihm seinen Urlaubsanspruch insgesamt aberkennen.
20.06.2007 10:49:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
darkimp

DarkImp
betruebt gucken
ich bin sowieso dagegen, dass Ausländer bei uns arbeitn dürfen
20.06.2007 10:54:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[ÆON]Lucifer

[ÆON]Lucifer
Mhh, ist ja ne praktische Sache.
Klaus Anton braucht doch eigentlich gar nicht selber suchen, der wird doch geheadhunted.
20.06.2007 10:54:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
pesto

AUP pesto 05.02.2008
...
high potential!
20.06.2007 11:01:42  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
webLOAD

webload
Shit, gerade erfahren dass meine Uni die nächste ÖR-Probeklausur erst am 24.08.2007 stellt.
Toll, dass ich meine ÖR-Examensklausuren erst am 30. und 31.08.07 schreiben werden. mit den Augen rollend
20.06.2007 11:33:57  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Reisschuessel

Arctic
Ich hab mal in der Schule nen Rechtskundekurs gehabt, da meinte unser Lehrer wenn ich was klaue und dann ausm Ladne Rausrenne darf mich Securtiy nicht gewaltsam aufhalten
Ich glaub das bis heute nicht, aber is das so?
20.06.2007 11:50:36  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[Dicope]

[Dicope]
 
Zitat von Reisschuessel

Ich hab mal in der Schule nen Rechtskundekurs gehabt, da meinte unser Lehrer wenn ich was klaue und dann ausm Ladne Rausrenne darf mich Securtiy nicht gewaltsam aufhalten
Ich glaub das bis heute nicht, aber is das so?


§ 127 Abs. 1 StPO, (§ 34 StGB?)
20.06.2007 12:00:46  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Pling

X-Mas Arctic
 
Zitat von darkimp

Hier wird, soweit ich weiss, der Urlaub "gekürzt". Bei meiner Freundin war es auf alle Fälle so: 1.5 Monate vor offiziellem Ende der Lehre einen Job gefunden - proportional dazu wurden Urlaubstage abgezogen.



So wäre es für mich logisch, aber wie ist es, wenn der Resturlaub nicht ausreicht, um die bewilligten Urlaubstage frei zu nehmen? Krieg ich die dann trotzdem oder wäre das goodwill vom Arbeitgeber? Weil ich denke mal, dass ich auf goodwill nicht zählen kann :-/

Weil gebucht ist schon und so... Und bis Ende September hier rumgurken ist nicht, weil ich am 1.9. neu anfangen soll. Scheisse
20.06.2007 13:06:14  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
webLOAD

webload
etwas für sehr schlecht befinden
 
Zitat von Pling
[...] ich [...] ich [...] ich[...]

[...]ich[...]

20.06.2007 13:10:59  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Pling

X-Mas Arctic
Tschuldigung, ich meinte Klaus.
20.06.2007 13:14:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
pesto

AUP pesto 05.02.2008
eins geht nur! urlaub oder arbeitslos!
20.06.2007 13:58:53  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Atomfried

atomfried
Ich habe ein sehr wichtiges Anliegen und hoffe, mir kann das jemand beantworten.

Bei meiner Freundin lief im Abitur ziemlich viel schief und so kann es sein, dass sie wegen eines Punktes das Abitur nicht bekommt.

Heute Morgen hatte sie mündliche Englischprüfung. Diese bestand darin, dass sie 20 min Prüfungsvorbereitungszeit hatte und danach zur mündlichen Prüfung aufgerufen wurde.

In der Vorbereitungszeit bekommt man einen englischen Text, den man intensiv bearbeiten muss.
Während der 20 Minuten hatte meine Freundin ein englisches Wörterbuch vor sich liegen, allerdings wurde es von dem aufsichtführenden Lehrer verboten, dieses Wörterbuch zu verwenden. Eine Minute, bevor sie aufgerufen wurde, kam eine Lehrerin in den Raum und sagte, dass man das Wörterbuch sehr wohl verwenden dürfte.
Ergo: Keine Zeit mehr gehabt, den Text wirklich zu verstehen und auch nur 4 Punkte bekommen.

Für mich ist das ein klarer Fall einer ungültigen Prüfung.
Was sollte sie unternehmen?
20.06.2007 15:56:22  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
-rantanplan-

-rantanplan-
...
Zum Anwalt gehen.
20.06.2007 15:57:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Atomfried

atomfried
Je nachdem, wie ihre Kunstprüfung morgen läuft und es wirklich nur an dem einen Punkt scheitern sollte, werde ich mit ihr wohl wirklich zum Anwalt gehen. Kann doch echt nicht angehen. traurig Scheiß unfähiges Drecks-Lehrer-Pack!
20.06.2007 15:58:50  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
Frist und so beachten, also nicht zu lange warten.
20.06.2007 16:03:20  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Atomfried

atomfried
Was gibt's da für eine Frist? Wenn, dann würden wir das morgen schon machen.
20.06.2007 16:04:27  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
schoen1

AUP schoen1 17.08.2015
Hm, kommt immer aufs Bundesland an, aber ich würde mal spontan auf einen Monat tippen peinlich/erstaunt

Für mich klingt das ganze aber ein wenig so, als hätte der eine Lehrer deine Freundin ein wenig verarschen wollen, und sie hättes nich gepeilt.
Mal ernsthaft, wenn in der mündlichen Abiprüfung n Wörterbuch vor mir liegt. Wozu solln das sonst gut sein? Breites Grinsen
20.06.2007 16:07:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Flashhead

AUP Flashhead 23.11.2020
Man könnte der Schulleitung auch anbieten, dass man für 15 Punkte in der Prüfung bereit wäre sich den Gang zum Anwalt zu sparen. Andernfalls würde sich die Geschichte auch in der regionalen Zeitung gut machen. Meinst Du, dass Deine Freundin in einer Wiederholungsprüfung eine reelle Chance hat? Normalerweise scheitert das Verstehen eines englischen Textes nicht an ein paar Vokabeln, das ist jedenfalls meine Erfahrung.
20.06.2007 16:08:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Atomfried

atomfried
Sie ist eigentlich nicht schlecht in Englisch, aber es war irgendein Text, geschrieben von einem afrikanischen Auswanderer, wo sie wirklich einen Großteil der Wörter nicht verstanden hat, was letztendlich auch zum fehlenden Verständnis führte... Nichtsdestotrotz war es für mich ein Verstoß gegen die Prüfungsordnung seitens der Schule, was die Prüfung für mich ungültig macht. Sie war heute Morgen die erste, die dran kam, die anderen nach ihr durften das Wörterbuch verwenden.
Ich denke absolut, dass sie eine reelle Chance hat. Das Problem ist doch, dass die Schulleitung die Note nicht macht, sondern der Prüfer vom Oberschulamt, also muss die Schule sich zum Fehler bekennen und das mit dem Oberschulamt in Einklang bringen.

Ach ja: Bundesland: Baden-Württemberg
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Atomfried am 20.06.2007 16:25]
20.06.2007 16:23:07  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Juristen-Sammelthread X ( Ich hasse dieses Küchenlatein! )
« vorherige 1 2 3 4 5 [6] 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 nächste »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Thread-Tags:
Mod-Aktionen:
23.09.2007 20:12:04 Toppi hat diesen Thread geschlossen.

| tech | impressum