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In wie weit sind mündliche Abmachungen rechtens, wenn sich einer der Besprechenden nicht mehr dran halten will?
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Auch vor Gericht? (im krassesten Notfall jetzt...)
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Solange der mündliche Vertrag irgendwie bewiesen werden kann, ja. (Ohne Zeugen wird es wohl eher schwer)
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Es gibt Verträge, die der Schriftform oder der notariellen Beurkundung bedürfen, es gibt Verträge, die wegen Sittenwidrigkeit oder Gesetzesverstoß nichtig sind, Verträge können durch Befristung oder Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet sein, es gibt Verträge nach deutschem, schweizerischen, französischem usw. Recht, und ob man die Existenz eines Vertrages beweisen kann ist eine ganz andere Frage.
Mündliche "Besprechungen" können Vertragscharakter haben, müssen sie aber nicht.
Alles klar?
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| Zitat von -rantanplan-
| Zitat von Crutschie
Jetzt übertreibst aber schon ein bisschen, oder?
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Okay, ich sage dir jetzt mal was passieren kann.
Unter der Voraussetzung, dass es sich wirklich um ein Plagiat handelt, was der Betroffene nicht wusste bzw. behauptet nicht gewusst zu haben, schlägt der Markenrechtsinhaber als nächstes volle Lotte drauf und lässt ihm eine Unterlassungsverfügung mit einem Streitwert von 500T ¤ zustellen (wegen Verletzung einer berühmten Marke, Boss macht sowas durchaus). In der Begründung der Antragsschrift befindet sich u.a. der E-Mail-Schriftverkehr, in dem behauptet wird, dass der Anzug echt gewesen sei. Das nachfolgende Strafverfahren wird ganz ganz unlustig, das Zivilverfahren in der Hauptsache auch.
Bei derartigen Sachverhalten ist anwaltliche Hilfe und nicht das pOT gefragt.
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Bestreite ich nicht. Aber ich meinte auch eher, dass zwei Kommentare kaum den Charakter der geschäftsmässigen Rechtsberatung im Einzelfall haben.
Crutschie ... always a CT
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Hab den Jurathread leider auf den ersten 15 Seiten nicht entdeckt. suche.p0t war bei mir down...
Also es geht um Folgendes:
Habe ein Anschreiben bekommen:
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Sehr geehrter Herr xxx,
Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit(en) begangen zu haben:
Ausüben von Betätigungen, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Sie haben am 09.05.2008 gegen 00:20 Uhr in Dortmund, XXX, durch den überlauten Betrieb eines Tonwiedergabegerätes die Nachtruhe der Anwohner gestört.
Angewendete Vorschriften:
§§ 9 Abs. 1,17 Abs. 1 d Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG) vom 18.03.1975 (GV. NW. S. 232/SGV. NW. 7129), in der zur Zeit gültigen Fassung
Beweismittel: Ihre Angaben.
Zeuge(n): POK Rollmann, POK'in Gerring
Wegen dieser Ordnugnswidrigkeit(en) wird gegen Sie
1. eine Geldbuße festgesetzt (§§ 65,66 OWiG) in Höhe von: 200,00 ¤
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Zur Erklärung:
An besagtem Abend war die Polizei bei uns (mir und Mitbewohner). Ja es war laut. Die Polizeit hat gesagt wir sollen leiser machen - haben wir direkt getan und sogar die Wohnung verlassen. Wir wurden weiterhin gefragt, ob wir irgendwelche Flaschen vom Balkon geschmissen hätten. Personalien aufgenommen.
Kurze Zeit später gabs nen Brief wir sollten uns wegen Sachbeschädigung äußern. Haben wir gemacht. Wir haben natürlich keine Flaschen geschmissen. Im Gespräch mit dem Polizeibeamten haben mein Mitbewohner und ich unabhängig voneinander zugegeben, dass es an diesem Abend etwas lauter bei uns war, wir sicherlich auch etwas getrunken hatten, aber definitiv keine Flaschen geschmissen hätten.
Davon wurden wir dann auch kurze Zeit später "freigesprochen".
Nun kam halt dieser Brief und ich frage mich, ob das alles so i.O. ist?
Ich kenne mich ehrlich gesagt kaum aus, aber ich finde ein Bußgeld von 200,- einfach so ehrlich gesagt ziemlich krass... Uns wurde ja auch nichtmal angedroht, dass man uns das Wiedergabegerät abnimmt oder so...
Also wenn sich nen angehender Jurist hier mal zu äußern könnte wäre das sehr nett..
Danke toppi
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zu lang, close.
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Thema: Juristen-Sammelthread XI ( Denny Crane, eh ) |
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